Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) beschlossen. Mit dieser Reform des Vergaberechts, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet wurde, sollen Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht umgesetzt.
„Wir machen die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler – und das mittelstandsfreundlich. Das heißt konkret: weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Jedes Jahr werden hunderttausende Aufträge durch den Bund, die Länder und die Kommunen vergeben. Für Behörden und Unternehmen ist damit enormer Aufwand verbunden. Die dringend notwendigen Investitionen, gerade auch durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, können durch diese Vergabereform schneller umgesetzt werden. Das hilft Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern und stärkt damit auch unsere Wettbewerbsfähigkeit!“
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche
Entlastungswirkung von knapp 100 Millionen Euro für die Wirtschaft
Das Bundeswirtschaftministerium weist darauf hin, dass allein die Erhöhung der Wertgrenze für Direktvergaben des Bundes von 15.000 Euro auf 50.000 Euro die Behörden enorm entlastet und Kapazitäten für die größeren Beschaffungsvorhaben schafft. Laut Vergabestatistik (öffentliche Aufträge ab 25.000 Euro Auftragswert) wurden im Jahr 2023 195.000 öffentliche Aufträge (Bund, Länder, Kommunen) mit einem Auftragsvolumen von 125 Milliarden Euro vergeben. Zusammen mit den summenmäßig darunter liegenden Vergaben ergeben sich noch deutlich mehr Beschaffungsfälle und höhere Vergabesummen.
Zugleich wird das Vergaberecht durch den Gesetzentwurf als wichtige Grundlage für Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit gestärkt. Auch der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe behält seine unverändert hohe Bedeutung. Es werden zudem zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die hohe Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen. Das Ministerium betont, dass gleichzeitig mit einer eng beschränkten Ausnahmeregelung zum Losgrundsatz gewisse Vorhaben aus dem Infrastruktur-Sondervermögen beschleunigt werden sollen. Man verspricht sich davon, dass die dringend benötigten Investitionen mit den Mitteln des zeitlich befristeten Sondervermögens so schnell getätigt werden könnten.
Das Bundeswirtschaftministerium unterstreicht, dass der Entwurf eine Entlastungswirkung von knapp 100 Millionen Euro für die Wirtschaft vorsieht und knapp 280 Millionen Euro für die Verwaltung. Er würde so spürbar zum Bürokratieabbau beitragen.
Im Detail
Mit dem Gesetz wird ein maßgebliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bundesweiten Regelungen im Vergaberecht zu reformieren.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein Artikelgesetz und beinhaltet Änderungen an allen vergaberechtlichen Gesetzen und Verordnungen im nationalen Recht über den europäischen Schwellenwerten. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sieht dabei insbesondere folgende Maßnahmen vor:
- Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge für Vergaben des Bundes von 15.000 Euro auf 50.000 Euro. Denn bei niedrigen Auftragswerten ist der hohe Aufwand von Vergabeverfahren nicht verhältnismäßig. Bei Direktaufträgen sind keine aufwendigen Verfahren erforderlich und keine Fristen einzuhalten. Das beschleunigt die Beschaffung erheblich. Wir entlasten die Verwaltung damit massiv und werden so Ressourcen für schnellere Verfahren an anderer Stelle freisetzen.
- Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten und Digitalisierung die Vergabe- und Nachprüfungsverfahren.
- Erhalt des Grundsatzes der mittelstandsfreundlichen Vergabe und den Losgrundsatz. Mit einer eng beschränkten Ausnahmeregelung beschleunigen wir aber gewisse Vorhaben aus dem Infrastruktur-Sondervermögen durch eine Lockerung beim Losgrundsatz, um die dringend benötigten Investitionen mit den Mitteln des zeitlich befristeten Sondervermögens schnell tätigen zu können. Durch die enge Begrenzung der Ausnahme wird sichergestellt, dass der Mittelstand auch weiterhin aktiv an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand teilnehmen kann.
- Beschleunigung der Nachprüfungsverfahren, damit Beschaffungsvorgänge nicht länger als nötig pausiert werden müssen. Das betrifft Verfahren vor der Vergabekammer gegen Vergabeentscheidungen sowie sich anschließende Gerichtsverfahren. So entfällt etwa die aufschiebende Wirkung bei sofortigen Beschwerden gegen die Entscheidung der Vergabekammern in Nachprüfungsverfahren. Damit erhalten öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, soweit sie in erster Instanz vor den Vergabekammern obsiegen, den Auftrag direkt zu vergeben und dafür nicht das gesamte Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht abzuwarten, das zuweilen die Realisierung des Auftrags um Jahre verzögert.
- Verzicht auf verpflichtende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung. Der derzeitige Rechtsstand ist ausreichend: die nachhaltige öffentliche Beschaffung muss flexibel sein und vor Ort geschehen. Nur so kann effizient nachhaltig beschafft werden.
- Schaffung eine Verordnungsermächtigung für den Bund, um in einem separaten Vorhaben die vergaberechtlichen Vorgaben zur Beschaffung von klimafreundlichen Produkten zu entwickeln.
- Für junge und innovative Unternehmen und den Mittelstand werden spezifische Maßnahmen vorgesehen, damit öffentliche Auftraggeber die Umstände von Mittelstand, Start-ups und innovativen Unternehmen stärker in den Ausschreibungen berücksichtigen und ihre Chancen auf einen öffentlichen Auftrag erhöht werden. Das betrifft etwa die Frage, welche Anforderungen an vergangene Umsätze und Alter von Unternehmen gestellt werden. Auch sollen Unternehmen vermehrt innovative, neue Lösungen durch sogenannte Nebenangebote einbringen können.
- Damit unsere Sicherheitsbehörden ihre Bedarfe in Anbetracht der sicherheitspolitischen Lage schnell und unkompliziert decken können, sieht der Gesetzentwurf gesonderte, befristete Ausnahmen zur Erleichterung vor, die sich am Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz orientieren.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teilt ergänzend mit, dass für Start-ups mit innovativen Leistungen im Koalitionsvertrag verabredet ist, dass die Wertgrenze für die Direktvergabe auf 100.000 Euro erhöht werden soll. Aus rechtstechnischen Gründen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie diese Maßnahme zwar separat umsetzen. Sie wird aber mindestens zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Auch die Vergaberegeln im Unterschwellenbereich sollen im Einvernehmen mit den Ländern zeitnah novelliert werden, um auch in diesem Bereich weitere Erleichterungen zu schaffen.
Am 23. Juli hatte das Kabinett bereits weitgehende vergaberechtliche Erleichterungen im Bereich der Beschaffungen der Bundeswehr beschlossen.
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