BEG-Förderung: Bundesingenieurkammer fordert praxisgerechte Nachbesserungen

BEG-Förderung: Bundesingenieurkammer fordert praxisgerechte Nachbesserungen

BEG-Förderung: Bundesingenieurkammer fordert praxisgerechte Nachbesserungen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer sieht in den geplanten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwar sinnvolle Ansätze, fordert jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungen. In ihrer Stellungnahme zu den Richtlinienentwürfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) spricht sie sich für eine einfachere, verlässlichere und stärker an der tatsächlichen Energie- und CO₂-Einsparung ausgerichtete Förderung aus.

Mehr Planungssicherheit und weniger Komplexität
Kritisch bewertet die Bundesingenieurkammer zunächst das Beteiligungsverfahren. Die eingeräumte Frist zur Stellungnahme sei angesichts der Vielzahl und Tragweite der geplanten Änderungen zu kurz gewesen. Für eine fachgerechte Prüfung und ein transparentes Beteiligungsverfahren seien angemessene Fristen erforderlich.

Zugleich warnt die Bundesingenieurkammer vor weiterer Komplexität der Förderlandschaft. Zusätzliche Bonusregelungen, neue Fördervoraussetzungen und weitere Differenzierungen machten die BEG für Eigentümer, Energieeffizienz-Experten und Planungsbüros zunehmend unübersichtlich. Dies erhöhe den Beratungsaufwand, erschwere die Antragstellung und stehe dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegen.

Auch die kurzfristige Änderung zentraler Förderbedingungen ohne ausreichende Übergangsregelungen und -fristen sieht die Bundesingenieurkammer kritisch. Bereits laufende Beratungen, Sanierungsfahrpläne und Planungen verlören dadurch teilweise ihre wirtschaftliche Grundlage.

Technologieoffene Förderung und stärkerer Fokus auf Klimaanpassung
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer sollte die vorgesehene Pflicht zum Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als Fördervoraussetzung für bestimmte Effizienzhausstandards überprüft werden. Gerade im Gebäudebestand verursache diese Anforderung häufig einen erheblichen baulichen und wirtschaftlichen Mehraufwand. Statt einzelne Anlagentechniken verbindlich vorzuschreiben, sollten die Förderrichtlinien funktionale Ziele definieren und gleichwertige technische Lösungen zulassen.

Darüber hinaus regt die Bundesingenieurkammer an, den sommerlichen Wärmeschutz sowie die Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden stärker in der Förderung zu berücksichtigen. Neben dem winterlichen Wärmeschutz sollten künftig auch Kriterien wie Hitzeschutz, ökologische Materialeigenschaften und die Treibhausgasbilanz über den gesamten Gebäudelebenszyklus in eine tatsächliche Gesamtperformance von Gebäudehüllen einfließen. Dies könne innovative und biobasierte Baustoffe sowie hitzeresiliente Bauweisen technologieoffen fördern.

Heizungsoptimierung am Einsparpotenzial orientieren
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Förderung der Heizungsoptimierung. Die Bundesingenieurkammer hält eine pauschale Begrenzung auf kleinere Gebäude für nicht sachgerecht. Stattdessen sollte sich die Förderfähigkeit am tatsächlichen Einsparpotenzial einer Maßnahme orientieren. So könnten auch in größeren Bestandsgebäuden wirtschaftlich erschließbare Effizienzpotenziale genutzt werden.

Insgesamt plädiert die Bundesingenieurkammer dafür, die BEG konsequent an ihrer Lenkungswirkung auszurichten. Förderkriterien sollten die tatsächliche Energie- und CO₂-Einsparung in den Mittelpunkt stellen, den planerischen Gestaltungsspielraum erhalten und Klimaschutz sowie Klimaanpassung gleichermaßen berücksichtigen. Nur so könne die Bundesförderung einen wirksamen Beitrag zur Transformation des Gebäudebestands leisten.

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