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HOAI-Vertragsverletzungsverfahren | Anhörung vor dem EuGH

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren | Anhörung vor dem EuGH 1000 1000 Bundesingenieurkammer

In dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland fand am 7. November 2018 die Anhörung vor dem EuGH in Luxemburg statt. Die Anhörung dient vor allem dazu, dass sich Gericht und Generalanwalt von den Streitbeteiligten Fragen zu einzelnen Details der umstrittenen Rechtsangelegenheiten erklären lassen und sich so ein erstes Meinungsbild machen können.

Im gestrigen Verfahren trugen die Parteien noch einmal ihre Ansichten vor, die im Wesentlichen bereits in den Schriftsätzen in das Verfahren eingeführt wurden. Neue wesentliche Sachverhalte oder Ansätze traten hierbei nicht zutage. Der Berichterstatter Rodin, der die Entscheidung für seine Kammer vorbereitet, zeigte eine gewisse Skepsis im Hinblick auf die Rechtfertigung der Regelungen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI. Vor allem wollte er erklärt bekommen, warum es eine solche Regelung nur in Deutschland und nicht in den übrigen Mitgliedsstaaten gebe bzw. geben müsse. Generalanwalt Szpunar hingegen wirkte sehr neutral und offen gegenüber den Argumenten beider Parteien. Natürlich lassen sich aus der Anhörung letztlich aber noch keine Rückschlüsse auf den Ausgang des Verfahrens ziehen. Erst die Vorstellung der Schlussanträge des Generalanwalts, die Herr Szpunar für den 30. Januar 2019 angekündigt hat, könnten eine gewisse Richtung vorgeben, da in einem Großteil der Verfahren vor dem EuGH die jeweilige Kammer den Empfehlungen der Generalanwälte folgen.

Jahrbuch der „Ingenieurbaukunst 2019“ vorgestellt

Jahrbuch der „Ingenieurbaukunst 2019“ vorgestellt 800 800 Bundesingenieurkammer

Das neue Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2019 – Made in Germany“ ist erschienen. Vorgestellt wurde es von Baustaatssekretär Gunther Adler und Bundesingenieurkammerpräsident, Hans-Ullrich Kammeyer im Rahmen des Konvents der Baukultur 2018.

In der aktuellen Ausgabe werden erneut herausragende Ingenieurbauprojekte weltweit präsentiert, an denen deutsche Ingenieurinnen und Ingenieure weltweit beteiligt waren.Dazu gehören unter anderem beeindruckende Brückenbauten oder ungewöhnliche Dachkonstruktionen genaus so wie Bauwerke, die für die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung von Bedeutung sind. Alle dargestellt in beeindruckenden Bildern und ergänzt durch lesenswerte Essays.

Das Jahrbuch der Ingenieurbaukunst wird seit 2001 von der Bundesingenieurkammer herausgegeben und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützt.

Das Jahrbuch kann zum Preis von 39.90 Euro hier bestellt werden.

Foto: Staatssekretär Gunther Adler und Bundesingenieurkammerpräsident, Hans-Ullrich Kammeyer (v.l.n.r.)
Bildquelle: Till Budde

BIngK fördert Konvent der Baukultur 2018

BIngK fördert Konvent der Baukultur 2018 754 754 Bundesingenieurkammer

Vom 6. bis 7. November 2018 fand der diesjährige Konvent der Baukultur in Potsdam statt. Die BIngK hat in Kooperation mit der Bundesstiftung Baukultur den Konvent als Sponsor unterstützt. Im Rahmen des Sponsorings zeigte sie in der Zeit vom 6.-7. November 2018 im Foyer der Waschhaus Arena in Potsdam die Ausstellung  „Ausgezeichnete Ingenieurbaukunst in Deutschland“.

Der Konvent der Baukultur bildet das zentrale Forum der Bundesstiftung Baukultur und findet alle zwei Jahre statt. Die Mitglieder des Konvents sind über 200 berufene Persönlichkeiten, deren außerordentliches Engagement für Baukultur allgemeine Anerkennung findet.

Ziel des öffentlichen Konvents 2018 war es, über den interdisziplinären Erfahrungsaustausch von Konventberufenen und Gästen ein aktuelles Stimmungsbild zur Lage der gebauten Umwelt in Deutschland zu ermitteln und den Baukulturbericht 2018/19 der Öffentlichkeit vorzustellen.

Der Konvent startete mit einem Basislager der Baukultur am 6. November zu aktuellen Themen der Baukultur. Das Basislager beinhaltete fünf offene Foren: Ein Planspiel zu Standards im Bestandsumbau, eine Werkstatt zu Baukultur in der Bildung, eine Diskussion zur Reduktion von Flächenverbrauch, das dritte bundesweite Treffen der Gestaltungsbeiräte und ein Netzwerktreffen von Baukulturinitiativen.

Der Konvent der Baukultur wurde von einem kulturellen Rahmenprogramm begleitet: Die Ausstellung „Grenzen | Borders“ mit prämierten Bildserien des Europäischen Architekturfotografie-Preises wurde in Potsdam eröffnet und eine Bauhaus-Installation auf dem Schirrhof präsentiert.

Am Werkstatttag, dem 7. November wurde der Baukulturbericht 2018/19 „Erbe – Bestand – Zukunft“ vorgestellt, dessen Handlungsempfehlungen  im Fokus mehrerer Themenwerkstätten standen.

Verleihung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2018 in Stuttgart

Verleihung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2018 in Stuttgart 1655 1654 Bundesingenieurkammer

Die Jury des Deutschen Ingenieurbaupreises 2018

G. Djouahra, M. Thomas, S. Marx, A. Bögle, C. Heinzelmann, P. Wesseler, I. Lochner-Aldinger, H.-U. Kammeyer, K. Tichelmann, F. Heyder (v.l.n.r.)

Am 27. November 2018 verleiht die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zum zweiten Mal den Deutschen Ingenieurbaupreis. Übergeben wird der Staatspreis in feierlichem Rahmen in der Staatsgalerie Stuttgart. Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist die bedeutendste Auszeichnung für Bauingenieure in Deutschland.

Die Jury unter Vorsitz der Hamburger Universitätsprofessorin Dr.-Ing. Annette Bögle hatte bereits im Juni 2018 getagt und wählte den ThyssenKrupp Testturm in Rottweil als Siegerprojekt aus. Die Planung des Testturms stammt von Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek vom Ingenieurbüro Werner Sobek Stuttgart AG. Bauherr ist die thyssenkrupp Business Services GmbH im Auftrag der thyssenkrupp Elevator AG, Essen.

Bundesbauminister Horst Seehofer: „Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis 2018 wollen wir die Aufmerksamkeit auf das hohe Niveau der Ingenieurbaukunst in Deutschland lenken. Der Testturm in Rottweil überzeugt eindrucksvoll durch seine innovative Fassade und Konstruktion. Wir zeichnen ein Hochleistungslabor aus, in dem ingenieurtechnische Entwicklungen für Wolkenkratzer weltweit getestet und zertifiziert werden. Mit der höchsten Besucherplattform Deutschlands begeistert das Ingenieurbauwerk zusätzlich als beeindruckendes Beispiel dafür, welchen Beitrag Ingenieurinnen und Ingenieure für attraktive Städte und Gemeinden in unserem Land leisten.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer Hans-Ullrich Kammeyer: „Alle eingereichten Projekte waren von sehr hoher ingenieurtechnischer Qualität und dokumentieren die herausragenden Leistungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren in diesem Land. Das Siegerprojekt zeichnet sich dadurch aus, dass es innovative Ingenieurbaukunst auch der Öffentlichkeit zugänglich macht. Und genau das ist es, was wir mit dem Preis wollen: Beeindruckende Ingenieurleistungen erlebbar machen.“

Das große Spektrum und die hohe Qualität der für den Preis 2018 eingereichten Projekte beeindruckte die Jury. Neben Hochbau- und konstruktiven Ingenieurbauprojekten überzeugten auch Technologien zur Gewinnung neuer Bauprodukte und innovative Fertigungstechniken.

Insgesamt werden 2 Auszeichnungen mit jeweils 7.000 Euro Preisgeld sowie 4 Anerkennungen mit je 4.000 Euro vergeben.

Bildquelle: Bundesingenieurkammer

Der Jury zum Deutschen Ingenieurbaupreis 2018 gehörten an:

  • Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer
  • Monika Thomas, Architektin und Abteilungsleiterin SW im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin
  • Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, Hamburg
  • Prof. Dr.-Ing. Christoph Heinzelmann, Leiter der Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe
  • Dipl. Ing. Frank Heyder, Hypro Paulu & Lettner Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin
  • Prof. Dr.-Ing. Irmgard Lochner-Aldinger, Stuttgart
  • Prof. Dr.-Ing. Karsten Tichelmann, Darmstadt

Stellvertretende Jurymitglieder:

  • Prof. Dr.-Ing. Steffen Marx, Hannover
  • Prof. Dr.-Ing. Gudrun Djouahra, Saarbrücken
  • Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Berlin

Ergebnisse der Jurysitzung vom 13. Juni 2018:

Deutscher Ingenieurbaupreis 2018 (30.000 Euro):

  • Projekt: ThyssenKrupp Testturm in Rottweil
    • Ingenieurbüro: Werner Sobek Stuttgart AG, Stuttgart
    • Architekten: Werner Sobek mit Helmut Jahn
    • Bauherr: thyssenkrupp Business Services GmbH im Auftrag der thyssenkrupp Elevator AG, Essen

Auszeichnungen (7.000 Euro):

  • Projekt: Straßenbrücke „Rotes Steigle“ über die A8 zwischen dem Kreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Leonberg/Ost
    • Ingenieurbüro: Schlaich Bergermann Partner, Stuttgart
    • Bauherr: Regierungspräsidium Stuttgart

    Projekt: Salzlagerhalle Geislingen an der Steige

    • Ingenieurbüro: Furche Geiger Zimmermann, Köngen
    • Bauherr: Staatliches Hochbauamt Ulm

Anerkennungen (4.000 Euro):

Projekt: Kraftwerk Lausward, Düsseldorf

  • Ingenieurbüro: Bollinger + Grohmann Ingenieure, Frankfurt a.M.
  • Bauherr: Stadtwerke Düsseldorf AG

Projekt: Lahntalbrücke Limburg BAB A3 Köln – Frankfurt

  • Ingenieurbüro: Konstruktionsgruppe Bauen AG, Kempten
  • Bauherr: Hessen Mobil, Wiesbaden

Projekt: Umbau Hauptbahnhof Chemnitz

  • Ingenieurbüro: Buro Happold Engineering, Berlin
  • Bauherr: Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH, Chemnitz

Projekt: Nachhallgalerie in der Staatsoper Unter den Linden, Berlin

  • Ingenieurbüro: Knippers Helbig Advanced Engineering, Stuttgart
  • Bauherr: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin

Ausgezeichnet werden die Bauingenieure mit dem Geldpreis und einer Urkunde sowie die Bauherren mit einer Urkunde. Der Preis wird im Zweijahresrhythmus verliehen. Das Wettbewerbsverfahren wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt.

Bundesregierung stärkt Baukultur

Bundesregierung stärkt Baukultur 159 134 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung will die Rolle der Baukultur stärken. Die Förderung von Baukultur solle unter dem Leitbild „Vorbild-Partner-Förderer“ als wichtiges baupolitisches Ziel aktiv weiter vorangebracht werden, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Baukulturbericht 2018/2019 „Erbe – Bestand – Zukunft“ der Bundesstiftung Baukultur. Sie würdigt dabei zum einen die Arbeit der vor mehr als zehn Jahren gegründeten Stiftung, zum anderen betont sie die Bedeutung des interdisziplinären Ansatzes baupolitischer Aspekte, Maßnahmen und Ziele. Dieser sei entscheidend für das Bewältigen aktueller Herausforderungen von demografischem Wandel bis zu Klimawandel und Wohnungsbau.

Der Baukulturbericht der Bundesstiftung Baukultur wird am 6./7. November auf dem Konvent der Baukultur der Öffentlichkeit vorgestellt.

Fristen für die e-Vergabe öffentlicher Auftraggeber

Fristen für die e-Vergabe öffentlicher Auftraggeber 800 800 Bundesingenieurkammer

Seit dem 18. Oktober 2018 gelten bei der elektronischen Beschaffung (e-Vergabe) öffentlicher Auftraggeber teilweise neue Vorgaben. Diese unterscheiden sich jedoch für den Ober- und den Unterschwellenbereich. Mit der elektronischen Beschaffung können Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen abgewickelt werden.

In 2020 treten weitere Pflichten zur elektronischen Kommunikation auch für Vergaben im Unterschwellenbereich sowie zur Rechnungsstellung hinzu.

Spätestens ab dem 01. Januar 2020 müssen Angebote und Teilnahmeanträge bei Beschaffungen des Bundes auch im Unterschwellenbereich zwingend mithilfe elektronischer Mittel eingereicht werden.

Ab dem 27. November 2020 müssen Rechnungen für alle öffentlichen Aufträge von Bund und Ländern zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Elektronische Vergabe

Oberschwellenbereich
Im Oberschwellenbereich mussten die Zentralen Beschaffungsstellen des Bundes sowie der Länder und Kommunen bereits zum 18. April 2017 komplett auf E-Vergabe umstellen. Seit dem 18. Oktober 2018 dürfen andere als elektronische Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen – außer in wenigen Ausnahmefällen – nicht mehr entgegen genommen und im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.

Für Beschaffungen im Oberschwellenbereich sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 Abs. 5) und die Vergabeverordnung (§§ 9 ff.) anzuwenden. Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere:

  • die elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung,
  • die kostenfreien Bereitstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung über das Internet und
  • die elektronische Angebotsabgabe.

Die Umstellung auf die elektronische Kommunikation ist zwingend, und zwar unabhängig vom Liefer- und Leistungsgegenstand, der der Vergabe zugrunde liegt. Öffentliche Auftraggeber müssen – von spezifischen Sonderfällen (vgl. § 12 VgV) abgesehen – elektronische Kommunikationsmittel nutzen, die nichtdiskriminierend, allgemein verfügbar sowie mit den allgemein verbreiteten Erzeugnissen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) kompatibel sind und den Zugang der Wirtschaftsteilnehmer zum Vergabeverfahren nicht einschränken (vgl. § 11 Abs. 1 VgV). Diese Pflicht betrifft ausschließlich den Datenaustausch zwischen den öffentlichen Auftraggebern und den Unternehmen. Die Ausgestaltung ihrer internen Arbeitsabläufe bleibt öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen überlassen.

Der Bund hat für die Auftragsvergabe eine Vergabeplattform des Bundes eingerichtet: Über die Internetseite www.evergabe-online.de können Vergabeverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden.

Unterschwellenbereich
Für Beschaffungen des Bundes im Unterschwellenbereich gilt seit dem 2. September 2017 die Unterschellenvergabeordnung (UVgO). Auch sie enthält weitreichende Bestimmungen zur Digitalisierung der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich.

  • Nach § 28 UVgO sind die Auftragsbekanntmachungen nunmehr immer auch im Internet zu veröffentlichen;
  • 29 UVgO schreibt vor, dass die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über das Internet abrufbar sein müssen;
  • Angebote und Teilnahmeanträge sind spätestens ab dem 1. Januar 2020 zwingend mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn der geschätzte Auftragswert 25.000 Euro nicht überschreitet oder ein Vergabeverfahren durchgeführt wird, bei dem keine Auftragsbekanntmachung veröffentlicht wird (Einzelheiten der Regelung in § 38 Absätze 1 bis 4 UVgO).

Elektronische Rechnungsstellung

Am 6. September 2017 hat die Bundesregierung die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO) beschlossen. Damit wird die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen RL 2014/55/EU in deutsches Recht umgesetzt.

Ingenieurbüros haben bis spätestens 27. November 2020 Zeit sich entsprechend umzustellen: Ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Die Fristen stellen sich im Einzelnen stufenweise wie folgt dar:

Öffentliche Auftraggeber des Bundes sind seit dem 27. November 2018 verpflichtet, elektronisch gestellte Rechnungen, die der neuen EU-Norm entsprechen, zu akzeptieren und zu verarbeiten. Alle Unternehmen erhalten die Sicherheit, dass ihre elektronischen Rechnungen akzeptiert werden, sofern sie die EU-Norm beachten.

Alle anderen Bundesbehörden, d. h. subzentrale öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber sind seit dem 27. November 2019 dazu verpflichtet und

die Länder spätestens ab dem 18. April 2020; die Umsetzung in den Ländern dazu erfolgt derzeit;

die Erstellung von Rechnungen ist ab dem 27. November 2020 für alle Auftragnehmer des Bundes, der Länder und Kommunen zwingend in elektronischer Form vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 ERechV).

Nach der ERechV müssen Auftragnehmer, die den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession erhalten haben, Rechnungen elektronisch einreichen. Dazu wurde das Datenaustauschformat XRechnung entwickelt und eingeführt (BAnz AT 10.10.2017 B1).

Neben dem Datenaustauschstandard XRechnung können auch andere etablierte Datenaustauschstandards verwendet werden, wenn sie – wie z-B. ZUGFeRD 2.0.1 – CEN-konform sind.

Teepott in Rostock-Warnemünde erhält Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“

Teepott in Rostock-Warnemünde erhält Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ 679 678 Bundesingenieurkammer

Er ist eines der beliebtesten Fotomotive in Mecklenburg-Vorpommern und ziert Postkarten ebenso wie Briefmarken. Nun darf sich der Teepott in Rostock-Warnemünde auch „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ nennen.

Mit der Verleihung dieses Titels am 18. Oktober 2018 ehrte die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern den markanten Rundbau als historisch bedeutendes Ingenieurbauwerk.

Geprägt wird die Ansicht des Teepotts durch das Hyparschalen-Dach von Bauingenieur Ulrich Müther. Ähnlich wie bei Brückenbauten, Überdachungen oder Türmen wirkt sich die Konstruktion maßgeblich auf die Gesamtform des Gebäudes aus. Als eines der wichtigsten DDR-Bauwerke im Norden wurde der Teepott 1984 unter Denkmalschutz gestellt.

„Wir haben viele bekannte Bauwerke in Rostock-Warnemünde. Aber der Teepott ist über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Das Bauwerk von Ulrich Müther ist bis heute modern und zeitlos und ich möchte allen danken, die in den vergangenen 50 Jahren zur Erhaltung dieses Kleinods beigetragen haben“, sagte Roland Methling, Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock.

„Der Teepott verkörpert nicht nur Baugeschichte, sondern er gehört als ein Gegenstück zur Architektur der Plattenbauten auch untrennbar zur Geschichte der vergangenen DDR. Mit der Auszeichnung ehren wir aber nicht nur das Bauwerk, sondern gleichzeitig auch Ulrich Müther, einen der bedeutendsten Bauingenieure der ehemaligen DDR, der – und darauf sind wir stolz – bis zu seinem Tod Mitglied der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern war“, so Dipl.-Ing. Wulf Kawan, Präsident der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.

Auch Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, betonte die herausragenden Leistungen des außergewöhnlichen Baumeisters: „Ulrich Müther hat mit seinen Betonschalenbauten wie dem Teepott die Moderne in der DDR maßgeblich mitgestaltet und ein reiches Erbe hinterlassen. Beides gilt es zu würdigen und damit auch kommende Generationen von Ingenieurinnen und Ingenieuren zu motivieren, mutig und kreativ unsere gebaute Umwelt mitzugestalten.“

Alle technischen und historischen Hintergründe zum Teepott in Rostock-Warnemünde sind in der Publikation der Schriftenreihe „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ nachzulesen. Eine eigens hierzu herausgebrachte Schriftenreihe porträtiert alle 23 seit 2007 ausgezeichneten Bauwerke.

Die Auszeichnungsreihe „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ wird unterstützt vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, den Ingenieurkammern der Länder und dem gemeinnützigen Förderverein „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“.

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren | EuGH terminiert Anhörung

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren | EuGH terminiert Anhörung 1626 1626 Bundesingenieurkammer

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat im Rahmen des Klageverfahrens nun die mündliche Anhörung auf den 7. November 2018 terminiert. Die Rechtssache wurde der Ersten Kammer unter dem Vorsitz der Richterin Rosario Silva de Lapuerta zugewiesen. Berichterstatter ist der kroatische Richter Siniša Rodin, Generalanwalt Maciej Szpunar aus Polen. Mit dem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland versucht die EU-Kommission die aus ihrer Sicht unionsrechtswidrigen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beseitigen.

Die Bundesingenieurkammer begleitet im Verbund mit weiteren Planerorganisationen das Verfahren und unterstützt die Bundesregierung im Kampf um den Erhalt der HOAI u.a. mit der Beibringung zweier Gutachten aus juristischer bzw. aus ökonomischer Sicht. Der Erhalt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze sind wichtig, sie sind Garant für Planungsqualität und dienen dem Verbraucherschutz. Auch aus den Reihen der Europäischen Spitzenverbünde der Planer sowie aus dem Deutschen Bundestag kommt massiver Zuspruch für den Erhalt der HOAI.

Ettersburger Gespräch 2018 mit Beteiligung der BIngK

Ettersburger Gespräch 2018 mit Beteiligung der BIngK 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Die Digitalisierung  verändert auch das Planen, Erstellen und Betreiben von Bauwerken und optimiert ihre Instandhaltung. Das Effizienzpotenzial der Digitalisierung zu nutzen und die Prozesse in der Wertschöpfungskette Bau darauf auszurichten, waren daher vor allem die Inhalte des 10. Ettersburger Gespräches. Dabei stand die aktive Vernetzung aller Beteiligten über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks im Fokus. Das Ettersburger Gespräch 2018 stellte Handlungsansätze, verschiedene Perspektiven und Strategien sowie gelungene Projekte vor. Im Nachgang verabschiedeten die Teilnehmenden des Ettersburger Gesprächs das Strategiepapier „Bauwerke – Daten – Prozesse | Neue Chancen für die Baukultur“. Für die Bundesingenieurkammer waren das Vorstandsmitglied Dipl.-Geol. Sylvia Reyer-Rohde und Hauptgeschäftsführer RA Martin Falenski in Ettersburg.

BIngK begrüßt Entscheidung | Gunther Adler bleibt Staatssekretär

BIngK begrüßt Entscheidung | Gunther Adler bleibt Staatssekretär 2560 2560 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Entscheidung, Staatssekretär Gunther Adler im Amt zu belassen. Dies ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer das richtige Signal – gerade nach dem vorangegangenen Wohngipfel.

Denn mit Gunther Adler behält das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen versierten Wohnungs- und Baupolitiker, der parteiübergreifend und in der Branche selbst hohes Ansehen genießt. Dies ist ein positives Zeichen und wichtig um die bevorstehenden Herausforderungen rund um das Thema „bezahlbares Bauen und Wohnen“ zu meistern. Hier ist die Bündelung aller zur Verfügung stehenden Kräfte gefragt. Daher ist es wichtig und richtig, dass Gunther Adler bleibt, der dafür bekannt ist, die sehr heterogen strukturierte Wertschöpfungskette Bau mit ihren widerstreitenden Interessen an einen Tisch zu bekommen und gemeinsam Lösungen voranzubringen.

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