Die Bundesingenieurkammer unterstützt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, möglichst bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern zu beenden und fordert u. a. technologieoffene Lösungen sowie mehr Planungssicherheit für die Akteure durch inhaltlich und zeitlich verlässliche Rahmenbedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein effizienter Einsatz von Wärmepumpen eine sorgfältige Planung und Umsetzung benötigt. Zur Sicherstellung der Planungs-, Montage- und Produktionskapazitäten sollten deshalb ausreichende Übergangszeiten eingeräumt werden.
Eine Änderung des deutschen Vergaberechts im Sinne der Vorstellungen der EU-Kommission würde zu erheblichen Umwälzungen in der Vergabepraxis führen. Durch eine geänderte Vergabepraxis wäre Deutschland in besonderem Maße betroffen: Das Leistungsbild der Planerinnen und Planer reicht von der Planung bis hin zur Vorbereitung der Vergaben und der Bauüberwachung. In vielen anderen EU-Staaten wird dagegen „nur“ das Design ausgeschrieben.
In einer Stellungnahme der Kammern und Verbände der planenden Berufe sowie des Bundesverbandes der freien Berufe zur Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) und der vergleichbaren Vorschriften in der Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) weist das Bündnis auf massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt hin, die durch die Änderugen zu erwarten wären.
Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und regelmäßig auch ein wirtschaftspolitisches Steuerungsinstrument. Das Vergaberecht wird deshalb immer durch politische Zielsetzungen geprägt sein, sowohl im nationalen als auch im europarechtlichen Kontext. Auch in dieser Legislaturperiode stehen erneut Änderungen des Vergaberechts auf der Tagesordnung.
Die Regierungsparteien haben 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe sollen stärker wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet werden. Dabei muss jedoch die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen gewahrt werden und die Zugangshürden für den Mittelstand dürfen sich nicht erhöhen. Die aktuellen Vorschläge sehen beispielsweise schnellere Entscheidungen der öffentlichen Hand vor und Mindestquoten für die Verwendung klimafreundlicher Produkte.
Hierzu hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Ende Dezember 2022 eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) gestartet. Noch bevor konkrete gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden, wurde Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, ihre Einschätzungen abzugeben.
Stellungnahme des Arbeitskreises Vergabe
Die Bundesingenieurkammer beteiligte sich gemeinsam mit den Länderkammern an dem Konsultationsverfahren. Der Arbeitskreis Vergabe der Bundesingenieurkammer gab unter Leitung von Dr.-Ing. Werner Weigl am 14. Februar 2023 fristgerecht eine Stellungnahme dazu ab.
Die bei der Konsultation vom BMWK in den Fokus genommenen Bereiche sind insbesondere:
– die Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung
– die Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung
– die Digitalisierung des Beschaffungswesens
– die Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren
– die Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen
Planerinnen und Planer setzen sich dafür ein, das Vergaberecht zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und mittelstandsfreundlich auszugestalten. Dies darf ihrer Ansicht nach jedoch nicht dazu führen, dass durch zusätzliche sozial-ökonomische Kriterien und Nachhaltigkeitsanforderungen der Vergabeprozess noch komplexer wird.
Neben dem Preis sollen vor allem qualitative sachbezogene Kriterien eine Rolle für die Zuschlagsentscheidung spielen. Die Bundesingenieurkammer spricht sich daher auch klar gegen zusätzliche vergaberechtsfremde Ausschreibungs- und Wertungskriterien aus, die nicht mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.
Die Bundesingenieurkammer hat zu den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) versandten Richtlinienentwürfe zur Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) nach Abstimmung mit den Mitglieder des AK Nachhaltigkeit + Energie nachfolgende Stellungnahme an das BMWK abgegeben.
Zum Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einer Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) hat die Bundesingenieurkammer Stellung genommen und darin für den Ausschuss für Arbeitsstätten die Besetzung mit einem Vertreter der Bundesingenieurkammer aus dem Bereich der Sicherheits- und Gesundheitskoordination gefordert.
Die Bundesingenieurkammer unterstützt die Bestrebungen, Änderungen an den Bauordnungen der Länder über eine Änderung der MBO abzustimmen und diese einheitlich in den Landesbauordnungen zu übernehmen. Eine bundesweit einheitliche Normierung bauordnungsrechtlicher Anforderungen und Sicherheitsstandards in allen Bundesländern liegt sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der bundesweit tätigen Planerinnen und Planer. Die Bundesingenieurkammer begrüßte dabei Änderungen des Bauordnungsrechts, die zu einer Klarstellung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren führen und das Ziel einer unbürokratischeren und schnelleren Realisierung von Bauvorhaben verfolgen.
Zu dem mit Schreiben vom 20.12.2021 übermittelten Entwurf zur Änderung der MBO wird auf Grundlage der aus den Fachgremien der Länderkammern eingegangenen Anmerkungen nachfolgend im Einzelnen Stellung genommen.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Bundesingenieurkammer (BIngK) sind die Dachorganisationen der 31 Architekten- und Ingenieurkammern der Länder.
BAK und BIngK hatten in ihren Stellungnahmen zu den seinerzeitigen Entwürfen zum Registermodernisierungsgesetz zum Ausdruck gebracht, dass sie das damit verbundene Anliegen befürworten, die föderal-dezentrale Datenhaltung für die Verwaltung zu erhalten und dabei die Datenhaltung qualitativ zu verbessern und miteinander abzustimmen.
Die Bundesingenieurkammer vertritt als Dachverband der 16 Ingenieurkammern der Länder (Körperschaften des öffentlichen Rechts) rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure, die insbesondere auch im Bereich der energetischen Planung und Sanierung tätig sind.
Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Kreislaufwirtschaft bei der öffentlichen Beschaffung des Bundes im Rahmen einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Um jedoch eine im Hinblick auf die nationalen und europäischen Vergaberegularien für Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen rechtssichere Anwendung sicherzustellen, halten wir eine klare Definition von Kriterien für die genannten Aspekte erforderlich, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Mit der Einführung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung wir das Onlinezugangsgesetz für Serviceleistungen von Bund und Ländern umgesetzt. Betroffen sind insbesondere auch die „Bauvorlagenverzeichnisse“ der Länder. Die BIngK haben zusammen mit der BAK eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vorgelegt, zu dem die BIngK einen Stellungnahme abgegeben hat, in der sie sich für eine stärkere Einbeziehung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und deren Bestellungskörperschaften in das System der elektronischen Kommunikation ausspricht.