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Denise Banicke

EU-Datenschutzgrundverordnung | Angebote der BIngK

EU-Datenschutzgrundverordnung | Angebote der BIngK 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Als Verordnung gilt sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar, d.h. eine Umsetzung in nationale Gesetze ist nicht erforderlich bzw. notwendig. Dadurch soll ein hohes Datenschutzniveau innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und gleichzeitig einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die DSGVO ist seit dem 24. Mai 2016 in Kraft, verpflichtend anzuwenden ist sie ab dem 25. Mai 2018. Unter ihren Anwendungsbereich fallen alle Stellen, die Informationen verarbeiten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. „Identifizierbar“´ ist eine Person bereits dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die abstrakte Möglichkeit der Identifizierbarkeit einer Person reicht hier schon aus. Mithin unterfallen grundsätzlich auch Ingenieurbüros und ähnlich strukturierte Betriebe und Unternehmen der DSGVO.

Webinare

Die DSGVO sieht eine Reihe von Verhaltens- und Verfahrensvorschriften vor, die zwingend einzuhalten sind. Ansonsten können z.B. Bußgelder drohen. Um die Mitglieder der Ingenieurkammern zu wappnen, haben die Datenschutz- und IT-Kanzlei HK2 Rechtsanwälte in Kooperation mit den Ingenieur- und Baukammern Webinare angeboten, die prägnant und zielgruppengerecht die jetzigen Anforderungen für die Ingenieurbüros aufgezeigt haben. Wir prüfen derzeit, ob es weitere Termine geben wird und kommunizieren diese rechtzeitig.

Datenschutzpaket

Als zusätzlicher weiterer Baustein zum richtigen Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung wurde zudem  in Kooperation mit der BIngK ein „Datenschutzpaket | DSGVO für Ingenieurbüros“ mit den wichtigsten DSGVO-Dokumenten entwickelt. Die Dokumente enthalten beispielhafte Voreintragungen, die die Anpassung an die konkrete Situation erleichtern. Wichtige Dokumente haben einen eigenen Erläuterungstext, der erklärt, wann das Dokument benötigt wird. Abgerundet wird das Paket durch eine kurze Einführung in das Thema und vier Abrufvideos mit einer Einführung in die Dokumente. Zusammengestellt wurde das Paket von den Datenschutzexperten der HK2 Comtection GmbH.

Informationspapier für Ingenieurinnen und Ingenieure

Architekten und Ingenieure präsentieren Leitbild „Gemeinsam Planen!“

Architekten und Ingenieure präsentieren Leitbild „Gemeinsam Planen!“ 150 150 Bundesingenieurkammer

Im Rahmen der Fachmesse bautec präsentierten Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) am 21.02.2018 das Leitbild „Gemeinsam planen! Architekten und Ingenieure Technische Ausrüstung auf dem Weg in eine neue Planungskultur“.

Wie wichtig die Förderung des Dialogs der am Bau beteiligten Planerinnen und Planer ist, machten auch Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und Monika Thomas, Ministerialdirektorin im BMUB, während der Veranstaltung deutlich.

Staatssekretär Gunther Adler betonte: „Ohne eine effektive Kommunikation zwischen allen Beteiligten können Projekte nicht erfolgreich umgesetzt werden. Auf die Arbeit von Architekten und Ingenieuren trifft dieser Grundsatz besonders zu. Die Digitalisierung und ähnliche Entwicklungen verstärken die Notwendigkeit der Zusammenarbeit noch. Das gemeinsame Leitbild für eine neue Planungskultur ist deshalb sehr zu begrüßen.“

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, wies auf das gemeinsame Ziel von Architekten und Ingenieuren bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen hin: „Wir Architekten schulden den Bauherren mängelfreie Bauten. Zu unseren Aufgaben gehören die Integration und Koordination sämtlicher Fachplanungsleistungen. Architekten und Ingenieure eint bei der Realisierung ihrer Planungen der gemeinsame hohe Anspruch. Daher ist es auch gemeinsames Ziel, unsere Zusammenarbeit weiter zu perfektionieren. Eine harmonische Partnerschaft ist Zeugnis einer ausgereiften Planungs- und Baukultur.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, sagte abschließend: „Es war an der Zeit, dass sich die am Bau beteiligten Planerinnen und Planer zusammengesetzt und eine Bestandsaufnahme gemacht haben, um daraus gemeinsame Handlungsvorschläge für eine zukunftsweisende, gute und gelingende Zusammenarbeit zu erarbeiten. Dieser Prozess war nicht immer einfach, aber unserer Meinung nach kann sich das Ergebnis sehen lassen. Es ist definitiv ein erster wichtiger Schritt vom jeweiligen Selbstverständnis zum gegenseitigen Verständnis.“

Entstanden ist das Leitbild „Gemeinsam Planen!“ in einem eigens von beiden Kammern ins Leben gerufenen Dialogforum, an dem sowohl Architektinnen und Architekten als auch TA-Ingenieurinnen und TA-Ingenieure beteiligt waren. Ziel des Austausches war das künftige bessere Miteinander sowie das gegen­seitige Verständnis füreinander. Das Leitbild soll die Botschaft an die Berufsstände übermitteln, die aufgezeigten Hinweise zur Verbesserung der Kooperation und Kommunikation untereinander aktiv umzusetzen. Eine weitere wichtige Zielgruppe sind private wie öffentliche Auftraggeber.

Ergänzend zu dem gedruckten Leitbild haben BAK und BIngK die Seite www.gemeinsam-planen.de eingerichtet. Hier finden sich weitergehende Informationen und Anregungen.

Deutscher Ingenieurbaupreis ausgelobt

Deutscher Ingenieurbaupreis ausgelobt 150 150 Bundesingenieurkammer

Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat heute auf der internationalen Baufachmesse Bautec in Berlin gemeinsam mit dem Präsidenten der Bundesingenieurkammer Hans-Ullrich Kammeyer den Startschuss für die Auslobung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2018 gegeben. Mit dem Preis werden herausragende Ingenieurbauleistungen prämiert, die Baukultur, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit vereinen und herausragende Lösungen zur Gestaltung unserer gebauten Umwelt bieten. Der mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgestattete wichtigste Staatspreis für Ingenieurbaukunst wird im Zweijahresrhythmus im Wechsel mit dem Deutschen Architekturpreis (DAP) verliehen. Hendricks und Kammeyer riefen zur zahlreichen Teilnahme auf, Einsendeschluss ist der 26. April 2018.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks betonte anlässlich der Auslobung: „Die Bauingenieure unseres Landes leisten mit großem Verantwortungsbewusstsein eine hervorragende Arbeit für zentrale gesellschaftliche Aufgaben. Mit dem Staatspreis für Ingenieurbaukunst wollen wir auch 2018 die hervorragende Qualität von Ingenieurbauleistungen in Deutschland würdigen.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, unterstrich die Ausführungen der Bundesministerin: „Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis zeichnen wir auch in diesem Jahr wieder die besten Ingenieurleistungen unserer Berufskolleginnen und -kollegen aus. Der Preis würdigt besondere Projekte, die Vorbildcharakter haben und soll damit einen Beitrag zur Baukultur sowie zur Weiterentwicklung des Ingenieurwesens leisten. Ich hoffe, dass viele interessante Projekte eingereicht werden und freue mich auf die Mitarbeit in der Jury.“

Zugelassen zur Teilnahme am Deutschen Ingenieurbaupreis 2018 sind Arbeiten auf dem Gebiet des Hochbaus sowie des konstruktiven Ingenieurbaus, Verkehrsanlagen und tiefbautechnische Anlagen, Ingenieurleistungen im Vermessungswesen-, GIS- Technologien, Technologien zur Gewinnung neuer Bauprodukte, Gewinnungs- und Recyclinganlagen, Gebäudetechnische Steuerungen sowie Systeme und Anwendungsfälle für die Ertüchtigung von Bauwerken oder die Erhöhung der Energieeffizienz technischer Anlagen. Für alle Ingenieurleistungen muss die Anwendung an einem konkreten realisierten Bauprojekt nachgewiesen werden. Zudem muss es zwischen dem 01. Januar 2015 und dem 28. Februar 2018 in Deutschland oder aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland oder in deren Namen im Ausland fertiggestellt worden sein.

Einsendeschluss ist der 26. April 2018. Die Entscheidung der Jury ist für Mitte Juni 2018 vorgesehen. Ausgezeichnet werden die Ingenieurinnen und Ingenieure mit einem Geldpreis und einer Urkunde. Das Engagement der Bauherren wird mit einer Urkunde gewürdigt. Die Verleihung des Hauptpreises sowie der Auszeichnungen und Anerkennungen findet Ende November 2018 in Stuttgart statt.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird in diesem Jahr zum zweiten Mal als Staatspreis in gemeinsamer Trägerschaft vom Bundesbauministerium und der Bundesingenieurkammer ausgelobt. Der mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgestattete Preis wurde 2016 aus der Taufe gehoben. Auslobung und Betreuung des Deutschen Ingenieurbaupreises werden vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) durchgeführt.

Weitere Details der Auslobung sowie die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen stehen ab sofort online zur Verfügung.

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Verbändebündnis zu mehr bezahlbarem Wohnraum

Verbändebündnis zu mehr bezahlbarem Wohnraum 150 150 Bundesingenieurkammer

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Ballungsgebieten wird zunehmend zum sozialen Problem: Immer mehr Menschen können sich hier keine Wohnung mehr leisten. Zwar hat die Politik in der vergangenen Legislaturperiode eine Wohnungsbau-Offensive mit konstruktiven Vorschlägen zur Ankurbelung der Bautätigkeit gestartet. Um dem zunehmenden Nachfragedruck breiter Bevölkerungsschichten gerecht werden zu können, sind jedoch zusätzliche Anreize zum Neubau von mehr Wohnungen in allen Gebäudetypen und insbesondere von mehr bezahlbaren Mietwohnungen notwendig. Damit ist und bleibt der Wohnungsbau in der neuen Legislaturperiode eines der zentralen Handlungsfelder für die Politik.

Daher fordert die Bundesingenieurkammer in einer gemeinsamen Stellungnahme des Verbändebündnisses „Aktion Impulse“ die zukünftige Bundesregierung auf, die richtigen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung zu schaffen, insbesondere für die Bezieher geringer und mittlerer Einkommen und damit einer zunehmenden sozialen Schieflage entgegenzutreten.

Architekten und Ingenieure kooperieren bei BIM-Fort- und Weiterbildung

Architekten und Ingenieure kooperieren bei BIM-Fort- und Weiterbildung 150 150 Bundesingenieurkammer

Höchste Qualität von Anfang an: Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer vereinbaren gemeinsame Standards

Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) vereinbarten am 23.01.2018 die Zusammenarbeit für die Fort- und Weiterbildung von Architekten und Ingenieuren im Bereich des digitalen Planens. „Angesichts der Vielzahl der Anbieter von Fortbildungen ist die Formulierung gemeinsamer Standards zur Sicherung der Qualität im Sinne der planenden Berufe geboten“, so die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, wies bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung darauf hin, dass die Planer am Anfang jedes Planungsprozesses stünden: „Daran wird sich auch durch BIM nichts ändern. Für die Generierung der maßgeblichen Daten zur Erstellung des BIM-Modells sind nach wie vor die Planer verantwortlich. Die Daten für die Planung von Bauten und Bauwerken speisen sich zudem aus verschiedenen Quellen. Umso unerlässlicher ist die koordinierende Funktion im BIM-Prozess“. Ettinger-Brinckmann betonte, dass Architekten und Ingenieure aus guten Gründen auch weiterhin an der Aufgabenteilung zwischen Planung und Bauausführung festhielten: „Das Konzept der unabhängigen Planung hat sich im Hinblick auf Qualität und Kosten bewährt. Planungsseite und Ausführungsseite kooperieren eng und kollegial miteinander, müssen aber im Interesse des Bauherrn auch weiterhin wirtschaftlich und organisatorisch eigenständig bleiben.“

Die von den Architekten- und Ingenieurkammern deutschlandweit angebotenen Fortbildungsbasisseminare beruhen auf der buildingSMART/VDI Richtlinie 2552 Blatt 8.1 und garantieren damit höchste Weiterbildungsqualität. Der nächste Schritt ist die Entwicklung des Curriculums für einen Vertiefungskurs auf Grundlage der demnächst abgeschlossenen buildingSMART/VDI Richtlinie 2552 Blatt 8.2 ff.

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Bundesingenieurkammer kritisiert neue Richtlinie zur Energieberatung

Bundesingenieurkammer kritisiert neue Richtlinie zur Energieberatung 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 01.12.2017 tritt die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Trotz der Stellungnahmen und Gespräche der planenden Berufe mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wurde darin nun der Kreis der Energieberater erweitert.

Zugelassen sind jetzt alle Energieberater, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Nach der neuen Richtlinie müssen Energieberater nicht mehr unabhängig sein. Es reicht eine Selbsterklärung aus, in der sie sich verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Das heißt, die Energieberater selbst müssen nicht mehr „produktunabhängig“ und „frei von Lieferinteressen“ sein, sondern nur noch ihre Beratung.

Das ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer zu kurz gedacht und sichert keines­falls eine objektive Einschätzung zum energetischen Sanierungsbedarf eines Gebäudes. Denn nur ein unabhängiger Berater kann alle Aspekte der Energieeffizienzmaßnahmen übergreifend beurteilen und entsprechend beraten.

Als Begründung für diese Änderungen gab das BMWi unter anderem an, dass die Zahl der energetischen Beratungen rückläufig sei. Die gesteckten Klimaschutzziele ließen sich jedoch nur mit einer höheren Zahl an Beratungen und entsprechenden Sanierungsmaßnahmen erreichen, so das BMWi. Die Bundesingenieurkammer ist jedoch der Auffassung, dass der rückläufigen Zahl der Energieberatungen nicht mit einer Aufweichung der Unabhängigkeit des Beraters begegnet werden sollte.

Hintergrund:

Um Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu Beratungsleistungen hinsichtlich energetischer Modernisierung von Gebäuden und Wohnhäusern zu erhalten, muss vorab eine unabhängige Energieberatung erfolgen.

Sicheres Bauen weiterhin möglich | neues System vorgestellt

Sicheres Bauen weiterhin möglich | neues System vorgestellt 150 150 Bundesingenieurkammer

In einer gemeinsamen Erklärung haben heute Bundesarchitektenkammer, Bun­desingenieurkammer sowie Verbände der Bausachverständigen, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Baustoffhandels und der Baustoffhersteller ein System zur Ausschreibung und Bestellung von Bauprodukten vorgestellt. Mit diesem System ist sicheres Bauen in Deutschland auch weiterhin möglich. Es erlaubt bis zur vollständigen Harmonisierung der europäischen Normen die Einhaltung und den Nachweis bauordnungsrechtlicher Anforderungen an ein Bauwerk.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte 2014 zu einem Verbot des in Deutschland gebräuchlichen „Ü-Zeichens“ für CE-gekennzeichnete Bauprodukte geführt. Um dennoch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an ein Bauwerk zu gewährleisten, können jetzt privatrechtliche Anforderungsdokumente verwendet werden. Hier werden bereits bei der Ausschreibung bzw. Beschaffung für das jeweilige Bauprodukt die entsprechenden Leistungsmerkmale sowie dessen Gütesicherung festgelegt, die zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen in Herstellererklärungen oder Gutachten nachzuweisen sind.

Die jeweiligen Anforderungsdokumente können außerdem zur Grundlage von Verträgen und der Bestell- und Lieferunterlagen von Leistungen zur Bauausführung gemacht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass von der Planung bis zur Ausführung alle bauaufsichtlich notwendigen Beschreibungen, Nachweise und Bestätigungen von Bauproduktherstellern und Bauunternehmen für den Bauherrn und die Baubehörde vorliegen.

Hintergrund:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) C-100/13 vom 16.10.2014 stellt klar, dass an europäisch harmonisierte, CE-gekennzeichnete Bauprodukte keine zusätzlichen staatlichen nationalen Anforderungen gestellt werden dürfen. Diese wurden bisher in Deutschland zusätzlich durch das sogenannte „Ü-Zeichen“ ausgewiesen.

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Brückenbaupreis 2018: Sechs Bauwerke im Finale

Brückenbaupreis 2018: Sechs Bauwerke im Finale 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Jury des Deutschen Brückenbaupreises hat im Oktober getagt. Aus insgesamt 29 eingereichten Beiträgen nominierte sie in den beiden Wettbewerbskategorien Straßen- und Eisenbahnbrücke sowie Fuß- und Radwegbrücken jeweils drei für den Deutschen Brückenbaupreis 2018.
Nominiert in der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken sind:

– die Lahntalbrücke Limburg, Hessen,
– das Pilotbauwerk Greißelbach, Oberpfalz, und
– die Bleichinselbrücke Heilbronn.

Zur Begründung heißt es: „Die neue Lahntalbrücke wird für den Deutschen Brückenbaupreis nominiert, weil sie sich zwischen Limburger Dom und einer markanten Bahnbrücke elegant behauptet und zugleich dezent in die Umgebung einfügt. Der Ersatzneubau ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie traditionelle Ingenieurbaukunst gepaart mit neuen Ideen ästhetische Qualität mit kostengünstiger Herstellung verbinden kann“, urteilt die Jury.

„Das Pilotbauwerk Greißelbach demonstriert in kleinem Maßstab, wie durch modulares Bauen mit Fertigteilen nachhaltige Konstruktionen schnell und wirtschaftlich realisiert werden können.“ Damit sei das innovative Pilotprojekt wegweisend für den effizienten Ersatz einer alternden Verkehrsinfrastruktur, wertet die Jury.

Die Bleichinselbrücke wurde nominiert, „weil sie in idealer Weise die Anforderungen an ein schönes, wartungsarmes und preiswertes Bauwerk erfüllt. Sie passt sich sensibel in ihr städtisches Umfeld ein und erzielt mit ihrer modernen Formensprache dennoch einen hohen Wiedererkennungswert.“

Das Finale in der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken haben erreicht:

  • der Isarsteg Nord, Freising
  • die Hennebergbrücke Braunschweig und
  • die Schaukelbrücke im Park an der Ilm in Weimar.

Der Isarsteg Nord in Freising ist nominiert, „weil er sich mit seiner skulpturalen Gestalt in Verbindung mit einer hohen Schlankheit und der Patina des für das integrale Rahmentragwerk verwendeten wetterfesten Stahls organisch in die Auenlandschaft der Isar einfügt.“

Die Hennebergbrücke hat die Jury durch ihre Leichtigkeit, zurückhaltende Gestaltung und konstruktive Konsequenz überzeugt. „Die schlanke Stahlbalkenbrücke ist bis ins Detail sorgfältig gearbeitet und ihrem Umfeld angepasst. Die Fugen- und lagerlose Konstruktion macht das Bauwerk langlebig und wartungsarm.“

Die Instandsetzung der historischen Schaukelbrücke wurde nominiert, „weil sie ein gelungenes Beispiel dafür ist, wie historische Tragwerke für die Zukunft gesichert, in ihrer Funktion erhalten und weitgehend unverändert für eine Nutzung auch nach heutigen Maßstäben ertüchtigt werden können.“

Die Jury war in diesem Jahr besonders erfreut darüber, dass wieder mehr kleinere Brücken zum Wettbewerb eingereicht wurden. „Damit werden Bauwerke in den Mittelpunkt gerückt, die in unserem Leben eine große Rolle spielen, weil oft gerade die kleinen Brücken in vielen Städten und Gemeinden entscheidend sind für Attraktivität und Bürgerfreundlichkeit“, erklärte Prof. Dr. Manfred Curbach als Juryvorsitzender. Die eingereichten Vorschläge waren durchweg von hoher Qualität. Mit der Auswahl der besten drei Brücken aus jeder Kategorie hatte die Jury somit erneut schwierige Entscheidungen zu treffen.

Aus den nominierten Bauwerken wählt die Jury bei ihrer zweiten Sitzung Anfang 2018 die beiden Siegerbrücken aus. Bis zur Preisverleihung am 12. März 2018 in Dresden bleiben die Preisträger geheim.

Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI vergeben den Preis im kommenden Jahr zum siebten Mal. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Preis und hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.

Ingenieurbaukunst 2018

Ingenieurbaukunst 2018 768 768 Bundesingenieurkammer

Das Ingenieurbaukunst 2018 präsentiert die spektakulärsten aktuellen Ingenieurbauprojekte weltweit, an denen deutsche Ingenieure wesentlichen Anteil haben. Herausgegeben von der BIngK, ist das Werk die zentrale Leistungsschau des deutschen Bauingenieurwesens.

Das Buch wird seit 2001 von der Bundesingenieurkammer herausgegeben und kann auf den Internetseiten des Verlages Ernst & Sohn zum Preis von 39,90 Euro bestellt werden.

BIM-Fort- und Weiterbildung | Ingenieurkammern einigen sich auf gemeinsame Standards

BIM-Fort- und Weiterbildung | Ingenieurkammern einigen sich auf gemeinsame Standards 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens schreitet in Deutschland massiv voran. Entsprechend umfangreich ist der Bedarf an qualifizierten Fort- und Weiterbildungsangeboten für Ingenieurinnen und Ingenieure. Um Fort- und Weiterbildungen auf einem qualitativ hohen Niveau zu sichern, haben sich die Ingenieurkammern der Länder auf der Bundeskammerversammlung am 20. Oktober 2017 in Potsdam auf einen bundesweit einheitlichen Fort- und Weiterbildungsstandard anhand der VDI/bS-Richtlinie 2552 Bl. 8.1 verständigt. Mit der Einführung des „BIM Standards Deutscher Ingenieurkammern“ wird ein qualitätsgesichertes und flächendeckendes Angebot geschaffen.

Doch auch die Politik ist hier gefragt und sollte ihre Kräfte angesichts des zunehmenden Handlungsbedarfs durch die Digitalisierung noch stärker bündeln – sowohl im Bereich der Infrastruktur, als auch beim Hochbau. „Es ist aus unserer Sicht unerlässlich, dass diese beiden Ressorts in einer künftigen Bundesregierung wieder unter einem Dach fungieren“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. „Es ergibt keinen Sinn, wenn Hoch- und Tiefbau nicht zusammenwirken. Dafür ist das Thema auch im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Planerinnen und Planer zu wichtig“, erläuterte Kammeyer eine Forderung aus den Wahlprüfsteinen der planenden Berufe in Deutschland.

Building Information Modeling (BIM) dient der Erstellung von digitalen dreidimensionalen Bauwerksmodellen. Alle Beteiligten erhalten auf diesem Weg Zugriff auf virtuelle Pläne, die Steuerung von Prozessen, umfangreiche Datenbanken und 3D- bis 5D-Bauwerksmodelle.

Kontakt:

Martin Falenski
Hauptgeschäftsführer
+49 (0)30 2589 882-0 (Zentrale)
falenski@bingk.de
www.bingk.de

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