BIngK ruft zur Beteiligung an Befragung zu Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) auf

BIngK ruft zur Beteiligung an Befragung zu Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) auf

BIngK ruft zur Beteiligung an Befragung zu Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) auf 820 820 Bundesingenieurkammer

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Jahr 2017 mit der Überprüfung der Vergütungssätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) be­gonnen. Hierzu wurde beim BMJV ein Beirat eingerichtet, in dem auch die Bundesingenieurkammer vertreten ist.

Anfang dieses Jahres beauftragte der Beirat die Firma INTERVAL GmbH mit der Durch­führung einer Marktanalyse der Vergütungssätze

Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird ab dem 26. April 2018 dazu eine repräsentative Befragung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt. Auch die von den Länder­kam­mern bestellten und vereidigten Sachverständigen werden befragt werden.

Das Ergebnis der Befragung wird Grundlage für die Neufestsetzung der Honorarsätze für gerichtliche tä­tige Sachverständige sein. Es ist deshalb wichtig, dass möglichst viele Sachverständigen an der Be­fra­gung teilnehmen. Nur ein repräsentativer Rücklauf mit Angaben über die derzeit in der Privat­wirt­schaft erzielbaren Vergütungssätze wird den Sachverständigen in den nächsten Jahren eine ver­gleich­bare Vergütung auch für Gerichtsgutachten sichern.

Daher ruft die Bundesingenieurkammer zur Teilnahme an der Umfrage auf. Die Sach­ver­stän­digen wurden bereits im Vorfeld mit einem An­schrei­ben durch die Länderkammern über die Umfrage informieren.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

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