Der Infrastrukturausbau in Deutschland soll künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ gelten, wodurch Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden können. Das hat der Koalitionsausschuss heute bekanntgegeben. Diese Änderung soll die Umsetzung wichtiger Projekte beschleunigen und bilden eine wichtige Grundlage für das Sondervermögen Infrastruktur und .
Gleichzeitig bringt die Aufweichung der Mittelstandsklausel im Vergaberecht Herausforderungen für kleinere Betriebe mit sich. Die Bundesregierung hat nach einem Kompromiss gesucht, der die Prinzipien der Mittelstandsförderung bewahrt. Der im Regierungsentwurf vorgesehen Struktur des Grundsatzes der losweisen Vergabe bleibt erhalten, von der nur beim Vorliegen technischer und wirtschaftlicher Gründe abgewichen werden darf. Daneben ist jedoch der bisher 2,5 fache Schwellenwert auf nun 11 Millionen abgesenkt worden.
Das heißt: Auch wenn einige Schwellenwerte angepasst und der Begriff „erfordern“ anstelle von „rechtfertigen“ verwendet wird, bleibt der Grundsatz der losweisen Vergabe bestehen, von dem nur aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen abgewichen werden darf.
Auszug aus dem Text:
„Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen auch zusammen vergeben werden, wenn dies zeitliche Gründe bei der Durchführung von aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierten oder nach dem im Anwendungsbereich des Infrastrukturzukunftsgesetzes vorgesehenen Infrastrukturvorhaben mit einem Vertragswert von über 11 Millionen Euro ohne Umsatzsteuer erfordern.“
