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alexandrajakob

Digitale bundesweite Auskunftstelle der Planerkammern geht in die Umsetzungsphase

Digitale bundesweite Auskunftstelle der Planerkammern geht in die Umsetzungsphase 1023 473 Bundesingenieurkammer

Baugenehmigungen können in Deutschland zukünftig online beantragt werden. Auch beim digitalen Bauantrag ist zu prüfen, ob eine Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser geeignet, qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtig ist. Um diese Prüfung für die Bauaufsichtsbehörden schnell und unkompliziert durchführen zu können, haben sich 29 Ingenieur- und Architektenkammern zusammengeschlossen und eine gemeinsame Datenbank geschaffen: di.BAStAI – die digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern.

Mit einer Abfrage an den di.BAStAI-Server erhält die untere Bauaufsichtsbehörde Auskunft über eine Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen. Aus dem Eintragungsstatus leitet sich die Bauvorlageberechtigung ab. Dieser Abfrage-Service steht allein den Bauaufsichtsbehörden zur Verfügung und ist für diese zudem kostenlos.

Um bei Entscheidern und Mitarbeitenden der unteren Bauaufsichtsbehörden sowie in der öffentlichen Verwaltung und Politik auf Kommunal- und Landesebene für di.BAStAI zu werben, wurde ein Flyer entwickelt.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bingk.de/di-bastai

BIngK-Jahresbericht 2021 ist online

BIngK-Jahresbericht 2021 ist online 1920 2560 Bundesingenieurkammer

Immer im Januar erscheint der Jahresbericht der Bundesingenieurkammer. Darin berichten wir über unsere Aktivitäten in den zurückliegenden zwölf Monaten.

Diese waren aus berufspolitischer Sicht vor allem geprägt von der Wahl zum 20. Bundestag. Angesichts der immensen Herausforderungen für den Bereich „Planen und Bauen“ wie auch für den Berufsstand, suchte die Bundesingenieurkammer bereits im Vorfeld den intensiven Austausch mit der Politik. So hatte die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit weiteren Akteuren der planenden Berufe im Frühjahr ihre Wahlprüfsteine an die Parteien im Bundestag vertretenen Parteien verschickt. Im Mittelpunkt standen die Bereiche Stadtentwicklung, Klima und Umwelt, Freiberuflichkeit, Baukultur und Digitalisierung. Darüber hinaus wurden in zahlreichen persönlichen Gesprächen die für den Berufsstand zentralen Fragen adressiert.

Ein weiteres Ereignis, das uns im zurückliegenden Jahr sehr beschäftigt hat, waren die verheerenden Unwetter in weiten Teilen Deutschlands. Hier gilt es tragfähige Lösungen zu finden, um unsere Städte und Gemeinden klimaresilienter zu gestalten. Auch damit haben wir uns 2021 auseinandergesetzt. Ebenso wie mit dem Thema „Digitalisierung“. So haben wir beispielsweise mit der Schaffung einer bundesweiten digitalen Auskunftsstelle für Architekten und Ingenieure (di.BAStAI) einen weiteren großen Schritt gemacht haben. Auch unser Fort- und Weiterbildungsangebot „BIM Basiskurs“ haben wir weiterentwickelt und bieten inzwischen ein darauf aufbauendes Fortbildungsformat für Planende an.

Der Austausch mit Fachleuten anderer Kammern und Verbände sowie mit Kolleginnen und Kollegen ist auch im Planungs- und Bauwesen unerlässlich. Daher waren wir sehr glücklich, dass im vergangenen Jahr trotz der anhaltenden Corona-Pandemie wieder kleinere Veranstaltungen und Treffen möglich waren. Dies haben wir im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und unter Einhaltung der gebotenen Regeln genutzt, um zwei weitere beeindruckende Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst auszuzeichnen, den Gewinnerinnen und Gewinnern unseres bundesweiten Schülerwettbewerbs „Junior.ING“ zu gratulieren sowie die Preisverleihung filmisch zu begleiten und auf der 68. Bundesingenieurkammer-Versammlung wichtige Belange der planenden Berufe vor Ort in Berlin zu diskutieren.

Weitere Informationen zur Arbeit der Bundesingenieurkammer finden sich im Jahresbericht 2021, der sowohl in gedruckter Fassung wie auch als Online-Version verfügbar ist.

EuGH entscheidet zu HOAI Altverträgen: Unionsrecht hindert Anwendbarkeit der Mindestsätze nicht

EuGH entscheidet zu HOAI Altverträgen: Unionsrecht hindert Anwendbarkeit der Mindestsätze nicht 150 150 Bundesingenieurkammer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute über die Frage entschieden, ob die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 1.1.2021 dort enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 weiterhin angewendet werden können oder nicht. Die europäischen Richter kommen zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht dem nicht entgegensteht. Ob dies gegebenenfalls aufgrund innerstaatlichen Rechts anders zu beurteilen ist, sei von den nationalen Gerichten und Behörden zu entscheiden. Zugleich stellt der EuGH klar, dass derjenigen Partei, der die Mindestsätze weiterhin entgegengehalten werden, unter Umständen Schadensersatz vom Staat verlangen könne.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Wir begrüßen es sehr, dass der EuGH im Sinne unseres Berufsstands entschieden hat. Zudem herrscht in dieser Frage nach über zwei Jahren Rechtsunsicherheit endlich Klarheit, was das Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht angeht. Jetzt sind die deutschen Gerichte wieder am Zuge. Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, dass sich auch die HOAI 2021 als maßgebliche Grundlage für zukünftige Honorarvereinbarungen weiter durchsetzt. Gerade in Zeiten immer stärker steigender Anforderungen, insbesondere auch an nachhaltiges und klimagerechtes Planen, sind angemessene Honorare eine Grundvoraussetzung für Qualität. Dies hatte auch der EuGH in seinem Urteil vom Juli 2019 anerkannt.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, zeigte sich ebenfalls erfreut über das Urteil: „Im Sinne der Planerinnen und Planer, aber vor allem im Sinne des Verbraucherschutzes, ist die heutige Entscheidung des EuGH grundsätzlich eine gute Entscheidung, auch wenn schlussendlich der Ball natürlich nun wieder beim BGH liegt. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen wie beispielsweise das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum, der auch energetisch allen erforderlichen Standards entspricht oder die Ertüchtigung in die Jahre gekommener Infrastrukturen, braucht der Berufsstand Verlässlichkeit. Daher gilt es nun, die umfassende Novellierung der HOAI voranzubringen.“

Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bieten einen verlässlichen Rahmen für Planerinnen und Planer, Auftraggeber und Bauausführende. Zugleich setzen sich die berufsständischen Vertretungen für eine zeitnahe Novellierung ein, um die Leistungsbilder an die Erfordernisse der Zeit anzupassen. Daneben müssen auch die seit 2013 unveränderten Honorarwerte überprüft und bei den Flächenplanungen Mechanismen zur regelmäßigen Anpassung an die Inflationsrate eingeführt werden. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Reform der HOAI vor.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

Kontakt:
Alexandra Jakob
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
jakob@bingk.de
www.bingk.de

Entscheidung des EuGH zu HOAI Altverträgen

Entscheidung des EuGH zu HOAI Altverträgen 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18. Januar 2022 über die Frage entschieden, ob die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 01. Januar 2021 dort enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen trotz des EuGH-Urteils vom 4.Juli 2019 weiterhin anzuwenden sind oder nicht.

Die europäischen Richter kommen zu dem folgenden Ergebnis: Obwohl der Gerichtshof bereits festgestellt hat, dass die deutsche Regelung, die Mindesthonorare für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren festsetzt (HOAI), gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt, ist ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit zwischen Privatpersonen anhängig ist, nicht allein aufgrund des Unionsrechts verpflichtet, diese deutsche Regelung unangewendet zu lassen. . Zugleich stellt der EuGH klar, dass derjenigen Partei, der die Mindestsätze weiterhin entgegengehalten werden, unter Umständen Schadensersatz vom Staat verlangen könne.

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp,begrüßte das Urteil im Sinne der Planerinnen und Planer, auch wenn schlussendlich der Ball  wieder beim BGH liege. Er betonte in dem Zusammenhang, dass gerade im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen wie beispielsweise das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum, der auch energetisch allen erforderlichen Standards entspricht oder die Ertüchtigung in die Jahre gekommener Infrastrukturen, der Berufsstand Verlässlichkeit brauche. Daher gelte es, die umfassende Novellierung der HOAI weiter voranzubringen.

Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bieten einen verlässlichen Rahmen für Planerinnen und Planer, Auftraggeber und Bauausführende. Zugleich setzen sich die berufsständischen Vertretungen für eine zeitnahe Novellierung ein, um die Leistungsbilder an die Erfordernisse der Zeit anzupassen. Daneben müssen auch die seit 2013 unveränderten Honorarwerte überprüft und bei den Flächenplanungen Mechanismen zur regelmäßigen Anpassung an die Inflationsrate eingeführt werden. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Reform der HOAI vor.

 

 

BIngK-Präsident trifft Bundesbauministerin Klara Geywitz

BIngK-Präsident trifft Bundesbauministerin Klara Geywitz 600 455 Bundesingenieurkammer

Am 17. Januar 2022 trafen sich BIngK-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Bundesbauministerin Klara Geywitz sowie der Baustaatssekretär Dr. Rolf Bösinger zu einem ersten Gespräch. Bei dem sehr zielführenden Austausch war man sich einig, dass es auch zukünftig darum gehen müsse, anstehende Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. In diesem Kontext wies BIngK-Präsident Bökamp darauf hin, dass im Zuge der Digitalisierung des Planen und Bauen die kleinen und mittleren Strukturen dringend „mitgedacht“ werden müssten. Sehr erfreulich aus Sicht der Bundesingenieurkammer war, dass Bundesbauministerin Geywitz den Planerinnen und Planern ihre Unterstützung bei der Anpassung der Honor- und Gebührenordnung (HOAI) zugesagt hat. Auch die weitere Fortführung der gemeinsamen Projekte wie dem bundesweiten Schülerwettbewerb Junior.ING, dem Deutschen Ingenieurbaupreis sowie die Titelverleihung „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ war der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wichtig.

Foto Klara Geywitz: Jesco Denzel
Foto Dr. Heinrich Bökamp: Susanne Kästner

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