Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Laut Angaben der Ministerien handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen genehmigt.

Des Weiteren ist geplant, die Gebäudeförderung neu auszurichten. Dabei soll es darum gehen, „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde aufzusetzen“.

 

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