Der im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschlossene Plan einer sogenannten Aktivrente stößt beim Bundesverband der Freien Berufe (BFB) grundsätzlich auf Zustimmung. Die Aktivrente will Menschen motivieren, länger zu arbeiten oder wieder einzusteigen. Auch und gerade in den Freien Berufen ist der Mangel an Arbeitskräften schon heute sichtbar und wird auch durch den demografischen Wandel weiter zunehmen. Deshalb ist es wichtig, dass auch die rund 1,5 Millionen Selbstständigen im Bereich der Freien Berufe berücksichtigt werden.
Dieses Potenzial der Selbstständigen sollte noch stärker genutzt werden. Der BFB schlägt konkret vor, im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung die Einbeziehung von Selbstständigen ab 2026 möglich zu machen und die Wirkung bis Ende 2030 zu überprüfen. Gerade vor dem Hintergrund des Koalitionsversprechen, Selbstständige stärken zu wollen, wäre dies ein realistischer Schritt mit Signalwirkung.
Nach der bisher geplanten gesetzlichen Regelung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze weiterarbeiten bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Der Anwendungsbereich ist dabei ausdrücklich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränkt, Selbständige und Freiberufler sind davon nicht erfasst.
Die Bundesingenieurkammer wirbt im Verbund mit dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in politischen Gesprächen um die Einbeziehung von Freiberuflern in die geplante gesetzliche Regelung.
Petition läuft bis Mitte Dezember
Zusätzlich haben der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) gemeinsam die Petition „Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“ gestartet.
