BIngK-Stellungnahme Evaluierung EU-Vergaberichtlinie

BIngK-Stellungnahme Evaluierung EU-Vergaberichtlinie

BIngK-Stellungnahme Evaluierung EU-Vergaberichtlinie 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand zur Erfüllung staatlicher Aufgaben muss unter schonender Verwendung von Haushaltsmitteln erfolgen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn sich möglichst viele Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Bei der Vergabe von Planungsleistungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren ist die Teilnahme an EU-weiten Ausschreibungen jedoch maßgeblich eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesingenieurkammer an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Evaluierung der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge teilgenommen. In ihrer Stellungnahme verweist sie auf die Auswirkungen EU-weiter Ausschreibungen von Planungsleistungen auf die Geschäftsmodelle ihrer Mitglieder.

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