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alexdandrajakob

Positionspapier | Die Freien Berufe und Rechtsstaatlichkeit

Positionspapier | Die Freien Berufe und Rechtsstaatlichkeit 1624 1623 Bundesingenieurkammer

Die derzeitigen Einschränkungen durch die Coronapandemie betreffen auch die Freien Berufe. Daher hat der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in einer Erklärung deutlich gemacht, dass Grundrechtseingriffe in der Coronakrise immer nur zeitlich begrenzt sein dürften. Die Stellungnahme wird von der Bundesingenieurkammer mitgetragen.

In dem Positionspapier heißt es unter anderem: „Gegenwärtig werden die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, mit denen der Staat die Grundrechte massiv einschränkt, die zum Teil gelockert wurden, noch weitgehend von den Freien Berufen mitgetragen. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Einschränkungen geeignet und zwingend erforderlich sind, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, und auch nur genau so lange, wie sie zu diesem Zweck unverzichtbar sind.“

Der BFB vertritt als Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe in Deutschland. Dazu zählen auch Ingenieurinnen und Ingenieure.

Deutscher Brückenbaupreis | Preisverleihung auf 8. März 2021 verschoben

Deutscher Brückenbaupreis | Preisverleihung auf 8. März 2021 verschoben 872 873 Bundesingenieurkammer

Die Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises und das Dresdner Brückenbausymposium werden auf den 8./9. März 2021 verschoben.  Da derzeit nicht absehbar ist, wann große Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden wieder ohne gesundheitliche Risiken durchgeführt werden können, haben sich Bundesingenieurkammer und VBI für die Verlegung der Preisverleihung ins kommende Jahr und entschieden. Die Preisverleihung findet am gewohnten Ort, im Audimax der TU Dresden, statt.  Bis Anfang März bleibt die finale Juryentscheidung weiterhin geheim. Aus den 42 eingereichten Wettbewerbsbeiträgen wurden folgende sechs Bauwerke für den renommierten Ingenieurbaupreis nominiert:

in der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“:

  • die Retheklappbrücke, Hamburg
  • die Brücke bei Schwaig im Zuge der A 3 bei Nürnberg
  • die Instandsetzung der Elster-Brücke bei Neudeck, Land Brandenburg

in der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“ :

  • den Trumpf-Steg Ditzingen
  • die Stuttgarter Holzbrücke an der Birkelspitze in Weinstadt
  • die Sanierung der König-Ludwig-Brücke in Kempten.

Zur Preisverleihung am 8. März 2021 erwarten VBI und Bundesingenieurkammer mehr als 1.000 Gäste aus Baubranche, Politik und Wirtschaft. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Deutschen Brückenbaupreis und hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.

Schülerwettbewerb Junior.ING | Bundespreisverleihung abgesagt

Schülerwettbewerb Junior.ING | Bundespreisverleihung abgesagt 1212 1212 Bundesingenieurkammer

Aufgrund der bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wird die Bundespreisverleihung des Schülerwettbewerbs Junior.ING in diesem Jahr ausgesetzt.

Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien und der begleitenden Lehrerinnen und Lehrer haben wir entschieden, die ursprünglich für den 12. Juni 2020 im Deutschen Technikmuseum Berlin geplante Bundespreisverleihung abzusagen. Wir bedauern es sehr, dass die Preisverleihung nicht wie erhofft stattfinden kann. Alle gekürten Landessieger sollen jedoch die Möglichkeit bekommen, zu einem späteren Zeitpunkt nach Berlin zu reisen. Für alle Finalisten gibt es ein Ticket von der Deutschen Bahn nach Berlin.

Über den aktuellen Stand der Wettbewerbe in den einzelnen Bundesländern informieren die jeweiligen Länderkammern.

DIngBp 2020 | Abgabefrist verlängert

DIngBp 2020 | Abgabefrist verlängert 786 665 Bundesingenieurkammer

Aufgrund der aktuellen Situation verbunden mit der Corona-Epidemie haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Bundesingenieurkammer entschieden, die Abgabefrist für den Deutschen Ingenieurbaupreis bis zum 28. Mai 2020 zu verlängern.

Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis werden herausragende Ingenieurleistungen gewürdigt, die Baukultur, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vereinen und optimale ingenieurtechnische Lösungen zur Gestaltung der gebauten Umwelt bieten. Der Hauptpreis sowie die Auszeichnungen und Anerkennungen werden für die Bauingenieurleistungen vergeben.

Zugelassen zur Einreichung sind Ingenieurbauwerke und Ingenieurleistungen, die in Deutschland oder im Namen der Bundesrepublik Deutschland oder aus überwiegend Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 18. Februar 2020 fertiggestellt wurden.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgestattet. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Bundesingenieurkammer e. V. (BIngK) loben den Deutschen Ingenieurbaupreis bereits zum dritten Mal aus. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt das Verfahren durch. Bewerbungsschluss ist der 28. Mai 2020.

Weitere Details der Auslobung sowie die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen stehen ab sofort online zur Verfügung.

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 1396 1395 Bundesingenieurkammer

Auch in diesem Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer (BIngK) und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland.

Ziel der Erhebung ist es, aussagekräftiges Datenmaterial zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Büros zu erhalten. Da es im Bereich der selbstständig tätigen Ingenieur- und Architekturbüros keine offiziell geführten Statistiken gibt, ist es umso wichtiger, eine eigene belastbare Datenbasis zu schaffen.

Die Befragung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschaftsjahr 2019. Die Beantwortung nimmt etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Mit Jahresabschluss bzw. BWA ist es einfach, alle Fragen zu beantworten.

Aus der Umfrage werden wichtige Kennzahlen für Büros mit ähnlichem Tätigkeitsschwerpunkt und gleicher Bürogröße abgeleitet. Darüber hinaus sind die Umfragedaten aber auch für den AHO-Stundensatzrechner wichtig, mit dessen Hilfe alle Ingenieurbüros Stundensätze kalkulieren können. Die Ergebnisse der Umfrage stellen wir Ihnen gerne auf Wunsch auch direkt und exklusiv zur Verfügung. Geben Sie hierfür einfach eine Mail-Adresse Ihrer Wahl an.

Mit einer separaten Umfrage wollen wir zudem Daten für Projekte gemäß HOAI 2013 auswerten, um dann Rückschlüsse auf die konkreten Auswirkungen des EuGH-Urteils zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu erhalten. Sie können die Fragebögen separat und unabhängig voneinander ausfüllen.

Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage, um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten. Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

Sie können online, per E-Mail oder per Post teilnehmen. In jedem Fall ist die Teilnahme freiwillig und anonym. Ihre Daten werden nach deutschen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Die Befragung endet am 30. Juli 2020.

Herunterladen des PDF-Fragebogens: Umfrage Index 2019

Teilnahme per E-Mail: Bitte füllen Sie das PDF-Formular aus und schicken es per E-Mail an forschung@ifb.uni-erlangen.de

Teilnahme per Post: Das ausgefüllte und ausgedruckte Formular können Sie auch per Post an folgende Adresse senden: Institut für Freie Berufe, – Ingenieure und Architekten-, Marienstraße 2, 90402 Nürnberg.

Befragung zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils: ⇒ Umfrage für Projekte gemäß HOAI 2013

Coronakrise | Ergebnisse der Kurzumfrage zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros (Update)

Coronakrise | Ergebnisse der Kurzumfrage zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros (Update) 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Aktuell verzeichnet bereits eine Mehrheit der Ingenieurbüros (75%) negative Auswirkungen der Corona-Epidemie. Das ergab eine aktuelle Umfrage von Bundesingenieurkammer (BIngK) und Bundesarchitektenkammer (BAK).

Ab dem 2. Halbjahr 2020 rechnen die mehr als 9.000 befragten Planerinnen und Planer jedoch mit einer weiteren deutlichen Verschlechterung der Lage und mit finanziellen Einbußen.

Während sich kleine Büros tendenziell häufiger mit akuten Liquiditätsproblemen konfrontiert sehen, geben mittelgroße und größere Büros häufiger an, nicht mehr ausgelastet zu sein. Die meistgenannten Folgen der Coronakrise sind abgesagte oder zurückgestellte Aufträge (46%), Verzögerungen im Genehmigungsprozess durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung (33%) sowie Verzögerungen auf der Baustelle durch längere Lieferzeiten (25%), Personalengpässe der ausführenden Unternehmen (25%) oder die Umsetzung von Hygienevorschriften auf der Baustelle (20%).

Aus Sicht von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer gilt es bereits jetzt Maßnahmen zu treffen, um die Zukunft der planenden Berufe über die kommenden Monate hinaus zu sichern und dafür zu sorgen, dass dringend benötigte Infrastruktur- und Hochbauprojekte nicht ins Stocken geraten.

Die Befragung fand im Zeitraum vom 6. bis 14. April 2020 als Online-Befragung statt. Die Umfrage wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer bei dem Marktforschungsunternehmen Hommerich & Reiß in Auftrag gegeben. Eingeladen waren alle selbstständig tätigen Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern der Länder. In die Datenanalyse flossen insgesamt Angaben von 9.226 Befragten ein. Die Umfrage soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um die Politik mit ausreichend validem Datenmaterial zu unterstützen.

Runder Tisch Baumanagement von Autobahn GmbH und BMVI mit Beteiligung der BIngK

Runder Tisch Baumanagement von Autobahn GmbH und BMVI mit Beteiligung der BIngK 367 365 Bundesingenieurkammer

Um Baumaßnahmen auf den Autobahnen effektiver und effizienter durchzuführen, hat die Autobahn GmbH des Bundes zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 21. April 2020 einen Runden Tisch mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und Ingenieurkammern ins Leben gerufen.

Die Bundesingenieurkammer ist ebenfalls in dem mit wichtigen Stakeholdern besetzten Gremium vertreten. Gemeinsam sollen hier Vorschläge und Maßnahmenpläne entwickeln werden, um Instandhaltung und Ausbau beschleunigen und Staus verringern zu können. Im Zentrum steht die Frage nach praktikablen Lösungen, um schnelleres Bauen zu gewährleisten. Das Themenspektrum umfasst insbesondere technische, organisatorische und vertragliche Fragen rund um das Baumanagement bei der Autobahn. Die Vielzahl der Aufgaben wird zunächst in drei Projektgruppen bearbeitet. Die Beratungen starten im Mai 2020. Bis zum Sommer 2021 sollen greifbare und schnell umsetzbare Ergebnisse erzielt werden.

Corona | Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Arbeitsschutzstandards (Update)

Corona | Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Arbeitsschutzstandards (Update) 440 440 Bundesingenieurkammer

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

Das betriebliche Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ist auch von Ingenieurbüros im Rahmen der betrieblichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beachten und umzusetzen. Die gesetzlichen Unfallversicherungen sind angehalten, die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und zu überprüfen. Deren Umsetzung ist bei Haftungsfragen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung relevant und kann bei Nichteinhaltung und entsprechenden Folgeschäden bei Mitarbeitern als Arbeitsunfall behandelt werden was zur Haftung und Höherstufung bei der Unfallversicherung führen kann.

Coronavirus | Fördermaßnahmen der Bundesländer (Update 28.05.20)

Coronavirus | Fördermaßnahmen der Bundesländer (Update 28.05.20) 944 1059 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer stellt hier in Auszügen eine Übersicht über die aktuellen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten der Länder v.a. für Freiberufler und KMU dar. Eine Gesamtübersicht für alle Länder können Sie hier herunterladen. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.


Baden-Würrtemberg

L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition
  • größere Unternehmen
  • Angehörige der Freien Berufe

Was bzw. wie wird gefördert?

  • individuelle Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen in Anlage- und Umlaufvermögen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Standortverlagerung oder Betriebsübernahme
  • In Verbindung mit Investitionen werden auch Betriebsmittelfinanzierungen verbürgt.


Bayern

LfA Förderbank Bayern

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die mindestens 5 Jahre alt sind.

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Finanzierung des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs
  • Darlehensmindestbetrag ist auf 75.000 EUR festgelegt, der Beteiligungsmindestbetrag auf 25.000  EUR.


Berlin

Investitionsbank Berlin

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mit Betriebsstätte in Berlin,
  • deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist.

Was bzw. wie wird gefördert?

1. Zuschüsse 5.000 EUR – Soforthilfe-Paket II

 

  • 5.000 EUR Zuschuss
  • maximal 5 Beschäftigte
  • 100 Mio. EUR stehen vorerst zur Verfügung

2. Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I

Seit einigen Tagen können Sie zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren beantragen.
zum Förderprogramm Liquiditätshilfen BERLIN


Brandenburg

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
  • Einzelunternehmen oder freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, Einzelunternehmer oder freiberuflich Tätige, die seit mindestens 5 Jahren (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der Umsatzerzielung) bestehen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union
  • Größere mittelständische Unternehmen
  • Natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielung im Vordergrund steht

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Gewerbliche Baukosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.) in Verbindung mit Technologietransfer, sofern sie von dem Unternehmen zu Marktbedingungen erworben, nur von diesem Unternehmen genutzt und mindestens 3 Jahre auf der Aktivseite bilanziert werden und solange in der Betriebsstätte des Beihilfeempfängers verbleiben,
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
  • Warenlager und Betriebsmittel
  • Max. 25 Millionen pro Vorhaben


Hansestadt Bremen

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Wer wird gefördert?

  • KMU und größere mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz von grundsätzlich bis zu EUR 500 Mio
  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte im Land Bremen

Was bzw. wie wird gefördert?

 

  • Mitfinanzierung oder Verbürgung von Investitionen oder Betriebsmittel(-Krediten)
  • Mindestbetrag (BAB-Anteil) T€ 100


Freie Hansestadt Hamburg

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel),
  • freiberuflich und sonstige im Dienstleistungsgewerbe-Tätige sowie
  • natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen.
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals. Beim Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein Unternehmen oder eine natürliche Person muss der Erwerber grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis innehaben. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
  • Immaterielle Vermögenswerte, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden.
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst- / Eigennutzung)
  • Betriebsmittel inkl. Warenlager
  • Maximal 750.000,- € pro Vorhaben, maximal 1.500.000,– € (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der BG


Hessen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Wer wird gefördert?

  • freiberuflich Tätige
  • kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition ab 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Was bzw. wie wird gefördert?

 

  • Darlehen dienen zur Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (GuW Hessen – Wachstum Investitionen)
  • Betriebsmittel (GuW Hessen – Wachstum Betriebsmittel)


Mecklenburg-Vorpommern

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
  • Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern, die zum Investitionsvorhaben zählen, einschließlich Grundstücke, Baunebenkosten und gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Warenlager, Sortimentserweiterung sowie Erweiterung oder Umstellung des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes
  • Erwerb eines Unternehmens, eines Unternehmensteiles oder einer unternehmerischen Beteiligung, Auftragsvorfinanzierung, Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter
  • sonstige Betriebsmittel
  • Darlehenshöhe beträgt zwischen mindestens 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR; Bei Unternehmen im Bereich des Straßentransportsektors beträgt die Darlehenshöhe bis zu 100.000 EUR


Niedersachsen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Kredit zur Liquiditätshilfe (geplant)
  • Förderung in Form eines Zuschusses des Landes für Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten (geplant)


Nordrhein-Westfalen

NRW.Bank

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €, Gründer und Freiberufler

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Hilfe bei Liquiditätsengpässen
  • Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
  • Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW bis 2,5 Mio €


Rheinland-Pfalz

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler

Was bzw. wie wird gefördert?

  • mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf


Saarland

Saarländische Investitionskreditbank AG

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer und -festiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
  • Freiberuflich Tätige, z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen.
  • Natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen sowie Freiberufler, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten.
  • Unternehmen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • gewerbliche Baukosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Immaterielle Vermögensgegenstände in Verbindung mit Technologietransfer,
  • Bei der Förderung von Gründern und jungen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind alle Formen der Existenzgründung förderfähig.
  • Im Rahmen von Nachfolgeregelungen wird die Unternehmensübernahme und der Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung gefördert
  • Bei etablierten Unternehmen (ab fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) ist der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen in Form von asset deals förderfähig;
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
  • Kosten für Messeteilnahmen
  • förderfähige Kreditbetrag beträgt maximal 2 Mio. EUR pro Vorhaben


Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) | Bürgschaftsbank

Wer wird gefördert?

  • U.a. Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten und Sitz bzw. Betriebsstätte in Sachsen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von 50.000, – € mit einer Laufzeit von 8 Jahren, wobei die ersten drei Jahre tilgungsfrei bleiben (geplant)
  • Erhöhung der maximalen Bürgschaftshöhe auf 2,5 Mio. EUR
  • Beschleunigung des Bewilligungsprozesses
  • Verbürgung von bis zu 80% der Kredithöhe (Bisher 60%)
  • Zusagen von „Express-Liquiditäts“-Bürgschaften bis 500.000 EUR innerhalb eines Arbeitstages

Update 24.03.2020: Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat die Möglichkeit eingeräumt, Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich auf Null Euro zu reduzieren. Bereits gezahlte Beträge können daher erstattet oder mit anderen Posten verrechnet werden. Ein Musterantrag ist hier hinterlegt.


Sachsen-Anhalt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Investitionen, im Falle von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme,
  • Kosten für die Vorfinanzierung von Aufträgen,
  • Betriebsmittel und Betriebsausgaben,
  • Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovationen
  • Darlehen zwischen mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1,5 Millionen


Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • kleine oder mittlere Unternehmen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Finanzierung von Investitionen
  • bei Liquiditätsbedarf
  • Darlehen zwischen 25.000 EUR und 250.000 EUR pro Vorhaben


Thüringen

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Angehörige der Freien Berufe

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Werte,
  • Innovationen und Markteinführungen,
  • Unternehmensanteile erwerben,
  • laufende Betriebsausgaben sowie
  • bestehende Verbindlichkeiten umschulden
  • Darlehens beträgt bis zu EUR 5 Millionen

Coronavirus | Wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung für Ingenieurbüros (Update)

Coronavirus | Wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung für Ingenieurbüros (Update) 700 700 Bundesingenieurkammer

Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehenden Folgen betreffen auch Ingenieurbüros. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen mit wirtschaftlichen und finanziellen Einbußen rechnen (siehe dazu auch unsere Umfrageergebnisse).

Die Bundesregierung steht in permanentem Austausch mit den Freiberuflerorganisationen zu der Frage, welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen. Auch die Bundesingenieurkammer und Länderingenieurkammern waren und sind in diesen Abstimmungsprozess aktiv eingebunden (siehe dazu auch unsere Pressemeldung).


Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 23. März 2020 umfassendes Maßnahmenpaket für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt. Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier. Die Bundesländer haben zwischenzeitlich gleichfalls massive Förderungsmaßnahmen eingeleitet.


Wie und wo gibt es Hilfsangebote für KMU und die Freien Berufe?

Zur Information von Unternehmen, insbesondere KMU, hat das BMWi eine Hotline eingerichtet, die Mo-Fr. von 9-17 Uhr unter 030 / 186151515 zur Verfügung steht. Zudem wurde eine Hotline zu Fördermaßnahmen unter 030 / 1816158000 eingerichtet.

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