Stellungnahme: Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV)

Stellungnahme: Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV)

Stellungnahme: Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) 150 150 Bundesingenieurkammer

Eine Änderung des deutschen Vergaberechts im Sinne der Vorstellungen der EU-Kommission würde zu erheblichen Umwälzungen in der Vergabepraxis führen. Durch eine geänderte Vergabepraxis wäre Deutschland in besonderem Maße betroffen: Das Leistungsbild der Planerinnen und Planer reicht von der Planung bis hin zur Vorbereitung der Vergaben und der Bauüberwachung. In vielen anderen EU-Staaten wird dagegen „nur“ das Design ausgeschrieben.

In einer Stellungnahme der Kammern und Verbände der planenden Berufe sowie des Bundesverbandes der freien Berufe zur Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) und der vergleichbaren Vorschriften in der Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) weist das Bündnis auf massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt hin, die durch die Änderugen zu erwarten wären.

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