Im 2-Jahres-Turnus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Am 23. Oktober 2025 hat die EU-Kommission die neuen Schwellenwerte für den Zeitraum vom 1.1.2026 bis zum 31.12.2027 veröffentlicht. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken.
Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23. Okrober 2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:

Die jeweilige Verordnung finden Sie unter den nachstehenden Verlinkungen:
– Konzessionen (2014/23/EU): Verordnung (EU) 2025/2151
– Klassische Richtlinie (2014/24/EU): Verordnung (EU) 2025/2152
– Sektorenrichtlinie (2014/25/EU): Verordnung (EU) 2025/2150
Die Schwellenwerte gelten ohne nationale Umsatzsteuer.
