Die Europäische Kommission führt das von ihr eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI weiter, da diese von der Kommission nach wie vor als Verletzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingestuft werden. Eine Klageerhebung vor dem EuGH wurde seitens der Kommission zwischenzeitlich angekündigt.
Die Bundesingenieurkammer begleitet im Verbund mit weiteren Planerorganisationen das Verfahren und unterstützt die Bundesregierung im Kampf um den Erhalt der HOAI u.a. mit der Beibringung zweier Gutachten aus juristischer bzw. aus ökonomischer Sicht.
Der Erhalt der HOAI ist wichtig, die Mindestsätze der HOAI sind Garant für Planungsqualität und dienen dem Verbraucherschutz. Auch aus den Reihen der Europäischen Spitzenverbünde der Planer sowie aus dem Deutschen Bundestag kommt massiver Zuspruch für den Erhalt der HOAI.
- gemeinsame Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO (Juli 2015)
- Meldung der BIngK „HOAI | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland“ (25.02.2016)
- Pressemeldung der BIngK „HOAI | Kommission kündigt Klage gegen Deutschland an“ (17.11.2016)
- Pressemeldung des BMUB: „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unverzichtbar für Planungsqualität“ (24.11.2016 )