Die geplante Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung soll öffentliche Vergaben einfacher und schneller machen. Für Ingenieur- und Planungsbüros kommt es dabei vor allem auf fairen Wettbewerb, Qualität und einen verlässlichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen an. Weniger Bürokratie, mehr Handlungsspielraum: Mit der geplanten Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Vergabeverfahren beschleunigen. Die Bundesingenieurkammer bewertet den Entwurf grundsätzlich positiv. Erweiterte Möglichkeiten für Direktaufträge und Verhandlungsvergaben könnten den Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer deutlich reduzieren. Erfahrungen aus einzelnen Bundesländern zeigen nach Einschätzung der Kammer, dass solche Spielräume funktionieren können, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.
Fördermittelrecht darf Vergabereform nicht ausbremsen
Damit die Reform tatsächlich Wirkung entfaltet, müssen aus Sicht der Bundesingenieurkammer allerdings auch die förderrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Heute stehen erweiterten vergaberechtlichen Möglichkeiten teilweise strengere Anforderungen des Fördermittelrechts gegenüber. Das schafft für öffentliche Auftraggeber ein Rückforderungsrisiko und führt dazu, dass bestehende Spielräume aus Vorsicht häufig nicht genutzt werden.
Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb, Haushaltsvorschriften und Fördermittelrichtlinien entsprechend in den Bundesländern anzupassen.