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Eva Hämmerle

Förderpreis Zukunft Bau

Forschungsförderung: Transformation am Bau

Forschungsförderung: Transformation am Bau 1588 893 Bundesingenieurkammer
Am 15. Februar 2024 startete die neue Förderrunde der Forschungsförderung des „Innovationsprogramms Zukunft Bau“ für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und -verbünde, Unternehmen und Einzelpersonen. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2024 beim BBSR eingereicht werden. Für diese Förderrunde in 2024 hat der Deutsche Bundestag eine Summe von 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Bewerbungen können sich auf Projekte aus der Grundlagenforschung, aus der industriellen oder auch aus der experimentellen Forschung beziehen. Die vorgeschlagenen Ideen müssen allerdings einen Bezug zur Baupraxis oder zum Thema Gebäude haben. Außerdem müssen sie einen grundlegenden Beitrag mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen im Baubereich leisten etwa rund um die Themen Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung oder Klimaanpassung.

„Zukunft Bau“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betreut.

 

 „Die Zukunft Bau Forschungsförderung bringt viele innovative und gute Ideen ans Licht. Sie unterstützt Wissenschaft und Unternehmen dabei, ihre Ideen weiterzuentwickeln und bekannt zu machen. Gemessen an der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Bausektors waren die Forschungsausgaben in diesem Bereich über Jahrzehnte viel zu gering. Wir ändern das jetzt und investieren viel stärker in die Nachhaltigkeit und Produktivitätssteigerung. Und angesichts der Herausforderungen beim Bauen und Wohnen wird viel Experimentier- und Pioniergeist gebraucht, um Bauen schneller, ressourcensparender und günstiger zu machen.“ Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 

Was ist die Zukunft Bau Forschungsförderung?
Die Zukunft Bau Forschungsförderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen von Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft in der angewandten Gebäudeforschung.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die einen Gebäudebezug als Schwerpunkt haben und einen substantiellen Beitrag zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen im Baubereich erwarten lassen. Der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis hat dabei einen hohen Stellenwert. Bestandteil eines jeden Projekts ist die anwendungsgerechte Aufbereitung der Forschungserkenntnisse für die Praxis und die adressatenorientierte Kommunikation. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gewerblichen oder industriellen Partnern, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie der Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung sollen gestärkt werden. Im diesjährigen Förderaufruf werden die relevanten Themenschwerpunkte und Forschungsfragen von besonderem Bundesinteresse genannt.

Wer ist antragsberechtigt?
Für die Förderung eines Forschungsprojekts können sich Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. Universitäten und Hochschulen), Unternehmen oder Einzelpersonen bewerben. Möglich sind auch Forschungsverbünde bzw. Kooperationen mehrerer Forschungspartner. Als Verbundprojekt wird eine gemeinsame Projektskizze eingereicht. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung muss die antragstellende Stelle über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.

Wie sieht der Weg zur Förderung aus?
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: zunächst werden in einer ersten Stufe Projektideen für eine Förderung ausgewählt. Diese werden in einer zweiten Stufe qualifiziert. Die Projektidee wird in einer Projektskizze dargelegt. Diese wird von der Bewilligungsbehörde formal und inhaltlich vorgeprüft und durch ein Expertengremium begutachtet. Dabei stehen alle eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb. Die so ausgewählten Projekte werden aufgefordert, ihre Projektskizze zu qualifizieren. Erst in dieser zweiten Stufe wird die Einreichung eines förmlichen Zuwendungsantrags erforderlich. Die Erstellung erfolgt ebenfalls über das Antragstool und wird durch das BBSR fachlich und administrativ begleitet.

Reichen Sie Ihre Projektidee ein!
Die Projektskizze erstellt man mit dem Antragstool, die Einreichung findet ausschließlich digital darüber statt. Dazu stehen Hinweise zur Nutzung des Antragstools bereit, ebenso eine Musterdatei der Projektskizze im PDF-Format.

Was macht eine gute Projektskizze bei Zukunft Bau aus?
In der Projektskizze soll wissenschaftlich in die Tiefe gegangen werden. Dabei soll der Schwerpunkt und das methodische Vorgehen auf den gewählten Forschungsansatz gelegt und darauf basierend dann die geplanten Arbeitsschritte formuliert werden. Der aktuelle Stand der Forschung soll dargelegt und aufgezeigt werden, welche Wirkung und erzielbaren Effekte Einreichende von Ihrem Projekt erwarten. Die Kriterien der inhaltlichen Vorprüfung werden in der Förderrichtlinie genannt, die der inhaltlichen Beurteilung im Förderaufruf.

 

Über Zukunft Bau
Mit dem Innovationsprogramm Zukunft Bau stärkt das BMWSB gemeinsam mit dem BBSR die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit des Bausektors. Die Zukunft Bau Forschungsförderung schafft Vorbilder, die die Machbarkeit von neuen Ideen ausloten und die Baupraxis weiterentwickeln. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die einen Gebäudebezug als Schwerpunkt haben und einen substantiellen Beitrag zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen im Baubereich erwarten lassen.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter www.zukunftbau.de

Foto: © HTWG Konstanz, Fachbereich Architektur, wikihouse.studies+

Wittenberge Kleinstadtakademie

In Wittenberge entsteht erste Kleinstadtakademie Deutschlands

In Wittenberge entsteht erste Kleinstadtakademie Deutschlands 933 525 Bundesingenieurkammer

Deutschlands Kleinstädte bekommen eine eigene Akademie. Wittenberge an der Elbe in Brandenburg wird ihr künftiger Standort sein. Die erste bundesweite Vernetzungs- und Wissensplattform für Kleinstädte in Deutschland soll den Kleinstädten mehr Aufmerksamkeit in Politik und Gesellschaft verschaffen.

Mehr als 2.100 Kleinstädte in Deutschland sind beliebte Wohn- und Lebensstandorte für knapp ein Drittel der Bevölkerung und bieten als Arbeits- und Wirtschaftsstandorte große Potenziale. Gleichzeitig stehen kleinere Städte und Gemeinden vor großen Herausforderungen durch gesamtgesellschaftliche Veränderungen, wie Digitalisierung, Demografie oder Klimawandel. Die neue Kleinstadtakademie soll als bundesweite Aktions-, Kommunikations- und Lernplattform den Kleinstädten eine gemeinsame Stimme verschaffen sowie die bundesweite Kooperation und den Erfahrungsaustausch fördern.

44 Kleinstädte hatten sich seit Mai 2023 um den Standort der Kleinstadtakademie beworben. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Städtetages, aus der Wissenschaft sowie von Bund und Ländern wählten fünf Städte in den engeren Kandidatenkreis: Herzberg/Elster, Schlüchtern, Münnerstadt, Zwönitz und Wittenberge. Wesentliche Auswahlkriterien waren Motivation, Erfahrungen, Nachhaltigkeitsstrategie für die Geschäftsstelle, Eigenleistungen der Kommune, Organisationsstruktur, Projektbeteiligte und der Zeitplan. Im November 2023 sprach sich das Gremium einstimmig für die Stadt Wittenberge als Standort für die Kleinstadtakademie aus. Dieser Empfehlung hatte sich die Bundesbauministerin angeschlossen.

Die Stadt Wittenberge sei gut vernetzt und verfüge über umfangreiche Erfahrungen im Austausch und in der Zusammenarbeit mit anderen Kleinstädten. Als Schnittstelle zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll sie die Kleinstadtakademie mit Leben erfüllen und interessierte und engagierte Akteure aus allen Bereichen der (Klein)Stadtentwicklung zusammenbringen.

Für die Errichtung der Geschäftsstelle Kleinstadtakademie stehen im Bundeshaushalt 2024 bis zu zwei Millionen Euro im Einzelplan des BMWSB zur Verfügung. In der Aufbauphase wird die Stadt Wittenberge zudem durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fachlich und organisatorisch unterstützt.

Weitere Informationen zu den Themen Kleinstädte und Kleinstadtakademie finden Sie auf der Seite www.kleinstadtakademie.de

Foto: © Henning Schacht/BMWSB

Baustellebauwesen

Baustelle Bauwesen: Neue Podcast-Serien gestartet

Baustelle Bauwesen: Neue Podcast-Serien gestartet 1179 663 Bundesingenieurkammer
Philip & Michael Kalkbrenner, „Baustelle Bauwesen“, werden in diesem Jahr 12 Podcasts zum Thema „Wir wollen wir in Zukunft planen und bauen?“ in Zusammenarbeit mit der Bundesingenieurkammer produzieren. Die erste Folge „Bauingenieurinnen – Frauen im Bauwesen sichtbar machen und vernetzen“ wurde jetzt veröffentlicht.

In dieser ersten Episode haben die Autoren mit Prof. Dr. Katharina Kleinschrot, Professorin an der Technische Universität Dresden, und Natalia Bienkowski, Doktorandin und Initiatorin von „Bauingenieurinnen“, über die bedeutende Rolle von Frauen in unserer Branche gesprochen.

Gemeinsam haben sie die Herausforderungen beleuchtet, denen Frauen gegenüberstehen, um in Führungspositionen zu gelangen, und die dringende Notwendigkeit betont, die Arbeitsbedingungen zu verändern, um eine inklusivere Umgebung zu schaffen.

Katharina teilt dabei ihre Erfahrungen als erste Professorin an ihrer Fakultät und erörtert die Chancen, die sich daraus ergeben, neue Wege für Frauen in unserem Bereich zu ebnen.

Natalia sprach zudem über das Forschungsprojekt Vision 2028 „Innovative Frauen im Bauingenieurwesen“ und diskutierte die bisher verborgenen historischen Meilensteine von Bauingenieurinnen.

Thema waren auch die Stereotypen in der Branche und die Wichtigkeit, diese zu überwinden, um eine vielfältigere und inklusivere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Baustelle Bauwesen

Foto: © Philip & Michael Kalkbrenner

Wasserbau Bundesministerium für Digitales und Verkehr

BMDV: Beschleunigung von Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen

BMDV: Beschleunigung von Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Bauprojekte an Bundeswasserstraßen sind gekennzeichnet durch technisch und organisatorisch komplexe Bauprozesse, deren vorausschauende Bewältigung eine Herausforderung für alle Projektbeteiligten darstellt. Während einer Dialogveranstaltung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr am 20. Februar 2024 kommen relevante Akteure zur Wort. Bundesminister Dr. Volker Wissing wird die Veranstaltung eröffnen. Anschließend werden Erfahrungen mit der Charta zur Zusammenarbeit auf Baustellen erörtert sowie weitere Ansätze zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit und neuen Prozessen zur Diskussion gestellt.

Programm

10:00 Uhr: Begrüßung

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr

Eric Oehlmann, Leiter Generaldirektion Wasserstraßen, Schifffahrt

Schneller Planen und Bauen an Bundeswasserstraßen
Dr. Wibke Mellwig, Abteilungsleiterin Wasserstraßen, Schifffahrt, BMDV

10:45 Uhr: Zusammenarbeit – Dialog auf der Baustelle

Charta für die Zusammenarbeit bei Wasserbauprojekten
Projektcharta: Instandsetzung unter Betrieb Schleuse Oberesslingen, Barbara Lampert, WNA Heidelberg und ARGE BTV Oberesslingen

11:00 Uhr: Interaktive Podiums-Publikumsdiskussion – Ihre Fragen zur und unsere Erfahrungen mit der Charta
Prof. Stefan Leupertz, Prof. Dr. Antje Boldt, Thomas Groß, Thomas Rosenstein,
Dr. Jeannette Ebers-Ernst, Thilo Wachholz

13:00 Uhr: Interaktiver Vortrag: Wie gelingt partnerschaftliche Zusammenarbeit in der WSV

Planen, Bauen und Warten: Torinstandsetzungsdock Brunsbüttel
Christian Ruszczynski, WNA Magdeburg

Planen, Bauen und Betreiben: Projekte im Hochbau
Karin Aumeier, GDWS

Planen und Bauen: Lösungsansätze für die Neckarwehre
Rüdiger Englert, WNA Heidelberg

13:45 Uhr: Impulsvortrag

Führen mit Obeya – Grundlagen für den Big Room im Projekt
Tim Wiegel, Sven Dill

14:15 Uhr: Podiumsdiskussion – Neue Prozesse in bekannten Denkmustern – Erfahrungen mit Partnerschaftsmodellen in der öffentlichen Verwaltung

Teilnehmer:
PD Deutschland (Inga Stein-Barthelmes)
TU Berlin (Prof. Dr. Matthias Sundermeier)
HPA (Dr. Olaf Bergen)
BMWSB (Frau Cordula Getz)

15:15 Uhr: Interaktive Zusammenfassung und nächste Schritte

Gabriele Peschken, Dr. Katja Rettemeier, Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt BMDV

15:30 Uhr: Schlussworte

Staatssekretärin Susanne Henckel
Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Moderation: Dr. Antje Grobe, Dialog Basis

Foto: © Masood Aslami/Pexels

Ingenieurin Lamia Messari-Becker wird Staatssekretärin

Ingenieurin Lamia Messari-Becker wird Staatssekretärin 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer graultiert Univ.-Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker ganz herzlich zur Berfung. Die Staatssekretärin des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum in Hessen ist Bauingenieurin und Mitglied in der Ingenieurkammer Hessen.

Messari-Becker ist seit 2014 Professorin für Gebäudetechnologie und Bauphysik an der Universität Siegen. Für ihr neues Amt bringt sie fundiertes fachliches und praktisches Wissen in den Bereichen Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Hoch- und Städtebau mit. Zudem beschäftigte sie sich intensiv mit den kommunalen Strategien des Klimaschutzes. Für die neuen Aufgaben wünschen wir ihr viel Erfolg.

Ein aktueller Artikel des Deutschen Ingenieurblattes stellt die Vordenkerin in Sachen nachhaltiges Planen und Bauen vor. Viel Spaß beim Lesen!

Foto: © Astrid Eckert

BMWSB Förderprogramme

2024: BMWSB-Haushalt im Überblick

2024: BMWSB-Haushalt im Überblick 1300 732 Bundesingenieurkammer

Am 2. Februar stimmte der Bundesrat abschließend dem Haushalt 2024 zu. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht die Anhebung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau auf die Rekordsumme von 18,15 Mrd. Euro, die Förderung des klimafreundlichen Neubaus und der Wohneigentumsförderung für Familien von über 2 Mrd. Euro vor. Drei zusätzliche Förderprogramme für neuen Wohnraum sind zudem 2024 vorgesehen.

Dazu Klara Geywitz, Bundesbauministerin:

„Diese Bundesregierung investiert Milliarden in den bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnungsbau, in lebenswerte Dörfer, Klein- und Großstädte und unterstützt Kommunen bei der energetischen Modernisierung ihrer Infrastruktur und der Sanierung kommunaler Einrichtungen und Parks. Der Etat des Bundesbauministeriums wächst von 4,6 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf 10,4 Mrd. Euro in diesem Jahr an und ist damit einer der zentralen Investitionshaushalte dieser Bundesregierung. Mit drei neuen Förderprogrammen für neuen Wohnraum stärken wir die Bauwirtschaft, reaktivieren flächensparend Bestandsimmobilien in Stadt und Land und fördern mit einem 1 Mrd. Euro-Förderprogramm niedrigpreisigen Wohnraum. Wir fördern damit sowohl Eigentumserwerb für den Mittelstand als auch Wohnen für Menschen mit kleinem Einkommen.“

Die wichtigsten Investitionen des BMWSB auf einen Blick

Der soziale Wohnungsbau läuft erfolgreich und wurde von den Ländern in 2023 sehr gut nachgefragt. Bis 2027 fließen insgesamt rd. 45 Mrd. Euro des Bundes und der Länder in den sozialen Wohnungsbau.

Ein großer Erfolg ist auch das Programm Junges Wohnen, das wir mit 500 Mio. Euro jährlich jetzt fest etablieren. Studierende und Auszubildende kommen so am Ausbildungs- oder Studienort wieder an bezahlbare Wohnungen. Nach aktuellem Stand planen die Länder im Programmjahr 2023 insgesamt rund. 9.000 neue und modernisierte Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende.

Das Programm Klimafreundlicher Neubau läuft sehr erfolgreich. In 2023 wurden dafür etwa 2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden 46.000 Wohneinheiten gefördert, 830.000 t CO2 eingespart und rund. 17 Mrd. Euro an Investitionen ausgelöst. Das Programm wird nach Inkrafttreten des Haushalts fortgesetzt.

Das Programm zur Wohneigentumsförderung (WEF) wird mittlerweile verstärkt nachgefragt. Von den 1.675 Anträgen in 2023 wurden allein 800 im Dezember gestellt. Das Programm konnte kontinuierlich weiterlaufen und wird in 2024 mit 350 Mio. Euro fortgeführt. Die Einkommensgrenze für Familien wurde auf 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erhöht und ab März werden die zinsverbilligten Kredite auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein.

Das Programm für genossenschaftliches Wohnen erfreut sich zunehmend großer Beliebtheit. Nach 6 Mio. Euro in 2022 und 9 Mio. Euro in 2023 wird das Programm in 2024 mit 15 Mio. Euro fortgesetzt.

Das Programm „Altersgerechter Umbau“ läuft seit Jahren sehr gut. Deshalb wurden die Mittel in 2024 von 75 Mio. Euro vom Parlament auf 150 Mio. Euro erhöht.

Mit diesem Haushalt gibt es drei neue Programme:

– Jung kauft Alt: Mit diesem Programm werden wir Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand durch Zinsverbilligung fördern. Neben der energetischen Sanierung wollen wir zugleich Leerstand entgegenwirken. Dafür sind 350 Mio. Euro in 2024 vorgesehen. Start: Sommer 2024.

– Gewerbe zu Wohnen: Auch leerstehendes Gewerbe oder Bürogebäude wollen wir für mehr Wohnraum zugänglich machen. Deshalb unterstützen wir den Erwerb und Umbau und deren Sanierung mit einem Zinsverbilligungsprogramm i.H.v. 120 Mio. Euro in 2024. Start: Herbst 2024.

– Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Ein weiteres neues Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment wird als 3. Säule neben dem sozialen Wohnungsbau und der Neubauförderung das BMWSB-Fördersetting ergänzen. Da das Programm kurzfristig wirken soll, ist es zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. In 2024 sieht der Haushalt eine Milliarde Euro vor. Das BMWSB erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung zur Entsperrung der Mittel beim Haushaltsausschuss. Start: in 2024.

 

Die Städtebauförderung wird mit 790 Mio. Euro auf hohem Niveau fortgesetzt. Sie hebelt weitere Investitionen im privaten und öffentlichen Sektor im Verhältnis von rund. 1:7. Damit wird vor allem auch das lokale Handwerk unterstützt. Mehr als die Hälfte der Städtebaufördermittel fließen in ländliche Räume. Die Städtebauförderung ergänzt den Wohnungsbau, indem soziale Infrastrukturen, Kitas, Schulen, Sportstätten, Stadtteilzentren als Anlaufstellen im Quartier ausgebaut werden. Aber auch öffentliche Plätze werden lebenswert gestaltet. Damit gestaltet die Städtebauförderung das Leben vor Ort und leistet einen essentiellen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, weil sie Orte schafft, an denen Austausch und gesellschaftlicher Diskurs ermöglicht wird.

Ergänzt wird die Förderung durch eine weitere Tranche für besonders bedeutende nationale Projekte des Städtebaus in Höhe von 50 Mio. Euro.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Die Länder bekommen 500 Mio. Euro als Unterstützung für die Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen und müssen diese Bundesförderung weitergeben. Um diese Förderung schnell in die Dörfer, Städte und Gemeinden zu bringen, wird die Summe über eine Anpassung im Finanzausgleichgesetz (Umsatzsteuer) ausgereicht. Zusammen mit der Förderung von Wärmenetzen (Zuständigkeit BMWK, 1 Mrd. Euro) und der Förderung des BMWSB gibt der Bund 1,5 Mrd. Euro für die Modernisierung der Wärmeinfrastruktur aus.

Für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume (beide KTF) ist die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Für die in 2023 gestartete Förderrunde stehen Programmmittel i.H.v. 200 Mio. Euro für SJK und i.H.v. 100 Mio. Euro für Urbane Räume zur Verfügung.

Neben den Förderungen wird die Bauwirtschaft dabei unterstützt, innovativer und nachhaltiger zu werden. Dies erfolgt mit dem Modellprogramm für die „Baustelle der Zukunft“ (Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich – 50,6 Mio. Euro Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (VE)) sowie einem neuen Bundesforschungszentrum für klimaneutrales, ressourceneffizientes Bauen (LAB – Lausitz Art of Building – 68,6 Mio. Euro Ausgaben und VE).

Grafik: © BMWSB

EU-Lieferkettenrichtlinie: Gefahr hoher Bürokratiekosten

EU-Lieferkettenrichtlinie: Gefahr hoher Bürokratiekosten 2400 1350 Bundesingenieurkammer

Zum 1. Januar 2024 wurden die Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweitert. Damit sind diese Unternehmen dazu angehalten, den Anforderungen des LkSG hinsichtlich Menschenrechte, Umweltschutz- und Sozialstandards in ihren globalen Lieferketten nachzukommen. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich dabei grundsätzlich über die gesamte Lieferkette, angefangen vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.

Aktuell soll nach der vorläufigen Trilog-Einigung zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) eine Verschärfung des Lieferkettengesetz stattfinden. In diesem Rahmen wurde die Bauwirtschaft von den Verhandlungspartnern als „Hochrisiko-Sektor“ eingestuft, so dass die Richtlinie schon für mittelständische Baubetriebe mit 250 Beschäftigten gelten würde.

Bundesminister Dr. Marco Buschmann (BMJ) und Bundesminister Christian Lindner (BMF) haben am 1. Februar 2024 in einem Schreiben zum Trilog-Ergebnis deutlich gemacht, dass Deutschland sich im Rat der Europäischen Union der Stimme enthalten hat. Begründet wird dies u. a. damit, dass sich die Einstufung des Bausektors als sogenannter „Risikosektor“ gerade für kleine und mittelständische Unternehmen durch die gesteigerten Prüf- und Sorgfaltspflichten indirekt existenzbedrohend auswirken könnte. Befürchtet wird, dass dies zu einer Abnahme und weiteren Verteuerung der Bautätigkeit führen und sich erheblich auf den gegenwärtig schon bestehenden Wohnraummangel auswirken könnte. Auch die Verbände der Bauwirtschaft warnen vor den Folgen einer entsprechenden Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie.

Die Bundesingenieurkammer unterstützt die Politik und die Bauwirtschaft in ihren Forderungen. Auch Ingenieurbüros könnten – beispielsweise bei einer Beauftragung durch einen Generalübernehmer entsprechender Größe – von dem Gesetz betroffen sein.

Foto: © Christian Lue/unsplash

Duales Studium: Stellungnahme neue Musterrechtsverordnung

Duales Studium: Stellungnahme neue Musterrechtsverordnung 2400 1600 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer befasste sich im Januar in ihrem Bildungsausschuss mit dem Referentenentwurf zur neuen Musterrechtsverordnung (MRVO). In einer Stellungnahme der Bundesingenieurkammer werden Regelungen der Mustervergabeordnung, die das duale Studium betreffen und ausdrücklich befürwortet werden, hervorgehoben.

Die Kammermitglieder begrüßen duale Studienformate als attraktive Alternative zu herkömmlichen Studiengängen. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass zum einen Qualität und Niveau dualer Studiengänge denen „klassischer“ Vollzeit-Studienformate entsprechen. Und zum anderen muss die Verzahnung zwischen den beiden Lernorten Hochschule und Unternehmen/Betrieb organisatorisch handhabbar bleiben. Bei den vorherrschenden sehr heterogenen Strukturen von Ingenieurbüros muss die inhaltliche Verzahnung von Theorie und Praxis intelligent gesteuert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Praxisphasen einen wesentlichen Beitrag zum Studienerfolg leisten. Nach Ansicht der Bildungsexperten des Ausschusses besteht dann auch die Chance, dass die Querverzahnung innerhalb der Studierendenschaft eine zusätzliche Quelle des Lernerfolgs bildet. Vor diesem Hintergrund stehen die Ingenieurkammern der Länder uneingeschränkt hinter der Forderung nach einer dreifachen systematischen Verzahnung – inhaltlich, organisatorisch, vertraglich – wie sie bisher schon verlangt wird.

Betrieblichen Alltag berücksichtigen
Gerade kleineren und mittelgroßen Strukturen von Ingenieurbüros kann es Schwierigkeiten bereiten, die inhaltliche Verzahnung im betrieblichen Alltag dauerhaft abzubilden. Hochschulen, die duale Studiengänge anbieten, stehen aus diesem Grund in der Verantwortung, hierfür geeignete Strukturen zu implementieren. Die Bundesingenieurkammer regt zusätzlich einen Austausch zwischen denjenigen Kammermitgliedern an, die mit ihren jeweiligen Partnerhochschulen bereits Erfahrungen mit dualen Studienformaten gesammelt haben. Diese können beispielhaft zeigen, wie die vertragliche, organisatorische und inhaltliche Verzahnung mit Leben gefüllt werden kann.

Der Bildungsausschuss der Bundesingenieurkammer ist der Auffassung, dass die Vorgabe einer dreifachen Verzahnung – inhaltlich, organisatorisch, vertraglich – gute und qualitativ hochwertige duale Studienprogramme mit entsprechender Betreuungsqualität eher fördert, als sie bürokratisch in ihrer Entwicklung zu behindern.

Foto: © Nathan Dumlao/unsplash

Stellungnahme Bundesingenieurkammer

Stellungnahme Bundesingenieurkammer

Stellungnahme Bundesingenieurkammer 2134 1200 Bundesingenieurkammer

Ingenieurinnen und Ingenieure stehen für Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Integration. Sie sind nicht nur eine relevante Wirtschaftsgruppe, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Viele von ihnen haben ausländische Wurzeln und sie bereichern durch ihre Zuwanderungsgeschichte nicht nur den Berufstand. Umgekehrt leisten die Ingenieurkammern und ihre Mitglieder täglich unzählige Beiträge zu einer erfolgreichen Integration.

Foto: © arthobbit/iStock

KlimaMangementTagung Extermwetterkongress 2024 in Hamburg

Bundesingenieurkammer beteiligt sich an KlimaManagementTagung

Bundesingenieurkammer beteiligt sich an KlimaManagementTagung 2126 1196 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer beteiligt sich in diesem Jahr an der erstmalig stattfindenden KlimaManagementTagung (KMT) Ende September in Hamburg. Diese wird sich direkt an den bereits etablierten ExtremWetterKongress (EWK) anschließen.

Ziel der Veranstaltungen ist es, über die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten Auswertungen zu informieren, um dadurch Transformationsprozesse und Innovationen zu befördern und so einen Beitrag zur Senkung von Emissionen zu leisten. Das neue Format KMT bildet dabei den Schritt zur Umsetzung und soll plakative Lösungsansätze zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels aufzeigen.

Foto: © aminaflora/iStock

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