Referentenentwurf HOAI | Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO

Referentenentwurf HOAI | Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO

Referentenentwurf HOAI | Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO 400 400 Bundesingenieurkammer

Am 04. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt. Jetzt liegt der Referentenentwurf zur Novellierung der HOAI vor. Dieser sieht vor, die derzeitigen Honorartafeln zukünftig als Honorarorientierung auszugestalten.

Bundesingenieurkammer (BIngK), Bundesarchitektenkammer (BAK) und AHO begrüßen dieses Modell ausdrücklich und halten den Entwurf generell für eine geeignete Grundlage zur Anpassung der HOAI. Dennoch sehen BIngK, BAK und AHO erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Entwurf müsse insbesondere deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht. Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) angemahnt, hinter das die HOAI-Änderungsverordnung noch einmal weit zurückfällt.

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