Die Bundesingenieurkammer hat Einspruch gegen das Normungsverfahren zur DIN 14676-2 eingelegt. Im Entwurf der DIN 14676-2 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung soll eine neue „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ etabliert werden – inklusive konkreter Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenznachweise. Zudem soll neu eine verpflichtende betriebliche Dokumentation eingeführt werden.
Generell ist derzeit auch in anderen Bereichen der Normung – wie bereits kürzlich im Entwurf einer DAfStb-Richtlinie „Bauwerksdiagnostik“ – der wiederholte Versuch zu beklagen, Anforderungen an die Qualifikation von Planern im Rahmen einer technischen Norm zu regeln. Hier obliegt allein dem Gesetzgeber im Rahmen des Bauordnungsrechts die Regelungsbefugnis. Auch seitens der Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie seitens des Bayerischen Bauministers Christian Bernreiter wurde der komplette Rückzug des Entwurfs der DIN 14676-2 gefordert .
Über den weiteren Verlauf des Einspruchsverfahrens werden wir berichten.
