Bundesingenieurkammer spricht sich für alleiniges Berufsausübungsrecht für Ingenieure in schutzbedürftigen und sicherheitsrelevanten Bereichen aus.
6. September 2014
Bundesingenieurkammer spricht sich für alleiniges Berufsausübungsrecht für Ingenieure in schutzbedürftigen und sicherheitsrelevanten Bereichen aus.