Bundesingenieurkammer begrüßt Sondervermögen Infrastruktur

Sondervermögen Infrastruktur Bundesingenieurkammer

Bundesingenieurkammer begrüßt Sondervermögen Infrastruktur

Bundesingenieurkammer begrüßt Sondervermögen Infrastruktur 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Der Investitionsstau der letzten Jahrzehnte in unsere Infrastrukturen hat deutliche Spuren hinterlassen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesingenieurkammer die Einigung von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 14. März 2025 ein Sondervermögen Infrastruktur noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Die Investitionen sind kein Nice-to-have, sondern ein absolutes Muss. Ansonsten drohen weitere massive Sperrungen und Gefährdungen der Verkehre – im schlimmsten Fall sogar weitere Vorfälle wie in Dresden bei der Carolabrücke. „Sicherheit ist an dieser Stelle nicht verhandelbar,“ betont Bökamp.

„Der enorme Handlungsbedarf macht Investitionen in dieser Höhe notwendig. Die Klimaanpassung unserer gebauten Umwelt und die Energiewende im Blick zu behalten, ist ein wichtiges Signal. Jetzt heißt es das Tempo hochzuhalten: Bund, Länder und Gemeinden müssen die Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Planen und Bauen schaffen,“ so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die Instandhaltung und Sanierung von Infrastrukturen ist zudem eine wichtige Voraussetzung für unseren Wirtschaftsstandort. Immer deutlicher werden die enormen Kosten, die durch nichtfunktionierende Verkehrswege entstehen. „Wir dürfen unsere Wirtschaft nicht durch marode Infrastrukturen zusätzlich belasten. Vielmehr müssen sich Unternehmen darauf verlassen können, dass Straßen und Brücken funktionieren – die Infrastruktur in Deutschland darf nicht zum Wettbewerbsnachteil werden,“ Bökamp weiter.

Eckpunkte der Einigung zum Sondervermögen Infrastruktur:

  • Die Gesamtsumme für das Sondervermögen beträgt 500 Milliarden, es gilt jedoch für zwölf Jahre und nicht wie zunächst geplant für zehn Jahre. Die jährlichen Investitionen belaufen sich danach auf rund 41,6 Milliarden Euro pro Jahr, 33 Milliarden davon erhält der Bund.
  • Dem Gesetzestext für das Infrastruktursondervermögen wurde das Kriterium „Zusätzlichkeit“ hinzugefügt. Darüber soll sichergestellt werden, dass laufende Staatsaufgaben und konsumtive Ausgaben nicht über das Sondervermögen finanziert werden. Eine Investitionsquote von 10 Prozent des Bundeshaushalts wurde als Grenze festgelegt.
  • 100 Milliarden Euro des Sondervermögens sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen.

Foto: Nora Rademacher/unsplash

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