Die Bundesingenieurkammer spricht sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Vergabetransformationspakets nachdrücklich gegen eine weitere Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe in § 97 Absatz 4 GWB aus und hebt den Schutz der mittelständischen Interessen bei der Auftragsvergabe hervor.
Grundsätzlich positiv werden jedoch jene Änderungen beurteilt, die sicherstellen, dass eine Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ nicht mehr zwingend zu einer General-/Totalunternehmervergabe führen muss, sondern beide Leistungen anschließend losweise getrennt und zeitlich versetzt auf der Grundlage von VOB bzw. VgV vergeben werden können. Vorteilhaft bewertet werden außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erleichterungen bei den Eignungsnachweisen, die den Aufwand für die bietenden Büros reduzieren können.