Bundesingenieurkammer startet HOAI- Kampagnenseite

Bundesingenieurkammer startet HOAI- Kampagnenseite

Bundesingenieurkammer startet HOAI- Kampagnenseite 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer warnt erneut vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). „Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher“, betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. Daher wirbt die Bundesingenieurkammer ab sofort mit der Kampagnenseite für die Rettung der HOAI.

Anlässlich des Parlamentarischen Abends der Bundesingenieurkammer am 14.02.2017 in Berlin unterstrich auch Staatssekretär Gunther Adler (BMUB) die Wichtigkeit der HOAI und betonte: „Das Bundesbauministerium setzt sich für den Erhalt und Fortbestand der HOAI ein.“ Denn, so Adler: „Das Bauwesen ist ein Schwergewicht unserer Volkswirtschaft. Es ist eine hoch innovative Branche und Problemlöser für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen.“

Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer führte weiter aus: „Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, begründet Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer die Initiative der Bundesingenieurkammer.

Sie ruft mit der HOAI-Kampagnenseite alle Planer auf, sich für den Erhalt der HOAI stark zu machen. So können zum Beispiel entsprechende Banner von der Kampagnenseite heruntergeladen und für den eigenen Webauftritt verwendet oder über die sozialen Netzwerke verbreitet werden.

Die Europäische Kommission hatte am 17. November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission damit an einem weiteren Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe. Die Bundesingenieurkammer appelliert daher auch an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI einzusetzen.

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