Die Bundesingenieurkammer weist im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einem Tariftreuegesetz darauf hin, dass es für freiberuflich tätige Planungsbüros keine tariffähigen Organisationen gibt, die berechtigt sein könnten, einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 5 des Gesetzentwurfes zu stellen. Somit besteht keine Grundlage für die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen für Ingenieurbüros bei der Vergabe öffentlichen Aufträge.