Pressestatement
Berlin, 8. Mai 2026. Der Bundesrat hat mit der heutigen Verabschiedung des „Gesetzes zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge“ den mittelstandsfreundlichen Losgrundsatz grundsätzlich bestätigt, jedoch Ausnahmen für Infrastruktur- und Verkehrsprojekte ermöglicht.
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, begrüßt, dass das Gesetz nun in Kraft treten kann und bemerkt kritisch: „Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, damit die Mittel des Sondervermögens zügig abfließen können. Solch langwierige Gesetzesabstimmungen und -verhandlungen erhöhen den Handlungsdruck im Infrastrukturbereich unnötig.“
Mit Blick auf die in einigen Bereichen nun zunehmend möglichen General- und Totalunternehmervergaben wird die Klarstellung einer möglichen alternativen Ausschreibung von Planungsleistungen als guter Kompromiss bewertet: „Die Anpassungen schaffen mehr Flexibilität und ermöglichen praxistaugliche Vergabemodelle, ohne die losweise Vergabe grundsätzlich zu verdrängen“, so Bökamp weiter.