Die Bundesingenieurkammer äußert sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz (BMJ) zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025. In Artikel 6 des Gesetzesentwurfs ist eine pauschale Erhöhung der Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für öffentlich bestellte Sachverständige um 9 Prozent vorgesehen.
Die Bundesingenieurkammer begrüßt grundsätzlich die pauschale inflationsbedingte Anpassung der Vergütungssätze. Sie fordert jedoch gleichzeitig dazu auf, zur Novellierung des JVEG eine zeitnah Marktanalyse durchzuführen, anhand derer die tatsächlichen marktüblichen Vergütungen in der Privatwirtschaft in den einzelnen Sachgebieten ermittelt wird. Auf dieser Grundlage sollte das JVEG novelliert werden.