Allgemein

KfW informiert: neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

KfW informiert: neue Bundesförderung für effiziente Gebäude 2125 1195 Bundesingenieurkammer

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgesetzt. Mit den ab 21. Juli 2026 geltenden neuen Förderkonditionen steigt der maximale Förderhöchstbetrag auf 28.000 Euro. Je nach Maßnahme können Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden.

BEG-Heizungsförderung Wohngebäude

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit).
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
  • Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird stärker nach Einkommen differenziert und damit sozial gerechter. Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus: 1. 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro; 2. 30 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro; 3. 10 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.

Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Für diese erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens um einen pauschalen und einmaligen Familienzuschlag um 10.000 Euro.

  • Familien mit Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro, 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
  • Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.

BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude

  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m², zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m², zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m².)
  • Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, um drei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m², um zwei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m², um ein Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.

BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

  • Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.
  • Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 EUR pro Wohneinheit.
  • Die Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird pauschal jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert.
  • Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften wird weitergeführt. Die Höhe der Zuschüsse sinkt ebenfalls um 10 Prozentpunkte bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden, der den Tilgungszuschuss erhöht, wird ausgeweitet und in Höhe von fünf Prozent auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE gewährt (bisher: nur für EH-Stufen 40 und 55). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus für Serielles Sanieren neu eingeführt. Die Beantragung dieser Förderung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

Allgemeine Förderbedingungen

Weiterhin gilt: Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Detaillierte Informationen zu allen von der Umstellung betroffenen KfW-Programme finden sich unter anderem auf www.kfw.de/heizung und www.kfw.de/beg, sowie auf den jeweiligen Produktwebsites:

– BEG-Heizungsförderung: Zuschüsse www.kfw.de/458; www.kfw.de/459; www.kfw.de/522; www.kfw.de/422

– BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden: www.kfw.de/261; www.kfw.de/263; www.kfw.de/264; www.kfw.de/464

(C) KfW

Neue BEG-Förderrichtlinien treten am 21. Juli 2026 in Kraft

Neue BEG-Förderrichtlinien treten am 21. Juli 2026 in Kraft 2235 1257 Bundesingenieurkammer

Ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie umfassen die Förderprogramme für Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude und begleiten die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Ziel der Bundesregierung ist es, mit technologieoffenen Förderanreizen den Markt an die neuen gesetzlichen Anforderungen heranzuführen. Erstmals enthalten die Richtlinien zudem eine Definition von sogenannten Worst-Performing Buildings (WPB) im Sinne der BEG.

An der bisherigen Aufgabenverteilung zwischen den Förderinstitutionen ändert sich nichts: Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterhin die Förderung weiterer Effizienzmaßnahmen, etwa an der Gebäudehülle, übernimmt.

Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung, für die systemische Förderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei der Kreditfinanzierung bzw. für Kommunen zusätzlich bei der anteiligen Zuschussförderung. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen. Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig. Die Bedingungen bei der steuerlichen Förderung bleiben unverändert.

Die Bundesingenieurkammer hatte zu den geplanten neuen Förderrichtlinien eine Stellungnahme abgegeben. Die Bundesingenieurkammer setze sich im Rahmen ihrer Stellungnahme auch für angemessene Übergangsfristen bei der Einführung neuer Förderbedingungen ein. Hintergrund war der kurzfristige Förderstopp am 8. Juli 2026. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) war jedoch nicht bereit, nach dem kurzfristigen Förderstopp am 08.07.2026 eine Übergangszeit einzuräumen oder eine Kulanzregelung zu gewähren.

KfW und BAFA werden ihre Informationsangebote und FAQ in den kommenden Tagen schrittweise an die neuen Förderrichtlinien anpassen.

Entlastungskabinett: Eine Einordnung aus Sicht der Bundesingenieurkammer

Entlastungskabinett: Eine Einordnung aus Sicht der Bundesingenieurkammer 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer bewertet die Beschlüsse des sogenannten zweiten Entlastungskabinetts am 15. Juli 2026 insgesamt positiv. Aus Sicht der Ingenieurinnen und Ingenieure greifen zahlreiche Maßnahmen zentrale Hemmnisse bei Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren auf. Gleichzeitig macht die Bundesingenieurkammer deutlich, dass der Bürokratieabbau mit den jetzt beschlossenen Reformen noch nicht abgeschlossen ist. Insbesondere beim Bauordnungsrecht, bei technischen Regelwerken und der Digitalisierung der Verwaltung sieht die Bundesingenieurkammer weiteren Handlungsbedarf.

Infrastruktur- und Wohnungsbau sollen schneller vorankomme
Positiv bewertet die Bundesingenieurkammer das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Die vorgesehene Einstufung wichtiger Verkehrs- und Energieinfrastrukturprojekte als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse kann Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. Aus ihrer Sicht ist dies ein wichtiger Schritt, um dringend benötigte Infrastruktur schneller zu realisieren.

Auch die angekündigte Novelle des Baugesetzbuchs wird als sinnvoller Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung gesehen. Straffere Bauleitplanverfahren sowie die Möglichkeit, Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten ebenfalls als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse einzustufen, könnten den dringend benötigten Wohnungsbau erleichtern. Ergänzende Klarstellungen im Naturschutzrecht können dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsprozesse rechtssicherer zu gestalten.

Digitalisierung und Bürokratieabbau als Schlüssel
Weitere positive Impulse sieht die Bundesingenieurkammer in der vorgesehenen Vereinfachung von Umweltprüfungen sowie in der stärkeren Digitalisierung der Verfahren. Mit dem bundesweiten Standard XPlanung sollen Planungsprozesse vereinheitlicht und Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden. Ebenso begrüßt sie die Beschränkung unnötiger Verfahrensschritte und zeitlich verzögernde Klagemöglichkeiten.

Als wichtigen Baustein bewertet die Bundesingenieurkammer zudem das Bürokratierückbaugesetz Verkehr. Der Wegfall zusätzlicher parlamentarischer Genehmigungsschritte für Finanzierungs- und Realisierungspläne der Autobahn GmbH könne Abstimmungsprozesse verkürzen und Neu-, Aus- sowie Erhaltungsmaßnahmen schneller auf den Weg bringen.

Entscheidend ist nun, dass die beschlossenen Reformen zügig umgesetzt und durch ausreichende personelle Kapazitäten in Planungs- und Genehmigungsbehörden begleitet werden.

Weitere Entlastungen beim Bauen notwendig
Trotz der positiven Bewertung sieht die Bundesingenieurkammer erheblichen weiteren Reformbedarf. Zusätzliche Entlastungen erwartet sie insbesondere im Bauordnungsrecht sowie bei den technischen Anforderungen an das Bauen.

Die Diskussion der vergangenen Monate haben deutlich gemacht, dass nicht jede technische Norm oder jeder Standard gleichermaßen zur Sicherheit oder Qualität beiträgt. Technische Regelwerke sollten deshalb systematisch darauf überprüft werden, ob sie tatsächlich erforderlich sind oder ob sie unnötige Kosten, Bürokratie und zusätzlichen Planungsaufwand verursachen. Gleichzeitig muss der Fokus stärker auf funktionalen Anforderungen liegen, anstatt formale Vorgaben in den Mittelpunkt zu stellen. Hier erwartet die Bundesingenieurkammer von dem angekündigten Referentenentwurf des BMJV zum Gebäudetyp E weitere Erleichterungen.

Einheitliche digitale Verfahren gefordert
Weiteren Handlungsbedarf sieht die Bundesingenieurkammer bei der vollständigen Digitalisierung von Genehmigungsverfahren. Einheitliche digitale Bauanträge und bundesweit verbindliche Standards könnten Verfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. Mehrfache Nachweise und Prüfungen sollten entfallen, während länderspezifische Sonderregelungen nach Möglichkeit durch einheitliche Vorgaben ersetzt werden.

Zudem fordert die Bundesingenieurkammer, die Erleichterungen des Vergabebeschleunigungsgesetzes konsequent in der Praxis anzuwenden. Nur wenn die neuen Möglichkeiten von öffentlichen Auftraggebern tatsächlich genutzt werden, könne die gewünschte Beschleunigung bei Infrastruktur- und Bauprojekten erreicht werden.

Auch beim Bürokratieabbau plädiert die Bundesingenieurkammer für einen verbindlichen Grundsatz: Für jede neue Berichts- oder Dokumentationspflicht sollte mindestens eine bestehende entfallen – möglichst sogar zwei. Nur durch einen konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen entstünden die notwendigen Freiräume, damit Ingenieurbüros, Bauunternehmen und öffentliche Auftraggeber Bau- und Infrastrukturprojekte schneller planen und umsetzen können.

Erste Jurysitzung für den Deutschen Brückenbaupreis 2027

Erste Jurysitzung für den Deutschen Brückenbaupreis 2027 2000 1334 Bundesingenieurkammer

Die Jury des Deutschen Brückenbaupreises 2027 hat ihre Arbeit aufgenommen. Bei der ersten Jurysitzung in Berlin wurden die eingereichten Bauwerke gesichtet und intensiv fachlich diskutiert. Damit ist der Wettbewerb in seine entscheidende Phase eingetreten.

Die Bewertung der eingereichten Projekte stellt die Jury vor eine anspruchsvolle Aufgabe: Jedes Bauwerk ist unter individuellen technischen, wirtschaftlichen und örtlichen Rahmenbedingungen entstanden und muss vor diesem Hintergrund beurteilt werden. Neben der konstruktiven Qualität fließen unter anderem auch Aspekte wie Innovation, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Baukultur und Planungsqualität in die Bewertung ein.

Hinter jedem eingereichten Bauwerk stehen anspruchsvolle Planungsprozesse, innovative konstruktive Lösungen und interdisziplinäre Teams. Der Deutsche Brückenbaupreis würdigt diese Leistungen und macht die Vielfalt und Qualität des Brückenbaus in Deutschland sichtbar.

Über die Auszeichnungen entscheidet eine siebenköpfige Jury aus Ingenieurpraxis, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung. Den Vorsitz hat Gero Marzahn. Dem Preisgericht gehören außerdem Wolfgang Eilzer, Ludolf Krontal, Martina Schnellenbach-Held, Rainer Siegel, Anja Vehlow und Birga Ziegler an. Die Zusammensetzung der Jury vereint unterschiedliche fachliche Perspektiven und bildet damit die Grundlage für eine fundierte Bewertung der eingereichten Bauwerke.

Mit der ersten Jurysitzung ist der Grundstein für den weiteren Bewertungsprozess gelegt. Nach einer vertieften fachlichen Prüfung der Einreichungen entscheidet die Jury über die Preisträger des Deutschen Brückenbaupreises 2027. Die Preisverleihung findet im März 2027 in Dresden statt.

Der Deutsche Brückenbaupreis ist eine gemeinsame Initiative der Bundesingenieurkammer und des Verbandes Beratender Ingenieure VBI. Seit 2006 würdigt der Wettbewerb im zweijährigen Turnus herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau und zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland.

Fotos: Vanessa Mertens

BEG-Förderung: Bundesingenieurkammer fordert praxisgerechte Nachbesserungen

BEG-Förderung: Bundesingenieurkammer fordert praxisgerechte Nachbesserungen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer sieht in den geplanten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwar sinnvolle Ansätze, fordert jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungen. In ihrer Stellungnahme zu den Richtlinienentwürfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) spricht sie sich für eine einfachere, verlässlichere und stärker an der tatsächlichen Energie- und CO₂-Einsparung ausgerichtete Förderung aus.

Mehr Planungssicherheit und weniger Komplexität
Kritisch bewertet die Bundesingenieurkammer zunächst das Beteiligungsverfahren. Die eingeräumte Frist zur Stellungnahme sei angesichts der Vielzahl und Tragweite der geplanten Änderungen zu kurz gewesen. Für eine fachgerechte Prüfung und ein transparentes Beteiligungsverfahren seien angemessene Fristen erforderlich.

Zugleich warnt die Bundesingenieurkammer vor weiterer Komplexität der Förderlandschaft. Zusätzliche Bonusregelungen, neue Fördervoraussetzungen und weitere Differenzierungen machten die BEG für Eigentümer, Energieeffizienz-Experten und Planungsbüros zunehmend unübersichtlich. Dies erhöhe den Beratungsaufwand, erschwere die Antragstellung und stehe dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegen.

Auch die kurzfristige Änderung zentraler Förderbedingungen ohne ausreichende Übergangsregelungen und -fristen sieht die Bundesingenieurkammer kritisch. Bereits laufende Beratungen, Sanierungsfahrpläne und Planungen verlören dadurch teilweise ihre wirtschaftliche Grundlage.

Technologieoffene Förderung und stärkerer Fokus auf Klimaanpassung
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer sollte die vorgesehene Pflicht zum Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als Fördervoraussetzung für bestimmte Effizienzhausstandards überprüft werden. Gerade im Gebäudebestand verursache diese Anforderung häufig einen erheblichen baulichen und wirtschaftlichen Mehraufwand. Statt einzelne Anlagentechniken verbindlich vorzuschreiben, sollten die Förderrichtlinien funktionale Ziele definieren und gleichwertige technische Lösungen zulassen.

Darüber hinaus regt die Bundesingenieurkammer an, den sommerlichen Wärmeschutz sowie die Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden stärker in der Förderung zu berücksichtigen. Neben dem winterlichen Wärmeschutz sollten künftig auch Kriterien wie Hitzeschutz, ökologische Materialeigenschaften und die Treibhausgasbilanz über den gesamten Gebäudelebenszyklus in eine tatsächliche Gesamtperformance von Gebäudehüllen einfließen. Dies könne innovative und biobasierte Baustoffe sowie hitzeresiliente Bauweisen technologieoffen fördern.

Heizungsoptimierung am Einsparpotenzial orientieren
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Förderung der Heizungsoptimierung. Die Bundesingenieurkammer hält eine pauschale Begrenzung auf kleinere Gebäude für nicht sachgerecht. Stattdessen sollte sich die Förderfähigkeit am tatsächlichen Einsparpotenzial einer Maßnahme orientieren. So könnten auch in größeren Bestandsgebäuden wirtschaftlich erschließbare Effizienzpotenziale genutzt werden.

Insgesamt plädiert die Bundesingenieurkammer dafür, die BEG konsequent an ihrer Lenkungswirkung auszurichten. Förderkriterien sollten die tatsächliche Energie- und CO₂-Einsparung in den Mittelpunkt stellen, den planerischen Gestaltungsspielraum erhalten und Klimaschutz sowie Klimaanpassung gleichermaßen berücksichtigen. Nur so könne die Bundesförderung einen wirksamen Beitrag zur Transformation des Gebäudebestands leisten.

„Die richtigen Lehren müssen jetzt gezogen werden“

„Die richtigen Lehren müssen jetzt gezogen werden“ 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Fünf Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal zieht Bauingenieur Thomas Becker im Deutschen Ingenieurblatt Bilanz. Seine Erfahrungen aus dem Wiederaufbau zeigen, dass die Bewältigung von Krisen nicht allein von finanziellen Mitteln abhängt. Entscheidend seien gut vorbereitete Strukturen, verlässliche Informationen und das Vertrauen in die Kompetenz von Ingenieurinnen und Ingenieuren.

„In einer Katastrophe muss jemand Verantwortung übernehmen und handeln können“, betont Becker im Interview mit dem Deutschen Ingenieurblatt. Rückblickend seien insbesondere gegenseitiges Vertrauen zwischen Behörden, Hilfsorganisationen und Bauunternehmen sowie schnelle ingenieurtechnische Entscheidungen ausschlaggebend gewesen, um zerstörte Verkehrswege kurzfristig wieder nutzbar zu machen. So konnten im Ahrtal innerhalb kürzester Zeit 18 Behelfsbrücken errichtet werden.

Vorbereitung statt Improvisation
Aus den Erfahrungen leitet Becker einen klaren Handlungsauftrag ab: Deutschland müsse seine kritischen Infrastrukturen besser auf Extremereignisse vorbereiten. Dazu gehörten vollständige und aktuelle Bauwerksdaten, digitale Informationsstrukturen sowie eine systematische Bauwerkserfassung.

Nach seiner Einschätzung werden digitale Bestandsinformationen vielerorts noch immer unterschätzt. Im Ernstfall müsse sofort nachvollziehbar sein, wo Leitungen verlaufen, wie Bauwerke gegründet wurden oder welche Schäden bereits vorlagen. Ohne diese Informationen gingen wertvolle Stunden verloren.

Zugleich plädiert Becker für den Aufbau professioneller Informationsmanagementstrukturen in Kommunen und eine konsequente Anwendung moderner BIM-Methoden. Digitale Modelle könnten ihren Nutzen jedoch nur entfalten, wenn belastbare Bestandsdaten vorhanden seien.

Ingenieurwissen stärker in Entscheidungen einbinden
Kritisch sieht Becker außerdem die geringe Einbindung technischen Sachverstands in politischen und administrativen Entscheidungsprozessen. Häufig dominierten formale Verfahren, während praktische Erfahrungen aus Planung und Bau zu wenig berücksichtigt würden.

Aus seiner Sicht braucht es mehr Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Führungspositionen der öffentlichen Verwaltung sowie klar definierte Verantwortlichkeiten im Krisenfall. Politik müsse Ziele und Budgets festlegen, die technische Umsetzung jedoch stärker den Fachleuten überlassen, die für ihre Entscheidungen auch Verantwortung tragen.

Katastrophenschutz neu denken
Mit Blick auf die zunehmenden Folgen des Klimawandels fordert Becker, den Zivil- und Katastrophenschutz strukturell weiterzuentwickeln. Einsatzingenieurwesen müsse künftig systematisch aufgebaut, personell ausgestattet und organisatorisch verankert werden. Ebenso seien vorbereitete Abläufe, vertragliche Strukturen und rechtliche Sicherheit erforderlich, damit Ingenieurinnen und Ingenieure im Ernstfall unmittelbar handeln können.

Für Becker ist klar: Die Lehren aus dem Ahrtal dürfen sich nicht auf den Wiederaufbau beschränken. Sie müssen zu dauerhaft resilienteren Infrastrukturen und einer stärkeren Rolle des Ingenieurwesens in Krisenvorsorge und Gefahrenabwehr führen.

„Wenn wir in zehn Jahren sagen können, dass Politik den fachlichen Empfehlungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren vertraut und Verwaltungen im Ernstfall schnell handlungsfähig sind, dann haben wir die richtigen Lehren aus dem Ahrtal gezogen“, so Becker.

Bundesingenieurkammer: Deutschland ist auf die nächste Flut nicht ausreichend vorbereitet

Bundesingenieurkammer: Deutschland ist auf die nächste Flut nicht ausreichend vorbereitet 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal fordert die Bundesingenieurkammer, die Erfahrungen aus dem Wiederaufbau konsequent in die Planung, den Betrieb und den Schutz kritischer Infrastrukturen zu überführen. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse dürfe Deutschland nicht erst im Krisenfall reagieren, sondern müsse seine technischen, organisatorischen und rechtlichen Strukturen vorausschauend stärken.

Die Flutkatastrophe habe deutlich gemacht, dass der Erfolg von Sofortmaßnahmen und Wiederaufbau wesentlich von der schnellen Verfügbarkeit ingenieurtechnischer Expertise abhängt. Gleichzeitig seien Defizite sichtbar geworden, die bis heute bestehen: unvollständige Bauwerksdokumentationen, fehlende digitale Informationsstrukturen, langwierige Entscheidungsprozesse und eine unzureichende Einbindung technischen Sachverstands in Verwaltung und Politik.

Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb, die systematische Erfassung und Dokumentation von Bauwerken als Bestandteil der nationalen Resilienzstrategie zu verankern. Für Brücken, Straßen, Wasserbauwerke sowie weitere kritische Infrastrukturen müssen aktuelle und strukturierte Bestandsdaten jederzeit verfügbar sein. Nur wenn Informationen über Bauwerke, Leitungen und Gründungen im Ernstfall unmittelbar genutzt werden können, lassen sich Schäden schnell bewerten und notwendige Maßnahmen ohne Zeitverlust einleiten.

Ebenso notwendig ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein professionelles Informationsmanagement über den gesamten Lebenszyklus von Bauwerken. Voraussetzung hierfür bleiben vollständige und qualitätsgesicherte 2D-Bestandsunterlagen. Digitale Planungs- und Bauwerksdaten nach der BIM-Methodik müssen flächendeckend aufgebaut und dauerhaft gepflegt werden.

Darüber hinaus fordert die Bundesingenieurkammer eine stärkere Verankerung ingenieurtechnischer Kompetenz in öffentlichen Verwaltungen und Krisenstäben. Naturkatastrophen und andere Schadenslagen erfordern schnelle technische Entscheidungen. Dafür müssen Ingenieurinnen und Ingenieure frühzeitig eingebunden werden und innerhalb klarer rechtlicher Rahmenbedingungen eigenverantwortlich handeln können. Bürokratische Abläufe dürfen notwendige Sofortmaßnahmen nicht verzögern.

Die Bundesingenieurkammer spricht sich außerdem für einen Ausbau des Einsatzingenieurwesens im Zivil- und Katastrophenschutz aus. Dazu gehören vorbereitete Einsatzstrukturen, standardisierte Verfahren, moderne technische Ausstattung sowie rechtssichere Entscheidungswege für Ingenieurinnen und Ingenieure im Krisenfall. Gleichzeitig sollten Kommunen ihre organisatorischen Strukturen stärken.

Aus den Erfahrungen des Ahrtals ergibt sich nach Auffassung der Bundesingenieurkammer ein klarer Handlungsauftrag: Kritische Infrastruktur muss nicht nur klimaresilient geplant und gebaut, sondern auch so dokumentiert werden, dass sie nach Extremereignissen schnell wieder funktionsfähig gemacht werden kann. Dafür braucht es verlässliche Daten, leistungsfähige Verwaltungsstrukturen und das konsequente Vertrauen in die fachliche Kompetenz der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure.

Fünf Jahre nach der Flutkatastrophe ist die Zeit der Analyse vorbei. Jetzt müssen die Lehren aus dem Ahrtal in dauerhaft belastbare Strukturen für Planung, Verwaltung und Katastrophenschutz überführt werden.

Die Bundesingenieurkammer hat hierzu Handlungsempfehlungen aus den Erfahrungen der Flutkatastrophe im Ahrtal erarbeitet.

Gemeinsame Forderung: Hitzeschutz für eine starke Wirtschaft

Gemeinsame Forderung: Hitzeschutz für eine starke Wirtschaft 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Hitze, Dürreperioden, Starkregen und Überschwemmungen belasten die Menschen in Städten und Gemeinden immer stärker. Sie mindern die Lebensqualität, gefährden die Gesundheit und bedrohen die wirtschaftliche Entwicklung. Bis 2050 wird Hitzestress weltweit allein aufgrund von Produktivitätseinbußen zu wirtschaftlichen Verlusten von 7,1 Billionen US-Dollar führen. Das World Economic Forum stuft die Gesundheitsbelastung der Beschäftigten und den damit verbundenen Verlust an Arbeitsproduktivität als eine der zentralen ökonomischen Risiken ein. Auch die gesundheitlichen Folgen sind immens. Eine halbe Million Menschen sterben jährlich weltweit an extremer Hitze. Hitze fordert mehr Todesopfer als Überschwemmungen, Hurrikane und Erdbeben zusammen und ist das tödlichste Klimarisiko.

Grün-Blaue Infrastrukturen sind kein Luxus, sie sind elementar für Lebensqualität und wirtschaftliche Entfaltung. Städte mit ausreichend Grün- und Wasserzonen sowie entsiegelten Flächen und einer leistungsfähigen blau-grünen Infrastruktur bleiben auch bei zunehmender Hitze funktionsfähig. Sie schützen die Gesundheit der Bevölkerung, sichern die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, senken Folgekosten und erhöhen die Attraktivität für Unternehmen und Fachkräfte. Investitionen in Hitzeschutz sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Handlungsdruck trifft auf knappe Kassen
Der klimaangepasste und wasserbewusste Umbau unserer Städte und Gemeinden ist notwendig – und kostet Geld. Investitionszwang trifft auf klamme Kassen. Während wasserwirtschaftliche Anlagen über Gebühren finanziert werden, sind Klimaanpassungsmaßnahmen, wie beispielsweise das Anlegen und das Unterhalten von Stadtgrün, von der allgemeinen kommunalen Haushaltslage abhängig.

Die Kommunen brauchen für die Klimaanpassung eine langfristig sichere Finanzierung. Weder komplizierte Förderprogramme noch kurzfristige Mittelbereitstellung können diese auf Dauer gewährleisten. Die Bundesregierung muss Hitzeschutz als Maßnahme zur Standortsicherung ernst nehmen und eine langfristig gesicherte Finanzierung für Präventions-, Anpassungs- und Investitionsmaßnahmen bereitstellen. Nur so lassen sich Produktivität, Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nachhaltig stärken.

Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ fordert die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a im Grundgesetz zu verankern, denn diese ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen dauerhaft und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und die Klimaanpassung rechtlich abgesichert, strategisch abgestimmt und langfristig finanziert umzusetzen.

Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“
Die Bundesingenieurkammer ist Partnerin der Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“. Von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) initiiert und koordiniert, besteht ein Netzwerk von Verbänden und Institutionen verschiedenster Fachdisziplinen. Die Allianz setzt sich für eine rasche und bundesweite Umsetzung wasserbewusster Stadtentwicklung ein. Sie fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft, Stadtentwicklung, Freiraumentwicklung, Straßenplanung, Wissenschaft, Praxis und Entscheidungsträgern.

„Wir müssen uns darauf einstellen, die ‚zwei Seiten einer Medaille‘ häufiger zu erleben. Hitze in den Städten und Überflutungen durch Starkregen. Hierauf können wir uns vorbereiten. Jede und jeder kann mit oft nur kleinen Anpassungen sein direktes Lebensumfeld so anpassen, dass Hitze und Überschwemmungen nicht zu persönlichen und Sachschäden führen.
Um hierbei mit Know-how und Ingenieurkompetenz zu helfen, ist die Bundesingenieurkammer der ‚Allianz für eine wassersensible Stadtentwicklung‘ beigetreten, ein Zusammenschluss von einer Vielzahl von Organisationen zur raschen und bundesweiten Umsetzung wasserbewusster Stadtentwicklung.“

Christoph F.-J. Schröder, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer

GModG im Eilverfahren verabschiedet

GModG im Eilverfahren verabschiedet 2125 1195 Bundesingenieurkammer

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist schneller als erwartet verabschiedet worden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Juli 2026 eine Organklage gegen das Gesetz zurückgewiesen hatte, setzte der Bundestag die zweite und dritte Lesung am 10. Juli 2026 kurzfristig per Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung. Noch am selben Tag stimmte das Parlament dem Gesetz zu. Auch der Bundesrat befasste sich unmittelbar mit dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz und rief den Vermittlungsausschuss nicht an. Ein entsprechender Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg fand keine Mehrheit.

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz nun stufenweise in Kraft treten. Die neuen Regelungen zum Heizungstausch sollen unmittelbar nach der Veröffentlichung gelten und könnten bereits in wenigen Wochen wirksam werden. Die Vorschriften der Art. 2 und 7 zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) treten sechs Monate nach der Verkündung in Kraft.  Für Neubauten gilt der Standard des Nullemissionsgebäudes künftig ab 2028 für öffentliche Gebäude und ab 2030 für alle weiteren Neubauten.

Parallel zu dieser Gesetzesentscheidung treten auch die gestern von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Damit werden die ordnungsrechtlichen Vorgaben des GModG und die Förderkulisse zeitgleich neu ausgerichtet. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme stärker marktwirtschaftlich auszurichten und Fördermittel gezielter einzusetzen.

Bundesingenieurkammer sieht Risiken für die Wärmewende
Die Bundesingenieurkammer sieht im Gebäudemodernisierungsgesetz erhebliche Schwächen für die praktische Umsetzung der Wärmewende. Nach ihrer Einschätzung fehlt ein konsistenter Transformationspfad, der Eigentümern und Planenden langfristige Orientierung für Investitionsentscheidungen bietet. Gleichzeitig erhöhe die komplexe Ausgestaltung des Gesetzes den Beratungsbedarf und das Risiko von Fehlinvestitionen, wenn Sanierungsmaßnahmen oder Heizsysteme gewählt werden, die sich aufgrund unsicherer Verfügbarkeit biogener Brennstoffe als nicht dauerhaft tragfähig erweisen. Die Bundesingenieurkammer befürchtet daher, dass Unsicherheit bei Investoren und Eigentümern notwendige Modernisierungsmaßnahmen verzögern könnten.

Kritisch bewertet die Bundesingenieurkammer zudem die zeitgleich in Kraft tretenden Änderungen der BEG-Förderung. Insbesondere die Anpassungen bei der Förderung der Gebäudehülle von Mehrfamilienhäusern sowie die Einschränkungen beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) könnten nach Einschätzung der Bundesingenieurkammer wichtige Anreize für energetische Sanierungen schwächen. Dadurch drohe eine Verlangsamung der Sanierungsdynamik in einem Gebäudebestand, dessen Modernisierung für das Erreichen der Klimaziele von zentraler Bedeutung ist.

Wachsende Anforderungen an die Planung
Für Ingenieurbüros bedeuten die neuen Regelungen vor allem einen höheren Beratungsaufwand und wachsende Anforderungen an die Planung. Eigentümer müssen die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben und der veränderten Förderkulisse in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass Projekte verschoben oder einzelne Sanierungsmaßnahmen aufgrund geringerer Förderanreize nicht umgesetzt werden. Gerade für planungsintensive energetische Gesamtsanierungen könnte dies notwendige Investitionen zur energetischen Modernisierung des Gebäudebestands ausbremsen.

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der reformierten BEG beginnt eine neue Phase der deutschen Gebäude- und Wärmepolitik. Die Auswirkungen der gleichzeitigen Anpassung von Ordnungsrecht und Förderkulisse werden sich erst in den kommenden Monaten im Sanierungsmarkt zeigen. Fachverbände wie die Bundesingenieurkammer befürchten jedoch, dass die hohe Komplexität der neuen Regelungen, eine geringere Planungssicherheit und reduzierte Förderanreize die Sanierungsdynamik abschwächen und damit das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor erschweren könnten.

Bauforschungsinstitute fordern Normen-Radikalkur

Bauforschungsinstitute fordern Normen-Radikalkur 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Deutschland könnte ein Drittel mehr Wohnungen bauen, wenn nicht die zu vielen und zu komplexen Normen den Neubau von Wohnungen bremsen würden. Mit weniger und vor allem besseren Normen hätte Deutschland erheblich mehr Wohnungen. Denn dadurch könnten die Gesamtkosten im Neubau um rund 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gesenkt werden. Dieses Fazit ziehen das Wohnungsbau-Institut ARGE (Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen) des Landes Schleswig-Holstein und das Institut für Bauforschung (IFB) des Landes Niedersachsen am 7. Juli in Berlin.

„Die Situation ist längst eskaliert. Der Normen-Frust in der Bauwirtschaft ist enorm. Die Fülle an Vorschriften ist aus dem Ruder gelaufen. Wer mehr Wohnungen bauen will, muss dringend bei den Normen ‚abrüsten‘ und sie wieder zu dem machen, was sie waren: Ein Werkzeug, um Kosten zu senken. Deutschland braucht eine schnelle und mit Verstand gemachte Radikalkur bei den Normen“, fordern ARGE-Institutsleiter Prof. Dietmar Walberg und IFB-Direktorin Heike Böhmer.

Die Bauforscher konstatieren, dass Deutschland sich „vernormt“ habe. Die ARGE und das IFB fordern jetzt einen „schnellen und konsequenten Kurswechsel“ bei der Baunormung. Im Fokus der Bauforscher-Kritik: In Deutschland werden kontinuierlich immer neue, komplexere und schärfere Normen entwickelt, die einfache und kostengünstige Lösungen ausbremsen. Trotzdem machten Bund und Länder viele dieser Normen durch rechtliche Bestimmungen verbindlich.

Normen als Kostentreiber: Neubau 20 Prozent teurer
„Genau das macht den Neubau von Wohnungen immer teurer: Normen treiben die Baukosten enorm nach oben. Beim Neubau von Wohnungen hat es seit dem Jahr 2000 bundesweit eine Kostenexplosion um rund 245 Prozent gegeben. 20 Prozent des Kostenanstiegs gehen dabei auf das Konto des ständigen Nach-oben-Schraubens von Normenstandards. Konkret bedeutet das: Normen haben in den letzten 25 Jahren die Gesamtkosten beim Neubau um rund 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche teurer gemacht. Die Folge: Es wird weniger gebaut“, sagt Prof. Dietmar Walberg.

Der Leiter des schleswig-holsteinischen Bauforschungsinstituts spricht von einer „katastrophalen Schockstarre“ im Wohnungsbau. Dahinter stecke auch die Überregulierung durch Normen. „Insgesamt zwingt das den Wohnungsbau seit Jahren mehr und mehr in die Knie“, so Prof. Dietmar Walberg.

Heute 3-fach so hoch: Arbeitsaufwand beim Schallschutz
Als ein Beispiel führen die Wissenschaftler der ARGE und des IFB den Schallschutz an: „Da ist jedes Maß verlorengegangen. Seit 2015 haben sich der Arbeitsaufwand und die Kosten, die hinter der Normung zum Schallschutz stecken, verdreifacht. Der Schallschutz muss jetzt nämlich aufwändig rechnerisch nachgewiesen werden – und zwar detailliert – für jeden Raum einzeln. Ohne komplexe Bauphysik-Software ist das gar nicht mehr möglich“, sagt IFB-Direktorin Heike Böhmer.

Am Schallschutz machen die Bauforscher die „Absurdität von Normung“ konkret: So sei es bei einem Wohnhaus in Wesel um den „Schallschutzbedarf“ bei Balkonen gegangen. „Eine Überschreitung von nur 1 bis 3 Dezibel hätte die Verglasung aller Balkone notwendig und sie damit allerdings auch unbezahlbar gemacht. Man muss sich das vor Augen führen: Eigentlich sollen Balkone die Lebensqualität der Menschen verbessern. Aber weil die Lärmbelastung ganz knapp über dem Orientierungswert lag, wurden die Balkone gar nicht erst gebaut“, schildert Prof. Dietmar Walberg.

Die Forderung der Bauforschungsinstitute ARGE und IFB ist klar: Normen müssen wirtschaftliche Lösungen bieten. Um das zu garantieren, soll eine unabhängige Stelle jede Änderung bei der Normung künftig intensiv prüfen, bevor diese verbindlich wird.

„Es geht darum, genau festzustellen: Was bedeuten neue oder komplexere Normen für den Bau und vor allem auch für die Baukosten“, so Prof Dietmar Walberg.

Komplexere Normen – mehr und teurere Mängel und Schäden
Die Forscher warnen: Normung hat zunehmend negative Folgen für Wohngebäude.

„Fatal ist, dass die Qualität der Gebäude durch immer komplexere Normen nicht steigt. Im Gegenteil: Die Anzahl und vor allem die Kosten der Bauschäden haben stark zugenommen“, sagt Heike Böhmer. Die Direktorin des Instituts für Bauforschung kritisiert, dass „einzelne Normen am grünen Tisch wie Stellschrauben nach oben gedreht werden“ – ohne dabei allerdings ihre Wirkung auf das gesamte Gebäude im Blick zu haben.

Ein Paradebeispiel dafür sei die Energieeffizienz: „Die stellt oft nur eine Scheinqualität auf dem Papier dar. Da werden Solo-Auflagen für die Fenster, für die Wärmedämmung und für die Heizungstechnik gemacht. Alles wird in der Theorie maximal ausgereizt. Und am Ende steht da ein Haus – völlig überdämmt, luftdicht, nur noch funktionssicher mit wartungsaufwändiger Lüftungstechnik ausgestattet, mit hochkomplexer, reparaturanfälliger Heizungs- und Reglungstechnik. Insgesamt also viel zu teuer, oft mit Baumängeln und erheblichen Risiken zum Beispiel für Feuchtigkeitsschäden“, so IFB-Direktorin Heike Böhmer.

Feuchtigkeitsschäden und Schäden an der Baukonstruktion machen nach Auswertungen des Bauforschungsinstituts fast zwei Drittel der Bauschäden aus, die durch Versicherungen reguliert werden. „Und das liegt nicht daran, dass wir nicht planen und nicht bauen können. Das liegt vor allem an der zunehmenden Komplexität“, so Heike Böhmer. Außerdem sei es teuer: Der durchschnittliche Aufwand je Schadensfall habe sich in gut zehn Jahren (von 2013 bis 2024) beinahe verdoppelt – auf fast 14.000 Euro pro reguliertem Fall.

Die Messlatte für den Wohnungsbau technisch immer höher zu legen, führe immer häufiger dazu, dass immer weniger gebaut werde. „Genau das hat die Politik noch nicht verstanden. Aber wenn Handwerker daran verzweifeln, das zu bauen, was ihnen an neuen Auflagen vorgegeben wird, dann ist der Punkt erreicht, wo Bund und Länder Normen für technische Lösungen zurückdrehen müssen. Und an dem Punkt sind wir längst angekommen“, so ARGE-Chef Prof. Dietmar Walberg.

Robust und günstig: „Gebäude-Typ E“ als Basis-Standard etablieren
Die Bauforschungsinstitute ARGE und IFB fordern deshalb eine konsequente „Wende im Wohnungsbau“: „Es ist höchste Zeit, die Idee des ‚Gebäude-Typs E‘ umzusetzen und einfaches, kostengünstiges Bauen wieder zu ermöglichen“, so Heike Böhmer. Die Qualität bleibe trotzdem gut: resilient und funktionssicher. Mit robuster Substanz und wenig Instandhaltung – und damit zukunftssicher und nachhaltig. „Es gibt keine kostspieligen Extras: Auf komplexe und wartungsintensive Technik kann vielfach verzichtet werden. Aber auch bei der Ausstattung sollte man einen Gang zurückschalten: Die Zahl der Steckdosen im Kinderzimmer oder Bad lässt sich in den meisten Fällen reduzieren. Das ist nur ein Beispiel, mit dem sich Geld sparen lässt“, so Prof. Walberg.

Bund und Länder sollten verstärkt einen „Basis-Standard-Wohnungsbau“ fördern und damit deutlich günstigere und vor allem mehr Wohnungen schaffen. „Wenn der Bauherr am Ende mehr will, dann muss er einen höheren Standard bestellen und auch bezahlen. Aber es darf nicht länger einen ‚Nur-High-End-Standard‘ im Wohnungsbau geben. Ziel muss ein reduzierter, robuster Basis-Standard als gängige Wohnungsbau-Variante sein“, fordern IFB-Direktorin Heike Böhmer und ARGE-Institutsleiter Prof. Dietmar Walberg.

Außerdem müsse die Umsetzung eines „Basis-Standards“ rechtlich besser ermöglicht werden: „Dringend notwendig ist ein ‚Gebäude-Typ-E-Gesetz‘“, sagt Baurechtsexperte Michael Halstenberg. Die Bundesregierung lasse sich seit über einem Jahr Zeit, das auf den Weg zu bringen. „Wichtig dabei ist, dass es Erleichterungen und keine neuen rechtlichen Anforderungen gibt. Es darf also nicht komplizierter werden, einfacher zu bauen. Denn Projektentwickler und Bauunternehmer werden nicht einfacher und günstiger bauen, solange ihnen das rechtlich auf die Füße fallen kann. Wenn sie Klagen – zum Beispiel wegen eines rechnerisch zu niedrigen Schallschutzes – befürchten müssen und dabei im schlimmsten Fall den Umbau des Hauses riskieren, lassen sie die Finger davon“, so Michael Halstenberg. Deshalb müsse das Bauvertragsrecht dringend ein „Gebäude-Typ-E-Update“ bekommen.

Kritischer Punkt der DIN-Normung: Kaum Einfluss von Bauunternehmen und Bauherren auf Normen
„Deutschland hat die Chance, mit weniger und vor allem besseren Normen mehr Wohnungen zu bauen“, so die Forschungsinstitute ARGE und IFB. Beide wenden sich aber nicht nur gegen die Fülle der Baunormen und gegen deren Komplexität. Scharfe Kritik kommt von den Bauforschern auch an dem System: „Im Gegensatz zu Produktherstellern und Wissenschaftlern haben Bauunternehmen und Bauherren faktisch kaum Einfluss auf die Entwicklung von Baunormen. Dennoch tragen sie am Ende die finanziellen Folgen: Die immer zahlreicheren und schärferen Normen treiben die Kosten im Wohnungsbau in die Höhe, ohne dass dadurch die tatsächliche Qualität der Gebäude steigt“, sagt Prof. Dietmar Walberg. Damit bringe Normung nicht mehr den versprochenen gesellschaftlichen Nutzen.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      Datenschutz-Übersicht

      Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

      Zur Datenschutzerklärung