Update | Trotz massiver Protest – Bundesrat stimmt BBiMoG zu

Update | Trotz massiver Protest – Bundesrat stimmt BBiMoG zu

Update | Trotz massiver Protest – Bundesrat stimmt BBiMoG zu 400 266 Bundesingenieurkammer

Trotz massiver Proteste u.a. seitens der Bundesingenieurkammer, der Länderingenieurkammern sowie der Freien Berufe und der Hochschulrektorenkonferenz konnten die Berufsbezeichnungen ‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ nicht verhindert werden. In seiner Sitzung am 29. November 2019 hat Bundesrat der Einführung der neuen Berufsbezeichnungen zugestimmt.

Die Neuregelungen werden damit zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) und die Ingenieurkammern der Länder (LIngK) hatten unmittelbar vor der Entscheidung erneut eindringlich gefordert, Nachbesserungen am Regierungsentwurf des Gesetzes zur Moderni-sierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vorzunehmen. Die geplanten neuen Berufsbezeichnungen ‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ sind aus Sicht der BIngK und der LIngK irreführend und erhöhen keinesfalls die Attraktivität der beruflichen Bildung.

Folgende Gründe sprechen dabei gegen diese an die Hochschulabschlüsse angelehnten Bezeichnungen:

  • Abschlussbezeichnungen müssen transparent, klar und eindeutig sein! Durch den vorgeschlagenen Novellierungsentwurf werden jedoch ganz unterschiedliche Bildungswege mit fast identischen Bezeichnungen belegt. Dies erzeugt Intransparenz und schafft Unklarheit bei der Berufsorientierung
    Jugendlicher, aber auch in Stellenausschreibungen und generell bei der Personalsuche und -besetzung.
  • Mit der Einführung dieser Abschlussbezeichnungen wird die Kompetenzverteilung im föderalen System der Bundesrepublik verletzt, denn die Bezeichnungen „Bachelor“ und „Master“ stellen ausschließlich hochschulische Abschlussbezeichnungen dar, die in die Kompetenz der Länder fallen; ein von der Kultusministerkonferenz eingeholtes Rechtsgutachten kommt mit großem Nachdruck zu dem gleichen Ergebnis. 
  • Die Änderung der Bezeichnung der Fortbildungsstufen in „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ führt keinesfalls zu einer Aufwertung der beruflichen Fortbildung gegenüber Hochschulabschlüssen. Eher ist ein gegenteiliger Effekt abzusehen: Die Anlehnung an den Hochschulbereich bei der Titelbezeichnung berücksichtigt nicht den Praxisbezug der Fortbildung, schwächt eingeführte Marken wie den Fachwirt und suggeriert wechselinteressierten Studierenden, die berufliche Bildung sei eine Art „Auffangbecken“ oder „Ersatzmaßnahme“.

Aus Sicht von BIngK und LIngK ist es der falsche Weg, Ungleichheit zwischen den Bildungswegen abbauen zu wollen, indem die Verschiedenheit von hochschulischer und beruflicher Bildung gezielt verwischt wird. Dies hätte zur Folge, dass gerade im europäischen Kontext konstant Missverständnisse zu Lasten von Absolventinnen und Absolventen sowie Unternehmen entstehen, werden Bachelor und Master doch ganz eindeutig als Hochschul-abschlüsse wahrgenommen und europaweit lediglich von hochschulischen Einrichtungen vergeben.

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