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Eva Hämmerle

Aktivrente: Selbstständige nicht vergessen

Aktivrente: Selbstständige nicht vergessen 2560 1438 Bundesingenieurkammer

Der im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschlossene Plan einer sogenannten Aktivrente stößt beim Bundesverband der Freien Berufe (BFB) grundsätzlich auf Zustimmung. Die Aktivrente will Menschen motivieren, länger zu arbeiten oder wieder einzusteigen. Auch und gerade in den Freien Berufen ist der Mangel an Arbeitskräften schon heute sichtbar und wird auch durch den demografischen Wandel weiter zunehmen. Deshalb ist es wichtig, dass auch die rund 1,5 Millionen Selbstständigen im Bereich der Freien Berufe berücksichtigt werden.

Dieses Potenzial der Selbstständigen sollte noch stärker genutzt werden. Der BFB schlägt konkret vor, im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung die Einbeziehung von Selbstständigen ab 2026 möglich zu machen und die Wirkung bis Ende 2030 zu überprüfen. Gerade vor dem Hintergrund des Koalitionsversprechen, Selbstständige stärken zu wollen, wäre dies ein realistischer Schritt mit Signalwirkung.

Nach der bisher geplanten gesetzlichen Regelung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze weiterarbeiten bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Der Anwendungsbereich ist dabei ausdrücklich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränkt, Selbständige und Freiberufler sind davon nicht erfasst.

Die Bundesingenieurkammer wirbt im Verbund mit dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in politischen Gesprächen um die Einbeziehung von Freiberuflern in die geplante gesetzliche Regelung.

Petition läuft bis Mitte Dezember
Zusätzlich haben der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) gemeinsam die Petition „Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“ gestartet.

Müngstener Brücke Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland

Die Müngstener Brücke: um 1900 eines der bekanntesten Ingenieurbauwerke Deutschlands

Die Müngstener Brücke: um 1900 eines der bekanntesten Ingenieurbauwerke Deutschlands 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Zwischen Solingen und Remscheid spannt sich über das tief eingeschnittene Tal der Wupper die Müngstener Brücke. 1897 eröffnet galt sie im wilhelminischen Kaiserreich als Meisterleistung deutscher Brückenbaukunst. Unzählige Postkarten zeigten das Motiv der Bogenbrücke, häufig im Größenvergleich zu anderen berühmten Bauwerken wie dem Kölner Dom oder eingebettet in die wildromantische, damals wie heute viel besuchte Landschaft.

Brückenbau als Königsdisziplin
Als Kaiser-Wilhelm-Brücke war sie ein Vorzeigeprojekt wie kaum ein anderes Brückenbauwerk, sie war ein viel beachteter Beitrag in dem damals zwischen den Industrienationen ausgetragen Wettkampf um technische Innovationen und Größenrekorde, denn gerade der Eisenbrückenbau galt damals im ausgehenden 19. Jahrhundert als Königsdisziplin des Ingenieurbaus. Die deutschen Ingenieure waren genauestens über die Fortschritte im britischen und im französischen Brückenbau informiert, mit der Eisenbahnbrücke über die Wupper wollten sie insbesondere die spektakulären Brückenbauten von Gustave Eiffel übertreffen, was ihnen in mancher Hinsicht auch gelang. 

Die Bundesingenieurkammer zeichnet am 30. Oktober 2025 die Müngstener Brücke als Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland aus.

 

Eingespannter Bogen
Die Müngstener Brücke gilt mit einer Höhe von 107 Metern über dem Talgrund noch heute als eine der höchsten Eisenbahnbrücken Europas. Im Unterschied zu vielen großen Fachwerkbogenbrücken, die zuvor gebaut wurden, hat der parabelförmige Bogen weder am Scheitel noch an den Auflagerpunkten Gelenke – der rund 170 Meter weit spannende Bogen ist an den Kämpfern eingespannt. Dies erfordert große Aufstandsflächen an den Fußpunkten, während sich der Fachwerkbogen nach oben, zum Scheitel hin verjüngt. Der wichtigste Vorteil des eingespannten Bogens: eine deutliche Materialeinsparung gegenüber dem Zwei- oder dem Dreigelenkbogen.

Das dreifach statisch unbestimmte System war damals allerdings nur schwer analytisch zu erfassen. Den Ingenieuren war bewusst, dass Temperaturdehnungen, Imperfektionen und Rechenungenauigkeiten zu großen Eigenspannungen führen können. Mehrfach waren neuerliche statische Berechnungen erforderlich und dennoch blieb ein Rest an Ungewissheit: Der Bau war zweifelsohne ein Wagnis.

Zur Sicherstellung eines möglichst zwängungsfreien Aufbaus der Eisenkonstruktion waren zahlreiche, bisher noch wenig erprobte Vorkehrungen erforderlich. Dazu zählten mit großen Gewindeschrauben horizontal und vertikal justierbare Auflagerstühle an den Fußpunkten des Bogens.

Freivorbau mit zusätzlichen Rückverankerungen
Mit Staunen beobachteten die vielen Besucher der Baustelle in Müngsten den freien Vorbau der beiden Bogenhälften, die mit dicken Drahtseilen zusätzlich rückverankert waren. So konnte der Bogen ohne aufwändiges Lehrgerüst frei auskragend über dem Tal errichtet werden. Die Arbeiter bewegten sich auf fliegenden Gerüsten in schwindelerregender Höhe. Nicht nur die Fachpresse berichtete regelmäßig über den Baufortgang. Die zahlreichen Baustellenfotografien vermitteln heute noch ein anschauliches Bild der einzelnen Bauzustände.

Auch die Bogenbrücken von Gustave Eiffel – allen voran der 1884 fertig gestellte und ähnlich weit spannende Garabit-Viadukt im französischen Zentralmassiv – wurden ohne Lehrgerüste und mit Rückverankerungen der auskragenden Bogenteile errichtet. Da die Fußpunkte dieser französischen Fachwerkbögen gelenkig gelagert sind, waren dort noch aufwändigere Zugseile notwendig als beim eingespannten Bogen in Müngsten, dessen Hälften sich im Bauzustand bis zu einer gewissen Auskragung mittels der Einspannung an den Fußpunkten auch ohne zusätzlich Hilfe im Gleichgewicht hielten.

Elektrisch betriebene Bredtsche Drehkrane
Auf den Enden des parallel mit den beiden Bogenhälften errichteten horizontalen Fahrbahnträgers arbeiteten elektrisch betriebene Drehkrane, die der aus Wuppertal (Barmen) stammende Maschinenbauingenieur Rudolf Bredt, Eigentümer der Kranfabrik Stuckenholz in Wetter an der Ruhr, entwickelt hatte.

Diese besaßen ein bewegliches Kontergewicht, das je nach Größe der Hakenlast ein- oder ausgefahren wurde. So konnte man auf den sonst üblichen, überdimensionierten Kranballast verzichten. Die Hauptträger wurden dadurch im Bauzustand weitaus weniger belastet. Den Strom für die beiden Drehkrane und für andere Baustelleneinrichtungen lieferten zwei auf der Baustelle installierte und mit Dampf betriebenen Dynamos mit einer Leistung von je 23 PS.

Eisenbahnbrücken von MAN in Gustavsburg
Nach mehreren Vorentwürfen durch die Eisenbahndirektion und einer beschränkten Ausschreibung unter den vier damals führenden Brückenbauanstalten hatte die Maschinenbau-Actien-Gesellschaft Nürnberg 1893 den Auftrag zur Bauausführung erhalten. 1898, ein Jahr nach Fertigstellung der Müngstener Brücke fusionierte die Maschinenbau-Actien-Gesellschaft Nürnberg mit der Maschinenfabrik Augsburg zum weltweit agierenden Großkonzern MAN.

Alle Eisenteile der Müngstener Brücke wurden in der MAN-Niederlassung in Gustavsburg bei Mainz gefertigt. Das Werk dort hatte zuvor zahlreiche andere große Eisenbahnbrücken errichtet und mit der 156 Meter weit spannenden Grünenthaler Hochbrücke (Bogenbrücke mit Kämpfergelenken) über den Nord-Ostsee-Kanal 1892 einen vorläufigen nationalen Rekord aufgestellt.

Die planenden Ingenieure
Mit der Müngstener Brücke ist bisher vor allem ein Name verbunden: Anton Rieppel. Er war seit 1889 in die Leitung der Maschinenbau AG Nürnberg berufen worden und ab 1892 der alleinige Vorstand, in dieser Funktion trieb er dann die Fusion mit der Maschinenfabrik Augsburg voran; später war er dann Generaldirektor der MAN. Seine steile Karriere im Kaiserreich bis hin zur Verleihung des Adelstitels zeigt, wie das Ingenieurwesen damals an gesellschaftlicher Reputation gewann.

Obwohl Anton Rieppel während der Planungen und dem Bau der Müngstener Brücke in Nürnberg voll auf mit der Umwandlung der Firma in einen Großkonzern beschäftigt war und nur selten zur Fertigungsstätte nach Gustavsburg oder gar zur Baustelle nach Müngsten kam, stilisierte er sich später zum genialen Schöpfer der Müngstener Brücke. Tatsächlich waren es vor allem andere Ingenieure, die wesentlich zum Gelingen des Prestigeprojekts beitrugen. Manche von ihnen durchliefen danach ebenfalls beachtenswerte Karrieren, während andere heute weitgehend vergessen sind.

Zu letzteren gehört Bernhard Rudolf Bilfinger. Er war ab 1888 Erster Technischer Direktor des Werkes Gustavsburg und hatte zuvor fast vier Jahrzehnte lang als Chefingenieur für die Pforzheimer Eisenwerke und Maschinenfabrik Gebrüder Benckiser viele Eisenbahnbrücken im In- und Ausland geplant und ausgeführt, einschließlich der Einführung des Taktschiebeverfahrens für große, statisch unbestimmte Durchlaufträgerbrücken. Bilfingers Sohn Bernhard Karl Bilfinger war bereits 1887 in die Brückenbauanstalt Gustavsburg als leitender Ingenieur und Zweiter Direktor eingetreten. Beide Bilfinger Ingenieure trugen mit ihren Brückenkonstruktionen wesentlich zum erneuten Aufstreben der Brückenbauanstalt bei, die 1884 noch von der Schließung bedroht war. So gehen der Entwurf, das Bauverfahren im Freivorbau wie auch die statische Berechnung der Müngstener Brücke auf Bernhard Rudolf Bilfinger zurück. Durch dessen frühen Tod sechs Wochen nach Vollendung des Bauwerks und die spätere Aneignung der alleinigen Urheberschaft durch Anton Rieppel geriet sein zentrales Mitwirken in Vergessenheit.

Unbeschadet durch zwei Weltkriege
Anders als viele andere großen Brücken wurde die Müngstener Brücke im Zweiten Weltkrieg weder durch Bombenangriffe getroffen noch durch die zurückweichenden deutschen Truppen gesprengt. Allerdings fanden nach den 1960er Jahren keine umfassenden Instandsetzungsarbeiten mehr statt.

Nach Teilsperrungen und Diskussionen um einen Abbruch der Müngstener Brücke und den Bau einer neuen Eisenbahnbrücke führte die Deutsche Bahn 2013 bis 2021 für 30 Millionen Euro eine Grundinstandsetzung durch.

UNESCO-Welterbe?
Bereits 1985 erfolgte der Eintrag in die Denkmalliste, seit 2012 ist das Bauwerk zudem ein Kulturgut von nationaler Bedeutung. Zugleich bemühen sich die Städte Solingen, Remscheid und Wuppertal das öffentliche Interesse an diesem einzigartigen Ingenieurbauwerk nach Kräften zu fördern.

Hierzu zählen auch die Vorbereitungen für eine Bewerbung der Müngstener Brücke um die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste. Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen zunächst eine Aufnahme in die bundesdeutsche Tentativliste zur Nominierung zurückstellte, zugleich aber die Ausarbeitung eines transnationalen Antrags mit Vergleichsbeispielen in Europa empfahl, wird nun ein Antrag gemeinsam mit vier anderen bekannten eisernen Fachwerkbogenbrücken des späten 19. Jahrhunderts erarbeitet: der Ponte Maria Pia und der Ponte Dom Luís I in Portugal sowie dem Garabit- und dem Viaur-Viadukt in Frankreich. Eine weitere spektakuläre Bogenbrücke, die Ponte San Michele in Italien, Region Lombardei, ist im Antragsverfahren leider nicht mehr beteiligt, da inzwischen direkt neben dem historischen Bauwerk ein Brückenneubau geplant wird.

Eine Aufnahme der Müngstener Brücke in die UNESCO-Welterbeliste gemeinsam mit den Bogenbrücken in Portugal und Frankreich bietet die einmalige Chance, zu veranschaulichen wie sich die Ingenieure im späten 19. Jahrhundert trotz der nationalen Differenzen und Anfeindungen intensiv über die Grenzen hinweg austauschten, die jeweils bessere konstruktive Lösung adaptierten und so den Stand der Technik nicht nur im eigenen Land, sondern in ganz Europa voranbrachten.

Daten & Fakten

Lage: zwischen Solingen und Remscheid, im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bauherr: Königliche Eisenbahndirektion Elberfeld, übergeordnete Behörde: Preußisches Ministerium der öffentlichen Arbeiten
Ausführende Firma: Maschinenbau-Actien-Gesellschaft Nürnberg (später MAN), Werk Gustavsburg (Mainz)

Verantwortliche Ingenieure:
Direktor Anton Rieppel (1852 – 1926),
Oberingenieur Bernhard Rudolf Bilfinger (1829 – 1897),
Oberingenieur Max Carstanjen (1856 – 1934),
Ingenieur Hans Herrmann (1865 – 1932),

Bauleitung in Müngsten:
Ingenieur Johannes Möbus,
Ingenieur Friedrich Bohny (1867 – 1939)

Arbeiter und Angestellte: auf der Baustelle etwa 150 Arbeiter, im Werk Gustavsburg etwa 350 Arbeiter und Angestellte
Baustellenunfälle: 6 Todesopfer

Bauweise: zweigleisige Eisenbahnbrücke, genieteter Fachwerkbogen
Form: Parabelbogen, ohne Gelenke, an den beiden Kämpfern eingespannt, Bogen nach oben verjüngend, an den Bogen anschließend: Einfeldträger als Parallel-Fachwerkträger (sogenannte Gerüstbrücken)
Höhe über dem Talgrund: 107 m

Spannweite des Bogens: 170 m (äußerer Bogengurt: 180 m, innerer Bogengurt: 160 m)
Pfeilhöhe des Bogens: 67 m
Gesamtlänge der Brücke: 465 m
Gesamtgewicht der Eisenkonstruktionen: 4 845 Tonnen

Bauverfahren: Transportbrücke aus Holz und Eisen, Bredt´sche Drehkrahne, Freivorbau des Bogens, verstellbare Bogenwiderlager, beim Bogenschluss Wechsel vom statisch bestimmten System mit Gelenken zum statisch unbestimmten System ohne Gelenke

Material: 4 735 Tonnen basisches Thomas-Flusseisen, überwiegend aus Lothringen (de Wendel in Hayingen in Lothringen, französisch: Hayange)
Zugfestigkeit min. 370 N/mm2, max. 440 N/mm2, Bruchdehnung mind. 20 %, Streckgrenze mind. 250 N/mm2
außerdem: 125 Tonnen basisches Martin-Flusseisen als Gußstahl, überwiegend von der Gute Hoffnungshütte Oberhausen geliefert
Nieten: etwa 950.000, aus Schweißeisen, noch sämtlich von Hand genietet (obwohl zu diesem Zeitpunkt auf anderen Baustellen teilweise bereits elektrische Nietmaschinen eingesetzt wurden)

Zulässige Spannungen: zwischen 85 und 125 N/mm2 (je nachdem ob unmittelbar durch Stöße infolge überfahrender Lokomotiven oder nur durch ruhende Lasten und Winddruck beansprucht)

Kostenvoranschlag: 2,2 Millionen Mark
Tatsächliche Kosten: 2,7 Millionen Mark

AG Mittelstand legt Mittelstandsmonitor vor

AG Mittelstand legt Mittelstandsmonitor vor 1920 1080 Bundesingenieurkammer

In einem Mitte Oktober 2025 gemeinsamen veröffentlichten Positionspapier, betonen die Verbände der „Arbeitsgemeinschaft Mittelstand“ die angespannte Lage im Mittelstand nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie und Monaten des russischen Krieges in der Ukraine. Für tausende mittelständische Unternehmen droht es unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr weiterzugehen. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand appelliert daher an die Politik, weitere Anstrengungen zur Stabilisierung des Wirtschaftsstandortes zu unternehmen. In Krisenzeiten kommt es für den Mittelstand auf rasches und konsequentes politisches Handeln an. Mit konkreten Maßnahmen in der Energiepolitik sowie in der Steuer- und Abgabenpolitik, mit einem Belastungsmoratorium, auch für den Bereich der Mittelstandsfinanzierung, und Verbesserungen in der Infrastruktur können die politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Krise zu meistern.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand insbesondere in der Energiepolitik. Ziel sollte sein, Energieversorgungssicherheit zu bezahlbaren und international konkurrenzfähigen Preisen sicherzustellen. Der Mittelstand fordert dazu eine schnelle Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse sowie ergänzende Unterstützung in Härtefällen. Die Senkung der Stromsteuer auf das EU-weit zulässige Minimum und die Bündelung des Gaseinkaufs der EU-Länder sind wichtige Maßnahmen, um die Herausforderungen der Energiekrise anzugehen.

Für viele mittelständische Unternehmen waren die vergangenen Jahre der Corona-Pandemie mit beispiellosen Einschränkungen verbunden. In der aktuellen Krise sind viele Betriebe an der Grenze ihrer Belastungsfähigkeit. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert daher ein Belastungsmoratorium für den Mittelstand, das diesen Namen auch verdient. Die Bundesregierung darf nicht riskieren, die Betriebe und Unternehmen in dieser Extremphase mit immer neuen Vorgaben und weiterwachsender Bürokratie zu überfordern. Dies gilt auch in Hinblick auf den wichtigen Bereich der Mittelstandsfinanzierung von Banken und Sparkassen. Regulatorische Maßnahmen, die eine Verteuerung der Finanzierung des Mittelstands bewirken, sollten daher vermieden werden. Konkret spricht sich die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand etwa zunächst für eine zeitliche Verschiebung und später für eine deutlich praxisnähere Ausgestaltung des geplanten europäischen Lieferkettengesetzes aus. Die EU muss die hohe Komplexität der heutigen Lieferketten und der aktuellen Krisen- und Kriegssituation in der Ukraine und weltweit sowie die Notwendigkeit der Versorgungssicherheit und den globalen Wettbewerbsdruck berücksichtigen. In seiner derzeit diskutierten Form überfordert ein solches Gesetz viele Mittelständler massiv und bringt sie in große rechtliche Unsicherheiten.

Mit Blick auf die aktuelle Krise sieht die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand die politischen Verantwortlichen in der Pflicht, mit wirksamen Maßnahmen die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Mittelstand in Deutschland ist bislang vergleichsweise gut durch die Krise gekommen, gerät allerdings an seine Belastungsgrenze. Die Bundesregierung muss jetzt ihren Beitrag zu einem kraftvollen Weg durch die Krise leisten.

Manfred Curbach während der Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises 2016 © Torsten George

Manfred Curbach erhält Nobel-Nachhaltigkeitspreis

Manfred Curbach erhält Nobel-Nachhaltigkeitspreis 2560 1709 Bundesingenieurkammer

Prof. Manfred Curbach, Bauingenieur und langjähriger Direktor des Instituts für Massivbau TU Dresden, wird für seine Forschungen zur Anwendung von Carbonbeton mit dem Nobel-Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet. Er ist der Pionier des Carbonbetons, einer nachhaltigen Alternative zu Stahlbeton. Dieser ermöglicht ressourceneffizientes, leichtes und materialsparendes Bauen und damit eine erhebliche CO₂-Reduzierung. Als herausragender Forscher erhält er in der Kategorie „Führungsrolle bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit“ die renommierte Auszeichnung, die der Nobel Sustainability Trust (NST) in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität München (TUM) vergibt.

Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, beglückwünscht Prof. Manfred Curbach und betont:

„Mit viel Enthusiasmus widmet er sich seit Jahren dem nachhaltigen Einsatz von modernen Ingenieurmethoden und vereint Forschung und Praxis vorbildlich. Persönlichkeiten wie Manfred Curbach sind wichtige Vordenker für Generationen von Ingenieurinnen und Ingenieuren. Zudem zeigt er mit seinem Forschungselan, welches Innovationspotenzial im Bauingenieurwesen steckt.“

Curbach ist Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen und Beratender Ingenieur.

In diesem Jahr werden neben dem deutschen Wissenschaftler ein weiterer Forscher aus Kanada sowie eine internationale Organisation mit Sitz in Australien mit den Sustainability Awards geehrt. Die Preisverleihung findet am 5. Dezember 2025 in Miami statt.

Reallabor CUBE der TU Dresden
Auf dem Campus der TU Dresden realisierte Manfred Curbach mit CUBE das erste Gebäude, dass vollständig aus nichtmetallisch bewehrtem Beton errichtet wurde. Das Gebäude ist ein Meilenstein der Baugeschichte und Resultat einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft unter dem Dach des Verbandes C3 – Carbon Concrete Composite. 2016 wurde Curbach hierfür vom Bundespräsidenten mit dem Deutschen Zukunftspreis geehrt.

Carbonbeton ersetzt herkömmlichen Stahlbeton und ermöglicht dabei erhebliche Einsparungen: Rund 80 Prozent weniger Betonvolumen und ein etwa halbierter Energieverbrauch bei der Herstellung. Durch den geringeren Zementbedarf sinkt zudem der CO₂-Ausstoß deutlich.

Sustainability Awards 2025
Die Nachhaltigkeitspreise stehen Personen aus Wissenschaft und Industrie sowie Organisationen und Unternehmen offen, die sich aktiv für die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) einsetzen.
Weitere Preisträger 2025 sind Prof. Paul Hebert, University of Guelph, für die Einführung von DNA-Barcodes zur Katalogisierung der Artenvielfalt, und das Global Observatory of Healthy and Sustainable Cities (GOHSC) für die Einrichtung eines globalen Überwachungssystems für gesündere und nachhaltigere Städte.

Peter Nobel, Vorsitzender des Nobel Sustainability Trust (NST), erklärte: „Diese Auszeichnungen würdigen nicht nur individuelle Spitzenleistungen, sondern auch die Kraft von Innovation und Zusammenarbeit bei der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Unsere Mission bei NST ist es, Lösungen zu fördern, die den Klimawandel eindämmen, saubere Technologien vorantreiben und eine lebenswerte Umwelt für zukünftige Generationen schaffen.“

In Zusammenarbeit mit der Technischen Universität München wird die Auszeichnung des Nobel Sustainability Trust seit 2007 vergeben. Prof. Michael Molls, Direktor des TUM Institute for Advanced Study (TUM-IAS) betonte: „Das Leben in der Stadt, das Bauwesen und die Biodiversitätsforschung stehen im Mittelpunkt der diesjährigen Sustainability Awards. Dies sind wesentliche Themen, wenn wir nachhaltig leben und die Wechselwirkungen zwischen Mensch, Tier- und Pflanzenwelt besser verstehen wollen. Mit den drei Preisträgern würdigen wir innovative Ideen, bahnbrechende Forschung und erfolgreiche Umsetzung.“

 

Bau-Turbo im Bundestag beschlossen

Bau-Turbo im Bundestag beschlossen 933 525 Bundesingenieurkammer

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Deutsche Bundestag am 9. Oktober 2025 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen. Durch das Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht und der Umwandlungsschutz gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben sich noch Anpassungen am Gesetzentwurf ergeben. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zum zweiten Durchgang zugeleitet.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

„Wir wollen mehr bauen und wir wollen schneller bauen. Mit dem ‚Bau-Turbo‘ haben wir ein neues, mutiges Instrument, das unser Land wirklich voranbringen kann. Statt fünf Jahre für ein Bebauungsplanverfahren zu brauchen, kann die Gemeinde dem Bauvorhaben jetzt innerhalb von drei Monaten zustimmen. Damit können zum Beispiel ganze Häuserzeilen einer Straße aufgestockt oder innerstädtische Brachen für neue Wohngebäude genutzt werden. Die Gemeinde kann im Rahmen der Zustimmung auch einen bestimmten Anteil an sozialem Wohnungsbau verlangen. Der ‚Bau-Turbo‘ kann nicht nur für Wohnungen genutzt werden, sondern zum Beispiel auch für Kitas, Stadtteilbibliotheken oder Schulen. Das schafft noch mehr Möglichkeiten für eine lebendige und nachhaltige Stadtentwicklung. Insgesamt bekommen die Gemeinden durch den Bau-Turbo mehr Freiheit und Flexibilität.

Online-Konferenz am 17. Oktober

Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte in ihrer Bundestagsrede zudem eine Online-Konferenz zum Umsetzungslabor für den Bau-Turbo an. Das Bundesbauministerium veranstaltet am 17. Oktober um 14:00 Uhr eine Konferenz, die sich an Stadtentwickler, Stadtplanerinnen, kommunalen Vertreter und Pressevertreter richtet. Die Bundesbauministerin wird dann den weiteren Prozess für ein Umsetzungslabor vorstellen. Die Online-Veranstaltung ist als Dialogformat geplant und so wird ein Expertenteam des Ministeriums für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Bundesbauministerin betonte:

Der Bau-Turbo ist kein Hebel, an dem wir ziehen und dann fallen Wohnungen vom Himmel.  Es kommt drauf an, dass wir alle gemeinsam mitanpacken. Damit der ‚Bau-Turbo‘ in der Praxis auch zünden kann, möchten wir den Kommunen bei allen Fragen zur Seite stehen und sie mit einem Praxisleitfaden und einem Umsetzungslabor unterstützen.

Pläne für Investitionen in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur

Pläne für Investitionen in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Koalitionsausschuss stellte am 9. Oktober 2025 die Regierungspläne für Investitionen in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur vor. Die Bundesregierung plant Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 166 Milliarden Euro in der laufenden Legislaturperiode. Die bislang umfangreichste Förderung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland.

Im Bundeshaushalt 2025 wurden die Ausgaben für den Verkehrssektor neu strukturiert. Neben den Investitionen aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) stehen künftig erhebliche Mittel aus dem geplanten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zur Verfügung. Das Sondervermögen ermöglicht, dringend notwendige Investitionen nachzuholen, die in den vergangenen Jahren teilweise ausgeblieben sind.

Im Rahmen des SVIK wird neben der Sanierung von Brücken und Tunneln auch die Finanzierung weiterer Erhaltungsmaßnahmen ermöglicht. Der entsprechende Etat wird um 3 Milliarden Euro aufgestockt. Dadurch entstehende Spielräume im Einzelplan des BMV können für baureife und planfestgestellte Projekte genutzt werden. Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluierung, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Mittel im vorgesehenen Umfang zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur beitragen.

Der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ bleibt maßgeblich, gleichzeitig soll das Verkehrsnetz durch gezielte Neu- und Ausbaumaßnahmen weiterentwickelt werden:

– Alle baureifen Projekte sollen umgesetzt werden.

– Angesichts der angespannten Haushaltslage kommt der Priorisierung von Projekten besondere Bedeutung zu.

– Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt und effizienter gestaltet werden, um Mittel wirksam und kostenschonend einzusetzen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder wertete die Ergebnissen des Koalitionsgipfels am 9. Oktober 2025 als ein wichtiges Signal, da jetzt Klarheit auch beim Neu- und Ausbau des Straßennetzes bestehe.

„Mit dem heutigen Beschluss setzen wir ein starkes Zeichen für die Zukunft der Mobilität in Deutschland: Alles, was baureif ist, wird gebaut. Wir schaffen Planungssicherheit, beschleunigen Genehmigungsverfahren und mobilisieren zusätzliche Mittel.“

Maßnahmenpaket

Zur Stärkung der Planungssicherheit und zur Erschließung zusätzlicher Potenziale für Projekte des Bundesfernstraßennetzes – sowohl im Erhalt als auch im Neu- und Ausbau – sind folgende Schritte vorgesehen:

Verbesserung der Flexibilität im SVIK
Die Flexibilität im Haushaltsvollzug des SVIK wird erweitert, um eine höhere Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure zu gewährleisten. Dies ermöglicht eine bessere Reaktionsfähigkeit auf kurzfristige Entwicklungen. Gleichzeitig bleibt die Verlässlichkeit der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel für Unternehmen gewahrt. Bei besonderem Mehrbedarf können haushaltsrechtliche Instrumente wie überplanmäßige Ausgaben genutzt werden. Eine Gegenfinanzierung zu Lasten anderer Ausgabenbereiche des SVIK ist künftig nicht mehr vorgesehen.

Effizienzsteigerung, bessere Planung und schnellere Genehmigungen
Einsparpotenziale sollen durch eine effizientere Mittelbewirtschaftung, den verstärkten Einsatz serieller und standardisierter Bauweisen sowie durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren realisiert werden. Das BMV hat hierzu Eckpunkte für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgelegt und beabsichtigt, den Gesetzesentwurf bis Dezember 2025 dem Bundeskabinett vorzulegen. Die erwarteten Einsparungen werden bereits bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt.

Mobilisierung privaten Kapitals
Mittelfristig ist eine stärkere Einbindung privaten Kapitals vorgesehen. Hierzu zählt insbesondere der Ausbau der nachhaltigen Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH sowie die Nutzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) zur Umsetzung größerer Infrastrukturprojekte.

Zusätzliche Finanzmittel
Zur weiteren Stärkung des Straßenverkehrs werden zusätzliche 3 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese Mittel stammen aus einer Umschichtung innerhalb des SVIK.

Förderung klimaneutraler Mobilität
Zur Unterstützung des Umstiegs auf emissionsfreie Fahrzeuge und eine klimaneutrale Mobilität werden gezielte Fördermaßnahmen eingeführt. Besonders Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sollen von diesen Programmen profitieren. Dafür stehen Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds sowie zusätzlich 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bis zum Jahr 2029 zur Verfügung.

Bundestag, Berlin © BIngK

Bundesregierung stärkt ausdrücklich mittelstandsfreundliche Vergabe

Bundesregierung stärkt ausdrücklich mittelstandsfreundliche Vergabe 1820 1024 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung hat eine Gegenäußerung zu der Empfehlung des Bundesrates verfasst. Darin widerspricht sie der Empfehlung des Bundesrates und hält ausdrücklich im Sinne der mittelstandsfreundlichen Vergabe an den Grundsätzen des Losaufteilungsgebotes fest – wie bereits zuvor im Regierungsentwurf.

Die Bundesingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband Deutsches Baugewerbes sowie weitere Verbände hatten nach der Empfehlung des Bundesrates zur weiteren Flexibilisierung des Grundsatzes der losweisen Vergabe in § 97 Abs. 4 GWB und der Ergänzung um zeitliche Gründe eindringlich die Einhaltung der Grundsätze des Losaufteilungsgebotes gefordert. Nur so könne eine mittelstandsfreundliche Vergabe gewährleistet werden. Die jetzt veröffentlichte Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates stärkt nun diese Position im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates

„Zu Ziffer 1 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b (§ 97 Absatz 4 Satz 3 bis 6 GWB))

Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu.

Der Bundesregierung ist die Beschleunigung und Vereinfachung der Vergabeverfahren ein großes Anliegen, wie auch aus dem Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz deutlich wird.

Zugleich hält die Bundesregierung im Sinne der mittelstandsfreundlichen Vergabe an den Grundsätzen des Losaufteilungsgebotes fest.
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahme vom Losgrundsatz werden Projekte des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität im Sinne des Koalitionsvertrages deutlich erleichtert und beschleunigt. Für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge gemäß § 104 GWB ist darüber hinaus gemäß § 117 Abs. 2 GWB-E eine bis Ende 2030 befristete Ausnahme vom Losgrundsatz vorgesehen. Damit werden neue Möglichkeiten zum flexibleren Umgang mit dem Losgrundsatz im Einzelfall geschaffen. Diese sind jedoch eng begrenzt auf die besonders relevanten und dringenden Fälle aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Bereich der Verteidigung und Sicherheit.
Hingegen werden Regelungsvorschläge, die eine Ausweitung der allgemeinen Ausnahmetatbestände vom Losgrundsatz in § 97 Absatz 4 Satz 3 GWB vorsehen, aus Sicht der Bundesregierung dem vergaberechtlichen Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe nicht gerecht und somit aus mittelstandspolitischen Gründen abgelehnt.“

Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1934 vom 01.10.2025, Seite 103

Die Diskussion um diesen entscheidenden Punkt wird sich auch im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens – insbesondere auch in den Ausschüssen des Bundestages – fortsetzen. Die Verbände werden weiterhin für die Beibehaltung der Regelung des Regierungsentwurfes werben.

Wahl AHO Vorstand 2025 © Andrew Graumann

AHO-Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand

AHO-Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Mitgliederversammlung des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. hat Dipl.-Ing. Klaus-D. Abraham am 23. September 2025 einstimmig als Vorstandsvorsitzenden des AHO bestätigt. Für Abraham (Brandenburgische Ingenieurkammer) ist es die zweite Amtszeit als AHO-Vorstandsvorsitzender.

Georg Brechensbauer (Bayerische Architektenkammer), der seit 2019 Mitglied im AHO-Vorstand ist, wurde als neuer stellvertretender Vorstandsvorsitzender gewählt. Georg Brechensbauer folgt auf Dr. Hans-Gerd Schmidt (Architektenkammer Thüringen), der nach zwei Amtsperioden nicht mehr für den Vorstand kandidierte und mit großem Applaus verabschiedet wurde.

Ferner bestätigte die Mitgliederversammlung Sylvia Reyer-Rohde (Ingenieurkammer Thüringen) als Schatzmeisterin sowie Marco Ilgeroth (Baukammer Berlin) und Udo Raabe (Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen) als Vorstandsmitglieder.

Mit Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit wurden Rainer Reimers, der seit 2001 Mitglied im AHO-Vorstand war, Wolfgang Heide, Ralf Schelzke und Dr. Mark Husmann verabschiedet.

Neu in den zehnköpfigen AHO-Vorstand wurden Gerhard Greiner (Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen), Sarah Kosmann (Ingenieurkammer-Bau NRW), Otto-Ewald Marek (VBI), Markus Mey (Ingenieurkammer Bremen) und Thomas Vetter (Ingenieurkammer Sachsen) gewählt. Der neue Vorstand wird bis zum Jahr 2029 amtieren.

Weiterhin wurden als AHO-Fachkommissionsleiter Ingo Quaas (Architektenkammer Thüringen) für die AHO-Fachkommission Stadtplanung und Dr.-Ing. Franz Zior (VBI) für die AHO-Fachkommission Geoinformationssysteme turnusgemäß bestätigt. Martin Janotta (bdla) wurde als Nachfolger von Georg Grobmeyer (bdla) als neuer Leiter für die AHO-Fachkommission Landschaftsplanung berufen.

Vorstandsvorsitzender Abraham unterstrich in seiner Antrittsrede, dass gemeinsame Anstrengungen und das geschlossene Auftreten des Berufsstandes notwendig sind. Dies zeigen die Zwischenergebnisse bei der HOAI-Novellierung 202X, die bisher erreicht wurden. Der AHO werde nun alles daransetzen, die HOAI-Reform schnellstmöglich zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Er appellierte an die Kammern und Verbände, die Geschlossenheit von Ingenieurinnen, Architekten und Stadt- und Landschaftsplanerinnen im weiteren Prozess unbedingt fortzuführen.

Wahl AHO Vorstand 2025 © Andrew Graumann
AHO Vorstand (v.l.n.r.): Thomas Vetter, Markus Mey, Otto Ewald Marek, Klaus-D. Abraham, Sylvia Reyer-Rohde, Georg Brechensbauer, Marco Ilgeroth, Sarah Kosmann, Gerhard Greiner, Udo Rabe © Andrew Graumann

Vorstand AHO:

Klaus-D. Abraham, Vorstandsvorsitzender (Brandenburgische Ingenieurkammer)

Georg Brechensbauer, Stellv. Vorstandsvorsitzender  (Bayerische Architektenkammer)

Sylvia Reyer-Rohde, Schatzmeisterin (Ingenieurkammer Thüringen)

Gerhard Greiner (Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen)

Marco Ilgeroth (Baukammer Berlin)

Sarah Kosmann (Ingenieurkammer-Bau NRW)

Otto-Ewald Marek (VBI)

Markus Mey (Ingenieurkammer Bremen)

Udo Raabe (Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen)

Thomas Vetter (Ingenieurkammer Sachsen)

Bundesingenieurkammer unterstützt Klimaforschung

Bundesingenieurkammer unterstützt Klimainformationsplattform Climate.us mit einer Spende

Bundesingenieurkammer unterstützt Klimainformationsplattform Climate.us mit einer Spende 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Zum Auftakt des Extremwetterkongresses und der morgigen KlimaManagementTagung in Hamburg möchte die Bundesingenieurkammer auf die Bedeutung von Klimaforschung hinweisen.

Der Zugang zu klimawissenschaftlichen Inhalten muss sichergestellt werden. Nur auf einer breiten und frei zugänglichen Basis von Daten und Fakten können nachhaltige Klimaanpassungsstrategien festgelegt und Maßnahmen eingeleitet werden. Die interdisziplinäre Betrachtung und Auseinandersetzung mit dem Klimawandel sind grundlegend für die Entscheidungsfindung und die gesellschaftliche Akzeptanz von Maßnahmen.

Die Bundesingenieurkammer ist deshalb Kooperationspartnerin der ersten Stunde der KlimaManagementTagung in Hamburg und beteiligt sich beispielsweise auch am Klimafestival für die Bauwende in Berlin. Dort wird mit einer breiten Öffentlichkeit über die bautechnischen Herausforderungen auf Basis aktueller Erkenntnisse der Klimaforschung diskutiert und für deren Akzeptanz geworben.

Vor diesem Hintergrund möchte die Bundesingenieurkammer ein Zeichen setzten und die US-amerikanische Informations- und Forschungsplattform Climate.us mit einer Spende von 1.000 Euro unterstützen. Demokratie lebt von Debattenfähigkeit und dem transparenten, niedrigschwelligen Zugang zu Daten und Fakten.

Zweite Amtszeit für Heinrich Bökamp als Präsident der Bundesingenieurkammer

Zweite Amtszeit für Heinrich Bökamp als Präsident der Bundesingenieurkammer 150 150 Bundesingenieurkammer

Chemnitz, 19. September 2025. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp wurde am 19. September 2025 als Präsident der Bundesingenieurkammer wiedergewählt. Die Bundesingenieurkammerversammlung sprach dem Präsidenten für eine zweite Amtszeit bis 2030 ihr Vertrauen aus. Ebenfalls für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt wurde das sechsköpfige Vorstandsgremium.

Heinrich Bökamp ist seit 2009 Präsident der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, mit rund 11.000 Mitgliedern die größte Ingenieurkammer in Deutschland. Nach seiner Wahl in Chemnitz betonte er: „Marode Infrastrukturen, eine Wohnungsbaukrise und langwierige Planungsverfahren sind Herausforderungen, die Politik und Staat in den nächsten Jahren effektiv adressieren müssen. Die Transformation des Bauwesens ist ein zentraler Baustein für das Erreichen der Klimaziele. Die Expertise und Innovationskraft des Ingenieurwesens sind dafür das Fundament. Der Fachkräftemangel darf dabei nicht zum Stolperstein werden. So fördern wir Kammern als Selbstverwaltungsorgane zielgerichtet den Berufsstand und sind dessen Sprachrohr. Die Aufgaben, mit denen wir uns aktuell konfrontiert sehen, sind gewaltig. Ich freue mich jedoch, als Präsident der Bundesingenieurkammer mit dem neugewählten Vorstand zum Fortschritt unserer Gesellschaft beitragen zu dürfen.“

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von mehr als 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

Bei den turnusmäßig stattfindenden Vorstandswahlen wurde Dipl.-Geol. Sylvia Reyer-Rohde (Ingenieurkammer Thüringen) als Vizepräsidentin der Bundesingenieurkammer und Dipl.-Ing. Ingolf Kluge (Ingenieurkammer Hessen) als Vizepräsident der Bundesingenieurkammer für eine weitere Amtszeit bestätigt. Erneut in den Vorstand der Bundesingenieurkammer gewählt wurden Dipl.-Ing. (FH) Wilhelmina Katzschmann (Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz), Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner (Baukammer Berlin), Dr.-Ing. Ulrich Scholz (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) und Dipl.-Ing. Christoph F. J. Schröder (Hamburgische Ingenieurkammer-Bau).

Die Wahlen fanden während der 76. Bundesingenieurkammerversammlung in Chemnitz statt. Zweimal jährlich treten Präsidentinnen und Präsidenten sowie Delegierte aus den Länderingenieurkammern zur Bundesingenieurkammerversammlung (BKV) zusammen. Das höchste Beschlussorgan der deutschen Ingenieurinnen und Ingenieure verabschiedet Leitlinien der Berufspolitik, beschließt den BIngK-Haushalt und wählt alle fünf Jahre den Vorstand.

Ergänzend zu den Vorstandwahlen wurden der Haushaltsausschuss sowie die Rechnungsprüferin und der Rechnungsprüfer neu gewählt.

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Copyright: BIngK

Weitere Motive stellen wir gerne zur Verfügung: haemmerle@bingk.de

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