Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben am 2. Juli 2026 die Regierungsparteien ihre Reformvorhaben der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit insgesamt 34 Einzelmaßnahmen will die Koalition dem zunehmenden Druck durch globale Krisen und veränderte Handelsbedingungen begegnen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und den sozialen Zusammenhalt zu sichern. Neben der Bundesbauministerin Verena Hubertz haben auch Verbände der Bauwirtschaft zu den Koalitionsbeschlüssen Stellung genommen.
Steuerliche Entlastungen und soziale Sicherung
Ein Kernstück des Pakets ist die Reform der Einkommensteuer zum 1. Januar 2027, die insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen entlasten soll. Durch die Anhebung von Grund- und Kinderfreibeträgen sowie des Kindergeldes soll eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen jährlich um über 600 Euro entlastet werden. Finanziert wird dies unter anderem durch eine moderate Erhöhung der sogenannten „Reichensteuer“ auf bis zu 47 Prozent bei Spitzenverdienst sowie eine Anhebung der Pauschalsteuer für Mini-Jobs. Parallel dazu sollen die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 in ein Gesetzespaket fließen, um die Rente langfristig stabil zu halten.
Arbeitsmarkt und Bürokratieabbau
Um den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten, wird die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen vorübergehend auf bis zu 48 Monate ausgeweitet. Zudem wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft und die Vorlagepflicht für AU-Bescheinigungen ab dem ersten Tag verschärft. Im Bereich der Verwaltung setzt die Regierung auf einen massiven Bürokratieabbau: Ein neues Berichtsentlastungsgesetz sieht eine Beweislastumkehr vor, bei der Ministerien die Notwendigkeit von Berichtspflichten explizit begründen müssen. Flankiert wird dies durch eine angestrebte Personaleinsparung von 8 Prozent in der Bundesverwaltung durch Digitalisierung.
Wohnungsbau und Infrastruktur
Die Wohnungsnot soll durch die Gründung einer neuen Bundes-Wohnungsbaugesellschaft (WBG) für bezahlbares Wohnen und die Förderung des seriellen Bauens bekämpft werden. Gleichzeitig schafft ein Bundesgesetz Klarheit gegen Enteignungsdebatten auf Landesebene. Im Bereich der Energieinfrastruktur soll ein „Verteilnetzpaket“ die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetze deutlich beschleunigen.
Stimmen zu den Regierungsbeschlüssen
Bundesbauministerin Verena Hubertz sieht in der Einigung einen Durchbruch, der durch die neue WBG und den Wegfall nationaler Kapitalpuffer neuen „Drive“ in den Wohnungsbau bringen wird. Sie betont, dass durch die Abschaffung dieser Puffer Banken ab 2027 deutlich mehr Kredite für den Neubau vergeben können, ohne dass Steuergeld fließen muss. Zudem schaffe das Verbot von Vergesellschaftungen per Bundesgesetz die notwendige Investitionssicherheit.
Licht und Schatten für Ingenieurbüros
Für Ingenieurbüros und die mittelständisch geprägte Bau- und Planungswirtschaft enthält das Reformpaket wichtige Ansätze zur Beschleunigung von Planungs- und Bauvorhaben. Eine zentrale Rolle spielt die geplante Ausweitung der Genehmigungsfiktion: Erteilen Behörden innerhalb von vier Monaten keine Entscheidung, soll eine Genehmigung künftig in weiteren Fällen als erteilt gelten. Gelingt die Umsetzung gemeinsam mit den Ländern, könnten Planungsprozesse deutlich verlässlicher werden und langwierige Verwaltungsverfahren an Bedeutung verlieren. Ergänzt wird dies durch den angekündigten Abbau von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Zusätzliche Impulse könnten von der stärkeren Mobilisierung privaten Kapitals für den Wohnungsbau sowie von beschleunigten Investitionen in die Energie- und Verkehrsinfrastruktur ausgehen.
Offen bleiben jedoch Fragen, die insbesondere den Mittelstand betreffen wie die fehlende Flexibilisierung der Arbeitszeit. Inwieweit das Reformpaket seine Wirkung entfalten kann, wird daher nicht nur von den politischen Ankündigungen abhängen, sondern vor allem von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung und einer konsequenten Umsetzung der neuen Regelungen in Bund, Ländern und Kommunen.
