Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) hat der Bundestag am 26. Juni 2026 ein Gesetzespaket verabschiedet, das Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren für zentrale Infrastrukturvorhaben deutlich beschleunigen soll. Ziel ist es, Investitionen in Verkehrswege, Wasserstraßen, Schieneninfrastruktur sowie Hochwasser- und Küstenschutz schneller umzusetzen und vorhandene Planungskapazitäten effizienter einzusetzen.
Die Bundesingenieurkammer unterstützt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und sieht darin eine wichtige Voraussetzung, um den Investitionsstau bei Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen abzubauen. Positiv bewertet sie insbesondere die geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die stärkere Digitalisierung. Zugleich mahnt die Bundesingenieurkammer an, bürokratische Hemmnisse kontinuierlich abzubauen. Zudem müsse sich eine Genehmigungs- und Planungskultur in Deutschland etablieren, vorhandene Entscheidungsspielräume stärker zu nutzen.

„Die Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland sind bereit, die Modernisierung unserer Infrastruktur voranzutreiben. Was bislang oft fehlte, waren Verfahren, die mit dem Investitionsbedarf Schritt halten können. Wenn Planungen schneller genehmigt und Doppelprüfungen vermieden werden, entstehen neue Spielräume für die Umsetzung. Das Gesetz schafft dafür wichtige Voraussetzungen und sendet ein Signal des Aufbruchs an alle, die an der Erneuerung unseres Landes mitwirken.“
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer
Grundlegende Gesetzesinitiative des Bundesverkehrsministeriums
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist das grundlegende Beschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums in dieser Legislaturperiode. Es setzt einen wesentlichen Teil des Koalitionsvertrages und der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda um. Kernstück des Gesetzes ist die verkehrsträgerübergreifende Erweiterung des überragenden öffentlichen Interesses. Zentrale Infrastrukturvorhaben werden wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit, die Versorgungssicherheit, die Verkehrssicherheit und für einen leistungsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland rechtlich priorisiert, dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet sowie es wird eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen, dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen.

„Wir müssen schneller planen, genehmigen und bauen. Mit dem Infrastrukturgesetz machen wir Tempo – durch einen Paradigmenwechsel. Wir definieren klar, welche Infrastruktur für Deutschland strategisch bedeutsam ist und geben ihr in Abwägungsentscheidungen ein angemessenes Gewicht. Für leistungsfähige Verkehrswege, wirtschaftliche Stärke und eine verteidigungsfähige Infrastruktur brauchen wir moderne Planungs- und Genehmigungsverfahren. Genau das erreichen wir mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz.“
Patrick Schnieder, Bundesverkehrsminister
Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Überblick
Überragendes öffentliches Interesse für Schlüsselprojekte
Kern des Gesetzes ist die Ausweitung des sogenannten „überragenden öffentlichen Interesses“ auf zahlreiche Infrastrukturprojekte. Dazu zählen unter anderem Vorhaben zur Engpassbeseitigung im Verkehrsnetz, wichtige Schienenprojekte, Brücken- und Tunnelersatzneubauten, Bundesautobahnen, vierstreifige Bundesstraßen, Wasserstraßen, Häfen, Flughäfen sowie Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes. Diese Projekte sollen künftig bei Genehmigungs- und Abwägungsentscheidungen stärker gewichtet werden.
Digitalisierung soll Verfahren beschleunigen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren. Planfeststellungsverfahren sollen künftig grundsätzlich vollständig digital durchgeführt werden. Zudem werden Beteiligungs- und Einwendungsverfahren vereinheitlicht und verschiedene Veröffentlichungspflichten vereinfacht.
Weniger Doppelprüfungen und neue Verfahrensregeln
Das Gesetz sieht darüber hinaus den Abbau von Doppelprüfungen vor. So soll die Raumverträglichkeitsprüfung für zahlreiche Infrastrukturvorhaben grundsätzlich entfallen, sofern die Länder nicht widersprechen. Auch bei Ersatzneubauten von Brücken und bestimmten Schienen- und Wasserstraßenprojekten werden Genehmigungsprozesse vereinfacht.
Im parlamentarischen Verfahren wurden zusätzliche Beschleunigungsmaßnahmen aufgenommen. Dazu gehören eine neue Stichtagsregelung für Planfeststellungsverfahren, die Ausweitung gerichtlicher Zuständigkeiten auf Bundesebene sowie weitere Erleichterungen im Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenbau.
Öffentliche Diskussion zwischen Beschleunigung und Beteiligung
Die Debatte um das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurde von der Frage begleitet, wie sich der Wunsch nach schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Umwelt-, Natur- und Beteiligungsrechten vereinbaren lässt. Vertreter von Wirtschaft, Ländern und Kommunen verweisen auf den hohen Investitionsbedarf und sehen in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, um die Modernisierung der Infrastruktur voranzubringen.
Kritiker befürchten dagegen, dass Umweltprüfungen und Beteiligungsmöglichkeiten geschwächt werden könnten. Die Bundesregierung weist diesen Vorwurf zurück und betont, dass Umweltstandards unangetastet bleiben sollen. Ziel sei es, Verfahren effizienter zu gestalten und Doppelprüfungen zu vermeiden, ohne bestehende Schutzstandards abzusenken.
Teil einer umfassenden Modernisierungsagenda
Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein zentrales Vorhaben der Beschleunigungsagenda der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die abschließende Befassung des Bundesrates ist für den 10. Juli vorgesehen.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll jedoch nicht allein stehen. Weitere Reformvorhaben, darunter das Vergabebeschleunigungsgesetz sowie Maßnahmen aus der Föderalen Modernisierungsagenda, sollen die Voraussetzungen für eine schnellere Planung und Umsetzung öffentlicher Infrastruktur weiter verbessern.
