Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt in Kraft

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt in Kraft

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt in Kraft 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt Nr. 226, S. 1 ff verkündet worden. Es tritt damit stufenweise wie folgt in Kraft:

Die wesentlichen Änderungen treten am Tag nach der Verkündung, also bereits morgen, am 29. Juli 2026, in Kraft.

Dazu gehören insbesondere:

  • Wegfall der bisherigen 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen (§§ 71 ff. GEG),
  • Aufhebung bestimmter Betriebsverbote für Öl- und Gasheizkessel,
  • Neue Regelungen zum Austausch und Neubau von Heizungsanlagen, einschließlich der sogenannten „Bio-Treppe“ für fossile Heizungen,
  • Änderungen bei der CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.

Die Regelungen der Artikel 2 und 7 treten am 01.01.2027 in Kraft.

Dazu gehören insbesondere:

  • neue Anforderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD),
  • Mindestenergiestandards für bestimmte Nichtwohngebäude,
  • Solarpflichten,
  • neue Anforderungen an Energieausweise,
  • Ökobilanzierung (Lebenszyklusbetrachtung) bei Neubauten,
  • geänderte technische Berechnungsgrundlagen.
  • Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes.

Die Regelungen des Artikel 3 treten zum 01.01.2028 in Kraft.

Diese enthalten:

  • Regelungen zum Nullemissionsgebäude für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und von einer Behörde (§ 10a).

Die Regelungen des Artikel 4 treten zum 01.01.2030 in Kraft.

Diese umfassen:

  • die Festlegung des Nullemissionsgebäudes

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