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Resolution der planenden Berufe zum Wiederaufbau der Schinkel’schen Bauakademie

Resolution der planenden Berufe zum Wiederaufbau der Schinkel’schen Bauakademie 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Kammern und Verbände der planenden Berufe haben eine gemeinsame Resolution zum Wiederaufbau und zur Nutzung der Bauakademie verabschiedet. Die Berliner Bauakademie, eines der Hauptwerke Karl Friedrich Schinkels, soll am historischen Ort wiederentstehen.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat mit seiner Zusage, für den Bau über 60 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, die Grundlage hierfür gelegt.

Die Kammern und Verbände der planenden Berufe begrüßen diese Entscheidung des Parlaments. Der Bausektor in Deutschland ist in vielfacher Hinsicht von großer Bedeutung: Mit seinen ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Implikationen berührt er den Lebensbereich jedes einzelnen Bürgers. Die Bauakademie sollte dieser Bedeutung gerecht werden und aus der Sicht der planenden Berufe das Haus der Information und der Diskussion über das Planen und Bauen der Zukunft werden. Zur Entwicklung eines tragfähigen und zukunftsfähigen Konzepts bedarf es im Vorfeld der Beteiligung aller interessierten Kreise aus Politik, Verbänden und Vereinen, Wissenschaft und Wirtschaft.

Das nun vom Bundesbauministerium eingeleitete Dialogverfahren zur Entwicklung eines tragfähigen Nutzungskonzeptes für die wiedererrichtete Bauakademie Berlin ist der richtige Weg, um wichtige Entscheidungen zu den Inhalten im Vorfeld eines dann auszulobenden interdisziplinären Planungswettbewerbs treffen zu können. Die von der Bundesregierung beauftragte Bundesstiftung Baukultur ist für die Durchführung dieses Verfahrens der ideale Partner, der die unterschiedlichen Akteure und Interessen in einem strukturierten und öffentlichen Verfahren zusammenbringt. Dieses transparente und demokratische Verfahren ist der Grundstein für eine lebhafte Auseinandersetzung mit unserer Planungs- und Baukultur, die während und vor allem nach der Fertigstellung in der Bauakademie weiter mit allen interessierten Bürgern fortgesetzt werden kann.

Die Kammern und Verbände der planenden Berufe unterstützen dieses offene Dialogverfahren. Sie bringen sich in die aktuelle wie in die zukünftige Diskussion um die Gestaltung unserer gebauten Umwelt ein. Die Bauakademie wird angesichts der Bedeutung des Planens und Bauens der angemessene eigene Ort für diesen Diskurs sein.

Politischer Abend der Bundesingenieurkammer in Brüssel: „Perspektiven für Ingenieure im Binnenmarkt“

Politischer Abend der Bundesingenieurkammer in Brüssel: „Perspektiven für Ingenieure im Binnenmarkt“ 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 20. März 2017 hatte die Bundesingenieurkammer zu einem politischen Abend in die Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU in Brüssel geladen. In seinem Grußwort forderte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, erneut, dass auch künftig die Qualität der Ingenieurausbildung gewährleistet sein müsse.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer ist es unabdingbar, dass Bachelor-Studiengänge des Ingenieurwesens eine breit angelegte grundständige Bildung vermitteln. Insofern drohe langfristig die Qualität deutscher Ingenieurleistungen massiv hinter die, anderer Länder zurückzufallen.

Auch Markus Ferber MdEP (EVP-Fraktion), Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand im Europäischen Parlament, vertrat in seiner Rede die Auffassung, dass sich der Bachelor wie ursprünglich mit der Bologna-Reform gedacht, nicht durchgesetzt habe. Ein weiteres Thema zur Sicherung von qualitätvollem Planen und Bauen ist nach Auffassung der Bundesingenieurkammer die Beibehaltung der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Mit seiner Einschätzung, dass diese in ihrer jetzigen Form „europafest“ seien, unterstützte Markus Ferber in einem weiteren Punkt die Meinung der Bundesingenieurkammer.

Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau, bekräftigte in seinem Grußwort diese Einschätzung. Er betonte darüber hinaus die Wichtigkeit der Honorarordnung für kleine und mittlere Ingenieurbüros. Ohne die Honorarordnung in ihrer jetzigen Form würden sehr schnell viele Auftraggeber vorrangig nach dem Preis entscheiden. Dem daraus folgenden Preisdumping könnte jedoch ein Großteil der kleineren Büros nicht standhalten.

Diskutiert wurde während des politischen Abends in Brüssel auch das so genannte „Dienstleistungspaket“, das die Europäische Kommission am 10. Januar 2017 vorgestellt hatte. Nach Ansicht von Markus Ferber, dürfe das Dienstleistungspaket nicht das „Herkunftslandprinzip“ durch die Hintertür einführen. Das sehe die Dienstleistungsrichtlinie nicht vor. Damit stellte er sich gegen die Ansicht der EU-Kommission. Martin Frohn, Referatsleiter Binnenmarkt bei der EU-Kommission, betonte: „Uns geht es (mit dem „Dienstleistungs-paket“) nur um den Binnenmarkt.“ Er glaube auch nicht, dass das „Dienstleistungspaket“ Subsidiaritäts-probleme verursache. Neben weiteren Ländern hatte sich Deutschland Anfang März für die Einlegung einer Subsidiaritätsrüge gegen Teile des „Dienstleistungspaketes“ ausgesprochen.

Der politische Abend in Brüssel machte einmal mehr deutlich, dass die deutschen Ingenieure zu Europa stehen, jedoch eindringlich an die Europäische Kommission appellieren, sich für ein zukunftsfähiges Europa auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Standpunktepapier zur Auffächerung der Ingenieurstudiengänge

Standpunktepapier zur Auffächerung der Ingenieurstudiengänge 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hat auf Empfehlung ihres Ausschusses Bildung ein Standpunktepapier zur Auffächerung von Ingenieurstudiengängen veröffentlicht. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer ist es unabdingbar, dass Bachelorstudiengänge des Ingenieurwesens eine breit angelegte grundständige Bildung vermitteln. Nur derart angelegte Studiengänge versetzen Absolventen in die Lage, die von ihnen entwickelten Produkte und geplanten Objekte im Gesamtzusammenhang zu sehen und zu beurteilen. Bei hochspezialisierten Studiengängen besteht dagegen die Gefahr eines verengten Blickwinkels auf die Problemstellungen und deren Lösung.

Die Bundesingenieurkammer sieht diese Positionierung als erforderlich an, da immer mehr Studiengänge angeboten werden, die diesem Grundsatz nicht entsprechen.

VBI und BIngK loben zum siebten Mal den Deutschen Brückenbaupreis aus

VBI und BIngK loben zum siebten Mal den Deutschen Brückenbaupreis aus 862 861 Bundesingenieurkammer

Gesucht werden Deutschlands beste Bauingenieurleistungen im Brückenbau. Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure loben den Deutschen Brückenbaupreis erneut in zwei Kategorien aus:

  • Straßen- und Eisenbahnbrücken
  • Fuß- und Radwegbrücken

Der Wettbewerb zur Würdigung herausragender Ingenieurleistungen gilt den besten Brücken, die in den vergangenen drei Jahren in Deutschland gebaut wurden und ihren Planern. Dabei können innovative Großprojekte genauso vorgeschlagen werden wie herausragende Ertüchtigungen oder „kleine Schönheiten“.

Die Bewertung der eingereichten Arbeiten übernimmt eine Jury aus sieben anerkannten Brückenbau-ingenieuren. Diese wählt aus den eingereichten Arbeiten je drei Nominierungen pro Kategorie aus und stellt sie Ende 2017 der Öffentlichkeit vor. Aus den Nominierungen wählt die Jury dann Anfang 2018 je einen Preisträger pro Kategorie aus.

Die feierliche Verleihung des „Deutschen Brückenbaupreises 2018“ findet am 12. März 2018 statt, dem Vorabend des 28. Dresdner Brückenbausymposiums. Der Deutsche Brückenbaupreis wird seit 2006 vergeben und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb 2018 stehen ab sofort unter www.brueckenbaupreis.de bereit.

Einsendeschluss ist der 16. September 2017.

Bundestag und Bundesrat kritisieren Dienstleistungspaket der KOM

Bundestag und Bundesrat kritisieren Dienstleistungspaket der KOM 150 150 Bundesingenieurkammer

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Deutsche Bundestag erwartungsgemäß am 9. März 2017 eine Entschließung verabschiedet, die feststellt, dass die Richtlinienvorschläge zum Notifizierungsverfahren und zur Verhältnismäßigkeitsprüfung die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, wie sie im Lissabonner Vertrag festgelegt sind, verletzt.
Auch der Vorschlag zur Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte wurde kritisiert. Er wirft demnach Fragen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf. So stelle sich die Frage, ob die vorgeschlagene koordinierende Behörde im Herkunftsland und im Aufnahmeland überhaupt erforderlich ist. Auch könnte der Dienstleistungsausweis faktisch ohne tatsächliche Überprüfung durch den Aufnahmestaat ausgestellt werden mit der Folge, dass nationale Anforderungen etwa zu sozialen Standards ausgehöhlt und umgangen werden. Damit würde faktisch das Herkunftslandprinzip quasi durch die Hintertür eingeführt werden.

Auch der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 10. März 2017 für die Einlegung einer Subsidiaritätsrüge gegen die Vorschläge zur Überarbeitung des Notifizierungsverfahrens und zur Einführung eines verbindlichen Analyserasters zur Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgesprochen.

…weitere Informationen.

Hintergrund:

Die nationalen Parlamente können gemäß des Lissabonner Vertrages EU-Vorhaben beeinflussen und auch rügen, denn die EU darf nur handeln, sofern die einzelnen Mitgliedstaaten eine Angelegenheit nicht ausreichend lösen können. Reichen mindestens ein Drittel der nationalen Parlamente eine begründete Stellungnahme ein, muss der Entwurf von der Europäischen Kommission überprüft werden.

BIngK zu Gast bei EP-Vizepräsidentin Gebhardt MdEP

BIngK zu Gast bei EP-Vizepräsidentin Gebhardt MdEP 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer war am 7. März  bei der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Evelyne Gebhardt MdEP, zu Gast. Inhaltlich ging es bei dem Gespräch in Brüssel vor allem um die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission im Rahmen des Dienstleistungspakets. Frau Gebhardt, die an der Entwicklung der Dienstleistungsrichtlinie im Jahre 2006 maßgeblich beteiligt war, zeigte sich empört über die Kompetenzüberschreitung der Kommission und das offensichtliche Vorhaben, das Herkunftslandprinzip quasi durch die Hintertür doch noch einführen zu wollen (siehe dazu auch ihre Pressemeldung). Gerade das sei mit der Dienstleistungsrichtlinie explizit nicht gewollt gewesen. Die SPD-Politikerin, die Koordinatorin ihrer Partei für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) ist, versprach insofern, die betroffenen Berufsgruppen – allen voran die Freiberufler und das Handwerk – nach Kräften zu unterstützen. Weiterer Agendapunkt bei dem gemeinsamen Austausch war auch die – aus Sicht der Ingenieurkammern – besorgniserregende Entwicklung im Hinblick auf die Qualität der Ingenieurausbildung in Deutschland gerade und vor allem im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern. Frau Gebhardt teilte hier vollumfänglich die Ansicht der Ingenieurkammern, dass ein zu geringer Ausbildungsstandard, wie er sich in einigen Bundesländern abzeichne, katastrophale Konsequenzen für die Marke Ingenieur und damit auch für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben kann.

Bundesingenieurkammer ist ideeller Kooperationspartner beim 15. BIM-Anwendertag von buildingSMART

Bundesingenieurkammer ist ideeller Kooperationspartner beim 15. BIM-Anwendertag von buildingSMART 150 150 Bundesingenieurkammer

Unter dem Titel “Planen, Bauen und Betreiben: Berichte aus der BIM-Praxis” findet am 09. Mai 2017 im Kurfürstlichen Schloss in Mainz der 15. BIM-Anwendertag von buildingSMART statt. Auf die Tagungsteilnehmer warten knapp dreißig praxisnahe Berichte von BIM-Anwendern aus den unterschiedlichsten Fachdisziplinen.

Themen sind beispielsweise Tragwerksplanung und TGA, Infrastrukturplanung und Ingenieurbau, Betreiberverantwortung und Facility Management, Bauunternehmen und Handwerk, Vertragsgestaltung und Recht. Die Vorträge verteilen sich auf drei parallele Sektionen und decken viele Fachdisziplinen sowie alle Phasen im Lebenszyklus von Bauwerken ab. Darüber hinaus besteht Gelegenheit für vielfältigen Austausch und Networking.

Stellungnahme der BIngK zum Dienstleistungspaket der EU-Kommission

Stellungnahme der BIngK zum Dienstleistungspaket der EU-Kommission 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 weitere Maßnahmen im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie vorgestellt. Neben Empfehlungen für nationale Reformen bei der Regulierung von Berufen gehören dazu auch die Vorschläge zur Einführung einer Elektronischen Dienstleistungskarte.

Zur Überarbeitung des Notifizierungsverfahrens sowie zur Einführung eines verbindlichen Analyserasters für die Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Die Vorhaben der KOM verstoßen aus Sicht der Bundesingenieurkammer gegen das im EU-Vertrag statuierte Subsidiaritätsprinzip und stellen daher unzulässige Eingriffe in die nationalstaatlichen Kompetenzen der Mitgliedstaaten dar. Darüber hinaus erhöhen sie den bürokratischen Aufwand und sind zur Erreichung der kolportierten Ziele der KOM, die Mobilität von Dienstleistungserbringern im europäischen Binnenmarkt zu erhöhen, nicht geeignet und damit unverhältnismäßig.

Novellierung des Notifizierungsverfahrens

Einführung einer Europäischen elektronischen Dienstleistungskarte

Einführung eines einheitlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung

Bundesingenieurkammer startet HOAI- Kampagnenseite

Bundesingenieurkammer startet HOAI- Kampagnenseite 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer warnt erneut vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). „Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden.

Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher“, betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. Daher wirbt die Bundesingenieurkammer ab sofort mit der Kampagnenseite https://www.hoai.de für die Rettung der HOAI.

Anlässlich des Parlamentarischen Abends der Bundesingenieurkammer am 14.02.2017 in Berlin unterstrich auch Staatssekretär Gunther Adler (BMUB) die Wichtigkeit der HOAI und betonte: „Das Bundesbauministerium setzt sich für den Erhalt und Fortbestand der HOAI ein.“ Denn, so Adler: „Das Bauwesen ist ein Schwergewicht unserer Volkswirtschaft. Es ist eine hoch innovative Branche und Problemlöser für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen.“

Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer führte weiter aus: „Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, begründet Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer die Initiative der Bundesingenieurkammer.

Sie ruft mit der HOAI-Kampagnenseite alle Planer auf, sich für den Erhalt der HOAI stark zu machen. So können zum Beispiel entsprechende Banner von der Kampagnenseite heruntergeladen und für den eigenen Webauftritt verwendet oder über die sozialen Netzwerke verbreitet werden.

Die Europäische Kommission hatte am 17. November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission damit an einem weiteren Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe. Die Bundesingenieurkammer appelliert daher auch an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI einzusetzen.

Kontakt:

Alexandra Jakob
Referentin Kommunikation
+49 (0)30 2589 882-23
+49 (0)179-509 66 53
jakob@bingk.de
www.bingk.de

Museum für Ingenieurbaukunst soll Teil der Schinkel’schen Bauakademie werden

Museum für Ingenieurbaukunst soll Teil der Schinkel’schen Bauakademie werden 150 150 Bundesingenieurkammer

Im historischen Zentrum Berlins soll die Schinkel‘sche Bauakademie wieder aufgebaut werden. Der IngenieurBaukunst Verein unterstützt den Wiederaufbau und spricht sich dafür aus, ein Museum für Ingenieurbaukunst in das Gesamtkonzept zu integrieren.

Die Schinkel‘sche Bauakademie wurde 1799 gegründet und war eine Lehranstalt zur Ausbildung von Baumeistern. Sie steht für das Ideal der interdisziplinären Arbeitsweise von Architekten und Inge­nieuren. Daher wünscht sich der IngenieurBaukunst Verein, dass ein mit dem Wiederaufbau verbundenes Nutzungskonzept der Bauakademie diese noch immer aktu­ellen Ideen aufgreift. Dann könnte hier wieder ein Ort des Austausches zwischen Architekten und Ingenieuren entstehen. Architektur und Ingenieurbaukunst – beides sind un­trenn­bare Teile der Baukultur.

Daher hat der IngenieurBaukunst Verein eine Petition gestartet und ruft dazu auf, die Petition möglichst zahlreich zu unterschreiben, damit ein Ingenieurbaukunstmuseum fester Teil des Nutzungskonzepts der Schinkel’schen Bauakademie wird. Damit würde die Bauakademie Prozesse der ganzheitlichen Arbeitsweise von Architekten und Inge­ni­eu­ren präsentieren. Die Bundesingenieurkammer unterstützt dieses An­­­­lie­gen.

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