Infrastruktur-Zukunftsgesetz: zum Kabinettsbeschluss der Bundesregierung

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: zum Kabinettsbeschluss der Bundesregierung

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: zum Kabinettsbeschluss der Bundesregierung 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte modernisiert und beschleunigt werden. Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 17. Dezember 2025 enthält dafür wichtige Ansatzpunkte, insbesondere zur Digitalisierung von Verfahren, zur Vereinfachung einzelner Prüf- und Beteiligungsschritte sowie zur Stärkung des überragenden öffentlichen Interesses.

Viele Punkte, die die Bundesingenieurkammer in der Vergangenheit wiederholt gefordert hat, wurden damit aufgegriffen.
Gleichzeitig zeigt aber die Praxis: Gesetzliche Änderungen allein reichen nicht aus! Verzögerungen entstehen häufig durch unklare Zuständigkeiten, uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe, sehr heterogene Verwaltungsabläufe, fehlende digitale Strukturen und nicht genutzte Ermessensspielräume.

Wirksame Beschleunigung erfordert daher neben rechtlichen Anpassungen auch klare Standards, digitalisierte Verfahren und ein verlässliches behördliches Entscheidungsverhalten unter Nutzung aller vorhandenen Spielräume. Darüber hinaus bedarf es zwingend auch einer Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

6 Punkte für beschleunigtes Planen und Bauen

Digitale Verfahren bundesweit vereinheitlichen („one for many“)
Digitale Beteiligungs- und Genehmigungsprozesse müssen auf bundesweit einheitlichen Standards, interoperablen Schnittstellen und kompatiblen Formaten beruhen. Ziel muss eine bundesweit nutzbare digitale Verfahrenslandschaft über den gesamten Planungs- und Genehmigungsprozess hinweg sein – der Föderalismus darf hier nicht zum Bremsklotz werden.

Überragendes öffentliches Interesse klarer definieren
Die gesetzliche Verankerung ist zu begrüßen, bedarf jedoch einer präziseren Ausgestaltung. Nur klare Definitionen schaffen gerichtsfeste Vorhersehbarkeit und die gewünschte Beschleunigungswirkung.

Ersatzneubauten konsequent vereinfachen
Funktionsgleiche oder lediglich angepasste Bauwerke sollten regelmäßig ohne Planfeststellung realisiert werden können. Der Gesetzentwurf geht hier in die richtige Richtung und sollte diese Linie weiter stärken.

Entbürokratisierung/ Vermeidung von Doppelprüfungen
Verfahren müssen verschlankt und harmonisiert, Rücknahme- und Widerrufsmöglichkeiten klar begrenzt werden. Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen dürfen kein Planungs- und Realisierungsrisiko darstellen.

Verbindliche Stichtagsregelung einführen
Das Fehlen einer Stichtagsregelung – trotz Koalitionsvereinbarung – ist aus Sicht der Praxis ein zentrales Defizit. Eine verbindliche Stichtagsregelung ist eines der wirksamsten Instrumente zur Beschleunigung und zur Sicherung fortgeschrittener Planungen.

Ermessensspielräume nutzen
Ermessensspielräume müssen zum Wohle des Projekts genutzt werden und dürfen nicht aus Furcht vor Fehlern oder übergeordneten Instanzen „auf Null“ reduziert werden. Der Mut zur „flexiblen und schnellen Lösung“ muss in der täglichen Amtspraxis auf allen Ebenen gelebt werden.

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz kann einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung leisten. Entscheidend ist jedoch, dass rechtliche Vereinfachungen mit klaren Standards, digitaler Umsetzung und verlässlicher stringenter Verwaltungspraxis verbunden werden. Nur so lassen sich Infrastrukturprojekte planbar, zügig und rechtssicher realisieren.

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