Allgemein

Hitzewelle in Deutschland: Bundesingenieurkammer gibt neuen Ratgeber heraus

Hitzewelle in Deutschland: Bundesingenieurkammer gibt neuen Ratgeber heraus 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Deutschland erlebt erneut eine Hitzewelle mit Temperaturen von deutlich über 30 Grad. Hinzu kommen immer häufiger Tropennächte, in denen sich Gebäude kaum noch abkühlen. Die Folgen reichen von schlaflosen Nächten bis hin zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen insbesondere für ältere Menschen, Kinder und chronisch Erkrankte.

Mit ihrem neuen Ratgeber „Kühle Räume trotz Sommerhitze“ zeigt die Bundesingenieurkammer, wie sich Wohnräume auch ohne aufwendige Technik wirksam vor Überhitzung schützen lassen. Die kostenlose Broschüre bündelt leicht umsetzbare Empfehlungen für den Alltag und erläutert zugleich verständlich die bauphysikalischen Hintergründe.

„Viele Menschen wissen, dass sie Rollläden schließen oder nachts lüften sollten. Weshalb diese Maßnahmen besonders wirksam sind, wird jedoch selten erklärt“, sagt der Initiator des Ratgebers, Dipl.-Ing. (FH) Friedhelm Maßong. „Wer die physikalischen Zusammenhänge versteht, kann sein Gebäude deutlich effektiver vor Hitze schützen.“

Die Broschüre unterscheidet sich damit bewusst von klassischen Hitzeratgebern. Statt allgemeiner Verhaltensempfehlungen vermittelt sie Ingenieurwissen in verständlicher Sprache. So erfahren Leserinnen und Leser beispielsweise,

  • warum außenliegender Sonnenschutz deutlich wirksamer ist als Vorhänge oder Rollos,
  • weshalb Lüften tagsüber häufig das Gegenteil des Gewünschten bewirkt,
  • wie Ventilatoren richtig eingesetzt werden,
  • welche Kühlgeräte tatsächlich sinnvoll sind und
  • weshalb Gebäude Wärme vor allem in Wänden, Decken und Böden speichern.

Der Leitfaden zeigt außerdem, dass sich bereits mit einfachen Maßnahmen erhebliche Verbesserungen erzielen lassen. An erster Stelle steht dabei immer, möglichst wenig Sonnenwärme in das Gebäude gelangen zu lassen. Erst wenn passive Maßnahmen wie Verschattung und richtige Lüftung nicht ausreichen, sollten technische Kühllösungen in Betracht gezogen werden.

„Mit dem Klimawandel wird der sommerliche Wärmeschutz vor allem für den bestehenden Gebäudebestand zu einer dauerhaften Aufgabe“, erklärt Friedhelm Maßong. „Viele wirksame Maßnahmen kosten wenig oder gar nichts. Entscheidend ist, sie richtig anzuwenden.“

Die Bundesingenieurkammer möchte mit dem Ratgeber einen Beitrag dazu leisten, die Bevölkerung über wirksamen Hitzeschutz aufzuklären.

Die Broschüre „Kühle Räume trotz Sommerhitze – Ratgeber der Bundesingenieurkammer für wirksamen Hitzeschutz in Wohngebäuden“ steht ab sofort kostenlos zum Download zur Verfügung.

(C) BIngK

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt in Kraft

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt in Kraft 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt Nr. 226, S. 1 ff verkündet worden. Es tritt damit stufenweise wie folgt in Kraft:

Die wesentlichen Änderungen treten am Tag nach der Verkündung, also bereits morgen, am 29. Juli 2026, in Kraft.

Dazu gehören insbesondere:

  • Wegfall der bisherigen 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen (§§ 71 ff. GEG),
  • Aufhebung bestimmter Betriebsverbote für Öl- und Gasheizkessel,
  • Neue Regelungen zum Austausch und Neubau von Heizungsanlagen, einschließlich der sogenannten „Bio-Treppe“ für fossile Heizungen,
  • Änderungen bei der CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.

Die Regelungen der Artikel 2 und 7 treten am 01.01.2027 in Kraft.

Dazu gehören insbesondere:

  • neue Anforderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD),
  • Mindestenergiestandards für bestimmte Nichtwohngebäude,
  • Solarpflichten,
  • neue Anforderungen an Energieausweise,
  • Ökobilanzierung (Lebenszyklusbetrachtung) bei Neubauten,
  • geänderte technische Berechnungsgrundlagen.
  • Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes.

Die Regelungen des Artikel 3 treten zum 01.01.2028 in Kraft.

Diese enthalten:

  • Regelungen zum Nullemissionsgebäude für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und von einer Behörde (§ 10a).

Die Regelungen des Artikel 4 treten zum 01.01.2030 in Kraft.

Diese umfassen:

  • die Festlegung des Nullemissionsgebäudes

Jubiläumsveranstaltung 20 Jahre „Zukunft Bau“

Jubiläumsveranstaltung 20 Jahre „Zukunft Bau“ 1820 1024 Bundesingenieurkammer

20 Jahre Zukunft Bau – das bedeutet 20 Jahre Forschung fördern und Zukunft gestalten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) laden dazu ein, dieses Jubiläum gemeinsam mit Wegbegleitern, Forschenden und Praxispartnern zu feiern. An der zentralen Podiumsdiskussion „Bauforschung: Zeitenwende für das Bauwesen“ wird Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp für die Bundesingenieurkammer sprechen.

Die Jubiläumsveranstaltung blickt zurück auf 20 Jahre Bauforschungsförderung und repräsentative Forschungsprojekte, die eine starke Wirkung in die Baupraxis und Wissenschaft entfaltet haben. Dabei werden aktuelle Herausforderungen und Weichen, die für die Zukunft zu stellen sind, in verschiedenen Gesprächsformaten diskutiert. Themenfelder sind u. a. Bestandsgebäude, Automatisierung, digitale Planung und Fertigung sowie Baumaterialien.

Am 17. September werden wichtige Meilensteine aus 20 Jahren Bauforschungsförderung reflektiert und in den aktuellen Kontext gestellt – angefangen bei nachhaltigem Bauen und nachwachsenden Rohstoffen über pränormative Forschung und klima- und ressourcenschonendes Bauen hin zu KI und Automatisierung der Bauprozesse.

Am 18. September findet ein „Zukunft Bau-Projektetag“ statt, an dem Forschende ihre laufenden Projekte vorstellen. In drei parallelen Themenblöcken geht es um Forschung zu Bestandsgebäuden, zu Automatisierung, digitaler Planung und Fertigung sowie zu Baumaterialien.

Die Veranstaltung soll auch nach vorne blicken auf Fragen, die noch offen sind und Formate, die den Transfer von Forschung in die Praxis weiter stärken können.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Hier anmelden!

Wettbewerb „Auf IT gebaut“ 2027 gestartet

Wettbewerb „Auf IT gebaut“ 2027 gestartet 1080 1080 Bundesingenieurkammer

Studierende, Auszubildende, junge Beschäftigte und Start-ups können sich bis zum 26. Oktober 2026 für den bundesweiten Nachwuchspreis für digitale Lösungen in der Bauwirtschaft anmelden. Der Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft 2027“ findet zum 25. Mal statt und zählt zu den anerkanntesten Auszeichnungen für digitale Ideen in der Baubranche. Die Preisverleihung findet am 12. Januar 2027 auf der BAU in München statt. Die Bundesingenieurkammer ist Mitausloberin des Wettbewerbs.

Wettbewerbsbereiche
Im Bereich Bauingenieurwesen werden digitale Ideen und Lösungen für die Bereiche Konzeption, Planung, Entwurf, Konstruktion und Berechnung von Bauwerken gesucht. Studierende, junge Gründende sowie Beschäftigte können Arbeiten einreichen.

Im Bereich Handwerk und Technik werden junge Berufstätige sowie Auszubildende und Ausbildende angesprochen, die innovative und praxisnahe digitale Lösungen im Rahmen ihres Berufslebens und ihrer Ausbildung entwickelt und/oder eingesetzt haben.

Im Bereich Bauprozessmanagement können digitale Ideen und praxisgerechte Lösungen, die sich mit den Prozessen im Unternehmen, auf den Baustellen oder dem Betrieb von Bauwerken befassen, eingereicht werden. Gesucht werden kreative Lösungen von Studierenden, jungen Absolventinnen und Absolventen oder Young Professionals.

Im Bereich Architektur können sich Studierende, junge Absolventinnen und Absolventen oder Young Professionals mit ihren digitalen Ideen und Lösungen für den gebauten Raum und die gebaute Umwelt, Planung und Entwurf bewerben.

Für den Sonderpreis Start-up können sich junge Gründende mit ihren digitalen Lösungen für die Bauwirtschaft bewerben.

In allen Wettbewerbsbereichen sind sowohl Einzelarbeiten als auch Teamarbeiten willkommen.

Preisgelder, Preisverleihung und Anmeldung

In jedem Wettbewerbsbereich sind folgende Preise zu gewinnen:

1. Platz 2.500 Euro, 2. Platz 1.500 Euro, 3. Platz 1.000 Euro, Sonderpreis Start-up 2.000 Euro

Die prämierten Wettbewerbsbeiträge werden einem breiten Fachpublikum präsentiert. Die Preisverleihung findet am 12. Januar 2027 auf der BAU in München statt.

Anmelde- und Abgabeschluss ist der 26. Oktober 2026

KfW informiert: neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

KfW informiert: neue Bundesförderung für effiziente Gebäude 2125 1195 Bundesingenieurkammer

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgesetzt. Mit den ab 21. Juli 2026 geltenden neuen Förderkonditionen steigt der maximale Förderhöchstbetrag auf 28.000 Euro. Je nach Maßnahme können Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden.

BEG-Heizungsförderung Wohngebäude

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit).
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
  • Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird stärker nach Einkommen differenziert und damit sozial gerechter. Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus: 1. 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro; 2. 30 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro; 3. 10 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.

Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Für diese erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens um einen pauschalen und einmaligen Familienzuschlag um 10.000 Euro.

  • Familien mit Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro, 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
  • Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.

BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude

  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m², zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m², zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m².)
  • Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, um drei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m², um zwei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m², um ein Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.

BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

  • Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.
  • Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 EUR pro Wohneinheit.
  • Die Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird pauschal jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert.
  • Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften wird weitergeführt. Die Höhe der Zuschüsse sinkt ebenfalls um 10 Prozentpunkte bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden, der den Tilgungszuschuss erhöht, wird ausgeweitet und in Höhe von fünf Prozent auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE gewährt (bisher: nur für EH-Stufen 40 und 55). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus für Serielles Sanieren neu eingeführt. Die Beantragung dieser Förderung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

Allgemeine Förderbedingungen

Weiterhin gilt: Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Detaillierte Informationen zu allen von der Umstellung betroffenen KfW-Programme finden sich unter anderem auf www.kfw.de/heizung und www.kfw.de/beg, sowie auf den jeweiligen Produktwebsites:

– BEG-Heizungsförderung: Zuschüsse www.kfw.de/458; www.kfw.de/459www.kfw.de/522www.kfw.de/422

– BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden: www.kfw.de/261www.kfw.de/263www.kfw.de/264www.kfw.de/464

(C) KfW

Neue BEG-Förderrichtlinien treten am 21. Juli 2026 in Kraft

Neue BEG-Förderrichtlinien treten am 21. Juli 2026 in Kraft 2235 1257 Bundesingenieurkammer

Ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie umfassen die Förderprogramme für Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude und begleiten die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Ziel der Bundesregierung ist es, mit technologieoffenen Förderanreizen den Markt an die neuen gesetzlichen Anforderungen heranzuführen. Erstmals enthalten die Richtlinien zudem eine Definition von sogenannten Worst-Performing Buildings (WPB) im Sinne der BEG.

An der bisherigen Aufgabenverteilung zwischen den Förderinstitutionen ändert sich nichts: Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterhin die Förderung weiterer Effizienzmaßnahmen, etwa an der Gebäudehülle, übernimmt.

Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung, für die systemische Förderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei der Kreditfinanzierung bzw. für Kommunen zusätzlich bei der anteiligen Zuschussförderung. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen. Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig. Die Bedingungen bei der steuerlichen Förderung bleiben unverändert.

Die Bundesingenieurkammer hatte zu den geplanten neuen Förderrichtlinien eine Stellungnahme abgegeben. Die Bundesingenieurkammer setze sich im Rahmen ihrer Stellungnahme auch für angemessene Übergangsfristen bei der Einführung neuer Förderbedingungen ein. Hintergrund war der kurzfristige Förderstopp am 8. Juli 2026. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) war jedoch nicht bereit, nach dem kurzfristigen Förderstopp am 08.07.2026 eine Übergangszeit einzuräumen oder eine Kulanzregelung zu gewähren.

KfW und BAFA werden ihre Informationsangebote und FAQ in den kommenden Tagen schrittweise an die neuen Förderrichtlinien anpassen.

Entlastungskabinett: Eine Einordnung aus Sicht der Bundesingenieurkammer

Entlastungskabinett: Eine Einordnung aus Sicht der Bundesingenieurkammer 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer bewertet die Beschlüsse des sogenannten zweiten Entlastungskabinetts am 15. Juli 2026 insgesamt positiv. Aus Sicht der Ingenieurinnen und Ingenieure greifen zahlreiche Maßnahmen zentrale Hemmnisse bei Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren auf. Gleichzeitig macht die Bundesingenieurkammer deutlich, dass der Bürokratieabbau mit den jetzt beschlossenen Reformen noch nicht abgeschlossen ist. Insbesondere beim Bauordnungsrecht, bei technischen Regelwerken und der Digitalisierung der Verwaltung sieht die Bundesingenieurkammer weiteren Handlungsbedarf.

Infrastruktur- und Wohnungsbau sollen schneller vorankomme
Positiv bewertet die Bundesingenieurkammer das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Die vorgesehene Einstufung wichtiger Verkehrs- und Energieinfrastrukturprojekte als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse kann Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. Aus ihrer Sicht ist dies ein wichtiger Schritt, um dringend benötigte Infrastruktur schneller zu realisieren.

Auch die angekündigte Novelle des Baugesetzbuchs wird als sinnvoller Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung gesehen. Straffere Bauleitplanverfahren sowie die Möglichkeit, Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten ebenfalls als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse einzustufen, könnten den dringend benötigten Wohnungsbau erleichtern. Ergänzende Klarstellungen im Naturschutzrecht können dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsprozesse rechtssicherer zu gestalten.

Digitalisierung und Bürokratieabbau als Schlüssel
Weitere positive Impulse sieht die Bundesingenieurkammer in der vorgesehenen Vereinfachung von Umweltprüfungen sowie in der stärkeren Digitalisierung der Verfahren. Mit dem bundesweiten Standard XPlanung sollen Planungsprozesse vereinheitlicht und Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden. Ebenso begrüßt sie die Beschränkung unnötiger Verfahrensschritte und zeitlich verzögernde Klagemöglichkeiten.

Als wichtigen Baustein bewertet die Bundesingenieurkammer zudem das Bürokratierückbaugesetz Verkehr. Der Wegfall zusätzlicher parlamentarischer Genehmigungsschritte für Finanzierungs- und Realisierungspläne der Autobahn GmbH könne Abstimmungsprozesse verkürzen und Neu-, Aus- sowie Erhaltungsmaßnahmen schneller auf den Weg bringen.

Entscheidend ist nun, dass die beschlossenen Reformen zügig umgesetzt und durch ausreichende personelle Kapazitäten in Planungs- und Genehmigungsbehörden begleitet werden.

Weitere Entlastungen beim Bauen notwendig
Trotz der positiven Bewertung sieht die Bundesingenieurkammer erheblichen weiteren Reformbedarf. Zusätzliche Entlastungen erwartet sie insbesondere im Bauordnungsrecht sowie bei den technischen Anforderungen an das Bauen.

Die Diskussion der vergangenen Monate haben deutlich gemacht, dass nicht jede technische Norm oder jeder Standard gleichermaßen zur Sicherheit oder Qualität beiträgt. Technische Regelwerke sollten deshalb systematisch darauf überprüft werden, ob sie tatsächlich erforderlich sind oder ob sie unnötige Kosten, Bürokratie und zusätzlichen Planungsaufwand verursachen. Gleichzeitig muss der Fokus stärker auf funktionalen Anforderungen liegen, anstatt formale Vorgaben in den Mittelpunkt zu stellen. Hier erwartet die Bundesingenieurkammer von dem angekündigten Referentenentwurf des BMJV zum Gebäudetyp E weitere Erleichterungen.

Einheitliche digitale Verfahren gefordert
Weiteren Handlungsbedarf sieht die Bundesingenieurkammer bei der vollständigen Digitalisierung von Genehmigungsverfahren. Einheitliche digitale Bauanträge und bundesweit verbindliche Standards könnten Verfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. Mehrfache Nachweise und Prüfungen sollten entfallen, während länderspezifische Sonderregelungen nach Möglichkeit durch einheitliche Vorgaben ersetzt werden.

Zudem fordert die Bundesingenieurkammer, die Erleichterungen des Vergabebeschleunigungsgesetzes konsequent in der Praxis anzuwenden. Nur wenn die neuen Möglichkeiten von öffentlichen Auftraggebern tatsächlich genutzt werden, könne die gewünschte Beschleunigung bei Infrastruktur- und Bauprojekten erreicht werden.

Auch beim Bürokratieabbau plädiert die Bundesingenieurkammer für einen verbindlichen Grundsatz: Für jede neue Berichts- oder Dokumentationspflicht sollte mindestens eine bestehende entfallen – möglichst sogar zwei. Nur durch einen konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen entstünden die notwendigen Freiräume, damit Ingenieurbüros, Bauunternehmen und öffentliche Auftraggeber Bau- und Infrastrukturprojekte schneller planen und umsetzen können.

Erste Jurysitzung für den Deutschen Brückenbaupreis 2027

Erste Jurysitzung für den Deutschen Brückenbaupreis 2027 2000 1334 Bundesingenieurkammer

Die Jury des Deutschen Brückenbaupreises 2027 hat ihre Arbeit aufgenommen. Bei der ersten Jurysitzung in Berlin wurden die eingereichten Bauwerke gesichtet und intensiv fachlich diskutiert. Damit ist der Wettbewerb in seine entscheidende Phase eingetreten.

Die Bewertung der eingereichten Projekte stellt die Jury vor eine anspruchsvolle Aufgabe: Jedes Bauwerk ist unter individuellen technischen, wirtschaftlichen und örtlichen Rahmenbedingungen entstanden und muss vor diesem Hintergrund beurteilt werden. Neben der konstruktiven Qualität fließen unter anderem auch Aspekte wie Innovation, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Baukultur und Planungsqualität in die Bewertung ein.

Hinter jedem eingereichten Bauwerk stehen anspruchsvolle Planungsprozesse, innovative konstruktive Lösungen und interdisziplinäre Teams. Der Deutsche Brückenbaupreis würdigt diese Leistungen und macht die Vielfalt und Qualität des Brückenbaus in Deutschland sichtbar.

Über die Auszeichnungen entscheidet eine siebenköpfige Jury aus Ingenieurpraxis, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung. Den Vorsitz hat Gero Marzahn. Dem Preisgericht gehören außerdem Wolfgang Eilzer, Ludolf Krontal, Martina Schnellenbach-Held, Rainer Siegel, Anja Vehlow und Birga Ziegler an. Die Zusammensetzung der Jury vereint unterschiedliche fachliche Perspektiven und bildet damit die Grundlage für eine fundierte Bewertung der eingereichten Bauwerke.

Mit der ersten Jurysitzung ist der Grundstein für den weiteren Bewertungsprozess gelegt. Nach einer vertieften fachlichen Prüfung der Einreichungen entscheidet die Jury über die Preisträger des Deutschen Brückenbaupreises 2027. Die Preisverleihung findet im März 2027 in Dresden statt.

Der Deutsche Brückenbaupreis ist eine gemeinsame Initiative der Bundesingenieurkammer und des Verbandes Beratender Ingenieure VBI. Seit 2006 würdigt der Wettbewerb im zweijährigen Turnus herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau und zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland.

Fotos: Vanessa Mertens

BEG-Förderung: Bundesingenieurkammer fordert praxisgerechte Nachbesserungen

BEG-Förderung: Bundesingenieurkammer fordert praxisgerechte Nachbesserungen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer sieht in den geplanten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwar sinnvolle Ansätze, fordert jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungen. In ihrer Stellungnahme zu den Richtlinienentwürfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) spricht sie sich für eine einfachere, verlässlichere und stärker an der tatsächlichen Energie- und CO₂-Einsparung ausgerichtete Förderung aus.

Mehr Planungssicherheit und weniger Komplexität
Kritisch bewertet die Bundesingenieurkammer zunächst das Beteiligungsverfahren. Die eingeräumte Frist zur Stellungnahme sei angesichts der Vielzahl und Tragweite der geplanten Änderungen zu kurz gewesen. Für eine fachgerechte Prüfung und ein transparentes Beteiligungsverfahren seien angemessene Fristen erforderlich.

Zugleich warnt die Bundesingenieurkammer vor weiterer Komplexität der Förderlandschaft. Zusätzliche Bonusregelungen, neue Fördervoraussetzungen und weitere Differenzierungen machten die BEG für Eigentümer, Energieeffizienz-Experten und Planungsbüros zunehmend unübersichtlich. Dies erhöhe den Beratungsaufwand, erschwere die Antragstellung und stehe dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegen.

Auch die kurzfristige Änderung zentraler Förderbedingungen ohne ausreichende Übergangsregelungen und -fristen sieht die Bundesingenieurkammer kritisch. Bereits laufende Beratungen, Sanierungsfahrpläne und Planungen verlören dadurch teilweise ihre wirtschaftliche Grundlage.

Technologieoffene Förderung und stärkerer Fokus auf Klimaanpassung
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer sollte die vorgesehene Pflicht zum Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als Fördervoraussetzung für bestimmte Effizienzhausstandards überprüft werden. Gerade im Gebäudebestand verursache diese Anforderung häufig einen erheblichen baulichen und wirtschaftlichen Mehraufwand. Statt einzelne Anlagentechniken verbindlich vorzuschreiben, sollten die Förderrichtlinien funktionale Ziele definieren und gleichwertige technische Lösungen zulassen.

Darüber hinaus regt die Bundesingenieurkammer an, den sommerlichen Wärmeschutz sowie die Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden stärker in der Förderung zu berücksichtigen. Neben dem winterlichen Wärmeschutz sollten künftig auch Kriterien wie Hitzeschutz, ökologische Materialeigenschaften und die Treibhausgasbilanz über den gesamten Gebäudelebenszyklus in eine tatsächliche Gesamtperformance von Gebäudehüllen einfließen. Dies könne innovative und biobasierte Baustoffe sowie hitzeresiliente Bauweisen technologieoffen fördern.

Heizungsoptimierung am Einsparpotenzial orientieren
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Förderung der Heizungsoptimierung. Die Bundesingenieurkammer hält eine pauschale Begrenzung auf kleinere Gebäude für nicht sachgerecht. Stattdessen sollte sich die Förderfähigkeit am tatsächlichen Einsparpotenzial einer Maßnahme orientieren. So könnten auch in größeren Bestandsgebäuden wirtschaftlich erschließbare Effizienzpotenziale genutzt werden.

Insgesamt plädiert die Bundesingenieurkammer dafür, die BEG konsequent an ihrer Lenkungswirkung auszurichten. Förderkriterien sollten die tatsächliche Energie- und CO₂-Einsparung in den Mittelpunkt stellen, den planerischen Gestaltungsspielraum erhalten und Klimaschutz sowie Klimaanpassung gleichermaßen berücksichtigen. Nur so könne die Bundesförderung einen wirksamen Beitrag zur Transformation des Gebäudebestands leisten.

„Die richtigen Lehren müssen jetzt gezogen werden“

„Die richtigen Lehren müssen jetzt gezogen werden“ 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Fünf Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal zieht Bauingenieur Thomas Becker im Deutschen Ingenieurblatt Bilanz. Seine Erfahrungen aus dem Wiederaufbau zeigen, dass die Bewältigung von Krisen nicht allein von finanziellen Mitteln abhängt. Entscheidend seien gut vorbereitete Strukturen, verlässliche Informationen und das Vertrauen in die Kompetenz von Ingenieurinnen und Ingenieuren.

„In einer Katastrophe muss jemand Verantwortung übernehmen und handeln können“, betont Becker im Interview mit dem Deutschen Ingenieurblatt. Rückblickend seien insbesondere gegenseitiges Vertrauen zwischen Behörden, Hilfsorganisationen und Bauunternehmen sowie schnelle ingenieurtechnische Entscheidungen ausschlaggebend gewesen, um zerstörte Verkehrswege kurzfristig wieder nutzbar zu machen. So konnten im Ahrtal innerhalb kürzester Zeit 18 Behelfsbrücken errichtet werden.

Vorbereitung statt Improvisation
Aus den Erfahrungen leitet Becker einen klaren Handlungsauftrag ab: Deutschland müsse seine kritischen Infrastrukturen besser auf Extremereignisse vorbereiten. Dazu gehörten vollständige und aktuelle Bauwerksdaten, digitale Informationsstrukturen sowie eine systematische Bauwerkserfassung.

Nach seiner Einschätzung werden digitale Bestandsinformationen vielerorts noch immer unterschätzt. Im Ernstfall müsse sofort nachvollziehbar sein, wo Leitungen verlaufen, wie Bauwerke gegründet wurden oder welche Schäden bereits vorlagen. Ohne diese Informationen gingen wertvolle Stunden verloren.

Zugleich plädiert Becker für den Aufbau professioneller Informationsmanagementstrukturen in Kommunen und eine konsequente Anwendung moderner BIM-Methoden. Digitale Modelle könnten ihren Nutzen jedoch nur entfalten, wenn belastbare Bestandsdaten vorhanden seien.

Ingenieurwissen stärker in Entscheidungen einbinden
Kritisch sieht Becker außerdem die geringe Einbindung technischen Sachverstands in politischen und administrativen Entscheidungsprozessen. Häufig dominierten formale Verfahren, während praktische Erfahrungen aus Planung und Bau zu wenig berücksichtigt würden.

Aus seiner Sicht braucht es mehr Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Führungspositionen der öffentlichen Verwaltung sowie klar definierte Verantwortlichkeiten im Krisenfall. Politik müsse Ziele und Budgets festlegen, die technische Umsetzung jedoch stärker den Fachleuten überlassen, die für ihre Entscheidungen auch Verantwortung tragen.

Katastrophenschutz neu denken
Mit Blick auf die zunehmenden Folgen des Klimawandels fordert Becker, den Zivil- und Katastrophenschutz strukturell weiterzuentwickeln. Einsatzingenieurwesen müsse künftig systematisch aufgebaut, personell ausgestattet und organisatorisch verankert werden. Ebenso seien vorbereitete Abläufe, vertragliche Strukturen und rechtliche Sicherheit erforderlich, damit Ingenieurinnen und Ingenieure im Ernstfall unmittelbar handeln können.

Für Becker ist klar: Die Lehren aus dem Ahrtal dürfen sich nicht auf den Wiederaufbau beschränken. Sie müssen zu dauerhaft resilienteren Infrastrukturen und einer stärkeren Rolle des Ingenieurwesens in Krisenvorsorge und Gefahrenabwehr führen.

„Wenn wir in zehn Jahren sagen können, dass Politik den fachlichen Empfehlungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren vertraut und Verwaltungen im Ernstfall schnell handlungsfähig sind, dann haben wir die richtigen Lehren aus dem Ahrtal gezogen“, so Becker.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      Datenschutz-Übersicht

      Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

      Zur Datenschutzerklärung