Ingenieurinnen und Ingenieure sind Schlüsselakteure für die Entwicklung moderner Infrastruktur, nachhaltiger Bauwerke und innovativer Lösungen in ihren Staaten. Doch die aktuellen EU-Vergaberegeln werden dieser besonderen Rolle oft nicht gerecht. Die Bundesingenieurkammer hat sich der zweiten öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Reform der EU-Vergaberichtlinien beteiligt und im Januar 2026 eine Stellungnahme veröffentlicht.
Denn nationale Rechtsrahmen, unterschiedliche Standards und hohe bürokratische Hürden führen dazu, dass ein echter europäischer Wettbewerb bei Planungsleistungen kaum stattfindet. Selbst europaweite Ausschreibungen erzeugen in der Praxis selten zusätzlichen Wettbewerb, verursachen jedoch erheblichen administrativen Aufwand – für Auftraggeber ebenso wie für Ingenieurbüros.
Vor diesem Hintergrund wächst die Kritik an den geltenden EU-Schwellenwerten. Für viele Planungsleistungen fehlt die tatsächliche Binnenmarktrelevanz. Die Bundesingenieurkammer fordert daher, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schwellenwerte zu überprüfen und gegebenenfalls Sonderregelungen für nicht binnenmarktrelevante Leistungen einzuführen – ähnlich den „Besonderen Dienstleistungen“ nach EU-Recht.
Kompetenz vor Preis
Ein weiterer zentraler Punkt ist die stärkere Gewichtung von Qualität und Innovation. Gerade bei komplexen, interdisziplinären Projekten darf der Zuschlag nicht allein vom niedrigsten Preis abhängen. Fachliche Kompetenz, Erfahrung, technisches Know-how und Innovationsfähigkeit sollten maßgeblich sein. Unverhältnismäßig niedrige Angebote müssen konsequenter ausgeschlossen werden, um Planungsqualität und Projektsicherheit zu gewährleisten.
Nur losweise Vergabe sichert Wettbewerb
Besonders wichtig ist zudem die Stärkung mittelständischer Planungsbüros. Die losweise Vergabe gilt als wirksames Instrument, um Wettbewerb, Marktvielfalt und Spezialisierung zu sichern. Durch Fach- und Teillose erhalten kleine und mittlere Unternehmen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Regionale Kompetenz und Expertise können gezielt genutzt werden, was Projektrisiken reduziert und Kosten- sowie Terminsicherheit verbessert. Eine diesbezügliche Änderung im EU-Vergaberecht würde sich insoweit positiv auch auf die Mittelstandsfreundlichkeit in der nationalen Gesetzgebung auswirken.
Nicht zuletzt spielt der Abbau von Bürokratie eine entscheidende Rolle. Standardisierte, transparente Verfahren entlasten Planungsbüros und beschleunigen Vergaben. Gleichzeitig sollten digitale Methoden wie Building Information Modeling (BIM) stärker gefördert werden, um Innovation, Nachhaltigkeit sowie die europäischen Klima- und Digitalziele im Bau- und Infrastruktursektor wirksam voranzubringen.
„Die losweise Vergabe fördert fairen Wettbewerb. Nur wenn die kleinen und mittelständischen Strukturen des Planungs- und Bausektors erhalten bleiben, wird in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten kosteneffizient und schnell gebaut werden können.“
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer
BIngK-Stellungnahme EU-Konsultation zur Revision der EU-Vergaberichtlinien
1. Besondere Situation der planenden Berufe
Planende Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von Infrastruktur, Bauwerken sowie nachhaltigen und zukunftsfähigen Lösungen. Dafür werden Vergabevorschriften benötigt, die Flexibilität bieten und Innovationen ermöglichen.
Planungsleistungen weisen aufgrund national unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen grundsätzlich nur eine geringe Binnenmarktrelevanz auf. Ein echter europäischer Wettbewerb findet in der Praxis kaum statt – selbst bei europaweiten Ausschreibungen, die für Auftraggeber wie auch für Ingenieurbüros mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden sind wird ein zusätzlicher Wettbewerb durch europäische Bieter in der Regel nicht generiert.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Aufwand für die Beteiligung an europaweiten Vergabeverfahren für Planungsleistungen unverhältnismäßig. Daher sollten die wirtschaftlichen Auswirkungen der derzeit geltenden EU-Schwellenwerte überprüft werden. Es sollte erwogen werden, die Schwellenwerte für nicht binnenmarktrelevante Planungsleistungen anzupassen oder hierfür eine vergaberechtliche Sonderregelung vorzusehen, vergleichbar mit den Besonderen Dienstleistungen gemäß Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU.
2. Förderung von Innovation und Qualität
Im Rahmen der Revision der EU-Vergaberechtsvorschriften müssen Qualität und Innovationsgehalt von Ingenieurleistungen stärker berücksichtigt werden. Insbesondere bei komplexen und interdisziplinären Planungsleistungen darf der Zuschlag nicht ausschließlich am niedrigsten Preis ausgerichtet werden. Unverhältnismäßig niedrige Angebote müssen konsequenter ausgeschlossen werden. Maßgeblich sollten grundsätzlich fachliche Kompetenz, Erfahrung, Innovationsfähigkeit und technisches Know-how sein.
3. Stärkung der Beteiligung mittelständischer Unternehmen
Die vom Europäischen Parlament geforderte Stärkung der losweisen Vergabe wird ausdrücklich unterstützt. Die losweise Vergabe ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung von Wettbewerb, Qualität und Innovation. Sie sollte als Grundsatz gelten, von dem nur aus berechtigten Gründen abgewichen werden kann.
Durch die Aufteilung in Fach- und Teillose erhalten insbesondere kleine und mittlere Planungsbüros einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Fachliche Spezialisierung, regionale Kompetenz und Erfahrung können so angemessen berücksichtigt werden. Dies stärkt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), fördert die Marktvielfalt und verhindert strukturelle Benachteiligungen kleiner und spezialisierter Büros.
Zugleich verbessert die losweise Vergabe die Qualität komplexer Bau- und Infrastrukturprojekte, da jeweils die bestgeeigneten Fachplaner beauftragt werden. Dies reduziert Projektrisiken und wirkt sich positiv auf Kosten- und Terminsicherheit aus. Darüber hinaus fördert sie Innovation und Nachhaltigkeit und unterstützt die Erreichung europäischer Klima- und Digitalisierungsziele.
4. Vermeidung von Bürokratie und Förderung der Digitalisierung
Bürokratische Hürden bei der Vergabe von Ingenieurleistungen sollten weiter abgebaut werden. Komplexe und aufwendige Verfahren belasten insbesondere kleine und mittlere Planungsbüros und verzögern Vergabeprozesse. Klare, standardisierte Ausschreibungsformate können den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Transparenz erhöhen.
Zugleich sollten die EU-Vergaberechtsvorschriften nachhaltige und digitale Planungsprozesse stärker unterstützen. Die Integration innovativer Technologien und digitaler Methoden wie Building Information Modeling (BIM) sollte ausdrücklich erleichtert werden, um die Transformation des Bau- und Infrastruktursektors wirksam zu fördern.
Bundesingenieurkammer
23.01.2026
