EnEV

Die Bundesregierung hat am 16.10.2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen.

Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem soll die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden.

Mit der Novellierung der EnEV werden ein Beschluss der Bundesregierung zur Energiewende im Gebäudebereich sowie die europäische Gebäuderichtlinie vollständig umgesetzt. Mit der Novelle sollen wirtschaftlich vertretbare Standards für Neubauten geschaffen werden. Für Bestandsbauten werden keine neuen Vorgaben gemacht.

Der Bundesrat hatte am 11. Oktober 2013 der Vorlage der Bundesregierung weitgehend zugestimmt. Auf Wunsch des Bundesrates werden zusätzlich Effizienzklassen für Gebäude in Energieausweisen und Immobilienanzeigen eingeführt, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt weiter zu verbessern. Zudem sollen auf Verlangen des Bundesrates ab dem Jahr 2015 so genannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht, wie modernere, der gefragten Heizleistung entsprechend anpassen) nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Ausgenommen sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Das BMVBS hatte hierzu einen Überblick über die wesentlichen neuen Regelungsinhalte veröffentlicht.

Die Bundesingenieurkammer hatte zum Entwurf der EnEV eine Stellungnahme abgegeben.

Übersicht über die Kontrollstellen nach § 26d EnEV in den Bundesländer

 

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