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Denise Banicke

Qualität durch Qualifikation | Positionspapier von BIngK und BAK

Qualität durch Qualifikation | Positionspapier von BIngK und BAK 800 612 Bundesingenieurkammer

Planungsleistungen von Ingenieuren und Architektinnen sind erfolgskritisch für die Erreichung der Klimaziele und betreffen oftmals Schutzgüter von herausragendem allgemeinem Interesse. Dennoch gibt es keine oder kaum gesetzlich normierte Qualifikationsanforderungen im Planungssektor.
Die Erbringung von Leistungen im Planungssektor und damit in einem Bereich, in dem derart wichtige Güter von Allgemeininteresse betroffen sind, kann aus Sicht von Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) nicht weiterhin ohne gesetzlich geregelte qualifikatorische Anforderungen zulässig sein. BIngK und BAK fordern daher nachdrücklich, im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung einen Prüfauftrag vorzusehen, um sicherzustellen, dass der zunehmenden Komplexität und der klima- und gesellschaftsrelevanten Bedeutung des Planens durch auf Bundesebene einheitlich geregelte Qualifikationsanforderungen an die Erbringung von Planungsleistungen Rechnung getragen wird.

2. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht mit Unterstützung der BIngK

2. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht mit Unterstützung der BIngK 800 800 Bundesingenieurkammer

Am 12. November 2021 findet der 2. Architekten- und Ingenieurrechtskongress an der Humboldt-Universität zu Berlin  statt. Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und der AHO sind wieder ideelle Kooperationspartner.
Der Kongress fokussiert aktuelle Fragen zur gesamtschuldnerischen Haftung, zum Urheberrecht und zur Nacherfüllung und richtet sich neben Juristinnen und Juristen auch (wieder) konkret an Planerinnen und Planer. BIngK-Präsident Dr. Bökamp ist für ein Grußwort angefragt.

Ziel des Kongresses zum Architekten- und Ingenieurrecht ist es, Wissenschaftler der Rechtslehre und der Bau-, Planungs- und Baubetriebslehre zusammenzuführen. Es ist zu hoffen, dass sich daraus eine Gemeinsamkeit entwickelt, die interdisziplinäre Ansätze vertieft und zu einer produktiven Zusammenarbeit führt. Mitglieder der Ingenieurkammern erhalten einen Nachlass auf die Teilnahmegebühr.

Schülerwettbewerb Junior.ING von Kultusministerkonferenz empfohlen

Schülerwettbewerb Junior.ING von Kultusministerkonferenz empfohlen 600 596 Bundesingenieurkammer

Die Kultusministerkonferenz hat den Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammern in ihre Liste der empfohlenen und als unterstützenswert eingestuften Wettbewerbe aufgenommen. Damit erfüllt der Wettbewerb die von der Kultusministerkonferenz festgelegten „Qualitätskriterien für Schülerwettbewerbe“.

Mit mehr als 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für den Ingenieurberuf, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken. Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundes­ministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Der kommende Wettbewerb steht unter der Überschrift „IdeenSpringen“. Aufgabe ist es, das Modell einer Ski-Sprungschanze zu entwerfen und zu bauen. Offizieller Start ist am 10. September 2021.

Nach Unwettern in Deutschland | Ingenieurkammern bieten Hilfe an

Nach Unwettern in Deutschland | Ingenieurkammern bieten Hilfe an 150 150 Bundesingenieurkammer

Nach den verheerenden Unwettern in der vergangenen Woche dauern die Aufräumarbeiten in den betroffenen Regionen an. Während in einigen Teilen Deutschlands bereits vor neuem Starkregen gewarnt wird, stehen viele Menschen andernorts vor ihren unbewohnbaren Häusern. Darüber hinaus beeinträchtigen kaputte Straßen und Brücken die dringend notwenigen Hilfen.

„Angesichts der fürchterlichen Bilder, die uns jeden Tag aus den Hochwassergebieten erreichen, haben wir Ingenieurinnen und Ingenieure uns gefragt, wie wir in dieser Situation schnell und sinnvoll helfen können. Die Standsicherheit von Häusern, das Begutachten von Brücken sowie die Instandsetzung von Straßen sind ja unsere ureigensten Aufgaben“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Daher haben die Ingenieurkammern der betroffenen Bundesländer, aber auch die Kammern der anderen Länder, bereits diverse Hilfsangebote auf die Beine gestellt. So haben sich beispielsweise innerhalb kürzester Zeit bereits knapp 300 qualifizierte Tragwerksplanerinnen und -planer bereit erklärt, kurzfristig und unbürokratisch den Behörden vom Hochwasser betroffenen Gemeinden zu helfen. Da es wichtig ist, möglichst unverzüglich nach Abzug des Wassers aus einem Gebäude, die richtigen Schritte einzuleiten, bieten einige Ingenieurkammern auf ihren Internetplattformen aber auch ganz praktische Tipps für die ersten Schritte und informieren, wie und wo man die richtigen Bauexpertinnen und -experten findet.

„Klar ist, dass es jetzt erst einmal um die unmittelbare Hilfe gehen muss. Darf ich mein Haus noch betreten? Ist es weiterhin bewohnbar? Muss eine Brücke sicherheitshalber gesperrt werden? Oder kann sie weiterhin befahren werden? Aber ebenfalls klar ist, dass wir uns langfristig bei der Planung von Städten und Gemeinden dringend besser aufstellen müssen, damit wir für zukünftige Naturkatastrophen besser gewappnet sind“, unterstrich Dr.-Ing. Heinrich Bökamp. Es gelte beispielsweise dringend, versiegelte Flächen zurückzubauen oder Rückhaltebecken vorzusehen.

In diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesingenieurkammer auch die Auffassung der Bauingenieurin Prof. Dr. Lamia Messari-Becker. Die Expertin für nachhaltiges Bauen und Stadtentwicklung fordert, die Klimaanpassung zur nationalen Aufgabe zu erheben und die gebaute Umwelt an den Klimawandel anzupassen, aber auch über Rückbau nachzudenken und die Infrastrukturen entsprechend zu ertüchtigen.

Bereits im Juni hatte die Bundesingenieurkammer in einer Pressemitteilung auf die Gefahren durch Hitzewellen und Starkregen hingewiesen und zu einem Umdenken bei den planerischen Anforderungen von Gebäuden und Infrastruktur aufgerufen.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

Ingenieurkammern bieten Unterstützung in Hochwassergebieten

Ingenieurkammern bieten Unterstützung in Hochwassergebieten 1440 1440 Bundesingenieurkammer

Bei der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mussten Tausende ihre Häuser verlassen, weil die Wassermassen an den Gebäude sichtbare und unsichtbare Schäden hinterlassen haben.

Die beiden Ingenieurkammern der besonders betroffenen Bundesländer haben mit geeigneten Ingenieurinnen und Ingenieure aus diversen Fachgebieten Hilfestellung organisiert, um kurzfristig zu klären, ob die Häuser zu retten sind und welche Sicherungsmaßnahmen kurz- und mittelfristig notwendig sind. Auch die Ingenieurkammern weiterer Bundesländer stehen den Betroffenen mit Ihrem Fachwissen zur Seite.

Über die nachfolgenden Links erhalten Sie Informationen über die Hilfsangebote der Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern:

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Zudem bieten andere Freie Berufe Unterstützung für Betroffene. Der Bundesverband der Freien Berufe führt dazu eine Übersicht: https://www.freie-berufe.de/hochwasser-in-deutschland/.

Bereits im Juni hat die Bundesingenieurkammer in einer Pressemitteilung auf die Gefahren durch Hitzewellen und Starkregen hingewiesen und zu einem Umdenken bei den planerischen Anforderungen von Gebäuden und Infrastruktur aufgerufen.

Weiterführende Links:

Hilfspaket des Bundes: Am 21. Juli 2021 brachte das Bundeskabinett Finanzhilfen auf den Weg, um die vom Hochwasser betroffenen Regionen finanziell zu unterstützen. Neben einer hälftigen Beteiligung an den Soforthilfen der Länder in Höhe von zunächst 200 Millionen Euro sagt der Bund seine finanzielle Beteiligung an einem Aufbauprogramm zu.

Entwurf der AVV Klima

Entwurf der AVV Klima 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer vertritt als Dachverband der 16 Ingenieurkammern der Länder (Körperschaften des öffentlichen Rechts) rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure, die insbesondere auch im Bereich der energetischen Planung und Sanierung tätig sind.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Kreislaufwirtschaft bei der öffentlichen Beschaffung des Bundes im Rahmen einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Um jedoch eine im Hinblick auf die nationalen und europäischen Vergaberegularien für Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen rechtssichere Anwendung sicherzustellen, halten wir eine klare Definition von Kriterien für die genannten Aspekte erforderlich, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen.

Die BIngK trifft: Senatorin Dr. Maike Schaefer

Die BIngK trifft: Senatorin Dr. Maike Schaefer 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Bei einem Austausch der Planerkammern mit der Bremer Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schaefer (Bündnis 90/ Die Grünen), am 01.07.2021 ging es im Wesentlichen um das Thema HOAI . Senatorin Dr. Schaefer zeigte in dem sehr zielführenden Gespräch großes Verständnis für das Anliegen der Planerinnen und Planer, die HOAI nach der erfolgten minimalinvasiven Anpassung an die Anforderungen des EuGH-Urteils aus dem Jahr 2019 nun umfassend zu novellieren und zu modernisieren. Das Planen und Bauen passe in seinen heutigen Ausprägungen nicht mehr zur HOAI in ihrer jetzigen Form. Allein BIM und die Digitalisierung brächten zum Beispiel neue Ansätze, die sich im Regelwerk wiederfinden müssen. Auch die Honorartafeln entsprächen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Senatorin versprach, sich bei der Konferenz der Bauminister und der Wirtschaftsminister der Länder für eine Novellierung stark zu machen. Die Planerinnen und Planer sicherten dagegen zu, seitens des Berufsstandes bis Ende des Jahres 2021 mit den notwendigen Vorarbeiten fertig zu sein und anschließend der Politik ihre Vorstellungen zu unterbreiten.

Für die BIngK nahmen Präsident Dr. Bökamp und Hauptgeschäftsführer Falenski, für die BAK Präsidentin Gebhard und Bundesgeschäftsführer Dr. Prinz an dem Austausch teil. Das Gespräch kam auf Initiative der Ingenieurkammer und der Architektenkammer Bremen zustande, die mit ihren Präsidenten Sasse und Platz sowie Geschäftsführer Beerens vertreten waren. Komplettiert wurde die Runde durch Gabriele Nießen, Staatsrätin bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau .

Bildquelle: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Starkregen und Hitzewellen – BIngK für Umdenken bei Planung von Städten und Gemeinden aus

Starkregen und Hitzewellen – BIngK für Umdenken bei Planung von Städten und Gemeinden aus 1440 1440 Bundesingenieurkammer

Angesichts zunehmender Starkregenfälle im Wechsel mit immer längeren Hitzeperioden fordert die Bundesingenieurkammer, zügig neue Wege bei der Planung von Städten und Gemeinden einzuschlagen.

Diese scheinen derzeit nicht optimal für Unwetter und lang anhaltemde hohe Temperaturen aufgestellt zu sein. Die fortschreitende Siedlungsverdichtung verschärft die Lage, und die Kanalisation als primäre Entwässerungslösung wird zukünftig nicht mehr ausreichen. Regnen nach längerer Trockenheit in kurzer Zeit gewaltige Wassermengen herab, können diese in der Regel von der Kanalisation nicht mehr aufgefangen werden. Die Folge: Überschwemmte Straßen, überflutete Keller und vollgelaufene Tiefgaragen. Auch Ackerflächen oder Wiesen können diese Wassermassen oftmals nicht mehr aufnehmen.

Rückhaltevolumen in Form von unterirdischen Betonbecken werden aus Platz- und Kostengründen nur begrenzt nützlich sein. Es sollte daher das Ziel sein, Regenwasser nicht mehr automatisch „im Rohr verschwinden zu lassen“. Rückhaltung/Retention durch Gräben und Dachbegrünung stellen hier sinnvolle Ergänzungen der klassischen Stadtentwässerung dar. Dabei müssten Stadt-, Verkehrs- und Entwässerungsplanung deutlicher Hand in Hand gehen. Straßen sollten beispielsweise so geplant und gebaut werden, dass das Wasser ‚schadlos‘ ablaufen kann. Gräben wären auch in Städten eine weitere Idee. Regenwasser von Dachflächen muss nicht zwingend in den Kanal, es muss immer eine örtliche Versickerung mit überlegt werden. Auch könnte man über eine sogenannte Mehrfachnutzung von Parks oder Sport- und Spielplätzen nachdenken. Diese könnten z.B. als Notüberlauf dienen.

Neue Lösungen im Bestand unserer Städte zu finden, ist sicherlich eine große Herausforderung, aber aus Sicht der Bundesingenieurkammer unausweichlich. Ganz wichtig hierbei ist es, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und die Städte und Kommunen bei dem Prozess zu unterstützen – finanziell, aber auch personell.

Starkregen und Hitzewellen – wie Ingenieurkompetenz helfen kann

Starkregen und Hitzewellen – wie Ingenieurkompetenz helfen kann 150 150 Bundesingenieurkammer

Angesichts zunehmender Starkregenfälle im Wechsel mit immer längeren Hitzeperioden fordert die Bundesingenieurkammer, zügig neue Wege bei der Planung von Städten und Gemeinden einzuschlagen.

„Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass die Wetterkapriolen eher zunehmen. Dafür sind unsere Städte und auch die ländlichen Regionen derzeit nicht optimal aufgestellt. Hier können Ingenieurinnen und Ingenieure mit ihrem Wissen helfen“, so Dipl.-Ing. Christoph F. J. Schröder, Mitglied des Vorstands der Bundesingenieurkammer. Die fortschreitende Siedlungsverdichtung verschärft die Lage, und die Kanalisation als primäre Entwässerungslösung wird zukünftig nicht mehr ausreichen. Regnen nach längerer Trockenheit in kurzer Zeit gewaltige Wassermengen herab, können diese in der Regel von der Kanalisation nicht mehr aufgefangen werden. Die Folge: Überschwemmte Straßen, überflutete Keller und vollgelaufene Tiefgaragen. Auch Ackerflächen oder Wiesen können diese Wassermassen oftmals nicht mehr aufnehmen.

Rückhaltevolumen in Form von unterirdischen Betonbecken werden aus Platz- und Kostengründen nur begrenzt nützlich sein. Es müsse daher das Ziel sein, Regenwasser nicht mehr automatisch „im Rohr verschwinden zu lassen“. Rückhaltung/Retention durch Gräben und Dachbegrünung stellen hier sinnvolle Ergänzungen der klassischen Stadtentwässerung dar. „Künftig müssen wir neue und kreativere Wege einschlagen als bisher“, ist sich das Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer sicher. „Stadt-, Verkehrs- und Entwässerungsplanung müssen deutlicher Hand in Hand gehen. Straßen sollten beispielsweise so geplant und gebaut werden, dass das Wasser ‚schadlos‘ ablaufen kann. Gräben wären auch in Städten eine weitere Idee. Regenwasser von Dachflächen muss nicht zwingend in den Kanal, es muss immer eine örtliche Versickerung mit überlegt werden. Auch könnte man über eine sogenannte Mehrfachnutzung von Parks oder Sport- und Spielplätzen nachdenken. Diese könnten z.B. als Notüberlauf dienen“, führt er weiter aus.

„Neue Lösungen im Bestand unserer Städte zu finden, ist sicherlich eine große Herausforderung. Das ist auch uns Ingenieurinnen und Ingenieuren bewusst. Aber es führt kein Weg daran vorbei.“ Ganz wichtig hierbei sei, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und die Städte und Kommunen bei dem Prozess zu unterstützen – finanziell, aber auch personell, betont Dipl.-Ing. Christoph F. J. Schröder abschließend. „Unwetter und Trockenheit werden sich auch weiterhin nicht verhindern lassen. Aber wenn wir jetzt schnell und vorausschauend handeln, sollten wir für die Zukunft besser aufgestellt sein.“

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

Planerkammern schaffen bundesweite digitale Auskunftsstelle für Baubehörden

Planerkammern schaffen bundesweite digitale Auskunftsstelle für Baubehörden 1949 1164 Bundesingenieurkammer

Am 23. Juni 2021 fand die konstituierende Sitzung zur Schaffung der bundesweiten digitalen Auskunftsstelle für Architekten und Ingenieure (di.BAStAI) statt. Mit dieser kostenfreien, allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbaren Datenbank wird die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erheblich erleichtert.

Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherren wenden sich in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen Architekten und Ingenieuren dazu an die Bauaufsichtsbehörden. Laut Onlinezugangsgesetz müssen diese bis Ende des Jahres 2022 in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen. Um diese schnell und unkompliziert überprüfen zu können, haben 29 Architekten- und Ingenieurkammern nun eine Verwaltungsvereinbarung für eine gemeinsame Datenbank unterzeichnet – die „digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure“. Durch di.BAStAI erhalten Behörden ohne Zeit- und Kostenaufwand jederzeit die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen. Außerdem führt di.BAStAI in Zukunft auch Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen.

Da Bauvorlagen für die Genehmigungen nur von geeigneten Entwurfsverfassern erstellt sein dürfen, müssen die Behörden auch im digitalen Verfahren zuverlässig erkennen können, ob die eingereichten Pläne von eingetragenen Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen oder Ingenieurinnen und Ingenieuren erstellt worden sind und verantwortet werden. Die beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern laden die relevanten Informationen über ihre Mitglieder, also Mitgliedsnummer, Fachrichtung und ggfls. weitere Qualifikationen tagesaktuell in die sicherheitsgeschützte Datenbank hoch.

Über eine sichere Schnittstellenkommunikation können diese Daten von den Behörden aus dem jeweiligen Fachverfahren nach den Spezifikationen des sogenannten, bundesweit anzuwendenden Datenübermittlungsstandards X-Bau abgefragt werden. So erhalten die zuständigen Behörden valide Auskünfte über die Qualifikation der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers. Dadurch ist sichergestellt, dass eine wichtige staatsentlastende Funktion der beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern gewahrt bleibt: die Führung der berufsaufsichtsrechtlich entscheidenden Listen und Verzeichnisse als den einzig zulässigen Referenzdatenquellen für Berufsqualifikation.

Die Verknüpfung von Titelschutz bzw. Eintragung und Bauvorlageberechtigung bleibt so garantierter Bestandteil des digitalen Bauantragsverfahrens. Damit wird zugleich dem bauordnungsrechtlichen Ziel, der Gefahrenabwehr in einem wohlgeordneten Baugenehmigungsverfahren und dem umfassenden Verbraucherschutz Rechnung getragen. Missbrauch von digitalen Bauportalen, auf denen sich nicht ausreichend qualifizierte Personen als Architekt/Architektin oder Ingenieur/Ingenieurin zum Nachteil gutgläubiger Bauherren registrieren wollen, obwohl ihnen der Kammereintrag oder die erforderliche Bestellung fehlt, wird verhindert.

Fotos: Ingo Lammert/Jason Sellers/Samuel Becker (Bilder v.l.n.r.)

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