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Eva Hämmerle

World Engineering Day for Sustainable Development

Bundesingenieurkammer zum World Engineering 2024

Bundesingenieurkammer zum World Engineering 2024 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Am 4. März 2024 wird weltweit zum fünften Mal der „Internationale Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ gefeiert.
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, zum World Engineering Day:

„Der World Engineering Day for Sustainable Development sollte als Aufforderung an unseren Berufstand verstanden werden, das Tempo bei der Transformation des Bausektors zu erhöhen. Um die notwendige Bauwende einzuleiten und umzusetzen, benötigen wir in vielen Bereichen ein Umdenken. Die Potentiale des nachhaltigen und ressourcenschonenden Bauens erstrecken sich über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks. Der Fokus sollte noch stärker auf dem Bauen im Bestand und der Kreislauffähigkeit von Baustoffen liegen. Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb, dringend die regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen. Es braucht hier die richtigen Anreize und Förderkulissen.

Parallel entwickelt das Bauingenieurwesen kontinuierlich Anpassungsstrategien für die sich verändernden klimatischen sowie gesellschaftlichen Anforderungen an das Bauen. Hierbei kann sich die Gesellschaft schon immer auf die Innovationskraft der in Wissenschaft und Planung tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure verlassen.

Auf die Forschung des ressourcenschonenden Bauens muss in Deutschland noch mehr Augenmerk gelegt werden. Das Bauingenieurwesen in Deutschland genießt international hohes Ansehen. Wir müssen uns dies unter anderem bei der weltweit notwendigen CO2-Reduktion im Bausektor und dem klimaangepassten Bauen stärker zunutzen machen.

Wir Ingenieurkammern sind den nächsten Generationen verpflichtet – auch den nächsten Generationen von Ingenieurinnen und Ingenieuren, die heute schon wichtige Treiber der Transformation des Bauens sind. Die Zeit drängt: Umso wichtiger ist es, dass der Bausektor gemeinsam besonnen und gezielt die Themen angeht. Hier können die planenden Berufe zu Moderatoren werden. Wir dürfen uns nicht in ermüdenden politischen und ideologischen Diskussionen verlieren. Vielmehr sollten uns die vielfältigen Möglichkeiten des klimaschonenden Bauens, die heute schon technisch möglich sind, ermutigen und anspornen. Wir müssen jetzt handeln.“

Vergabe: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts

Vergabe: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts 150 150 Bundesingenieurkammer

Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau
Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts


Berlin, 26. Februar 2024
. Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Dies ist für die Frage bedeutsam, ob eine Ausschreibung abhängig vom Schwellenwert europaweit zu erfolgen hat.

Erneut hat daher der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswerts bei der Vergabe von Planungsleistungen zu geben. Die bisher vorliegenden Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Umgang mit der Regelungsänderung seien zu allgemein und keine Hilfe für die öffentlichen Auftraggeber.

Kammern und Verbände der planenden Berufe haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Martin Burgi vorgelegt, dem Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Das Gutachten kann eine Lücke schließen und öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Gutachten weist Professor Burgi daraufhin, dass es eine weitere Vergabemöglichkeit gibt und diese in die Vergabepraxis einfließen sollte.

Sowohl die deutschen als auch die europäischen vergaberechtlichen Regelungen sehen vor, dass ein Auftraggeber frei wählen kann, ob er Planungs- und Bauleistungen getrennt oder gemeinsam, auch kombiniert mit einer Fachlosbildung, vergeben möchte. Bei diesem alternativen Beschaffungskonzept der gemeinsamen Vergabe geht das Vergaberecht davon aus, dass es sich insgesamt um einen Bauauftrag handelt. Demzufolge kommt der Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen in Höhe von 5.538.000 Euro zur Anwendung und nicht der von Planungsleistungen in Höhe von 221.000 Euro.

Das Gutachten hebt zudem hervor, dass weiterhin der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe einzuhalten ist. Dies bedeutet, dass die zu vergebenden Leistungen auch bei diesem Beschaffungskonzept in Fach- und Teillose aufzuteilen sind.

Die Möglichkeit dieser Verfahrensweise hatte das BMWK in seiner Verordnungsbegründung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV angedeutet. Dass dieses Beschaffungskonzept rechtlich zulässig ist, bestätigt nun das Rechtsgutachten.

„Das alternative Beschaffungskonzept ist vergaberechtskonform, denn im Europarecht wird die sogenannte Beschaffungsautonomie des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers anerkannt. Der Ausübung seiner Beschaffungsautonomie sind insoweit keine Grenzen gesetzt,“ bestätigt Professor Burgi in seiner Begründung. In letzter Konsequenz hat das alternative Beschaffungsmodell zur Folge, dass vergleichsweise häufig der Schwellenwert für Bauaufträge von 5.538.000 Euro erreicht oder überschritten wird. „Hierin liegt aus der Sicht des europäischen Binnenmarkts übrigens ein Vorzug“, so Professor Burgi.

Das Rechtsgutachten wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) und VBI – Verband Beratender Ingenieure in Auftrag gegeben.

Rechtsgutachten
„Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“

Rechtsgutachten zum Download

Autor: Professor Dr. iur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
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Rechtsgutachten Vergaberecht Planungsleistungen

Vergaberecht: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts

Vergaberecht: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts 2560 1709 Bundesingenieurkammer

Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung, hatte das BMWK in seiner Verordnungsbegründung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV angedeutet. Dass dieses Beschaffungskonzept rechtlich zulässig ist, bestätigt nun ein Rechtsgutachten.

Das Gutachten hebt zudem hervor, dass weiterhin der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe einzuhalten ist. Dies bedeutet, dass die zu vergebenden Leistungen auch bei diesem alternativen Beschaffungskonzept in Fach- und Teillose aufzuteilen sind.

„Das alternative Beschaffungskonzept ist vergaberechtskonform, denn im Europarecht wird die sogenannte Beschaffungsautonomie des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers anerkannt. Der Ausübung seiner Beschaffungsautonomie sind insoweit keine Grenzen gesetzt“, bestätigt Prof. Dr. jur. Martin Burgi, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen Ludwig-Maximilians-Universität München, und Autor des Gutachtens.

Rechtsgutachten als Orientierungshilfe
Das Gutachten von Professor Burgi wurde aktuell durch die Kammern und Verbände der planenden Berufe veröffentlicht. Es kann eine Lücke schließen und öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Gutachten weist Professor Burgi daraufhin, dass es eine weitere Vergabemöglichkeit gibt und diese in die Vergabepraxis einfließen sollte.

Denn sowohl die deutschen als auch die europäischen vergaberechtlichen Regelungen sehen vor, dass ein Auftraggeber frei wählen kann, ob er Planungs- und Bauleistungen getrennt oder gemeinsam, auch kombiniert mit einer Fachlosbildung, vergeben möchte. Bei diesem alternativen Beschaffungskonzept der gemeinsamen Vergabe geht das Vergaberecht davon aus, dass es sich insgesamt um einen Bauauftrag handelt. Demzufolge kommt der Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen in Höhe von 5.538.000 Euro zur Anwendung und nicht der von Planungsleistungen in Höhe von 221.000 Euro. In letzter Konsequenz hat das alternative Beschaffungsmodell zur Folge, dass vergleichsweise häufig der Schwellenwert für Bauaufträge von 5.538.000 Euro erreicht oder überschritten wird. „Hierin liegt aus der Sicht des europäischen Binnenmarkts übrigens ein Vorzug“, erläutert Professor Burgi.

Das Rechtsgutachten wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) und VBI – Verband Beratender Ingenieure in Auftrag gegeben.

„Das Rechtsgutachten von Professor Burgi zur Vergabepraxis von Planungsleistungen beim Bauen ist eine wichtige Orientierungshilfe, um für Länder und Kommunen mehr Klarheit zu schaffen. Es hebt zudem hervor, dass der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe ein hohes Gut unseres Wirtschaftssystems ist, den es unter allen Umständen zu wahren gilt.“
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Rechtsgutachten
„Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“

Autor: Professor Dr. iur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München

Foto: © iStock

 

Aktionswoche 2024

Aktionswoche „Ingenieurwesen für nachhaltige Entwicklung“ ab 4. März

Aktionswoche „Ingenieurwesen für nachhaltige Entwicklung“ ab 4. März 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Weil der Ingenieurkammer Baden-Württemberg ein Tag für Ingenieure nicht genug ist, machen sie gleich eine ganze Ingenieurwoche daraus. Mit einer spannenden Mischung aus Podcast, Online-Vorträgen und Live-Veranstaltung werden die Themen nachhaltige Bauwirtschaft, kreislauffähiges Bauen, Verwendung natürlicher Baustoffe und innovative Technologien umfassend beleuchtet.

Holzbau boomt: Aber reicht das Holz?

04.03.2024
online

Pünktlich zum World Engineering Day am 4. März veröffentlicht die Ingenieurkammer Baden-Württemberg eine neue Folge des Podcasts „Auf Holz bauen“: Die Folge beschäftigt sich mit der Frage, ob unsere Holzressourcen der erhöhten Nachfrage überhaupt gewachsen sind.

zum Podcast

Online-Vortrag: Projekte der IBA27

05.03.2024
16:00 bis 17:00 Uhr, online

Mit klugen und mutigen Bauprojekten will die Internationale Bauausstellung 2027 in der Stadtregion Stuttgart zeigen, wie das Zusammenleben, Wohnen und Arbeiten zukünftig funktioniert. Der Vortrag zeigt dies anhand der derzeit fortschrittlichsten Projekte auf.

Details und Anmeldung

Online-Vortrag: Hybride Gebäude und deren Lastabtrag

06.03.2024
16:30 bis 18:00 Uhr, online

Die Verwendung unterschiedlicher Materialien ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll! Ein Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Heiner Eugen Hartmann.

Details und Anmeldung

Führung: das adaptive Demonstrator-Hochhaus der Universität Stuttgart

07.03.2024
16:00 bis 16.30 Uhr, Stuttgart-Vaihingen

Smarte Technik für weniger Materialverbrauch – eine Führung durch den Sonderforschungsbereich.

Details und Anmeldung

Besichtigung & Führung RoofKIT am Karlsruhe Institut für Technologie

08.03.2024
1:00 bis 12:00 Uhr, Karlsruhe

Besichtigen Sie den Sieger unter den Gebäudeprototypen – ein Beispiel für ein innovatives Solarhaus mit hervorragender Energiebilanz.

Details und Anmeldung

Baustellenführung S21: der neue Flughafen-Bahnhof

08.03.2024
14:00 bis 17:00 Uhr, Flughafen Stuttgart

Erfahren Sie alles über den Tunnelbau, den Anschluss des Flughafens ans Hochgeschwindigkeits-Netz und die Anbindung von Stuttgart 21 an die Neubaustrecke.

Details und Anmeldung

Innovative Projekte von Ingenieurinnen und Ingenieuren gesucht

Innovative Projekte von Ingenieurinnen und Ingenieuren gesucht 150 150 Bundesingenieurkammer

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024: Wettbewerb startet jetzt / Erstmalig wird Nachwuchspreis ausgelobt

Berlin, 22. Februar 2024. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesingenieurkammer loben in diesem Jahr wieder den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 aus. Dieser Preis, der alle zwei Jahre vergeben wird, soll die Bedeutung des Ingenieurbaus in Deutschland ins Scheinwerferlicht rücken. Ingenieurinnen und Ingenieure sind aufgerufen, bis zum 30. April ihre Projekte einzureichen.

Die Auslobung und die Durchführung des Wettbewerbs werden wieder vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) übernommen. Der Staatspreis zählt zu den wichtigsten Preisen des Bauingenieurwesens in Deutschland.

Zum ersten Mal wird in diesem Jahr auch ein Nachwuchspreis ausgelobt, um die Vielzahl an jungen, aufstrebenden Ingenieurinnen und Ingenieuren sichtbar zu machen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Den innovativen und klugen Ideen der Ingenieurinnen und Ingenieure haben wir Bauwerke zu verdanken, mit denen wir Flüsse überqueren oder in denen wir unsere Autos und Fahrräder parken können. Die letzten Wettbewerbe haben ausgezeichnete Konstruktionen sichtbar gemacht, die gleichzeitig praktisch und alltagstauglich sind. Ob Brücken, Parkhäuser oder Tunnel, Ingenieurskunst aus Deutschland ist nicht umsonst weltweit gefragt. Machen Sie mit! Bewerben Sie sich mit Ihrem Bauwerk und mit ihrer Idee! In diesem Jahr sind erstmals auch die jungen Ingenieurinnen und Ingenieure aufgerufen, ihre Projekte einzureichen. Auch auf ihre Ideen sind wir sehr gespannt!“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, appelliert an die Ingenieurinnen und Ingenieure: „Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist eine Chance für den Berufsstand, um auf die gesellschaftliche Bedeutung unseres Wirkens hinzuweisen. Ingenieurinnen und Ingenieure beschäftigen sich täglich mit nachhaltigen Lösungen am Bau. Beschleunigtes und effizientes Bauen ist nur durch Innovationen und mit der richtigen Planung möglich. Helfen Sie, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit dafür zu schärfen, und nehmen Sie an dem Wettbewerb teil. Nur gemeinsam können wir die Bauwende sicht- und erfahrbar machen.“

Einreichungen bis 30. April 2024 möglich
Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird im Zweijahresrhythmus als Staatspreis der Bundesregierung für Ingenieurbaukunst verliehen. Zugelassen zur Einreichung sind Ingenieurbauwerke und Ingenieurleistungen aus dem Bereich des konstruktiven oder des funktionellen Ingenieurbaus. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 22. Februar 2024 fertiggestellt worden sein. Für alle Ingenieurleistungen muss die Anwendung an einem konkreten realisierten Bauprojekt nachgewiesen werden. Einreichungen können bis 30. April 2024 unter www.dingbp.de erfolgen.

Preis und Auszeichnungen
Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Weitere 30.000 Euro stehen für bis zu 5 Auszeichnungen je 4.000 Euro zur Verfügung. Der Gewinner des Nachwuchspreises erhält 10.000 Euro.

Die Jury
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

Dirk Scheinemann, Abteilungsleiter B im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Berlin
Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstand Bundesingenieurkammer, Berlin
Prof. Dr.-Ing. M. Arch. Lucio Blandini, Stuttgart
Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme, Münster
Andreas Keil, Stuttgart
Helmut Meyer, Stuttgart
Birga Ziegler, München

Stellvertretende Jurymitglieder:

Prof. Dr.-Ing. Steffen Feirabend, Sturrgart
Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Berlin

 

 

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024 Copyright Lapatsch Unger

Auslobung des Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 gestartet: Innovative Projekte von Ingenieurinnen und Ingenieuren gesucht. Foto: Copyright Lapatsch Unger

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Auslobung Deutscher Ingenieurbaupreis 2024

Wettbewerb „Deutscher Ingenieurbaupreis 2024“ startet

Wettbewerb „Deutscher Ingenieurbaupreis 2024“ startet 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesingenieurkammer loben in diesem Jahr wieder den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 aus. Der Preis, der alle zwei Jahre vergeben wird, soll die Bedeutung des Ingenieurbaus in Deutschland ins Scheinwerferlicht rücken. Ingenieurinnen und Ingenieure sind aufgerufen, bis zum 30. April ihre Projekte einzureichen.

Das Bauwesen befindet sich im Wandel. Gesellschaftliche Anforderungen, klimaneutral und ressourcenschonend zu bauen, erfordern ein Umdenken bei Auftraggebern und Bauherren. Dem Ingenieurbau fällt bei der notwendigen CO2-Reduktion und der Anpassung unserer Infrastrukturen an den Klimawandel eine zentrale Rolle zu. Um die Bauwende Realität werden zu lassen, braucht es den Innovationsgeist und Mut der am Bau beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure. Neben Leuchtturmprojekten tragen vor allem die innovativen Ingenieurbauwerke auf lokaler und regionaler Ebene zur Transformation des Planens und Bauens bei.

Mit der Auslobung soll der breiten Öffentlichkeit die Bedeutung des Ingenieurbaus in Deutschland verdeutlicht werden. Der Staatspreis zählt zu den wichtigsten Preisen des Bauingenieurwesens in Deutschland. Auslobung und Durchführung des Preises werden vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) verantwortet.

Erstmalig wird 2024 ein Nachwuchspreis ausgelobt, um die Vielzahl an jungen aufstrebenden Ingenieurinnen und Ingenieuren sichtbarer zu machen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Den innovativen und klugen Ideen der Ingenieurinnen und Ingenieure haben wir Bauwerke zu verdanken, mit denen wir Flüsse überqueren oder in denen wir unsere Autos und Fahrräder parken können. Die letzten Wettbewerbe haben ausgezeichnete Konstruktionen sichtbar gemacht, die gleichzeitig praktisch und alltagstauglich sind. Ob Brücken, Parkhäuser oder Tunnel, Ingenieurskunst aus Deutschland ist nicht umsonst weltweit gefragt. Machen Sie mit! Bewerben Sie sich mit Ihrem Bauwerk und mit ihrer Idee! In diesem Jahr sind erstmals auch die jungen Ingenieurinnen und Ingenieure aufgerufen, ihre Projekte einzureichen. Auch auf ihre Ideen sind wir sehr gespannt!“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, appelliert an die Ingenieurinnen und Ingenieure: „Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist eine große Chance für den Berufsstand, um auf die gesellschaftliche Bedeutung unseres Wirkens hinzuweisen. Ingenieurinnen und Ingenieure beschäftigen sich täglich mit nachhaltigen Lösungen am Bau. Beschleunigtes und effizientes Bauen ist nur durch Innovationen und mit der richtigen Planung möglich. Helfen Sie, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit dafür zu schärfen und nehmen Sie an dem Wettbewerb teil. Nur gemeinsam können wir die Bauwende sicht- und erfahrbar machen.“

Einreichungen bis 30. April 2024
Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird im Zweijahresrhythmus als Staatspreis der Bundesregierung für Ingenieurbaukunst verliehen. Zugelassen zur Einreichung sind Ingenieurbauwerke und Ingenieurleistungen aus dem Bereich des konstruktiven oder des funktionellen Ingenieurbaus. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 22. Februar 2024 fertiggestellt worden sein. Für alle Ingenieurleistungen muss die Anwendung an einem konkreten realisierten Bauprojekt nachgewiesen werden. Einreichungen können bis 30. April 2024 unter www.dingbp.de erfolgen.

Preis und Auszeichnungen
Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Weitere 30.000 Euro stehen für bis zu 5 Auszeichnungen je 4.000 Euro zur Verfügung. Der Gewinner des Nachwuchspreises erhält 10.000 Euro.

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

Prof. Dr.-Ing. M. Arch. Lucio Blandini, Leiter des Instituts für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren, Universität Stuttgart, Vorstand der Werner Sobek AG, Stuttgart
Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme, Vorstand Institut für Infrastruktur ∙ Wasser ∙ Ressourcen ∙ Umwelt, FH Münster
Andreas Keil, Partner, schlaich bergermann partner
Helmut Meyer, Gesellschafter, Transsolar Energietechnik GmbH
Dirk Scheinemann, Abteilungsleiter B im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstand Bundesingenieurkammer
Birga Ziegler, Geschäftsführung m2ing GmbH

Stellvertretende Jurymitglieder:

Prof. Dr.-Ing. Steffen Feirabend, Leitung Digitallabor, Hochschule für Technik Stuttgart
Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung

Foto: © Lapatsch I Unger

Video: © HELLO STUDIO W

 

ZIA Frühjahrsgutachten 2024

Rat der Immobillienweisen stellt Frühjahrsgutachten vor

Rat der Immobillienweisen stellt Frühjahrsgutachten vor 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Frühjahrsgutachten der Immobilienwirtschaft wurde am 20. Februar 2024 in Berlin vorgestellt und an Bundesbauministerin Klara Geywitz übergeben. Die vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) beauftragte Frühjahrsprognose belegt unsichere Aussichten für Teile der Branche. Denn der Einbruch der Neubautätigkeit hält an. Dies hat nach Berechnungen zur Folge, dass in diesem Jahr 600.000 Wohnungen fehlen werden und 2027 sogar 830.000. „Die Analyse der Experten ist nicht nur ein Wake-up call, sondern in einigen Punkten ein regelrechter Sirenen-Alarm“, kommentiert ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner die Ergebnisse.

Gesamtwirtschaftliche Aufhellung möglich
Laut dem Gutachten ist trotz geopolitischer Risiken und wirtschaftspolitischer Unsicherheit eine gesamtwirtschaftliche Aufhellung möglich und die Immobilienwirtschaft kann daran teilhaben. So verweist der Bericht darauf, dass besonders bei der energetischen Sanierung Förderprogramme zusätzliche Investitionsanreize setzen und dem Rückgang der Investitionstätigkeit entgegensteuern können. Beherztere Schritte seien jedoch erforderlich, um einen stärkeren Anreiz für Investitionen durch geringere Regulierungskosten zu schaffen. Dass Bund und Länder sich auf einen Beschleunigungs-Pakt für Planungs- und Genehmigungsprozesse verständigt haben, ist aus ZIA-Sicht ein Lichtblick. 

Ergebnisse aus dem Frühjahrsgutachten 2024 im Überblick

  • Gesamtwirtschaftliche Entwicklung: gesamtwirtschaftliche Aufhellung möglich, aber Bauvorhaben nicht mehr rentabel
  • Büroimmobilien: Transaktionsvolumen eingebrochen, Trend zu gut positionierten Lagen und Objekten
  • Unternehmensimmobilien: Performance abhängig von Konjunktur, Nachfrage aber hoch
  • Logistikimmobilien: positives Stimmungsbild auch wegen resilienter werdender Lieferketten
  • Hotelimmobilien: Tourismus kehrt zurück, Hotelimmobilienmarkt verändert sein Profil
  • Einzelhandel: stationärer Einzelhandel trotz realer Rückgänge besser als der Onlinehandel
  • Gesundheits- und Sozialimmobilien: Angebotslücken weiten sich aus
  • Wohnimmobilien: Einbruch der Neubautätigkeit
  • Innenstadtentwicklung: Städtebauförderung verstetigen

Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft

Seit 2003 sorgt der „Rat der Immobilienweisen“ durch seine Frühjahrsprognosen für mehr Transparenz auf den Immobilienmärkten. Der Rat erstellt im Auftrag des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) den Bericht. Mitglieder des Rats der Immobilienweisen sind Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Feld (Walter Eucken Institut), Michael Gerling (EHI Retail Institute), Sven Carstensen (bulwiengesa), Prof. Dr. Harald Simons (empirica) und Carolin Wandzik (GOS).

Wichtige Hebel aus Sicht des ZIA:

Der Bund stellt für das Programm klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) eine Milliarde Euro in diesem Jahr bereit. Diesen Vorstoß der Bundesbauministerin begrüßt der ZIA sehr, dringt jedoch auf einen größeren Schritt: Ein KfW-Programm, das die Marktzinsen auf zwei Prozent reduziert, brächte bei einer Fördersumme von drei Milliarden Euro 100.000 zusätzliche Wohnungen. Neun Milliarden Euro vom Staat brächten mit 300.000 Extra-Wohnungen die wichtige Wende für den Wohnungsmarkt. Nach ZIA-Berechnungen kostet das Programm in zehn Jahren für 100.000 Wohnungen zunächst insgesamt drei Milliarden Euro. Es kämen aber 3,3 Milliarden Euro durch Umsatzsteuer und eine Milliarde durch ersparte Transferkosten für Arbeitslosigkeit wieder rein. Und in der Zeit gäbe es zudem knapp eine Milliarde Euro an Grundsteuern.

Ein temporärer Verzicht auf die Grunderwerbsteuer oder kommunale Abschöpfungen beim Wohnungsbau wären „der Superturbo“ (Mattner) – für den Wohnungsbau und die Ökonomie insgesamt. Denn Einnahme-Zuwächse über die Umsatzsteuer auf Bauleistungen und die Grundsteuer würden die Ausgaben mehr als ausgleichen. Und: Der drohende Abbau von Arbeitsplätzen bei Jobverlusten in der Bauwirtschaft würde den Staat über Transferkosten erheblich belasten.

Die von Bundesregierung und Bundestag gewünschten steuerlichen Anreize über die degressive AfA sind unverzichtbar. Sie darf im Wachstumschancengesetz nicht mit anderen sachfremden Fragen verknüpft werden.

Foto: © pixabay

Prognose Europpäische Wohungsmarkt ifo Institut

Europäischer Bausektor: Wohnungsbau sorgt für Minus

Europäischer Bausektor: Wohnungsbau sorgt für Minus 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das deutsche ifo-Institut weist auf einen deutlichen Rückgang von Wohnungsfertigstellungen in Europa in den nächsten Jahren hin: Für 2026 werden Wohnungsfertigstellungen von nur noch rund 1,5 Millionen Einheiten (-13% gegenüber 2023) erwartet. Für Deutschland wird von einem Rückgang von 35 Prozent ausgegangen. Dies zeigen Prognosen der Forschergruppe Euroconstruct, der das ifo Institut angehört. „Vor allem wegen der stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten ist der Wohnungsneubau in Deutschland oftmals nicht mehr möglich. Die Politik hat die Rahmenbedingungen bislang nicht entscheidend verbessert“, sagt ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister. „Der im Zuge dessen erfolgte Rückgang der Genehmigungszahlen verheißt nichts Gutes für die kommenden Jahre.“

In den meisten der 19 Euroconstruct-Länder kühlt sich das Wohnungsbauklima weiter ab. Vor Deutschland gibt die Fertigstellungszahl bis 2026 in Schweden am stärksten nach, -47 Prozent im Vergleich zu 2023. Auf den weiteren Plätzen folgen Frankreich (-22) und Dänemark (-19). „Die Bauexperten berichten insbesondere über die verteuerte Kreditaufnahme und die geschrumpften finanziellen Spielräume der Privathaushalte“, sagt Dorffmeister. Der vielerorts eigentlich ausgeprägte Bedarf zusätzlicher Wohnungen gerät dabei erst einmal in den Hintergrund. Gleichwohl kommen aus Irland (+16%), Slowakei (+14%) und Großbritannien (+12%) positive Signale.

Insgesamt werden in Europa die Investitionen in neue Wohngebäude 2026 um 6,4 Prozent niedriger ausfallen als 2023. Die Aufwendungen für Instandhaltung und Wohnungssanierungen sinken bis 2026 lediglich um 1,2 Prozent.

Tiefbau: Zeichen stehen auf  Wachstum
Im Gegensatz dazu wird der europäische Tiefbau bis 2026 voraussichtlich um insgesamt 7,5 Prozent wachsen. Besonders für das Energie- und Eisenbahnsegment erwarten die Experten eine überdurchschnittlich starke Dynamik. Auch der Bereich Wassermanagement wird überdurchschnittlich stark wachsen. „Zu den treibenden Kräften zählen dabei die politischen Zielvorgaben im Energie- und Umweltbereich, Kapazitätsanpassungen an der Transportinfrastruktur und die Notwendigkeit zur allgemeinen Netzmodernisierung“, sagt Dorffmeister.

ifo Schnelldienst 2 / 2024 77. Jahrgang 14. Februar 2024
Autor: Ludwig Dorffmeister

Europäische Baukonjunktur verliert 2024 weiter an Dynamik

In einem weiter schwierigen wirtschaftlichen Umfeld wird die Bautätigkeit in Europa 2024 mit 2,1 % noch etwas stärker zurückgehen als im Vorjahr. Für die kommenden beiden Jahre rechnet das EUROCONSTRUCT-Netzwerk1 mit einer moderaten Erholung. Während der Hochbau unter dem gestiegenen Zinsniveau, den stark verteuerten Bauleistungen und den gesunkenen finanziellen Spielräumen der verschiedenen Auftraggeber leidet, wächst der Tiefbau – angesichts der staatlichen Rückendeckung für Infrastrukturvorhaben – bis 2026 mit beachtlicher Schlagzahl weiter. Die aktuell rückläufigen Bauaktivitäten haben vor allem mit der Marktkorrektur im Wohnungsneubau zu tun. Im Zwei-Jahres-Zeitraum 2023 bis 2024 dürfte dieses Teilsegment um insgesamt 15 % schrumpfen. Mittelfristig ist hier keine nennenswerte Nachfragebelebung in Sicht. In einem Artikel des ifo-Schnelldienst werden ausgewählte Ergebnisse der EUROCONSTRUCT-Winterkonferenz 2023 vorgestellt.

Foto: © pixabay

BMWSB KfW Förderprogramme

BMWSB: Förderprogramme starten wieder

BMWSB: Förderprogramme starten wieder 933 525 Bundesingenieurkammer

Nach einer Zwangspause von gut zwei Monaten können ab 20. Februar 2024 wieder Anträge für die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen bei der KfW gestellt werden. Die Bundesregierung verspricht sich dadurch einen Anschub für den Bausektor und die Binnennachfrage. So betont Bundesbauministerin Klara Geywitz zur Wiederaufnahme der Programme: „Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus.“

Impulse für den Neubau
Zudem erhofft sich die Ministerin Impulse beim Neubau. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) liegt bei dem Programm KFN der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 Prozent und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Die Bauministerin unterstreicht: „Damit kommt Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen.“ Mit dem Programm wurden im vergangenen Jahr der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert und insgesamt Investitionen von rund 17,4 Milliarden Euro angestoßen.

15 Millionen für Genossenschaftliches Wohnen
Laut Aussagen der Ministerin hat sich das Programm für Genossenschaftliches Wohnen zu einem „hidden champion“ entwickelt. Nach sechs Millionen Euro im Jahr 2022 und neun Millionen Euro für das Jahr 2023, wird das Programm 2024 mit 15 Millionen Euro ausgestattet. „Mit diesem Programm unterstützen wir Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2-2,5 Prozent, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 Prozent“, so Geywitz weiter.

Altersgerecht Umbauen: Verdoppelung der Förderung
Damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können, fördert die Bundesregierung mit dem Programm Altersgerecht Umbauen den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Im vergangenen Jahr wurden damit rund 31.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser umgebaut. In diesem Jahr stehen hierfür 150 Millionen Euro bereit, eine Verdoppelung der Summe aus dem letzten Jahr. „Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard ‚Altersgerechtes Haus‘ umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet“, erläutert Bundesministerin Klara Geywitz.

Zu den Förderprogrammen


Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Millioen Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Weitere Informationen – auch die Konditionen für Nicht-Wohngebäude – finden Sie hier:

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | KfW

Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) | KfW


Genossenschaftliches Wohnen

Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % ermöglicht. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.

Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) | KfW

 

Altersgerecht Umbauen (AU)

Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).

Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.

Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW

Foto: © Henning Schacht/BMWSB

Brief an den Kaznler Konjunktur

BIngK – Offener Brief an Bundeskanzler Scholz

BIngK – Offener Brief an Bundeskanzler Scholz 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hat sich wegen der anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz gewendet:


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

heute wenden wir uns als gemeinsame Arbeitsplattform der Länderingenieurkammern, die rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure vor allem aus dem Bauwesen vertreten, an Sie. Wir und unsere Mitglieder sind außerordentlich beunruhigt im Hinblick auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere mit Blick auf die Wertschöpfungskette Bau. Die Bundesregierung, aber auch die Länder, haben hier in den letzten Monaten vieles angekündigt, umgesetzt wurde jedoch kaum etwas. Wenn der Bau dringend benötigter bezahlbarer Wohnungen scheitert, verlieren wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gefährden unsere Demokratie.

Als Ingenieurinnen und Ingenieure stehen wir am Anfang der Wertschöpfung im Bauwesen. Wir müssen feststellen, dass die großen Auftragsrückgänge, insbesondere im Wohnungsbau, einen volkswirtschaftlichen Schaden erzeugen, der dauerhaft unsere Existenz gefährdet.

Bei einem Auftragsrückgang von bis zu 80 Prozent im Wohnungsbau wird deutlich, wie es der Planungs- und Baubranche derzeit geht. Dieser Rückgang kann auch nicht durch die Investitionen im Infrastrukturbereich aufgefangen werden. Aufgrund unserer kleinteiligen Struktur sind für viele Planungsbüros auch Aufträge im Wohnungsbau sehr wichtig. Unsere Mitglieder verspüren massive Auftrags- und Umsatzrückgänge, die mittel- und langfristig auch zum Abbau dringend notwendiger Kapazitäten führen werden, wenn nicht sofort etwas geschieht. Dies ist nicht nur ein vorübergehendes Problem, diese Kapazitäten fehlen dann auch dauerhaft. Dem muss dringend entgegengewirkt werden. Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und beseitigen diese Missstände umgehend.

Deutschland war immer Impulsgeber durch Exzellenz in Wissenschaft und Technik. Dies war möglich, weil die Ingenieurinnen und Ingenieure unter Berücksichtigung der notwendigen Technologieoffenheit viele Entwicklungen nach dem Stand der Technik umgesetzt haben und dies auch konnten. Ohne diese Technologieoffenheit verlieren wir unsere Innovationskraft.

Unsere Mitglieder sind systemrelevant – ohne sie läuft in der Gesellschaft nichts! Das gilt für den Hochbau genauso wie für den Infrastrukturbereich. Unsere Mitglieder benötigen aber dringend einen zuverlässigen, belastbaren und zukunftsfähigen Handlungsrahmen.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler: Handeln Sie jetzt und setzen Sie sich dafür ein, dass die gemeinsam im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen umgehend umgesetzt werden. Für weiterführende Gespräche stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

Foto: © Wolfgang Claussen/pixabay

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