Die Bundesingenieurkammer begrüßt in ihrer Stellungnahme den Gesetzesvorschlag zur Änderungen des Wärmeplanungsgsetzes, da hiermit insbesondere die Kälteversorgung Einzug in die kommunale Wärmeplanung erhält. In Anbetracht der zuneh-menden sommerlichen Hitzebelastung wird dieser Schritt als dringend notwendig erachtet. Ebenso werden die Erleichterungen zur Erstellung einer Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohner positiv bewertet. Eine fachlich korrekte Bewertung der verfügbaren Netz-kapazitäten sollte dabei jedoch berücksichtigt werden.