Entlastungskabinett: Eine Einordnung aus Sicht der Bundesingenieurkammer

Entlastungskabinett: Eine Einordnung aus Sicht der Bundesingenieurkammer

Entlastungskabinett: Eine Einordnung aus Sicht der Bundesingenieurkammer 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer bewertet die Beschlüsse des sogenannten zweiten Entlastungskabinetts am 15. Juli 2026 insgesamt positiv. Aus Sicht der Ingenieurinnen und Ingenieure greifen zahlreiche Maßnahmen zentrale Hemmnisse bei Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren auf. Gleichzeitig macht die Bundesingenieurkammer deutlich, dass der Bürokratieabbau mit den jetzt beschlossenen Reformen noch nicht abgeschlossen ist. Insbesondere beim Bauordnungsrecht, bei technischen Regelwerken und der Digitalisierung der Verwaltung sieht die Bundesingenieurkammer weiteren Handlungsbedarf.

Infrastruktur- und Wohnungsbau sollen schneller vorankomme
Positiv bewertet die Bundesingenieurkammer das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Die vorgesehene Einstufung wichtiger Verkehrs- und Energieinfrastrukturprojekte als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse kann Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. Aus ihrer Sicht ist dies ein wichtiger Schritt, um dringend benötigte Infrastruktur schneller zu realisieren.

Auch die angekündigte Novelle des Baugesetzbuchs wird als sinnvoller Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung gesehen. Straffere Bauleitplanverfahren sowie die Möglichkeit, Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten ebenfalls als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse einzustufen, könnten den dringend benötigten Wohnungsbau erleichtern. Ergänzende Klarstellungen im Naturschutzrecht können dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsprozesse rechtssicherer zu gestalten.

Digitalisierung und Bürokratieabbau als Schlüssel
Weitere positive Impulse sieht die Bundesingenieurkammer in der vorgesehenen Vereinfachung von Umweltprüfungen sowie in der stärkeren Digitalisierung der Verfahren. Mit dem bundesweiten Standard XPlanung sollen Planungsprozesse vereinheitlicht und Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden. Ebenso begrüßt sie die Beschränkung unnötiger Verfahrensschritte und zeitlich verzögernde Klagemöglichkeiten.

Als wichtigen Baustein bewertet die Bundesingenieurkammer zudem das Bürokratierückbaugesetz Verkehr. Der Wegfall zusätzlicher parlamentarischer Genehmigungsschritte für Finanzierungs- und Realisierungspläne der Autobahn GmbH könne Abstimmungsprozesse verkürzen und Neu-, Aus- sowie Erhaltungsmaßnahmen schneller auf den Weg bringen.

Entscheidend ist nun, dass die beschlossenen Reformen zügig umgesetzt und durch ausreichende personelle Kapazitäten in Planungs- und Genehmigungsbehörden begleitet werden.

Weitere Entlastungen beim Bauen notwendig
Trotz der positiven Bewertung sieht die Bundesingenieurkammer erheblichen weiteren Reformbedarf. Zusätzliche Entlastungen erwartet sie insbesondere im Bauordnungsrecht sowie bei den technischen Anforderungen an das Bauen.

Die Diskussion der vergangenen Monate haben deutlich gemacht, dass nicht jede technische Norm oder jeder Standard gleichermaßen zur Sicherheit oder Qualität beiträgt. Technische Regelwerke sollten deshalb systematisch darauf überprüft werden, ob sie tatsächlich erforderlich sind oder ob sie unnötige Kosten, Bürokratie und zusätzlichen Planungsaufwand verursachen. Gleichzeitig muss der Fokus stärker auf funktionalen Anforderungen liegen, anstatt formale Vorgaben in den Mittelpunkt zu stellen. Hier erwartet die Bundesingenieurkammer von dem angekündigten Referentenentwurf des BMJV zum Gebäudetyp E weitere Erleichterungen.

Einheitliche digitale Verfahren gefordert
Weiteren Handlungsbedarf sieht die Bundesingenieurkammer bei der vollständigen Digitalisierung von Genehmigungsverfahren. Einheitliche digitale Bauanträge und bundesweit verbindliche Standards könnten Verfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. Mehrfache Nachweise und Prüfungen sollten entfallen, während länderspezifische Sonderregelungen nach Möglichkeit durch einheitliche Vorgaben ersetzt werden.

Zudem fordert die Bundesingenieurkammer, die Erleichterungen des Vergabebeschleunigungsgesetzes konsequent in der Praxis anzuwenden. Nur wenn die neuen Möglichkeiten von öffentlichen Auftraggebern tatsächlich genutzt werden, könne die gewünschte Beschleunigung bei Infrastruktur- und Bauprojekten erreicht werden.

Auch beim Bürokratieabbau plädiert die Bundesingenieurkammer für einen verbindlichen Grundsatz: Für jede neue Berichts- oder Dokumentationspflicht sollte mindestens eine bestehende entfallen – möglichst sogar zwei. Nur durch einen konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen entstünden die notwendigen Freiräume, damit Ingenieurbüros, Bauunternehmen und öffentliche Auftraggeber Bau- und Infrastrukturprojekte schneller planen und umsetzen können.

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