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alexdandrajakob

Erste Verbesserungen in Sachen Dienstleistungspaket

Erste Verbesserungen in Sachen Dienstleistungspaket 150 150 Bundesingenieurkammer

Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat sich in seiner Sitzung am 29. Mai 2017 auf Verhandlungsmandate (sogenannte „Allgemeine Ausrichtungen“) zu zwei Vorschlägen des Dienstleistungspaketes mit dem Europäischen Parlament verständigt. Dabei geht es zum einen um die Verhältnismäßigkeitsprüfung [COM(2016) 822 final] und zum anderen um die Reform des Notifizierungsverfahrens [COM(2016) 821 final].

Die „Allgemeine Ausrichtung“ ist eine politische Einigung innerhalb des EU-Rates noch bevor das EU-Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung festlegt. Eine im Rat derart getroffene Vereinbarung kann dabei zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beitragen.  Möglich ist auch, dass auf diesem Weg eine Einigung zwischen den beiden Organen erleichtert wird,  da das Parlament noch vor der Festlegung seines Standpunkts in erster Lesung über den Standpunkt des Rates unterrichtet wird.

In der Allgemeinen Ausrichtung des Rates zur Reform des Notifizierungsverfahrens (PDF) wurden zum Teil deutliche Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der KOM vorgenommen.

  • Eine Notifizierungspflicht soll erst bei wesentlichen Änderungen von bestehenden Anforderungen oder Genehmigungsregelungen ausgelöst werden (Art. 3 Abs. 1), auch wird klar benannt, was grundsätzlich nicht notifiziert werden muss (Art. 3 Abs. 1a).
  • Es sind Ausnahmen von der Verpflichtung vorgesehen, die zu notifizierenden Maßnahmenentwürfe spätestens drei Monate vor deren Erlass der KOM mitzuteilen (Art. 3 Abs. 9) und die grundsätzlich mit einer Notifizierung einhergehenden Informationspflichten wurden insgesamt abgeschwächt (Art. 3 Abs. 5).
  • An der Benennung einer nationalen Behörde wird zwar festgehalten, allerdings mit dem Zusatz, dass die jeweiligen innerstaatlichen Zuständigkeiten und Befugnisse davon unberührt bleiben (Art. 9).
  • Eine Vorwarnung der KOM, einschließlich einer „Stillhaltefrist“, in welcher der betreffende Mitgliedstaat die notifizierte Maßnahme nicht erlassen darf, findet sich in der Allgemeinen Ausrichtung nicht mehr (Art. 6). Stattdessen wird vorgeschlagen, dass die KOM eine Mitteilung an den Mitgliedstaat richten kann. Die umfassende Befugnis, wonach die KOM einen verbindlichen Beschluss erlassen kann, wurde damit zumindest eingeschränkt. Als Regelfall wird stattdessen eine Empfehlung vorgeschlagen (Art. 7). Hingegen bliebe für zu notifizierende Maßnahmen im Sinne des Art. 15 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie auch nach der Allgemeinen Ausrichtung grundsätzlich ein verbindlicher Beschluss seitens der KOM möglich (Art. 6 Abs. 5).

Die Allgemeine Ausrichtung des Rates zur Verhältnismäßigkeitsprüfung (PDF) weist ebenfalls – wenn auch nur leichte  – Abweichungen zum ursprünglichen Vorschlag der KOM auf.

  • Die Begründungspflicht, die durch die Einführung bzw. die Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausgelöst wird, wurde leicht abgeschwächt (Art. 4 Abs. 2 und 3). Eine Mitwirkung unabhängiger Kontrollstellen ist zudem nun nicht mehr vorgesehen (Art. 4 Abs. 5).
  • Die verpflichtenden Kriterien, nach der eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen ist, bleiben im Kern bestehen (Art. 6). Allerdings wurden auch hier zumindest graduelle Änderungen vorgenommen, um den „Leitlinien-Charakter“ stärker hervorzuheben. Beispielsweise soll der Umfang der Prüfung durch die Mitgliedstaaten im Verhältnis zum Inhalt und zu den Auswirkungen der Vorschrift erfolgen. In diesem Zusammenhang soll es nach dem Willen des Rates auch zweierlei Gruppen von Prüfkriterien geben – solche, die grundsätzlich immer und solche, die nur bei Relevanz zu berücksichtigen sind (Art. 6 Abs. 2).

Nach dem gegenwärtigen Zeitplan, wird der im Europäischen Parlament federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) Mitte November 2017 über die Berichte zum Notifizierungsverfahren und zur Verhältnismäßigkeitsprüfung abstimmen. Ist dies erfolgt, könnten im Anschluss auf Basis der Ausschussberichte sowie der Allgemeinen Ausrichtungen die „informellen Trilogverhandlungen“ beginnen.  Das sogenannte „informelle Trilogverfahren“ ermöglicht Absprachen zwischen den Institutionen EU-Parlament, Kommission und Rat schon vor der ersten Lesung. Einigen sich die Institutionen dabei auf einen Kompromiss, kann ein Gesetz schon in der ersten Abstimmung verabschiedet und damit der Verfahrensgang erheblich verkürzt werden.

Es zeigt sich, dass der geballte politische Druck einiger Mitgliedstaaten und der betroffenen Verbände und Organisationen hier zu ersten vorzeigbaren Verbesserungen geführt hat. Nach wie vor birgt das Dienstleistungspaket jedoch aus Sicht der BIngK große Gefahren für bewährte Standards und damit für die Freiberufler in Deutschland insgesamt.

Bundesingenieurkammer ist ideeller Kooperationspartner der Baukulturwerkstatt

Bundesingenieurkammer ist ideeller Kooperationspartner der Baukulturwerkstatt 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 10. und 11. Mai diskutiert die Bundesstiftung Baukultur im Rahmen der Baukulturwerkstatt Ideen, Konzepte und Beispielprojekte zum Thema „Historische Schichten der Stadt“ in Mainz. Ziel der Veranstaltung ist es, das Erkennen und Bewerten von städtebaulichen Epochen zu reflektieren und Konzepte zur Berücksichtigung vorhandener Strukturen als Teil einer ganzheitlichen Stadt- und Freiraumplanung zu erarbeiten.

Etwa drei Prozent der Gebäude in Deutschland sind Baudenkmale. Dreißig Prozent der gebauten Umwelt gelten als erhaltenswerter Bestand. Dieser Bestand und die Alltagsarchitektur prägen den Großteil der Lebensräume und tragen zu Identität und Wohlbefinden bei.

Den „Historischen Schichten der Stadt“ widmet sich die Bundesstiftung Baukultur deshalb in Ihrer nächsten Baukulturwerkstatt in Mainz. Den Auftakt bilden am 10. Mai zwei Spaziergänge zu den Themen Stadtschichten und Stadtreparatur. Anschließend laden das Zentrum Baukultur Rheinland-Pfalz und die Bundesstiftung Baukultur gemeinsam zum Abendempfang in den Brückenturm Mainz ein.

Am 11. Mai findet der Werkstatttag in Kooperation mit der Landeshauptstadt Mainz im Rathaus statt. Das markante und viel diskutierte Gebäude aus den 70er Jahren mit seinem Ratssaal in Form einer Arena bietet idealen Raum für Fachimpulse und Standpunkte, die anschließend im Austausch mit den Referenten an Werkstatttischen besprochen werden

Die Baukulturwerkstätten sind das zentrale Veranstaltungs- und Arbeitsformat der Bundesstiftung Baukultur. Mit Impulsvorträgen und beispielgebenden Projekten bieten sie eine Plattform, auf der übertragbare Lösungsansätze vermittelt und diskutiert werden. Mit „Historische Schichten der Stadt“ veranstaltet die Bundesstiftung Baukultur die erste Baukulturwerkstatt in der Reihe „Erbe.Bestand.Zukunft“ – dem Themenrahmen des Baukulturberichts 2018/19.

Die Bundesingenieurkammer begleitet auch in diesem Jahr die Baukulturwerkstätten als ideeler Partner.

„Bauhäre maache Lëtzebuerg“ – Bundesingenieurkammer trifft Luxemburg

„Bauhäre maache Lëtzebuerg“ – Bundesingenieurkammer trifft Luxemburg 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 25. April 2017 hatte die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg gemeinsam mit dem „Ordre des Architectes et des Ingénieurs-Conseils“ (OAI) zu einem Vortrag des Luxemburger Historikers Dr. Robert L. Philippart geladen. Der Vortrag stand unter der Überschrift: „Luxemburg auf der Suche nach Identität: Architektonischer Blick auf den Weg zur modernen Stadt (1867-1920)“. Anlass war die Umwandlung Luxemburgs vor 150 Jahren von der Festungsstadt in eine offene Stadt.

Begleitet wurde der Vortrag von Dr. Robert L. Philippart durch die vom OAI initiierte Ausstellung „Bauhäre maache Lëtzebuerg“, die den Bogen zur aktuellen Architekturlandschaft Luxemburgs spannt. Die Ausstellung zeigt den „Bauhärepräis OAI“, eine Auszeichnung, die alle vier Jahre an private oder staatliche Bauherren vergeben wird und die besondere Projekte aus dem Bereich Architektur und Urbanistik hervorhebt.

Im Vorfeld der Feierlichkeiten fand ein gemeinsames Arbeitstreffen statt, zu dem ebenfalls die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg sowie der OAI geladen hatten. In kleiner Runde tauschten sich die Anwesenden vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), der Bundesarchitektenkammer / Netzwerk Architekturexport (BAK/NAX), der Bundesingenieurkammer (BIngK), der Berliner Architektenkammer (Berliner AK), dem (OAI) sowie der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg zu Themen wie der HOAI, dem Vergaberecht oder der Gestaltung von Wettbewerben aus.

Die Ausstellung „Bauhäre maache Lëtzebuerg“ wird von BAK und BIngK unterstützt und kann bis zum 23. Juni 2017 besucht werden. Besichtigungen sind nach Vereinbarung per E-Mail unter berlin.amb@mae.etat.lu möglich.

Großmarkthalle in Hamburg erhält den Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“

Großmarkthalle in Hamburg erhält den Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ 150 150 Bundesingenieurkammer

Seit dem 27. April 2017 trägt die Großmarkthalle in Hamburg als 20. Bauwerk offiziell den Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“. Gemeinsam mit der Hamburgischen Ingenieurkammer Bau ehrte die Bundesingenieurkammer die Halle damit als historisch bedeutendes Ingenieurbauwerk.

Eliane Steinmeyer, Geschäftsführerin des Großmarktes Hamburg, freute sich sehr über die Auszeichnung, vor allem weil damit „auch die Arbeit der Mitarbeiter und Baudienstleister anerkannt wird, die seit Jahren erfolgreich den Erhalt und die Betriebsfähigkeit eines der größten deutschen Großmärkte sicherstellen.“

Kultursenator Dr. Carsten Brosda würdigte die Hamburger Großmarkthalle in seinem Grußwort als „ein frühes, bundesweit herausragendes Beispiel für kreative Teamarbeit, die heute in vielen Bereichen der Kultur gängige Praxis geworden ist. Die Auszeichnung freut mich. Sie rückt den markanten Bau stärker als bisher ins öffentliche Bewusstsein – und trägt damit auch zum Denkmalerhalt bei“, so Dr. Brosda während der feierlichen Enthüllung der Ehrentafel.

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, zeigte sich erfreut, die Großmarkthalle in die Reihe der Historischen Wahrzeichen aufnehmen zu können. „Denn mit dieser Auszeichnung schauen wir sowohl in die Vergangenheit als auch in die Zukunft. Damit würdigen wir zum einen die historischen Ingenieurbauleistungen und möchten gleichzeitig dem Ingenieurnachwuchs Lust auf diesen wunderbaren Beruf machen“, sagte Kammeyer.

Peter Bahnsen, Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer Bau, schloss seine Laudatio mit dem Wunsch, „die Auszeichnung der Großmarkthalle als außerordentliche erfolgreiche Teamleistung von planenden Architekten und Ingenieuren sowie ausführenden Bauunternehmen möge auch für zukünftige Großprojekte ein Vorbild sein.“

Die Großmarkthalle in Hamburg wurde von 1958 bis 1962 südöstlich des Stadtzentrums errichtet. Mit ihrer Grundfläche von 40.000 Quadratmetern und dem wellenförmigen Dach zählt die dreischiffige Halle für den Großhandel von Obst und Gemüse zu den besonders eindrucksvollen Bauwerken in Hamburg. Sie ist ein Gemeinschaftswerk der Architekten Bernhard Hermkes, Gerhart Becker, Schramm & Elingius und der Ingenieure der Dyckerhoff & Widmann AG. Die markanten, wellenförmig gekrümmten Stahlbetonschalen wurden maßgeblich vom leitenden Ingenieur Ulrich Finsterwalder konstruiert.

Brücken, Türme und andere Ingenieurbauwerke bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Baukultur. Deshalb ehrt die Bundesingenieurkammer seit 2007 regelmäßig besondere „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“. Begleitend zur Verleihung des Titels erscheint eine Publikation im Rahmen der Schriftenreihe zu den Historischen Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst.

Die Auszeichnungsreihe Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unterstützt.

Bildquelle: Hamburger Großmarkt

Kontakt:

Alexandra Jakob
Referentin Kommunikation
+49 (0)30 2589 882-23
+49 (0)179-509 66 53
jakob@bingk.de
www.bingk.de

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2017

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2017 150 150 Bundesingenieurkammer

Auch in diesem Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer (BIngK) und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland.

Ziel der Erhebung ist es, aussagekräftiges Datenmaterial zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Büros zu erhalten. Da es im Bereich der selbstständig tätigen Ingenieur- und Architekturbüros keine offiziell geführten Statistiken (beispielsweise des Bundesamts für Statistik) gibt, ist es umso wichtiger für die Berufsstände, eine eigene belastbare Datenbasis zu schaffen. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung:

Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage, um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten.

Die Befragung besteht aus 14 Fragen und nimmt etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Sie können online, per E-Mail oder per Post teilnehmen. In jedem Fall ist die Teilnahme freiwillig und anonym. Ihre Daten werden nach deutschen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Die Befragung endet am 12. Juli 2017.

Onlineteilnahme: Bitte geben Sie den folgenden Link in Ihren Browser ein. So gelangen Sie direkt zur Umfrage: http://t1p.de/Index2016

Teilnahme per E-Mail: Bitte füllen Sie das angehängte pdf-Formular am PC aus und schicken Sie es per E-Mail an forschung@ifb.uni-erlangen.de. Sie finden das Formular auch unter www.aho.de .

Teilnahme per Post: Bitte füllen Sie das angehängte Formular aus, drucken es und schicken es an folgende Adresse: Institut für Freie Berufe, – Ingenieure und Architekten-, Marienstraße 2, 90402 Nürnberg.

Als Dank für Ihre Teilnahme erhalten Sie auf Wunsch ausgewählte Kennzahlen für das Jahr 2016, die Ihr Unternehmen mit einer Gruppe ähnlich strukturierter Büros vergleichen.

Großmarkthalle Hamburg wird „Historisches Wahrzeichen“

Großmarkthalle Hamburg wird „Historisches Wahrzeichen“ 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 27. April 2017 erhält die Großmarkthalle in Hamburg als 20. Bauwerk offiziell den Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“. Gemeinsam mit der Hamburgischen Ingenieurkammer Bau ehrt die Bundesingenieurkammer die Halle damit als historisch bedeutendes Ingenieurbauwerk.

Die Großmarkthalle in Hamburg wurde von 1958 bis 1962 südöstlich des Stadtzentrums errichtet. Mit ihrer Grundfläche von 40.000 Quadratmetern und dem wellenförmigen Dach zählt die dreischiffige Halle für den Großhandel von Obst und Gemüse zu den besonders eindrucksvollen Bauwerken in Hamburg. Sie ist ein Gemeinschaftswerk der Architekten Bernhard Hermkes, Gerhart Becker, Schramm & Elingius und der Ingenieure der Dyckerhoff & Widmann AG. Die markanten, wellenförmig gekrümmten Stahlbetonschalen wurden maßgeblich vom leitenden Ingenieur Ulrich Finsterwalder konstruiert.

Brücken, Türme und andere Ingenieurbauwerke bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Baukultur. Deshalb ehrt die Bundesingenieurkammer seit 2007 regelmäßig besondere „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“. Begleitend zur Verleihung des Titels erscheint eine Publikation im Rahmen der Schriftenreihe zu den Historischen Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst.

Die feierliche Enthüllung der Ehrentafel findet statt am 27. April 2017 um 15.00 Uhr  – „Mehr! Theater am Großmarkt“. Grußworte sprechen Dr. Carsten Brosda, Präses der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer. Peter Bahnsen, Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer Bau, wird die Laudatio halten.

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Angriff auf die berufliche Selbstverwaltung

Angriff auf die berufliche Selbstverwaltung 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar dieses Jahres weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrer sogenannten„Binnenmarktstrategie“ vorgestellt. Mit dieser möchte die Kommission die Chancen von Unternehmen und Bürgern stärken, indem sie sich für einen „vertieften und gerechteren Binnenmarkt“ einsetzt. Doch fließen nationale Besonderheiten in die Überlegungen überhaupt ein?

Schon im Oktober 2015 hat die zuständige Kommissarin Elzbieta Bienkowska die „Binnenmarktstrategie“ vorgelegt. Insbesondere durch Empfehlungen und Gesetzesinitiativen erhofft sich die Europäische Kommission einen vertieften und gerechteren Binnenmarkt zu erreichen.

Bezahlbarer Wohnraum elementares Thema für Bundestagswahl 2017

Bezahlbarer Wohnraum elementares Thema für Bundestagswahl 2017 150 150 Bundesingenieurkammer

Die aktuelle Wohnungsbaupolitik in Deutschland ist durch die stetig wachsende Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen in Ballungsgebieten sowie weiter steigende Mieten und Immobilienpreise stark in den Fokus der öffentlichen Diskussion geraten.

Auch im abgelaufenen Jahr 2016 hat sich das vorhandene Wohnungsdefizit trotz zunehmender Bautätigkeit weiter erhöht. Um dem zunehmenden Nachfragedruck breiter Bevölkerungsschichten gerecht werden zu können, sind zusätzliche Anreize zum Neubau von mehr Wohnungen in allen Gebäudetypen und insbesondere von mehr bezahlbaren Mietwohnungen notwendig. Daher fordert die Bundesingenieurkammer in einem gemeinsamen Positionspapier des Verbändebündnisses „Aktion Impulse“ die Aufnahme konkreter Maßnahmen in die Wahlprogramme der Bundestagswahl 2017 für eine bedarfsgerechte Wohnungspolitik in der kommenden Legislaturperiode. Dazu gehören v.a. die Stärkung des kostengünstigen Bauens durch bauordnungsrechtliche Vereinfachungen, die Vermeidung weiterer kostentreibender Verschärfungen von Gesetzen und Normen sowie die Schaffung steuerlicher Anreize für die energetische und altersgerechte Sanierung von Wohngebäuden.

Resolution der planenden Berufe zum Wiederaufbau der Schinkel’schen Bauakademie

Resolution der planenden Berufe zum Wiederaufbau der Schinkel’schen Bauakademie 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Kammern und Verbände der planenden Berufe haben eine gemeinsame Resolution zum Wiederaufbau und zur Nutzung der Bauakademie verabschiedet. Die Berliner Bauakademie, eines der Hauptwerke Karl Friedrich Schinkels, soll am historischen Ort wiederentstehen.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat mit seiner Zusage, für den Bau über 60 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, die Grundlage hierfür gelegt.

Die Kammern und Verbände der planenden Berufe begrüßen diese Entscheidung des Parlaments. Der Bausektor in Deutschland ist in vielfacher Hinsicht von großer Bedeutung: Mit seinen ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Implikationen berührt er den Lebensbereich jedes einzelnen Bürgers. Die Bauakademie sollte dieser Bedeutung gerecht werden und aus der Sicht der planenden Berufe das Haus der Information und der Diskussion über das Planen und Bauen der Zukunft werden. Zur Entwicklung eines tragfähigen und zukunftsfähigen Konzepts bedarf es im Vorfeld der Beteiligung aller interessierten Kreise aus Politik, Verbänden und Vereinen, Wissenschaft und Wirtschaft.

Das nun vom Bundesbauministerium eingeleitete Dialogverfahren zur Entwicklung eines tragfähigen Nutzungskonzeptes für die wiedererrichtete Bauakademie Berlin ist der richtige Weg, um wichtige Entscheidungen zu den Inhalten im Vorfeld eines dann auszulobenden interdisziplinären Planungswettbewerbs treffen zu können. Die von der Bundesregierung beauftragte Bundesstiftung Baukultur ist für die Durchführung dieses Verfahrens der ideale Partner, der die unterschiedlichen Akteure und Interessen in einem strukturierten und öffentlichen Verfahren zusammenbringt. Dieses transparente und demokratische Verfahren ist der Grundstein für eine lebhafte Auseinandersetzung mit unserer Planungs- und Baukultur, die während und vor allem nach der Fertigstellung in der Bauakademie weiter mit allen interessierten Bürgern fortgesetzt werden kann.

Die Kammern und Verbände der planenden Berufe unterstützen dieses offene Dialogverfahren. Sie bringen sich in die aktuelle wie in die zukünftige Diskussion um die Gestaltung unserer gebauten Umwelt ein. Die Bauakademie wird angesichts der Bedeutung des Planens und Bauens der angemessene eigene Ort für diesen Diskurs sein.

Politischer Abend der Bundesingenieurkammer in Brüssel: „Perspektiven für Ingenieure im Binnenmarkt“

Politischer Abend der Bundesingenieurkammer in Brüssel: „Perspektiven für Ingenieure im Binnenmarkt“ 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 20. März 2017 hatte die Bundesingenieurkammer zu einem politischen Abend in die Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU in Brüssel geladen. In seinem Grußwort forderte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, erneut, dass auch künftig die Qualität der Ingenieurausbildung gewährleistet sein müsse.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer ist es unabdingbar, dass Bachelor-Studiengänge des Ingenieurwesens eine breit angelegte grundständige Bildung vermitteln. Insofern drohe langfristig die Qualität deutscher Ingenieurleistungen massiv hinter die, anderer Länder zurückzufallen.

Auch Markus Ferber MdEP (EVP-Fraktion), Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand im Europäischen Parlament, vertrat in seiner Rede die Auffassung, dass sich der Bachelor wie ursprünglich mit der Bologna-Reform gedacht, nicht durchgesetzt habe. Ein weiteres Thema zur Sicherung von qualitätvollem Planen und Bauen ist nach Auffassung der Bundesingenieurkammer die Beibehaltung der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Mit seiner Einschätzung, dass diese in ihrer jetzigen Form „europafest“ seien, unterstützte Markus Ferber in einem weiteren Punkt die Meinung der Bundesingenieurkammer.

Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau, bekräftigte in seinem Grußwort diese Einschätzung. Er betonte darüber hinaus die Wichtigkeit der Honorarordnung für kleine und mittlere Ingenieurbüros. Ohne die Honorarordnung in ihrer jetzigen Form würden sehr schnell viele Auftraggeber vorrangig nach dem Preis entscheiden. Dem daraus folgenden Preisdumping könnte jedoch ein Großteil der kleineren Büros nicht standhalten.

Diskutiert wurde während des politischen Abends in Brüssel auch das so genannte „Dienstleistungspaket“, das die Europäische Kommission am 10. Januar 2017 vorgestellt hatte. Nach Ansicht von Markus Ferber, dürfe das Dienstleistungspaket nicht das „Herkunftslandprinzip“ durch die Hintertür einführen. Das sehe die Dienstleistungsrichtlinie nicht vor. Damit stellte er sich gegen die Ansicht der EU-Kommission. Martin Frohn, Referatsleiter Binnenmarkt bei der EU-Kommission, betonte: „Uns geht es (mit dem „Dienstleistungs-paket“) nur um den Binnenmarkt.“ Er glaube auch nicht, dass das „Dienstleistungspaket“ Subsidiaritäts-probleme verursache. Neben weiteren Ländern hatte sich Deutschland Anfang März für die Einlegung einer Subsidiaritätsrüge gegen Teile des „Dienstleistungspaketes“ ausgesprochen.

Der politische Abend in Brüssel machte einmal mehr deutlich, dass die deutschen Ingenieure zu Europa stehen, jedoch eindringlich an die Europäische Kommission appellieren, sich für ein zukunftsfähiges Europa auf das Wesentliche zu konzentrieren.

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