Pläne für Investitionen in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur

Pläne für Investitionen in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur

Pläne für Investitionen in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Koalitionsausschuss stellte am 9. Oktober 2025 die Regierungspläne für Investitionen in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur vor. Die Bundesregierung plant Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 166 Milliarden Euro in der laufenden Legislaturperiode. Die bislang umfangreichste Förderung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland.

Im Bundeshaushalt 2025 wurden die Ausgaben für den Verkehrssektor neu strukturiert. Neben den Investitionen aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) stehen künftig erhebliche Mittel aus dem geplanten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zur Verfügung. Das Sondervermögen ermöglicht, dringend notwendige Investitionen nachzuholen, die in den vergangenen Jahren teilweise ausgeblieben sind.

Im Rahmen des SVIK wird neben der Sanierung von Brücken und Tunneln auch die Finanzierung weiterer Erhaltungsmaßnahmen ermöglicht. Der entsprechende Etat wird um 3 Milliarden Euro aufgestockt. Dadurch entstehende Spielräume im Einzelplan des BMV können für baureife und planfestgestellte Projekte genutzt werden. Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluierung, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Mittel im vorgesehenen Umfang zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur beitragen.

Der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ bleibt maßgeblich, gleichzeitig soll das Verkehrsnetz durch gezielte Neu- und Ausbaumaßnahmen weiterentwickelt werden:

– Alle baureifen Projekte sollen umgesetzt werden.

– Angesichts der angespannten Haushaltslage kommt der Priorisierung von Projekten besondere Bedeutung zu.

– Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt und effizienter gestaltet werden, um Mittel wirksam und kostenschonend einzusetzen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder wertete die Ergebnissen des Koalitionsgipfels am 9. Oktober 2025 als ein wichtiges Signal, da jetzt Klarheit auch beim Neu- und Ausbau des Straßennetzes bestehe.

„Mit dem heutigen Beschluss setzen wir ein starkes Zeichen für die Zukunft der Mobilität in Deutschland: Alles, was baureif ist, wird gebaut. Wir schaffen Planungssicherheit, beschleunigen Genehmigungsverfahren und mobilisieren zusätzliche Mittel.“

Maßnahmenpaket

Zur Stärkung der Planungssicherheit und zur Erschließung zusätzlicher Potenziale für Projekte des Bundesfernstraßennetzes – sowohl im Erhalt als auch im Neu- und Ausbau – sind folgende Schritte vorgesehen:

Verbesserung der Flexibilität im SVIK
Die Flexibilität im Haushaltsvollzug des SVIK wird erweitert, um eine höhere Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure zu gewährleisten. Dies ermöglicht eine bessere Reaktionsfähigkeit auf kurzfristige Entwicklungen. Gleichzeitig bleibt die Verlässlichkeit der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel für Unternehmen gewahrt. Bei besonderem Mehrbedarf können haushaltsrechtliche Instrumente wie überplanmäßige Ausgaben genutzt werden. Eine Gegenfinanzierung zu Lasten anderer Ausgabenbereiche des SVIK ist künftig nicht mehr vorgesehen.

Effizienzsteigerung, bessere Planung und schnellere Genehmigungen
Einsparpotenziale sollen durch eine effizientere Mittelbewirtschaftung, den verstärkten Einsatz serieller und standardisierter Bauweisen sowie durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren realisiert werden. Das BMV hat hierzu Eckpunkte für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgelegt und beabsichtigt, den Gesetzesentwurf bis Dezember 2025 dem Bundeskabinett vorzulegen. Die erwarteten Einsparungen werden bereits bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt.

Mobilisierung privaten Kapitals
Mittelfristig ist eine stärkere Einbindung privaten Kapitals vorgesehen. Hierzu zählt insbesondere der Ausbau der nachhaltigen Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH sowie die Nutzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) zur Umsetzung größerer Infrastrukturprojekte.

Zusätzliche Finanzmittel
Zur weiteren Stärkung des Straßenverkehrs werden zusätzliche 3 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese Mittel stammen aus einer Umschichtung innerhalb des SVIK.

Förderung klimaneutraler Mobilität
Zur Unterstützung des Umstiegs auf emissionsfreie Fahrzeuge und eine klimaneutrale Mobilität werden gezielte Fördermaßnahmen eingeführt. Besonders Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sollen von diesen Programmen profitieren. Dafür stehen Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds sowie zusätzlich 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bis zum Jahr 2029 zur Verfügung.

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