BIngK-Stellungnahme Novelle Ersatzbaustoffverordnung

BIngK-Stellungnahme Novelle Ersatzbaustoffverordnung

BIngK-Stellungnahme Novelle Ersatzbaustoffverordnung 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung ausdrücklich. Die vorgeschlagenen Änderungen greifen zahlreiche Vollzugs- und Praxisprobleme auf, die seit Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV zum 1. August 2023 von Planern, Bauherren, Behörden und Unternehmen der Bau- und Recyclingwirtschaft beschrieben wurden. Ziel des Entwurfs ist die Erleichterung der Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe, der Abbau bürokratischer Pflichten sowie die Verbesserung der Vollzugstauglichkeit. Diese Zielsetzung wird aus Sicht der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure im Wesentlichen erreicht.

Die Bundesingenieurkammer unterstützt insbesondere den Ansatz, bestehende rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und die Kreislaufwirtschaft im Bausektor zu stärken. Die gegenüber der geltenden Fassung deutlich verwertungsfreundlichere Ausgestaltung der Verordnung kann dazu beitragen, den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu erhöhen und den Verbrauch natürlicher Primärrohstoffe zu reduzieren. Die Diskussion über die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen sollte sich jedoch nicht auf mineralische Stoffströme beschränken. Die künftig stark zunehmenden Mengen an WDVS-Dämmstoffen, Polystyrolabfällen und weiteren nicht-mineralischen Baustoffen machen eine weitergehende Betrachtung des Urban Mining und der Rückbaubarkeit von Bauwerken erforderlich.

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