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3 Fragen – 3 Antworten | Evelyne Gebhardt MdEP

3 Fragen – 3 Antworten | Evelyne Gebhardt MdEP 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Evelyne Gebhardt

Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Im Mai 2019 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Dies hat die Bundesingenieurkammer zum Anlass genommen und EU-Politikerinnen und EU-Politiker gefragt, wie sie sich zukünftig in Europa für die Themen von Ingenieurinnen und Ingenieuren stark machen wollen.

Petra Kammerevert MdEP (S&D-Fraktion), Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung

Markus Ferber MdEP (EVP-Fraktion), Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand im Europäischen Parlament

Petra Kammerevert MdEP, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung

Dr. Andreas Schwab MdEP (EVP-Fraktion), Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Nicola Beer MdB (FDP), Spitzenkandidatin der Freien Liberalen

Alle Informationen rund um die Europawahl

Derzeit läuft das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI. Auch mit Initiativen wie dem Dienstleistungspaket greift die EU-Kommission immer wieder direkt oder indirekt die freiberuflichen Strukturen in Deutschland an. Wie werden Sie sich für den Schutz der bewährten freiberuflichen Strukturen einsetzen und bspw. weitere Restriktionen der Kommission verhindern?

Meine jahrelange Erfahrung im Binnenmarkt und Verbraucherschutz Ausschuss hat mir gezeigt, wie wichtig es ist, eindringlich zu sein. Sie haben den Vorschlag der EU-Kommission zum Dienstleistungspaket angesprochen. Den haben wir damals ganz klar abgelehnt. Er hätte eine unübersichtliche Bürokratiestruktur aufgebaut und Qualitäts- und Leistungsstandards in Frage gestellt. In der nächsten Legislaturperiode werde ich mich natürlich weiterhin für die Interessen der Freien Berufe einsetzen und schädliche, den Wohlfahrtsstaat abbauenden Maßnahmen, entschieden bekämpfen. In der SPD setzen wir alles daran, berufsrechtliche Bindungen, die Professionalität und Qualität gewährleisten, zu wahren. Das machen wir indem wir hochwertige, die sozialen Errungenschaften respektierende Regeln erarbeiten und verabschieden und gegen Vorschläge, die diesen Zielen nicht gerecht werden, stimmen.

Die deutsche Planerlandschaft setzt sich vor allem aus einer Vielzahl kleiner und mittelständischer Büros zusammen. Aus unserer Sicht ist diese Struktur Garant für die unabhängige qualitätvolle Erbringung von Planungsleistungen. Auch hat sie sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährt. Was werden Sie auf EU-Ebene zum Schutz dieser Strukturen beitragen?

Wie gesagt, in aller erster Linie geht es uns um Qualität und Professionalität im Interesse der Allgemeinheit. Auf Europäischer Ebene ist es unsere Aufgabe, zu prüfen, dass nur Vorschriften, die eben diese Ziele gewährleisten, verabschiedet werden. Wir brauchen keine unnötigen bürokratischen Strukturen. Uns ist bewusst, dass gewisse Gremien aufgrund ihrer Landschaft bedingten Besonderheiten, eine Regulierung auf nächster Ebene benötigen. Ferner fordern wir die Kommission, wenn Bedarf, zum Handeln auf, etwa in der Form Parlamentarischer Fragen. Das war zum Beispiel letzten November der Fall, als ich, auf Wunsch des spanischen Ingenieuren Verbandes COGITI, die Kommission aufgefordert habe, den Europäischen Berufsausweis auf das Ingenieuren Gremium zu erstrecken.

Die Digitalisierung ist in aller Munde. Die Ingenieurinnen und Ingenieure stehen diesem Wandel offen gegenüber. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die digitalen Planungsprozesse voranzubringen und gleichzeitig kleine und mittlere Planungsstrukturen mitzunehmen?

Digitale Planungsprozesse oder „Building Information Modeling“ ermöglichen den simultanen Zugriff auf alle Daten während der Arbeit an einem Gebäudemodell und damit den gemeinsamen Wissensaustausch zwischen Ingenieuren, Architekten und Bauherren. Das ist für mittelständige Ingenieurbüros ganz besonders vorteilig. Digitale Planungsprozesse können deren Kosten verringern.

Beibehaltung der bewährten Vergabepraxis | Appell an Bundesminister Altmaier

Beibehaltung der bewährten Vergabepraxis | Appell an Bundesminister Altmaier 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 22. Februar 2019 hat die Bundesingenieurkammer in einem gemeinsamen Schreiben mit der Bundes-architektenkammer und dem AHO an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier appelliert, die bisherige Ausschreibungs- und Vergabepraxis bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen gegenüber der Europäischen Kommission und notfalls auch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen.

Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV eingeleitet. In diesem ist geregelt, dass bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen nur der Wert für Lose gleichartiger Leistungen zusammenzurechnen ist. Die EU-Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 8 RL 2014/24/EU wonach grundsätzlich der geschätzte Gesamtwert aller Lose zusammenzurechnen ist.

Das Schreiben wurde ebenfalls zur Information an die Bundesminister Seehofer (BMI) und Scheuer (BMVI) geschickt, mit deren Häusern sich das Bundeswirtschaftsministerium zum weiteren Vorgehen in dieser Sache abstimmen will.

Parlamentarischer Abend der BIngK 2019

Parlamentarischer Abend der BIngK 2019 2560 2560 Bundesingenieurkammer

So überbrachte Marco Wanderwitz, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, die besten Wünsche von Bundesminister Seehofer und bedankte sich in seinem Grußwort „für die stets gute Zusammenarbeit“.  Des Weiteren betonte er, dass es gut ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure brauche, um die Zukunft meistern zu können und versicherte: „Das Bundesbauministerium unterstützt das Anliegen der Bundesingenieurkammer zur Einheitlichkeit der Ingenieurgesetze und damit zur Anerkennung der Berufsbezeichnung ‚Ingenieurin/Ingenieur‘.“ Wichtig sei jedoch auch, Ingenieurinnen und Ingenieuren eine gute Perspektive bei angemessenem Auskommen zu bieten. In dem Zusammenhang betonte der Parlamentarische Staatssekretär: „Wie auch immer der EuGH in Sachen HOAI entscheidet, das BMI wird sich auch zukünftig für den qualitätsfördernden Leistungswettbewerb und faire vertragliche Grundlagen im Interesse der Planerinnen und Planer einsetzen. Das Bundesinnenministerium wird stets ein zuverlässiger Partner für die in Deutschland tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure sein.“

Hans-Ullrich Kammeyer, BIngK-Präsident ging in seiner Rede auf die Leistungen und die Herausforderungen der vergangenen 30 Jahre ein. „In dieser Zeit haben wir uns zu gefragten Ansprechpartnern von Politik, Wirtschaft
und Verwaltung für alle ingenieurspezifischen Fragestellungen entwickelt. Aber darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Die Digitalisierung wirkt sich bereits jetzt in allen Bereichen der Baubranche aus – BIM ist dabei ein Baustein und jetzt ist es an uns, die Veränderungen durch BIM mittelstandsfreundlich zu ge­stalten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass auch zukünftige Generationen in unserem Land darauf vertrauen können, eine qualitätvolle Ingenieurausbildung zu erhalten. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen. Ich danke allen, die die Arbeit der Bundesingenieurkammer unterstützt haben und weiterhin unterstützen.“

>Neben Marco Wanderwitz nahmen auch zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier an der feierlichen Veranstaltung teil. So war beispielsweise die Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, Mechthild Heil MdP (CDU) sowie viele weitere Mitglieder des Ausschusses vertreten. Mitglieder des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur gratulierten ebenfalls persönlich zum runden Jubiläum. Aus alter Verbundenheit feierte auch die ehemalige Bundesbauministerin Barbara Hendricks MdP (SPD) das 30-jährige Bestehen der Bundesingenieurkammer.

BIngK übergibt Positionspapier zur Wohnungsbauförderung

BIngK übergibt Positionspapier zur Wohnungsbauförderung 1563 1563 Bundesingenieurkammer

Gemeinsam mit dem Verbändebündnis „Aktion Impulse für den Wohnungsbau“ hat die Bundesingenieurkammer am 13.02.2019 ein gemeinsames Positionspapier zur Wohnungsbauförderung an die Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Wohnen Stadtentwicklung und Kommunen Mechthild Heil (CDU/CSU) übergeben.

Darin wird u.a. die von der Bundesingenieurkammer im Rahmen des Wohngipfels eingebrachte wesentliche Forderung zur Verankerung einer Folgekostenabschätzungen in den Gesetzgebungs- und Normungsprozessen nochmals unterstrichen.

Frau Heil sagte zu, die Positionen des Verbändebündnisses auch in die Arbeit der Bauausschusses mit aufzunehmen. Der ständige Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen wurde vom Deutschen Bundestag am 25. April 2018 eingesetzt.

Im Verbändebündnis „Aktion Impulse für den Wohnungsbau“ haben sich 33 Kammern und Verbände der Wertschöpfungskette Bau zusammengeschlossen, um die politischen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu verbessern.

BIngK feiert 30-jähriges Bestehen

BIngK feiert 30-jähriges Bestehen 833 833 Bundesingenieurkammer

Seit ihrer Gründung am 17. Februar 1989 setzt sich die Bundesingenieurkammer bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

Während dieser Zeit hat sie zahlreiche Gesetze und Verordnungen mit ihrer Expertise unterstützt und damit wesentlich zur Beachtung sicherheitsrelevanter ingenieurtechnischer Grundsätze beitragen. Mit dem ‚Deutschen Ingenieurbaupreis‘ oder den Titelverleihungen für die ‚Historischen Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland‘ hat die Bundesingenieurkammer darüber hinaus Formate ins Leben gerufen, um für den vielseitigen Beruf der Ingenieurin/des Ingenieurs zu werben.

Marco Wanderwitz, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: „Für die stets gute Zusammenarbeit möchte ich mich herzlich bedanken und Ihnen meine Glückwünsche zum 30-jährigen Bestehen der Bundesingenieurkammer überbringen.Die Ingenieurinnen und Ingenieure in unserem Land leisten mit großem Verantwortungsbewusstsein eine hervorragende Arbeit bei wichtigen gesellschaftlichen Anliegen. Ingenieurinnen und Ingenieure formen Lebensräume aktiv; sie entwickeln, planen und bauen für die Zukunft. Um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, brauchen wir in Deutschland gut ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure. Menschen, die um die Ecke denken, die kreativ sind und immer wieder von neuem bestrebt sind, unsere komplexe, schnelllebige Welt lebenswert zu formen, zu gestalten und zu erhalten. Das Bundesinnenministerium wird stets ein zuverlässiger Partner für die in Deutschland tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure sein.“

Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Dass wir uns in den vergangenen drei Jahrzehnten zu gefragten Ansprechpartnern von Politik, Wirtschaft und Verwaltung für alle ingenieurspezifischen Fragestellungen entwickelt haben, zeigt, dass wir vieles richtig gemacht haben und auf einem sehr guten Weg sind.
Mehr denn je gilt es aber auch, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen, beispielsweise dem Thema Digitalisierung und deren Auswirkungen auf den Berufsstand, oder aber dafür Sorge zu tragen, dass auch künftige
Generationen eine qualitativ hochwertige Ingenieurausbildung erhalten. Dafür werden wir uns weiterhin stark machen. Ich danke allen, die die Arbeit der Bundesingenieurkammer unterstützt haben und weiterhin unter-stützen.“

Gefeiert wird das Jubiläum während des Parlamentarischen Abends am 19. Februar 2019, zu dem die Bundesingenieurkammer 150 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Länderingenieurkammern erwartet.

EUROPAWAHL 2019 | Wahlprüfsteine der planenden Berufe

EUROPAWAHL 2019 | Wahlprüfsteine der planenden Berufe 628 660 Bundesingenieurkammer

Europa steht vor großen Veränderungen: Migration, Demographie, Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, der technische Fortschritt und nicht zuletzt der Brexit sind große Herausforderungen für Politik und Gesellschaft. Die Aufgaben der Gegenwart können nicht von einzelnen Mitgliedstaaten alleine gelöst werden. Impulsgeber muss hier die Europäische Union sein.

Angesichts der großen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Planungs- und Bausektors und der immensen Aufgaben wollen auch Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen einen Beitrag zur gegenwärtigen Debatte um die Zukunft der EU leisten. Wir benötigen dabei die Unterstützung des Europäischen Parlaments, um gemeinsam die Herausforderungen zu bewältigen. Mit den Wahlprüfsteinen der planenden Berufe fordern wir die zur Wahl antretenden Parteien auf, Stellung zu beziehen.

17. buildingSMART-Anwendertag| BIngK ist erneut ideeller Kooperationspartner

17. buildingSMART-Anwendertag| BIngK ist erneut ideeller Kooperationspartner 700 700 Bundesingenieurkammer

Vom 25. bis 28. März 2019 treffen sich rund 500 Teilnehmende zum buildingSMART International Standards Summit in Düsseldorf. Im Mittelpunkt der internationalen Konferenz zur Digitalisierung der Bauwirtschaft steht die weitere Entwicklung offener und herstellerneutraler Standards und Schnittstellen.

Direkt im Anschluss, am 29. März 2019, findet am gleichen Ort der 17. buildingSMART-Anwendertag statt, der erneut gut 35 Vorträge zu aktuellen und praxisrelevanten Themen rund um BIM und Digitalisierung der Bau-
und Immobilienwirtschaft bieten wird.

Die Bundesingenieurkammer unterstützt beide Veranstaltungen erneut als ideeller Partner.

Vertragsverletzungsverfahren | Vergaberecht

Vertragsverletzungsverfahren | Vergaberecht 1655 1655 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Kommission hat am 24.01.2019 an insgesamt 15 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ein Aufforderungsschreiben hinsichtlich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen verschickt.

Hierbei handelt es sich um die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Gegenstand sind die Vergaberichtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/23/EU.), die von den Mitgliedstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden mussten.

In dem an Deutschland gerichteten Aufforderungsschreiben wird u.a. § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV beanstandet. In diesem ist geregelt, dass bei Planungsleistungen nur der Wert für Lose gleichartiger Leistungen zusammenzurechnen ist. Die EU-Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 8 RL 2014/24/EU, wonach grundsätzlich der geschätzte Gesamtwert aller Lose zusammenzurechnen ist. Eine Sonderregelung für Planungsleistungen, wie sie im deutschen Recht besteht, sei in der Richtlinie nicht vorgesehen.


Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Die Bundesingenieurkammer wird sich für den Erhalt der derzeitigen Regelung einsetzen und sich diesbezüglich mit weiteren Akteuren abstimmen.

Die Bundesingenieurkammer hat am 22.02.2019 in einem gemeinsamen Schreiben mit BAK und AHO an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier appelliert, die bisherige Ausschreibungs- und Vergabepraxis bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen gegenüber der Kommission und notfalls auch gegenüber dem EuGH zu verteidigen. Das Schreiben wurde ebenfalls zur Information an die Bundesminister Seehofer (BMI) und Scheuer (BMVI) geschickt, mit deren Häusern sich das BMWi zum weiteren Vorgehen in dieser Sache noch abstimmen wird.

Die BIngK zu Gast bei Sts. Dr. Gerhard Schulz (BMVI)

Die BIngK zu Gast bei Sts. Dr. Gerhard Schulz (BMVI) 316 315 Bundesingenieurkammer

Am 4. Februar 2019 war die Bundesingenieurkammer zu Gast bei Dr. Gerhard Schulz, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. In dem Gespräch ging es vor allem um die Themen Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens und die Herausforderung Fachkräftegewinnung, die neue „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ (IGA) und vor allem um den Wettbewerb „Deutscher Brückenbaupreis“, für den das BMVI die Schirmherrschaft innehat.

Für die BIngK nahmen Präsident Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer und Hauptgeschäftsführer RA Martin Falenski an dem überaus zielführenden Austausch teil.

v.l.n.r. Prof. Dr. Marzahn (BMVI), Dr. Schulz (BMVI), Kammeyer (BIngK), Falenski (BIngK)

BIngK zur Novellierung des JVEG

BIngK zur Novellierung des JVEG 1642 1641 Bundesingenieurkammer

Der Ausschuss Sachverständigenwesen hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 die Stellungnahme der BIngK zur Novellierung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz unterstützt.

Diese wurde aus den Rückläufen der Sachverständigen bzw. der Länderkammern von der Bundesingenieurkammer erstellt und an das zuständige Referat des BMJV übermittelt.

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