Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). In ihrer Stellungnahme bewertet sie die geplanten Änderungen insgesamt positiv, sieht aber zugleich weiteren Handlungsbedarf. Aus Sicht der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure verbessert der Entwurf die Rahmenbedingungen für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe deutlich. Gleichzeitig mahnt die Bundesingenieurkammer an, die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen künftig umfassender zu denken und auch nicht-mineralische Baustoffe stärker in den Blick zu nehmen.
Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie
Die vorgeschlagenen Änderungen greifen zahlreiche Vollzugs- und Praxisprobleme auf, die seit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 von Planenden, Bauherren, Behörden sowie Unternehmen der Bau- und Recyclingwirtschaft beschrieben wurden. Ziel des Entwurfs ist es, die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe zu erleichtern, bürokratische Pflichten abzubauen und die Vollzugstauglichkeit der Verordnung zu verbessern. Diese Zielsetzung wird aus Sicht der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure im Wesentlichen erreicht.
Besonders positiv bewertet die Bundesingenieurkammer den Ansatz, bestehende rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und die Kreislaufwirtschaft im Bausektor zu stärken. Die gegenüber der geltenden Fassung deutlich verwertungsfreundlichere Ausgestaltung der Verordnung kann dazu beitragen, den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu erhöhen und den Verbrauch natürlicher Primärrohstoffe zu reduzieren.
Kreislaufwirtschaft endet nicht bei mineralischen Baustoffen
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer darf sich die Diskussion über die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen jedoch nicht allein auf mineralische Stoffströme beschränken. Die künftig stark zunehmenden Mengen an Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), Polystyrolabfällen und weiteren nicht-mineralischen Baustoffen machen eine weitergehende Betrachtung des Urban Mining und der Rückbaubarkeit von Bauwerken erforderlich.
Zwar konzentriert sich der Referentenentwurf konsequent auf mineralische Ersatzbaustoffe und bleibt damit seinem Regelungsgegenstand treu. Für eine nachhaltige Bauwirtschaft greift dieser Fokus nach Ansicht der Bundesingenieurkammer jedoch künftig zu kurz.
Denn in den kommenden Jahrzehnten wird der Rückbau großer Gebäudebestände mit Wärmedämmverbundsystemen erhebliche Stoffströme freisetzen. Vor allem Polystyrol-Dämmstoffe fallen bereits heute in zunehmenden Mengen an. Diese Materialien werden häufig als Mischabfall behandelt und lassen sich nicht ohne Weiteres als Ersatzbaustoffe verwerten.
Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe bei vielen Rückbauvorhaben faktisch die vorherige Entfernung oder thermische Behandlung anhaftender Polystyrolbestandteile und anderer kunststoffhaltige Komponenten voraussetzt. Die dabei entstehenden Schadstoff- und Umweltfragen greift der Referentenentwurf bislang nicht ausdrücklich auf.
Dadurch besteht die Gefahr, dass sich die ökologische Bewertung des Baustoffkreislaufs ausschließlich auf die mineralischen Fraktionen konzentriert, während erhebliche Umweltwirkungen nicht-mineralischer Begleitstoffe unberücksichtigt bleiben.
Urban Mining und Design for Recycling stärker berücksichtigen
Die Bundesingenieurkammer regt deshalb an, die Begründung der Verordnung um einen Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen des Urban Mining zu ergänzen. Dabei sollten insbesondere vier Aspekte stärker adressiert werden: Die heute errichteten Gebäude sind die Rohstofflager der Zukunft. Rückbau und Wiederverwertung müssen bereits bei Planung und Neubau mitgedacht werden. Der zunehmende Einsatz kunststoffbasierter Bauprodukte führt langfristig zu erheblichen Entsorgungs- und Verwertungsfragen. Zudem sollte die Rückbaufähigkeit von Bauwerken künftig stärker als Nachhaltigkeitskriterium berücksichtigt werden.
Aus Sicht der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure entsteht damit ein zunehmendes Spannungsfeld zwischen den heutigen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und den künftigen Anforderungen an Kreislaufwirtschaft und Rückbaubarkeit. Gebäude, die heute unter erheblichem Einsatz erdölbasierter Dämmstoffe errichtet werden, können später hohe Rückbaukosten und Entsorgungsprobleme verursachen. Diese Folgen werden derzeit weder ausreichend bilanziert noch regulatorisch umfassend berücksichtigt. Deshalb hält die Bundesingenieurkammer eine sektorenübergreifende Diskussion über Baustoffkreisläufe, Urban Mining und Design-for-Recycling-Konzepte für dringend erforderlich.
