Die Bundesingenieurkammer begrüßt das Tempo, mit dem die Reform des Vergaberechts von der neuen Regierung in Angriff genommen wird. Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält generell gute Ansätze. Eindringlich warnt die Bundesingenieurkammer jedoch davor, beim Vergaberecht den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe weiter zu verwässern.
Auch der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes (IMCO) hat am 7. Juli 2025 für eine Reform der EU-Vergaberichtlinien ebenfalls gefordert, kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. Dafür soll die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen verpflichtend werden.
Eine weitere Ausnahme vom Losgrundsatz um dringliche, aus dem Sondervermögen des Bundes finanzierte Infrastrukturvorhaben wie im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen, hält die Bundesingenieurkammer für nicht erforderlich. Dies würde Generalunternehmervergaben befördern und einen fairen Wettbewerb verhindern. Zudem ermöglicht der Passus – durch gezielte Zusammenfassung mehrerer Vorhaben – den vorgegebenen Schwellenwert zu überschreiten, um somit den Losgrundsatz rechtsmissbräuchlich zu umgehen. Hierbei besteht auch die Gefahr, dass diese Ausnahme der künftigen EU-Regelung im Sinne der Empfehlungen des Binnenmarktausschusses entgegenstehen wird.
Erst recht gelten diese Ausführungen für eine für das weitere Verfahren zu befürchtende, noch weiter gehende Aufweichung des § 97 Abs. 4 S. 3 GWB, der eine klare Absage zu erteilen ist.
Die Bundesingenieurkammer hat am 28. Juli 2025 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge abgegeben.