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alexdandrajakob

VBI und BIngK loben zum siebten Mal den Deutschen Brückenbaupreis aus

VBI und BIngK loben zum siebten Mal den Deutschen Brückenbaupreis aus 862 861 Bundesingenieurkammer

Gesucht werden Deutschlands beste Bauingenieurleistungen im Brückenbau. Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure loben den Deutschen Brückenbaupreis erneut in zwei Kategorien aus:

  • Straßen- und Eisenbahnbrücken
  • Fuß- und Radwegbrücken

Der Wettbewerb zur Würdigung herausragender Ingenieurleistungen gilt den besten Brücken, die in den vergangenen drei Jahren in Deutschland gebaut wurden und ihren Planern. Dabei können innovative Großprojekte genauso vorgeschlagen werden wie herausragende Ertüchtigungen oder „kleine Schönheiten“.

Die Bewertung der eingereichten Arbeiten übernimmt eine Jury aus sieben anerkannten Brückenbau-ingenieuren. Diese wählt aus den eingereichten Arbeiten je drei Nominierungen pro Kategorie aus und stellt sie Ende 2017 der Öffentlichkeit vor. Aus den Nominierungen wählt die Jury dann Anfang 2018 je einen Preisträger pro Kategorie aus.

Die feierliche Verleihung des „Deutschen Brückenbaupreises 2018“ findet am 12. März 2018 statt, dem Vorabend des 28. Dresdner Brückenbausymposiums. Der Deutsche Brückenbaupreis wird seit 2006 vergeben und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb 2018 stehen ab sofort unter www.brueckenbaupreis.de bereit.

Einsendeschluss ist der 16. September 2017.

Bundesingenieurkammer ist ideeller Kooperationspartner beim 15. BIM-Anwendertag von buildingSMART

Bundesingenieurkammer ist ideeller Kooperationspartner beim 15. BIM-Anwendertag von buildingSMART 150 150 Bundesingenieurkammer

Unter dem Titel “Planen, Bauen und Betreiben: Berichte aus der BIM-Praxis” findet am 09. Mai 2017 im Kurfürstlichen Schloss in Mainz der 15. BIM-Anwendertag von buildingSMART statt. Auf die Tagungsteilnehmer warten knapp dreißig praxisnahe Berichte von BIM-Anwendern aus den unterschiedlichsten Fachdisziplinen.

Themen sind beispielsweise Tragwerksplanung und TGA, Infrastrukturplanung und Ingenieurbau, Betreiberverantwortung und Facility Management, Bauunternehmen und Handwerk, Vertragsgestaltung und Recht. Die Vorträge verteilen sich auf drei parallele Sektionen und decken viele Fachdisziplinen sowie alle Phasen im Lebenszyklus von Bauwerken ab. Darüber hinaus besteht Gelegenheit für vielfältigen Austausch und Networking.

Bundesingenieurkammer startet HOAI- Kampagnenseite

Bundesingenieurkammer startet HOAI- Kampagnenseite 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer warnt erneut vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). „Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden.

Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher“, betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. Daher wirbt die Bundesingenieurkammer ab sofort mit der Kampagnenseite https://www.hoai.de für die Rettung der HOAI.

Anlässlich des Parlamentarischen Abends der Bundesingenieurkammer am 14.02.2017 in Berlin unterstrich auch Staatssekretär Gunther Adler (BMUB) die Wichtigkeit der HOAI und betonte: „Das Bundesbauministerium setzt sich für den Erhalt und Fortbestand der HOAI ein.“ Denn, so Adler: „Das Bauwesen ist ein Schwergewicht unserer Volkswirtschaft. Es ist eine hoch innovative Branche und Problemlöser für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen.“

Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer führte weiter aus: „Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, begründet Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer die Initiative der Bundesingenieurkammer.

Sie ruft mit der HOAI-Kampagnenseite alle Planer auf, sich für den Erhalt der HOAI stark zu machen. So können zum Beispiel entsprechende Banner von der Kampagnenseite heruntergeladen und für den eigenen Webauftritt verwendet oder über die sozialen Netzwerke verbreitet werden.

Die Europäische Kommission hatte am 17. November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission damit an einem weiteren Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe. Die Bundesingenieurkammer appelliert daher auch an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI einzusetzen.

Kontakt:

Alexandra Jakob
Referentin Kommunikation
+49 (0)30 2589 882-23
+49 (0)179-509 66 53
jakob@bingk.de
www.bingk.de

Museum für Ingenieurbaukunst soll Teil der Schinkel’schen Bauakademie werden

Museum für Ingenieurbaukunst soll Teil der Schinkel’schen Bauakademie werden 150 150 Bundesingenieurkammer

Im historischen Zentrum Berlins soll die Schinkel‘sche Bauakademie wieder aufgebaut werden. Der IngenieurBaukunst Verein unterstützt den Wiederaufbau und spricht sich dafür aus, ein Museum für Ingenieurbaukunst in das Gesamtkonzept zu integrieren.

Die Schinkel‘sche Bauakademie wurde 1799 gegründet und war eine Lehranstalt zur Ausbildung von Baumeistern. Sie steht für das Ideal der interdisziplinären Arbeitsweise von Architekten und Inge­nieuren. Daher wünscht sich der IngenieurBaukunst Verein, dass ein mit dem Wiederaufbau verbundenes Nutzungskonzept der Bauakademie diese noch immer aktu­ellen Ideen aufgreift. Dann könnte hier wieder ein Ort des Austausches zwischen Architekten und Ingenieuren entstehen. Architektur und Ingenieurbaukunst – beides sind un­trenn­bare Teile der Baukultur.

Daher hat der IngenieurBaukunst Verein eine Petition gestartet und ruft dazu auf, die Petition möglichst zahlreich zu unterschreiben, damit ein Ingenieurbaukunstmuseum fester Teil des Nutzungskonzepts der Schinkel’schen Bauakademie wird. Damit würde die Bauakademie Prozesse der ganzheitlichen Arbeitsweise von Architekten und Inge­ni­eu­ren präsentieren. Die Bundesingenieurkammer unterstützt dieses An­­­­lie­gen.

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäude-energiegesetzes (GEG)

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäude-energiegesetzes (GEG) 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt in ihrer Stellungnahme das Anliegen der Bundesregierung, das Energieeinsparrecht und die energetischen Anforderungen an Gebäude am Stand der Technik und an der Wirtschaftlichkeit zu orientieren. In diesem Zusammenhang wird die Zusammenlegung der maßgeblichen bestehenden Rechtsgrundlagen des EnEG und EEWärmeG sowie der EnEV als sinnvoll angesehen.

Für die Tätigkeit der Ingenieurinnen und Ingenieure in einem technisch anspruchsvollen Bereich fordert die Bundesingenieurkammer jedoch klare und verlässliche Rahmenvorgaben. Gerade die Wirtschaftlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen und die einzuhaltenden Standards spielen eine wesentliche Rolle für die Akzeptanz der Bauherren und die Inanspruchnahme von Förderprogrammen. Daher hält die Bundesingenieurkammer u.a. eine konkrete Definition des Wirtschaftlichkeitsbegriffes für zwingend erforderlich.

Wahlprüfsteine der planenden Berufe zur Bundestagswahl 2017

Wahlprüfsteine der planenden Berufe zur Bundestagswahl 2017 150 150 Bundesingenieurkammer

Im September dieses Jahres finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Dies hat die Bundesingenieurkammer zum Anlass genommen, Forderungen und Positionen an die Politik zu formulieren, die für die beruflichen Belange der Ingenieurinnen und Ingenieure wesentlich sind.

Zur Bündelung der Kräfte und zur Erhöhung der Wirkungskraft haben sich die 16 Verbände und Organisationen der planenden Berufe in Deutschland auf gemeinsame Wahlprüfsteine verständigt. An der Formulierung der einzelnen Punkte hat die Bundesingenieurkammer im Redaktionsteam federführend mitgewirkt. Die thematische Bandbreite ist dabei groß und reicht von der Forderung eines eigenständigen Bauressorts über die Digitalisierung des Planungswesens bis hin zur Stärkung der Freiberuflichkeit. Diese Wahlprüfsteine werden nun den demokratischen Parteien mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Die Antworten werden im Sommer 2017 als Übersicht zur Verfügung stehen.

Europäische Kommission: Nun doch Dienstleistungskarte nach „Herkunftslandprinzip“

Europäische Kommission: Nun doch Dienstleistungskarte nach „Herkunftslandprinzip“ 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 weitere Maßnahmen im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie vorgestellt. Neben Empfehlungen für nationale Reformen bei der Regulierung von Berufen gehört dazu auch der Vorschlag zur Einführung einer Elektronischen Dienstleistungskarte.

Trotz anderweitiger Beteuerungen der Kommission sieht das Verfahren der Elektronischen Dienstleistungskarte nun doch das sogenannte „Herkunftslandprinzip“ vor. Das heißt, ein im Herkunftsland ausgestelltes Dokument soll ausreichen, um im Aufnahmeland Dienstleistungen anbieten zu können. Dies birgt aus Sicht der Bundesingenieurkammer das Risiko, dass zwingend einzuhaltende gesetzliche Vorgaben im Aufnahmestaat umgangen werden können. Neben der Aushöhlung sozialer Standards und notwendiger regulatorischer Anforderungen könnten damit auch konkrete Gefahren für die Verbraucher verbunden sein. Denn nicht alle Mitgliedsstaaten sehen dieselben hohen Standards vor. Die übrigen Vorhaben erzeugen eher ein Mehr an Bürokratie, was auch den Grundsätzen, die sich die Kommission selbst auferlegt hat, widerspricht. Die Vorhaben der KOM stießen bereits im Vorfeld auf massiven Widerstand, vor allem seitens der Regierungen von Deutschland und Frankreich.

Die vorgestellten Maßnahmen im Einzelnen

Elektronische Europäische Dienstleistungskarte

Ein vereinfachtes elektronisches Verfahren soll es Dienstleistern, wie z. B. Ingenieurbüros,  künftig erleichtern, die notwendigen Verwaltungsformalitäten für eine Dienstleistungstätigkeit im Ausland zu erfüllen. Unterschieden wird dabei in lediglich temporär in einem Drittstaat zu erbringende Dienstleistung und den Fall des Dienstleisters, der sich im Gastgeberland dauerhaft niederlassen möchte. Dienstleistungserbringer sollen demnach künftig nur einen einzigen Ansprechpartner in ihrem Heimatland und in ihrer eigenen Sprache haben. Dieser prüft die erforderlichen Informationen und leitet sie an den Aufnahmemitgliedstaat weiter. Der Aufnahmemitgliedstaat bleibt aber zuständig für die Anwendung der nationalen Vorschriften und für die Entscheidung, ob der Antragsteller in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistungen anbieten darf.

Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe

Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig. Dies ist nach wie vor Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind. Die Kommission will ein einheitliches und konsequentes Vorgehen sicherstellen, indem sie nun eine Verhältnismäßigkeitsprüfung  des Inhalts vorschlägt, wie die Mitgliedstaaten bei dieser  Prüfung vorgehen müssen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.

Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung freier Berufe

Die Kommission legte auch Leitlinien zum Reformbedarf der Mitgliedstaaten bei der Reglementierung freiberuflich erbrachter Dienstleistungen mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial vor; dazu gehören die Tätigkeiten von Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälte, Rechnungsprüfern, Patentanwälten, Immobilienmaklern und Fremdenführern. Die Mitgliedstaaten sollen aufgefordert werden, zu prüfen, ob die für diese freien Berufe geltenden Auflagen die von ihnen erklärten nationalen politischen Ziele erfüllen.

Verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen

Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Änderungen zu nationalen Rechtsvorschriften für Dienstleistungen zu melden, damit das Exekutivorgan der EU und die anderen Mitgliedstaaten etwaige Bedenken aufgrund möglicher Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht bereits in einem frühen Stadium geltend machen können. Die Kommission schlägt in diesem Zusammenhang Verbesserungen an diesem Mechanismus vor, um das Verfahren aus ihrer Sicht zeitsparender, effektiver und transparenter zu machen.

Martin Falenski übernimmt die Leitung der Bundesingenieurkammer

Martin Falenski übernimmt die Leitung der Bundesingenieurkammer 150 150 Bundesingenieurkammer

Seit dem 01. Januar 2017 ist der Rechtsanwalt Martin Falenski neuer Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer (BIngK) mit Sitz in Berlin. Er folgt auf Thomas Noebel, der zum Jahresende in den Ruhestand gegangen ist.

„Mit Martin Falenski bekommt die Bundesingenieurkammer einen versierten und engagierten Hauptgeschäftsführer, der den zukünftigen Herausforderungen des Berufsstandes angemessen und fachkundig begegnen wird“, begrüßte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, den neuen Leiter der BIngK. So werde sich die Bundesingenieurkammer mit Martin Falenski noch deutlicher zu Themen der Bundes- aber auch der Europa-Politik positionieren, weitere nötige Umstrukturierungen vornehmen und die Weichen für eine zukunftsorientierte Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stellen, sagte Hans-Ullrich Kammeyer.

Martin Falenski ist bereits seit 2014 Geschäftsführer beim Dachverband der 16 Länderingenieurkammern und kam von der Netzwerkplattform Initiative D21. Künftig wird er sich neben seinen bisherigen Aufgaben auch um die Vertretung der Ingenieurkammern in Europa kümmern.

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