Mit dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundeskabinett hat die Bundesregierung eine zentrale Reform für den Gebäudesektor auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die energetische Modernisierung zu beschleunigen und mehr Flexibilität bei der Transformation der Wärmeversorgung zu schaffen. In der Verbändeanhörung überwiegt jedoch die Kritik: Viele Akteure sehen im aktuellen Entwurf weder einen klaren klimapolitischen Kurs noch ausreichend praxistaugliche Instrumente. Auch der Normenkontrollrat kritisiert die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs. Das Gesetz wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in das Kabinett eingebracht.
Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen. Eingesetzte Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss dem Gesetzesentwurf zur Folge nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen.
Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 % ab dem Jahr 2029, über 15 % ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 % ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 % ab dem Jahr 2040.
„Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen.“
Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche
Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.
Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.
Der Schutz von Mietern soll über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz geregelt werden: eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, ist vorgesehen:
- Ab 1. Januar 2028: Bei neu eingebauten Heizungen tragen Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte.
- Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten Heizungen teilen sich Mieter und Vermieter zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.
„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz holen wir zurück, was lange gefehlt hat: Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen. Das ist der Startschuss für Planungssicherheit für die Branche, die notwendige Entscheidungsfreiheit für Hauseigentümer und Klimaschutz, der pragmatisch erreicht wird. Das GModG ist deutlich einfacher, technologieoffener und flexibler. Es ist gleichzeitig Schutz von Mieterinnen und Mietern vor zu hohen Energiekosten aufgrund von Entscheidungen, die sie nicht kontrollieren.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Laut Aussagen der Ministerien wird die sogenannten EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Es wird betont, dass damit nicht über das hinaus gegangen wird, was die Richtlinie an Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.
Zentrale Kritikpunkte aus der Verbändeperspektive
Im Fokus steht vor allem die Abkehr von der bisherigen festen Quote für erneuerbare Energien im Wärmesektor. Die Einführung einer stufenweisen Beimischpflicht („Bio-Treppe“) für fossile Energieträger wird von zahlreichen Verbänden als unzureichend bewertet. Statt einer echten Transformation drohe eine zeitliche Verschiebung der Emissionsminderung – bei gleichzeitig unsicheren Annahmen zur Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit nachhaltiger Brennstoffe.
Auch die fehlende Kohärenz zwischen gesetzlichen Vorgaben, Förderinstrumenten und kommunaler Wärmeplanung wird vielfach kritisiert. Ohne klare Verzahnung entstünden weiterhin erhebliche Planungsunsicherheiten – sowohl für Eigentümer als auch für die planenden und ausführenden Berufe.
Die Bundesingenieurkammer hebt in ihrer Stellungnahme zudem hervor, dass der Transformationspfad insgesamt zu vage bleibe. Es fehle an verlässlichen, langfristig stabilen Rahmenbedingungen, die für Investitionsentscheidungen und eine qualitätsgesicherte Planung unerlässlich sind. Auch die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen würden in der Praxis voraussichtlich nicht ausreichen, um die notwendige Beschleunigung im Gebäudebereich zu erreichen.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzentwurf wird nun in den Deutscher Bundestag eingebracht und dort beraten. Im Anschluss befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das GModG in Kraft treten.
