Bau-Turbo trifft Praxis: Umsetzungslabor startet am 10. November

Bau-Turbo trifft Praxis: Umsetzungslabor startet am 10. November

Bau-Turbo trifft Praxis: Umsetzungslabor startet am 10. November 722 406 Bundesingenieurkammer

Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ hat den zweiten Durchgang im Bundesrat passiert und kann jetzt die praktische Umsetzung starten. Im Rahmen einer Online-Konferenz mit über 2.500 Anmeldungen hat Bundesbauministerin Verena Hubertz am 17. Oktober 2025 gemeinsam mit einem Expertenteam des BMWSB Fragen von kommunalen Vertreterinnen und Vertreter beantwortet. Dabei wurde das neue Umsetzungslabor für den Bau-Turbo vorgestellt. Es fokussiert auf die Startphase des Bau-Turbos und bietet in Werkstattatmosphäre eine Lernumgebung für alle, die vor Ort schneller bauen wollen.

Das Umsetzungslabor vernetzt deutschlandweit Kommunen und bringt Wissen und Erfahrungen zusammen. Ziel ist es, Praxisbeispiele zu zeigen, Fragen zu klären und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Den Prozess koordiniert die Bauwende Allianz, getragen von Project Together, und wird vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) als wissenschaftlicher Partner begleitet. Im Rahmen des Umsetzungslabors soll ein Praxisleitfaden entstehen, der Interessierte dabei unterstützen soll, den Bau-Turbo erfolgreich anzuwenden. Das Projekt läuft bis März 2026.

Nach der digitalen Auftaktveranstaltung folgt am 10. November die Bau-Turbo-Werkstatt. Unter folgendem Link ist eine Anmeldung zur digitalen Teilnahme möglich: Umsetzungslabor Projecttogether

Weitere Informationen zum Umsetzungslabor und zur Werkstatt finden Sie unter: www.umsetzungslabor-bauturbo.de

Informationen zum Bau-Turbo

Der Bau-Turbo und das Umsetzungslabor zielen auf folgende Anpassungen des Baugesetzbuches ab:

  • Neueinführung § 246e (Bau-Turbo)
    Erlaubt befristet ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.
  • Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB
    § 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann beispielsweise in einer ganzen Straße durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.
  • Anpassung § 34 Absatz 3b BauGB
    § 34 Absatz 3b BauGB ermöglicht im unbeplanten Innenbereich nun über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.
  • Die Nachverdichtung wird einfacher.
    Durch den Bau-Turbo, aber auch die Änderungen in den §§ 31 Abs. 3 und 34 BauGB wird insbesondere die Nachverdichtung einfacher, zum Beispiel die nachträgliche Aufstockung von Gebäuden oder eine ergänzende Hinterlandbebauung.
  • Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.
    In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll mit Hilfe des Bau-Turbos künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen. Hat ein Vorhaben voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen, ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen.
  • Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.
    Das letzte Wort darüber, wie der Bau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bestehen. Dazu wurde das Zustimmungserfordernis der Gemeinden ausdrücklich in § 36a BauGB geregelt.

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