Allgemein

Verkehr, Quartier, Kultur. Die neuen Infrastrukturen bauen.

Verkehr, Quartier, Kultur. Die neuen Infrastrukturen bauen. 150 30 Bundesingenieurkammer

Strategiepapier zum Ettersburger Gespräch 2017

Am 21. und 22. September 2017 trafen sich 100 Entscheider aus Politik, Bau- und Immobilienbranche auf Schloss Ettersburg bei Weimar. Sie diskutierten das Thema „Verkehr, Quartier, Kultur. Die neuen Infrastrukturen bauen“ anhand von aktuellen Praxisbeispielen wie der Elbphilharmonie Hamburg oder der Düsseldorfer U-Bahnstrecke Wehrhahn-Linie. Dabei beleuchteten kommunale Projektleiter, Architekten und Ingenieure aus unterschiedlichen Blickwinkeln die Herausforderungen umfassender Bauvorhaben. Die Prozessqualität sei entscheidend für das Gelingen komplexer Infrastrukturprojekte. Bereits in der Vorbereitungsphase, der sogenannten Phase Null, sollten alle Beteiligten mit einbezogen werden, um partnerschaftlich zum Ziel zu gelangen. Allgemeingültige Lösungen gebe es nicht: Jedes Projekt erfordere ein Aushandeln der Beteiligten und den unbedingten Willen der am Bau Beteiligten zum Bauwerk, um lösungsorientiert und zielgerichtet zu agieren.

Weltwirtschaftsforum: Regulierung kein Hindernis für Wettbewerbsfähigkeit

Weltwirtschaftsforum: Regulierung kein Hindernis für Wettbewerbsfähigkeit 400 400 Bundesingenieurkammer

Das Schweizer Weltwirtschaftsforum (WEF) hat seinen „Global Competitiveness Report 2017–2018“ veröffentlicht. Darin weisen die Autoren unter anderem darauf hin, dass die Regulierung von Arbeitsmärkten keineswegs zu einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit führe, sondern sie unter Umständen sogar verbessere.
Voraussetzung hierfür sei allerdings die Kombination aus Flexibilität und einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerrechte.

Die Bundesingenieurkammer kritisiert seit langem das Vorgehen der Europäische Kommission (KOM) gegen die regulierten Berufe in Deutschland. Zu nennen sind hier insbesondere das so genannte Dienstleistungspaket, wie auch die Klage der KOM im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission mit der Forderung nach Aufgabe der Preisbindung v.a. im Hinblick auf die Mindestsätze an einem Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe.

In seinem Bericht konstatiert das WEF, dass die Arbeitsmärkte älterer EU-Mitglieder in den vergangenen zehn Jahren deutlich flexibler geworden seien. Dies führen die Forscher vor allem darauf zurück, dass „zwischen 2004 und 2007 neue Mitglieder mit weniger rigiden Arbeitsgesetzen aufgenommen wurden. Dies habe in vielen Ländern zu sinkender Arbeitslosigkeit geführt. Zugleich habe diese Entwicklung aber auch eine Gegenreaktion provoziert: Die EU sei zuweilen als Projekt wahrgenommen worden, das die Rechte der Arbeitnehmer nicht genügend schütze. Ein flexibler Arbeitsmarkt und ein angemessener Schutz der Arbeitnehmerrechte schlössen einander allerdings nicht aus – im Gegenteil: Länder wie Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, die Schweiz und die Niederlande zeigten, dass Regierungen, die beide Ziele verfolgten, sowohl einen effizienten Arbeitsmarkt als auch ein geringes Niveau von Ungleichheit erreichen könnten.“ (Quelle: F.A.Z.)

In ihrem jährlichen Bericht untersuchen die Ökonomen der WEF entscheidende Faktoren, die zu Produktivität und Wohlstand eines Landes und damit zu seiner Wettbewerbsfähigkeit beitragen. In der vom WEF aktuell veröffentlichten Rangliste der wettbewerbsfähigsten Länder der Welt steht Deutschland wie im Vorjahr auf Platz fünf.

Künftige Nutzung der Bauakademie Berlin | BIngK-Präsident Kammeyer Mitglied der Jury

Künftige Nutzung der Bauakademie Berlin | BIngK-Präsident Kammeyer Mitglied der Jury 150 150 Bundesingenieurkammer

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) hat heute die Ausschreibung für den Interdisziplinären Wettbewerb zur Neugestaltung und künftigen Nutzung der Bauakademie in Berlin veröffentlicht. Sie richtet sich sowohl an Architekten, Ingenieure und Stadtplaner wie auch an Ausstellungsgestalter und Veranstaltungsagenturen, die möglichst als Teams zusammenarbeiten sollen. Über die Zukunft der Schinkel’schen Bauakademie wurde in den vergangenen Monaten in drei Dialogforen mit mehreren hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern öffentlich diskutiert. Die Ergebnisse der Foren stellen die Grundlage für den Programmwettbewerb dar. Der international besetzten Jury gehört auch der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Kammeyer an. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen im Anschluss in einen offenen Realisierungswettbewerb einfließen. Baubeginn könnte dann ab 2021 sein.

Mitglieder der Jury|Preisrichter sind:

  • Giovanna Borasi, Architektin, Canadian Centre of Architecture, Montreal
  • Nikolaj Sveistrup, Architekturvermittler, Danish Architecture Center, Kopenhagen
  • Eva Franch I Gilabert, Architektin, Storefront for Art and Architecture, New York
  • Barbara Ettinger-Brinckmann, Architektin und Präsidentin der Bundesarchitektenkammer e. V.
  • Prof. Dr. Elisabeth Merk, Architektin, Stadtbaurätin und Präsidentin der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, München
  • Heiner Farwick, Architekt und Präsident des BDA, Berlin
  • Prof. Dr. Bernd M. Scherer, Intendant Haus der Kulturen der Welt,Berlin
  • Regula Lüscher, Senatsbaudirektorin, Land Berlin
  • Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMUB
  • Hans-Ulrich Kammeyer, Bauingenieur und Präsident der Bundesingenieurkammer

Terminübersicht

16.10.2017
Ausgabe der Unterlagen für den Programmwettbewerb

26.01.2018
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten

März 2018
Entscheidung der Jury des Programmwettbewerbs

2018
Realisierungswettbewerb

2019
Planung, Bauvorbereitung, Ausschreibung

2020 – 2022
Baudurchführung, Ausstattung

2023
Eröffnung / Inbetriebnahme

Auftakt zum Branchendialog „Digitaler Hochbau“ mit Beteiligung der BIngK

Auftakt zum Branchendialog „Digitaler Hochbau“ mit Beteiligung der BIngK 270 122 Bundesingenieurkammer

Gemeinsam mit Bauindustrie-, Maschinenbau-, Architekten- und Ingenieurverbänden eröffnetenWirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig und Baustaatssekretär Gunther Adler am 15.09.2017 die Auftaktsitzung für den Branchendialog „Digitaler Hochbau“. Die führenden Vertreterinnen und Vertreter von BAK, BIngK, HDB, ZDB, BVBS und VDMA werden in einem Beirat als zentralem Organ des Branchendialogs die Vernetzung der Akteure der Wertschöpfungskette Bau verstärken und Lösungen auf den Weg bringen.

Adler: „Mit dem Branchendialog wollen wir den digitalen Transformationsprozess im Planungs- und Baubereich politisch flankieren und konzentriert auf den Hochbaubereich unterstützen. Durch den Austausch der beteiligten Akteure können Synergieeffekte für die bereits bestehenden vielfältigen Initiativen geschaffen werden. Anstatt viel Zeit für die Vorbereitung großer Lösungen verstreichen zu lassen, haben wir in den vergangenen Jahren mit unseren Pilotprojekten im Bundeshochbau, wenn auch zunächst auf Projektabschnitte begrenzt, wertvolle Erfahrungen gesammelt. Im Sinne eines ‚Bottom-up-Ansatzes‘ werden wir gemeinsam mit den zentralen Vertretern des Planens und Bauens die Digitalisierung voranbringen, ohne ressourcenintensive Doppelstrukturen zu schaffen.“

Machnig: „Die deutsche Bauwirtschaft ist mit mehr als 2,2 Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber in Deutschland. Dabei haben 90 Prozent der Betriebe des Bauhauptgewerbes weniger als 20 Beschäftigte. Die Wertschöpfungskette Bau ist damit nicht nur eine tragende Säule der mittelständigen Wirtschaft, sondern ein ganz zentraler Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Wir müssen daher alles dafür tun, damit die Bau- und Immobilienwirtschaft auch international wettbewerbsfähig bleibt. Wie in anderen Branchen auch ist die Digitalisierung ein zentraler Schlüssel hierfür. Vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen müssen bei diesem Prozess „mitgenommen“ werden. Wir haben im Bundeswirtschaftsministerium mit den mittlerweile vierzehn Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren ein wichtiges Instrument umgesetzt, um den Mittelstand mit zielgenauer Beratung zu unterstützen.“

Die heutige Auftaktsitzung knüpft an die erfolgreiche Konferenz „Digitalisierung im Hochbau“ vom Mai dieses Jahres an. Mit dem Branchendialog setzen Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministeriums zusammen mit den Vertretern der Wertschöpfungskette Bau den Weg der schrittweisen, mittelstandsfreundlichen digitalen Transformation fort.

Quelle: BMUB
Bildquelle: BMUB/Nina Wettern

Positionspapier |„Fünf Szenarien für die Zukunft Europas“

Positionspapier |„Fünf Szenarien für die Zukunft Europas“ 2173 2173 Bundesingenieurkammer

Am 13. September 2017 hielt Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, seine Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament. Bereits im Frühjahr hatte Jean-Claude Juncker dem Euro­pa­par­lament in dem so ge­nann­ten Weißbuch seine fünf Szenarien für die Zukunft Europas vorgestellt.

Die planenden Berufe des Bauwesens in Deutschland als Teil der Freien Berufe begrüßen, dass durch diese „Fünf Szenarien“ die Diskussion über die Zukunft der EU angestoßen wurde. Dennoch gibt es aus Sicht der Architekten und Ingenieure in Deutschland Dis­kus­sions­bedarf über die konkrete Ausgestaltung – insbesondere, was die Rol­le der EU-Kommission angeht. Aktuelle Beispiele sind die Klage­er­­he­bung gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchst­sät­­zen der HOAI oder das Dienstleistungspaket, das die Europäische Kommission zu Beginn des Jah­res im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie vorgelegt hat.

Daher hat sich im Rahmen des so genannten Verbändegesprächs eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Beteiligt an dem Ar­beits­kreis waren die Vereinigung freischaffender Architekten Deutsch­lands, die Bundesarchitektenkammer und die Bundesinge­nieur­kam­­mer, die sich im Auftrag des Verbändege­sprächs bereit er­klärt ha­ben, ein Positionspapier zu erarbeiten. Das Papier setzt sich mit den fünf Szenarien für die Zukunft Europas auseinander und wurde inzwischen im Namen der Planerverbände an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verschickt.

Brücken verbinden | Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern gestartet

Brücken verbinden | Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern gestartet 1654 1655 Bundesingenieurkammer

Der bundesweite Schülerwettbewerb „JUNIORING“ der Ingenieurkammern ist gestartet. Ab sofort sind wieder kreative Nachwuchstalente gefragt! Das diesjährige Motto des Schülerwettbewerbs lautet: „Brücken verbinden“.

Aufgabe ist es, eine Fuß- und Radwegbrücke zu entwerfen und mit einfachen Baumaterialien wie Papier, Folie, Klebstoff, Schnur oder Stecknadeln zu bauen. Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien – Kategorie I bis Klasse 8 und Kategorie II ab Klasse 9. Anmeldeschluss ist der 30. November 2017.

Bei dem zweistufigen Schülerwettbewerb „JUNIORING“ loben die jeweiligen Kammern den Landeswettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Sieger des Landeswettbewerbs nehmen anschließend am Bundesentscheid und der Bundespreisverleihung in Berlin teil. Darüber hinaus vergibt die Deutsche Bahn erneut einen Sonderpreis für ein besonders erfolgreiches Mädchenteam.

Der Wettbewerb
Der Schülerwettbewerb findet inzwischen zum 13. Mal statt und wird getragen von zwölf Länderingenieurkammern sowie von der Bundesingenieurkammer. Mit rund 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für den Ingenieurberuf, um langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen zu begegnen. Im vergangen Jahr beteiligten sich 4.664 Schülerinnen und Schüler aus zwölf Bundesländern mit 1.793 Modellen. Der Anteil der angemeldeten Schülerinnen lag bei 34,6 Prozent.

UVgO auf Bundesebene in Kraft getreten

UVgO auf Bundesebene in Kraft getreten 150 80 Bundesingenieurkammer

Durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaus-haltsordnung am 2.09.2017 ist für den Bund die UVgO in Kraft getreten (BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 – II A 3 – H 1012-6/16/ 10003:003). Die UVgO ist damit für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden. Eine Veröffentlichung des BMF-Rundschreibens im Gemeinsamen Ministerialblatt ist beabsichtigt, wird aber noch einige Wochen dauern.

Die UVgO ist keine Rechtsverordnung i.S.d. Art. 80 GG. Daraus folgt, dass die Veröffentlichung der UVgO im Bundesanzeiger am 7. Februar 2017 seinerzeit aus sich heraus noch keine Rechtsverbindlichkeit entfaltet hat, sondern die Vorschriften erst durch die Anwendungsbefehle von Bund und Ländern in Kraft gesetzt werden mussten oder noch müssen. Dies ist nun für die Bundesebene durch das genannte Rundschreiben des BMF vom 1. September 2017 und der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO  geschehen.

Damit gilt die UVgO zunächst jedoch nur auf Bundesebene. In den Bundesländern ist zur Rechtsverbindlichkeit der UVgO noch die landesrechtliche Umsetzung im Rahmen der Landeshaushaltsordnungen erforderlich.

Position der Parteien vor der Bundestagswahl zur HOAI

Position der Parteien vor der Bundestagswahl zur HOAI 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Verbände und Kammern der planenden Berufe wollten im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 von den zur Wahl stehenden Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE und AfD wissen:

Wie setzen Sie sich für den Erhalt der bewährten Honorarordnung zur Sicherung der Planungs- und Bauqualität in Deutschland und auf europäischer Ebene ein?

CDU / CSU

„Mit der modernisierten Honorarregelung 2013 wurde der Interessenausgleich zwischen Planern und Bauherrn deutlich verbessert. Vertreter beider Marktseiten, also der Auftragnehmer und Auftraggeber, haben in einem offenen und konstruktiven Diskussionsprozess zum Erfolg dieser Novellierung beigetragen. Die HOAI 2013 beinhaltet aktuelle Honorare für umfassend modernisierte Leistungsbilder, die an die neuen Anforderungen im Bau- und Umweltrecht angepasst wurden. Für Beratungsleistungen führt die HOAI 2013 die bestehende Teilliberalisierung fort und stellt aktualisierte Leistungsbilder und Honorarempfehlungen bereit. Auf dieser Grundlage können Leistungsumfang und Höhe der Vergütung je nach konkretem Sachverhalt individuell vereinbart werden. Weiteren Änderungsbedarf in diesem Bereich sehen CDU und CSU derzeit nicht.“

SPD

„Wir bekennen uns zu Berufsregeln und Honorarordnungen, die Freien Berufen eine am Gemeinwohl orientierte Leistungserbringung ermöglichen und einen Preiswettbewerb auf Kosten der Qualität verhindern. Gegenüber der EU-Kommission haben wir uns in der vergangenen Legislaturperiode intensiv für den Erhalt von Berufsregelungen und Honorarordnungen eingesetzt – ohne den Binnenmarkt grundsätzlich in Frage zu stellen. Zuletzt hat der Bundestag auf Initiative der SPD-Fraktion gegen Teile des sog. ‚Binnenmarkt-Pakets‘ der Europäischen Kommission (Analyseraster und Notifizierungspflicht) eine Subsidiaritätsrüge bei der EU-Kommission erhoben, woraufhin die Vorschläge deutliche entschärft wurden. Zur außerdem geplanten sog. ‚Dienstleistungskarte‘ hat der Bundestag dank unserer Initiative ebenfalls wesentliche Änderungen gefordert. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Um dem Fachkräftemangel auch in den Freien Berufen entgegen zu wirken wollen wir die duale Berufsausbildung stärken und eine bessere Durchlässigkeit zur universitären Ausbildung gewährleisten. Lebenslanges Lernen wollen wir stärker fördern.“

FDP

„Die Freien Berufe in Deutschland sind mit Bezug auf die Arbeits- und Ausbildungsplatze, auf das Bruttoinlandsprodukt und im Hinblick auf gesellschaftliche Verantwortung durch ihre Breite und Vielfalt von herausragender Bedeutung für unser Gemeinwesen. Die freien Berufe in Deutschland stehen für Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Kreativität. Sie sind für uns Freie Demokraten von großer Bedeutung und eine entscheidende Säule unserer Marktwirtschaft. Wir Freie Demokraten fordern und starken die Stellung der freien Berufe, indem wir die hohen Standards für freie Berufe verteidigen wollen. Wir sprechen uns für die Beibehaltung der freiberuflichen Selbstverwaltung und dauerhaften Erhalt der berufsständischen Versorgungswerke und der HOAI aus. Dies werden wir so auch gegenüber der EU-Kommission vertreten. Das bewährte Ausbildungs- und Berufswesen sowie eine Wirtschaftsstruktur aus überwiegend klein- und mittelständischen Unternehmen, zu denen auch die freien Berufe zählen, sind die Basis für Wohlstand und Stabilität in Deutschland. Wir setzen uns für den Erhalt von Wohlstand und Stabilität ein.“

Bündnis 90 / Die Grünen

„Die Gebührenordnungen für Freie Berufe wollen wir in regelmäßigen Abständen überprüfen und an neue Anforderungen und die tatsächliche Kostenentwicklung anpassen. Die Gebührenhöhe soll die Erbringung unabhängiger, qualitativ hochwertiger Leistungen zu bezahlbaren Preisen sichern.“

Die Linke

„DIE LINKE will keinen Wettbewerb um den niedrigsten Preis, sondern um Planungsleistungen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, ökologischen Kriterien gerecht werden und eine gute, sichere Bezahlung der Leistungen bieten. Grundsätzlich lehnen wir es ab, bislang sinnvoll regulierte freiberufliche Tätigkeiten einem reinen Preiswettbewerb zu unterwerfen. Entsprechend haben wir uns in der Debatte zur HOAI-Novellierung positioniert. Auch wir fordern die Rückführung der originären Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI, um so den Preis- und Dumpingdruck zu senken. Außerdem setzen wir uns für die stärkere Verankerung von Klima- und Umweltschutzbelangen im Planungs- und Baurecht ein. DIE LINKE unterstützt die Forderung nach einer zeitgemäßen Honorarordnung, die als öffentliches Preisrecht laut EU-Dienstleistungsrichtlinie verbindlich eingehalten wird. Die Höhe der Honorare muss regelmäßig angepasst werden, sollte sich am allgemeinen Preisindex orientieren und vor allem eine finanziell und sozial gesicherte Existenz ermöglichen und garantieren. Darüber hinaus setzt sich die LINKE für eine Stärkung des Binnenmarktes durch öffentliche Investitionen und für eine steuerliche Entlastung mittelständischer Betriebe, für faire Arbeitsbedingungen und die soziale Absicherung ihrer Beschäftigten ein.“

Wahlprüfsteine der planenden Berufe – Antworten der Parteien

Wahlprüfsteine der planenden Berufe – Antworten der Parteien 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Verbände und Kammern der planenden Berufe legten im Frühjahr 2017 den zur Wahl des  19. Bundestags stehenden Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE und AfD gemeinsam Fragen zu zwölf Themenbereichen vor. Die Bandbreite der relevanten Aspekte war dabei überaus groß und reichte von der Forderung eines eigenständigen Bauressorts über die Digitalisierung des Planungswesens bis hin zur Stärkung der Freiberuflichkeit. An der Formulierung der einzelnen Punkte hat die Bundesingenieurkammer im Redaktionsteam federführend mitgewirkt. Die Antworten der Parteien liegen nun vor.

Plädoyer der Länderingenieurkammern für eine qualitativ hochwertige Ingenieurausbildung

Plädoyer der Länderingenieurkammern für eine qualitativ hochwertige Ingenieurausbildung 160 159 Bundesingenieurkammer

Die Wirtschaftsministerkonferenz (WiMiKo) hat sich den Auftrag gegeben, bis zum Ende des Jahres 2017 die Regelungen des Titelschutzes bei der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ so weit fortzuschreiben, wie es die zwischenzeitlichen Entwicklungen im Ingenieurwesen wie auch die Notwendigkeit der Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsqualifikationen erforderlich machen.

Die Ingenieurkammern der Länder haben sich im Herbst 2016 auf der 59. Bundeskammerversammlung mit großer Mehrheit auf gemeinsame Vorschläge zur Regelung der im Hinblick auf die Berufsbezeichnung wesentlichen Paragrafen verständigt. Elementar ist in diesem Zusammenhang die Regelung, dass zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nur diejenigen Personen berechtigt sein dürfen, die das grundständige Studium einer technisch-ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung mit mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie mit Erfolg abgeschlossen haben. Dieser Studiengang muss darüber hinaus überwiegend ingenieurspezifische Fächer beinhalten und von diesen geprägt sein. Im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm sprechen aus unserer Sicht gewichtige Gründe dafür, dass dabei von einem „Überwiegen“ und einer „Prägung“ erst dann gesprochen werden kann, wenn sich der Gesamtanteil der MINT-Fächer, die für ein Ingenieurstudium relevant sind, auf 70% des gesamten Lehrinhalts (90 ECTS-Punkte für Technikfächer, 36 ECTS-Punkte für MIN-Fächer) beläuft.

Als Begründung für diese Forderung ist in diesem Zusammenhang v.a. auf den drohenden Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ingenieurinnen und Ingenieure und die Gefahr einer Beschädigung der Marke „German engineering“ hinzuweisen: Im Rahmen eines Projektauftrags der EU-Kommission hat der European Council of Engineering Chambers (ECEC) u.a. eine Übersicht der in den europäischen Mitgliedstaaten geforderten Ausbildungsinhalten von (Bau-) Ingenieurinnen und Ingenieuren zusammengetragen (Anlage). Aus dieser lässt sich ersehen, dass es z.B. in Bulgarien, Tschechien, Italien, Liechtenstein, Portugal, Slowenien und Spanien im Hinblick auf die „Technical ECTS“-Anteile deutlich höhere Anforderungen gibt, als in Deutschland. Auch viele der übrigen Länder haben höhere Standards, wenn auch nicht derart ausgeprägt, wie in den genannten Beispielen. Es zeigt sich jedoch, dass mit einer Regelung von nur 50% + x MINT-Anteilen, die darüber hinaus noch nicht einmal zwingend einen Ingenieurbezug aufweisen müssen, Deutschland massiv hinter andere Länder zurückfallen würde. Das könnte aus Sicht der Ingenieurkammern katastrophale Folgen für den Berufsstand in Deutschland haben.

Auch widerspricht die Festlegung eines niedrigen MINT-Anteils den klaren Vorgaben der Politik. So haben sich gerade erst im Februar dieses Jahres die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag auf den Beschlussantrag „MINT-Bildung als Grundlage für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für die Teilhabe an unserer von Wissenschaft und Technik geprägten Welt“ (PDF) verständigt und sich damit für ein „Mehr an MINT“ in allen Lebensphasen ausgesprochen. Dass gerade die für den Standort Deutschland so wichtige Ingenieurausbildung künftig einen entgegengesetzten Weg beschreiten soll, ist in keiner Weise nachvollziehbar und kann gerade im Hinblick auf die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten von Ingenieurinnen und Ingenieuren katastrophale Folgen haben.

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