Auf der 147. Bauministerkonferenz (BMK) am 20. und 21. November 2025 in Würzburg erörterten die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder Themen, um den Wohnungsbau zu stärken und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. So wurden Beschlüsse zur Erleichterung beim Umbau im Bestand oder zu den weiteren Entwicklungen des Gebäudetyp E gefasst. Seitens des Bundes nahm Bauministerin Verena Hubertz an der Konferenz teil.
Die Bauministerkonferenz hat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Gebäudetyp E
Die BMK fordert den Bund erneut auf, endlich auch den zivilrechtlichen Rahmen zur Förderung des einfachen Bauens im Gebäudetyp-E-Gesetz anzupassen. Die Länder haben in ihren Bauordnungen die Möglichkeit für einfaches Bauen deutlich verstärkt. Der BMK wurden erste Ergebnisse zu Pilotprojekten zum Gebäudetyp E präsentiert. Ziel ist es, überzogene Baustandards zu reduzieren, so die Baukosten zu senken und bürokratische Vorgaben zu hinterfragen. Erste Erfahrungen zeigen: Mit dem Gebäudetyp E lassen sich die Bauwerkskosten um mehr als 15 Prozent absenken.
Erleichterungen beim Umbau
Umbauten im Bestand müssen einfacher werden. Die BMK hat deswegen beschlossen, Erleichterungen in die Musterbauordnung (MBO) aufzunehmen. Vor allem bei den Abstandsflächen und dem Wärme- und Schallschutz werden in manchen Bereichen die Anforderungen weiter heruntergeschraubt.
Beschleunigung und Vereinfachung von Vergaben
Bislang erschweren vergaberechtliche Hürden die Möglichkeiten des seriellen, modularen und systemischen Bauens. Die BMK fordert daher den Bund auf, die Zusammenfassung mehrerer Leistungen zu erleichtern.
Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren
Der BIM-basierte Bauantrag (BIM = Building Information Modelling) beinhaltet großes Potenzial für effizientere Verfahren und bessere Datennutzung. Wesentlicher Bestandteil eines vollständig digitalisierten Baugenehmigungsverfahrens ist die digitale Baugenehmigung. Der Bund wird daher aufgefordert, hierfür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
BauGB-Novelle
Bauen ist heute oft zu kompliziert und zu teuer. Besonders die langen und bürokratischen Planungs- und Genehmigungsverfahren bremsen den Wohnungsbau. Dazu kommen zahlreiche Anforderungen aus anderen Bereichen wie Naturschutz und Immissionsschutz, die oft mit großem Aufwand verbunden sind. Die BMK fordert die Bundesregierung auf, nach dem Wohnungsbau-Turbo weitere angekündigte umfassende Reformen zügig und in enger Abstimmung mit den Ländern umzusetzen, um den Wohnungsbau wirksam voranzubringen.
Wahlmöglichkeit der Abschreibungsdauer im Wohnungsbau
Die BMK setzt sich generell für bessere steuerliche Rahmenbedingungen ein, um Anreize im Wohnungsbau zu schaffen. Insbesondere mit Blick auf bestandshaltende, sozialorientierte Wohnungsunternehmen fordert sie die Bundesregierung auf, das Steuerrecht zu ändern, damit Neubauten optional wieder länger abgeschrieben werden können – entweder (wie bisher) über 50 oder über 80 Jahre. Der soziale Wohnungsbau profitiert unter Umständen von langen Abschreibungszeiten, da so die steuerliche Belastung langfristig reduziert und der Kapitalfluss verbessert werden kann.
Plattform kostengünstiges Bauen
Die Ergebnisse und vielfältigen Aktivitäten zum kostengünstigen Bauen von Bund und Ländern werden künftig auf einer Plattform gesammelt und im Sinne von best-practice-Beispielen präsentiert. Sie richtet sich an Bund, Länder, Kommunen und die Bauwirtschaft und soll einen einheitlichen Anlaufpunkt darstellen und einfacheren Wissenstransfer für innovative Maßnahmen ermöglichen.
